Das Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG – Geschäft 24.046) steht in der Wintersession 2024 zur Beratung.
SwissHoldings empfiehlt:
- Eintreten auf die Vorlage, aber ohne Verzögerungen
Die Zweiteilung des Geschäfts ist aus Sicht der Wirtschaft nicht opportun, da bei der 2027 anstehenden OECD-Länderexamens durch die Financial Action Task Force (FATF) das Setzten auf die “graue” Liste mit den daraus resultierenden Konsequenzen droht. Daher appelliert SwissHoldings, dass das Geschäft wieder zusammengeführt wird. Zudem sind für ein informierte und grundsätzliche Debatte die Begrifflichkeiten und Kernpunkte auf Gesetzesstufe zu regeln und alle Dokumente, so insbesondere die Ausführungsverordnung, zugänglich zu machen. Der Verordnungsentwurf ist daher parallel zur parlamentarischen Beratung zu publizieren und deren Ausarbeitung sollte im Rahmen einer gemischten Arbeitsgruppe erfolgen, welche ausgewählte Wirtschaftsfachleute einbezieht. - Vollständige Ausnahmen für börsenkotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften
Für die börsenkotierten Unternehmen bestehen bereits umfassende Transparenzvorschriften. Daher besteht bei diesen kein Handlungsbedarf. - Zugang zum Register
Das Transparenzregister muss den einschlägigen Behörden, deren Tätigkeiten für die Erfüllung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung dienen. Es muss daher nicht öffentlich zugänglich sein.
Die vollständige Position finden Sie hier.