Kurzposition :

Erste Säule (Pillar one):

  • Säule 1 – insbesondere Betrag A – wird für viele multinationale Unternehmen zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen, der grosse Investitionen in die IT-Infrastruktur und interne Steuer- und Finanzressourcen erfordert. Die Komplexität erhöht sich bei fortlaufenden Veränderungen im Geschäftsportfolio eines multinationalen Unternehmens durch Umstrukturierungen, Reorganisation von Geschäftsbereichen, Akquisitionen und Veräusserungen. Dies gilt insbesondere für multinationale Unternehmen mit dezentralen Geschäfts- und Verrechnungspreismodellen und einer dezentralen IT-/Finanzberichtsinfrastruktur. Der Aufwand wird auch für die Steuerbehörden deutlich steigen.
  • Während die OECD zwar eine Vereinfachung anstrebt, ist der aktuelle Vorschlag schwierig umzusetzen, erfordert einen erheblichen Aufwand und detaillierte Kenntnisse der Prüfungsgremien; die Anforderungen an den Nexus, die Segmentierung und die Herkunft der Einnahmen sind sehr detailliert und erfordern erhebliche zusätzliche Arbeit. Insbesondere die niedrigen Schwellenwerte stehen in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen Steuereinnahmen, die auf dem Spiel stehen.
  • Die Regelungen des Betrags B sind für multinationale Unternehmen von grosser Bedeutung. Eine Standardisierung der Vergütung für Vertriebstätigkeiten ist nicht nur für multinationale Unternehmen von Vorteil, sondern auch für die Steuerbehörden, insbesondere in weniger entwickelten Ländern. Der Verwaltungsaufwand wird reduziert und kostspielige Benchmark-Studien können vermieden werden.

 

Zweite Säule (Pillar two):

  • Es muss sichergestellt werden, dass die nationale Umsetzung durch die Länder konsistent ist und nicht zu einer abweichenden Anwendung der Regeln der zweiten Säule führt. Wenn es keinen Konsens über alle Aspekte der zweiten Säule gibt, müssen alle potenziellen Ausnahmen oder Abweichungen ausdrücklich erlaubt und artikuliert werden, sie müssen verbindlich sein, und soweit Ausnahmen oder Abweichungen erlaubt sind, müssen sie auf definierten Prinzipien beruhen.
  • Eine klare und einfache Hierarchie zwischen den vier vorgeschlagenen Regeln der zweiten Säule ist unerlässlich, um eine klare Orientierung zu bieten und die Kosten für Steuerbehörden und multinationale Unternehmen zu reduzieren. Die Income Inclusion Rule (IIR) sollte als primäre Regel fungieren und nur auf der Ebene der obersten Muttergesellschaft gelten. Die “Undertaxed Payments Rule” (UPR) und die “Subject to Tax Rule” (STTR) sollten nur für Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen gelten, dessen oberste Muttergesellschaft nicht der IIR der zweiten Säule unterliegt.
  • Die derzeit vorgeschlagene substanzbasierte Ausnahmeregelung berücksichtigt nicht ausreichend die Bedeutung von F&E und IP für innovationsfördernde Länder. Substanzbasierte IP-Regelungen, die vollständig mit dem Nexus-Ansatz der BEPS-Aktion 5 konform sind, sollten von IIR und STTR ausgenommen werden. Darüber hinaus sollten IP-Regime, die mit dem DEMPE-Konzept aus den BEPS-Aktionen 8-10 konform sind, ebenfalls ausgegliedert werden.
  • Die vorgeschlagenen Massnahmen verfehlen das angestrebte Ziel der Vereinfachung und Verringerung des Aufwands für multinationale Unternehmen und Steuerbehörden. Vereinfachungen sollten ein primärer Bereich der Verbesserung des derzeitigen Rahmens der zweiten Säule sein.

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