Gestern hat der Nationalrat erneut über die Revision des Datenschutzgesetzes beraten (Differenzbereinigung). Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die entsprechende Medienmitteilung:

https://www.parlament.ch/de/services/news/Seiten/2020/20200305114957219194158159041_bsd099.aspx

Dieser kann entnommen werden, dass das Profiling der gewichtigste Streitpunkt in dieser Vorlage bleibt. Der Nationalrat hält jedoch nicht mehr an seiner Fassung fest, die er in der letzten Herbstsession beschlossen hat. Vielmehr sollen gemäss der aktuellen Variante die verschärften Bestimmungen erst dann gelten, wenn als Resultat von Profiling besonders schützenswerte Personendaten entstehen. Die Interessen der Wirtschaft wurden in diversen Punkten berücksichtigt, so insbesondere beim Konzernprivileg.

Die Vorlage liegt nun wieder beim Ständerat, der sie voraussichtlich in der Sondersession im Mai behandeln wird. Aus Sicht unserer Mitglieder ist es sehr wichtig, dass die Revision zügig beendet wird damit die Schweiz Ende Mai nicht Gefahr läuft, nicht mehr EU-kompatibel zu sein. Dies hätte gewichtige Nachteile für unsere Unternehmen zur Folge.

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