Die Schweizer Wirtschaft ist stark global ausgerichtet. Eine Exportquote von über 60% des BIPs verdeutlicht dies. Unsere Wirtschaft ist entsprechend stark abhängig vom internationalen Handel und der internationalen Investitionstätigkeiten. Daher war und ist die stete Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten ein Fokus der Schweizer Aussenpolitik. Schweizerische Unternehmen sollen gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten einen möglichst vorhersehbaren, hindernis- und diskriminierungsfreien sowie rechtlich abgesicherten Zugang zu diesen Märkten erhalten. Dies geschieht einerseits durch multilaterale Zusammenarbeit im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Ab 1947 wurden unter dem Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und seiner Nachfolgerorganisation der WTO Zölle und weitere Handelshemmnisse abgebaut. Verhandlungen innerhalb der internationalen Organisation begannen allerdings nach 2008 zu stocken. Andererseits erleichtern die bilateralen Beziehungen mit der EU und Freihandelsabkommen (FHA) mit Drittstaaten den Zugang zu ausländischen Märkten für Schweizer Unternehmen. Der letztere Aspekt gewann in vergangenen Jahren durch die Blockierung der WTO sowie seit mehreren Jahren anhaltenden protektionistischen Tendenzen zunehmend an Bedeutung.

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