Kurzposition

Die Praxispräzisierung ist Folge des am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die STAF und der darin festgehaltenen Aufhebung von Artikel 28 Absatz 2 StHG.
Wir begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen unter 9.3.1. Durch die Umformulierung des Begriffes einer Holdinggesellschaft unter Ziffer 9.3.2.1 sehen wir jedoch eine unnötige und schädliche Verschärfung der Praxis, welche unsere Mitgliederfirmen benachteiligt.

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