Der Nationalrat hielt heute mit 109 zu 69 Stimmen bei 7 Enthaltungen am umstrittenen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» fest. Der Gegenvorschlag enthält weiterhin weltweit einmalige, für die Wirtschaft schädliche Elemente und wird von SwissHoldings deshalb abgelehnt. Weil der jetzt auf dem Tisch liegende Gegenentwurf nicht mehr wirtschaftsverträglich entschärft werden kann, liegt es nun am Ständerat, diesen zu verhindern.

Der Gegenvorschlag übernimmt die Kernmechanik der Initiative. Er weitet die Geschäftsherrenhaftung auf Unternehmen und internationale Sachverhalte aus. Das Unternehmen in der Schweiz haftet demnach automatisch und ohne Verschulden für das Verhalten einer tatsächlich kontrollierten Gesellschaft im Ausland, wenn es ihm nicht gelingt, die Erfüllung seiner Sorgfaltsprüfungspflicht auch in Bezug auf Geschäftsbeziehungen mit Dritten zu beweisen. Dieser Beweis muss das eingeklagte Unternehmen basierend auf einem unklaren Katalog von Bestimmungen über Menschenrechte und Umweltschutz erbringen. In seiner Gesamtheit schafft der Gegenvorschlag Rechtsunsicherheiten für die Unternehmen und setzt sie neuartigen und erheblichen Prozessrisiken aus.

SwissHoldings nimmt Ständerat in die Pflicht

Als der Nationalrat den Gegenvorschlag in der Sommersession 2018 verabschiedete, war im Grundsatz unbestritten, dass dieser im Ständerat noch massgeblich entschärft werden musste. Dies ist nicht gelungen. Jetzt liegt es in der Hand des Ständerats, an seinem Nichteintreten festzuhalten und den Gegenvorschlag damit zu verhindern. Sollte der Ständerat trotz den geäusserten Bedenken dennoch auf den Gegenentwurf eintreten und diesen erneut beraten, glaubt SwissHoldings nicht mehr daran, dass eine wirtschaftsverträglich Lösung gefunden werden kann. SwissHoldings widerspricht damit der von der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats am 5. April 2019 an ihre Schwesterkommission kommunizierten Eckwerte, wie der Gegenentwurf weiterentwickelt, verbessert und letztendlich mehrheitsfähig gemacht werden kann.

Der Respekt vor einer Volksabstimmung darf nicht die Grundlage für neue, überhastete und offenkundig falsche Gesetze sein. Wir stimmen mit dem Bundesrat überein, dass eine Abstimmung auch in der emotional bewegenden Frage wie des Schutzes der Menschenrechte und der Umweltstandards zu gewinnen ist. Die Schweizer Wirtschaft ist bereit, im Abstimmungskampf aufzuzeigen, dass unsere Unternehmen erfolgreich und wirksam Verantwortung leben und dass die Initiative verfehlt ist, um die Menschenrechte und die Umwelt überall auf der Welt tatsächlich zu schützen.

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