Die WAK-S befasste sich gestern mit der OECD-Steuerreform und beriet diese zu Ende. Die Kommission folgte weitestgehend der vom Bundesrat vorgeschlagenen Botschaft und nahm materiell nur minimale Anpassungen vor. Es hat sich gezeigt, dass die Vorlage in der Wirtschaftskommission grundsätzlich unbestritten ist. SwissHoldings begrüsst den aktuellen Verlauf der Beratung klar.

Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) befasste sich gestern zum zweiten Mal mit dem Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft), beriet sie fertig und nahm sie in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung klar an. Das bedeutet, dass die Vorlage in der Kommission insgesamt unbestritten war. Damit ist der Weg frei für die Beratung im Ständerat in der kommenden Herbstsession (12. – 30. September). Die Lesung im Zweitrat sowie die allfällige Differenzbereinigung ist für die Wintersession (28. Nov. – 26. Dez.) vorgesehen. Die parlamentarische Beratung wird somit bereits in diesem Jahr abgeschlossen und von SwissHoldings inhaltlich eng begleitet werden. Die obligatorische Volksabstimmung zur Anpassung der Bundesverfassung wird im Juni 2023 stattfinden.

WAK-S will 75/25-Verteilung vom Rohertrag der Ergänzungssteuer
Die WAK-S beschloss mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass der Rohertrag der Ergänzungssteuer gemäss Botschaft zu 75 Prozent den Kantonen zukommen soll, denen die Geschäftseinheiten steuerlich zugehörig sind. 25 Prozent sollen an den Bund fliessen. Die beschlossene 75/25-Verteilung ist ein Kompromiss der Kantone (FDK) und kann von SwissHoldings mitgetragen werden, obwohl prinzipiell eine Zuteilung von 100 Prozent an die Kantone wünschenswert gewesen wäre. Den Kantonen muss der nötige finanzpolitische Handlungsspielraum gewährt werden, damit diese ihre Attraktivität gegenüber ihren besten Steuerzahlern und Arbeitgebern auch nach der erfolgten Umsetzung der Steuerreform bewahren können.

Die Einführung der Mindestbesteuerung im Rahmen des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft wird zu einem Paradigmenwechsel im Standortwettbewerb der Staaten um die profitabelsten Unternehmensfunktionen führen. Der Faktor «Gewinnsteuer» wird an Bedeutung einbüssen und der Steuerwettbewerb in diesem Bereich abnehmen. Zahleiche Kantone werden damit einen ihrer wichtigsten Standortvorteile teilweise einbüssen, worauf sie mit Ersatzmassnahmen und -Instrumenten reagieren müssen. Die aktuelle Vorlage schafft hierfür den nötigen Handlungs- und Gestaltungsspielraum.

Die WAK-S verzichtete während ihrer Deliberation des Geschäfts darauf, entsprechende Vorgaben oder Empfehlungen an die Kantone zu beschliessen. Dies ist aus unserer Sicht der zielführende Weg.

Weitere Informationen zum OECD-Digitalbesteuerungsprojekt finden Sie im SwissHoldings Dossier OECD-Digitalbesteuerungsprojekt.

Für Auskünfte:
Dr. Gabriel Rumo │ Direktor │ 079 712 20 20
Martin Hess │ Leiter Steuern, Mitglied der Geschäftsleitung │ 078 805 04 95
Pascal Nussbaum │ Leiter Kommunikation & Public Affairs │ 079 798 52 40

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