Heute setzte sich der Nationalrat als Erstrat mit der Vorlage «Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten» (18.020) auseinander. SwissHoldings, der Verband der grossen Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz, setzte sich im Vorfeld stark dafür ein, dass die in der Vorlage vorgesehenen Verbesserungen des Beteiligungsabzugs für Banken auch Konzernobergesellschaften und ähnlichen Leitungsgesellschaften anderer Branchen zugänglich gemacht werden. Dieses wirtschaftsrelevante Anliegen fand in der grossen Kammer heute kein Gehör. Jetzt liegt es am Ständerat, die Vorlage zu verbessern.

Der Bundesrat schlägt in seiner Vorlage «Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-
Instrumenten» (18.020) eine Anpassung des Beteiligungsabzugs ausschliesslich für systemrelevante Banken vor.

SwissHoldings steht solchen Sondervorteilen für einzelne Branchen aus Rechtsgleichheitsüberlegungen, wie auch aus volkswirtschaftlicher Sicht, grundsätzlich kritisch gegenüber. Können mit einer vorteilhaften Regelung auch gewichtige Nachteile von Unternehmen anderer Branchen beseitigt werden, ist es wirtschaftspolitisch höchst bedenklich, einzelne Unternehmen gegenüber dem grossen Rest der Wirtschaft zu bevorzugen.

Während der Beratung in der WAK-N setzte sich SwissHoldings deshalb, gemeinsam mit dem Schweizerischen Versicherungsverband, dafür ein, dass:

  1. die Verbesserung des Beteiligungsabzugs auch auf Konzernobergesellschaften und ähnliche Leitungsgesellschaften sämtlicher Branchen ausgedehnt wird;
  2. als Finanzierungsmittel ebenfalls berücksichtigt werden: Obligationen, Geldmarktpapiere und andere gebräuchliche Gruppenfinanzierungsinstrumente (z.B. Einzeldarlehen oder risikoabsorbierende Fremdfinanzierungsinstrumente der Assekuranz).

Der Nationalrat lehnte dieses konzernrelevante Anliegen heute mit 122 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, leider unter Mithilfe mehrerer bürgerlicher Politiker. Zahlreiche unserer Unternehmen sind mit diesem Entscheid unzufrieden.

 Auch Industrie- und Dienstleistungskonzerne sollen von Erleichterung profitieren dürfen

Eine Ausdehnung der Erleichterung auf sämtliche Konzernobergesellschaften und auf sämtliche gebräuchlichen Gruppenfinanzierungsinstrumente bleibt aus Sicht von SwissHoldings aus mehreren Gründen dringend angezeigt. Unsere Mitglieder müssen angesichts des stark gestiegenen Drucks handeln und würden dazu gerne:

  1. ihre Finanzgesellschaften vom Ausland in die Schweiz verlegen und
  2. die Tätigkeit, wenn möglich durch die Konzernobergesellschaft/Stammhausgesellschaft ausüben, ohne dass dabei die Funktionsweise des Beteiligungsabzugs beeinträchtigt wird.

Für 1.) ist eine Anpassung der Verrechnungssteuer auf Obligation nötig (die dem Bund gegenwärtig fast keine Einnahmen einbringt) und für 2.) braucht es die vorliegende, geringfügige Erweiterung des bundesrätlichen Vorschlags zur Anpassung des Beteiligungsabzugs (die nur mit geringen Mindereinnahmen verbunden ist). Misslingen diese Reformen, werden die Schweizer Konzerne faktisch gezwungen ihre ausländischen Finanzgesellschaften rasch mit bedeutend mehr Substanz auszustatten und neben hochqualifizierten Finanzspezialisten weitere typische Headquarteraktivitäten von der Schweiz zum Standort der ausländischen Finanzgesellschaft (z.B. NL oder LUX) zu verlegen.

Ständerat kann Vorlage im Sinne der Wirtschaft verbessern

Die Vorlage geht nun an den Ständerat, wo sie an der Sitzung der WAK-S vom 1./2. November 2018 vorberaten wird. SwissHoldings zählt auf die Unterstützung der Ständeräte, den Gesetzesentwurf im Sinne unserer Unternehmen zu verbessern. Kantone und Gemeinden hätten aufgrund der Verbesserungen faktisch keine Mindereinnahmen zu erwarten.

Unsere Mitgliedfirmen möchten in Zukunft, wie international üblich, ihre interne Finanzierung durch die Konzernobergesellschaft oder eine andere wichtige Leitungsgesellschaft ausüben können. Diese Möglichkeit soll aus Sicht von SwissHoldings, entgegen dem heutigen Nationalratsentscheid, nicht nur den Banken vorbehalten sein.

 

Die schwerwiegenden und dringenden Probleme bei der Finanzierung von Schweizer Konzernen sowie unsere detaillierten Argumente sind im Dokument «Hintergrundinformation BEPS» zusammengefasst (D / F).

 

Für Auskünfte:

Dr. Gabriel Rumo │ Direktor │ 079 712 20 20

Martin Hess │ Dipl. Steuerexperte │ 078 805 04 95

 

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