Das Meldeverfahren für Konzerndividenden ist für die Mitgliedunternehmen von SwissHoldings mit ihren zahlreichen inländischen und ausländischen verbundenen Unternehmen von grosser Wichtigkeit. Verbesserungen beim Meldeverfahren sind bei unseren Mitgliedunternehmen stets willkommen.

Die Vernehmlassungsvorlage sieht folgende Erleichterungen vor: Im nationalen Verhältnis soll die für das Meldeverfahren notwendige Beteiligungsquote von 20 Prozent auf 10 Prozent gesenkt werden (Art. 26a VStV). Im internationalen Verhältnis ergibt sich die Beteiligungsquote für qualifizierte Beteiligungen grundsätzlich aus den DBA. Diese gilt unverändert. Dort, wo das DBA keine Quote für qualifizierte Beteiligungen enthält, soll die Beteiligungsquote, ab der das Meldeverfahren zulässig ist, ebenfalls auf 10 Prozent gesenkt werden. Die Gültigkeit der Bewilligung für das Meldeverfahren im internationalen Verhältnis wird von drei auf fünf Jahre verlängert. Bei einer Veränderung in der Beteiligungsstruktur ist das Unternehmen weiterhin verpflichtet, dies den Steuerbehörden sofort mitzuteilen.

SwissHoldings begrüsst die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen. Die Erleichterungen sind hilfreich und führen sowohl bei den Unternehmen wie auch der Verwaltung zu administrativen Erleichterungen. Gleichzeitig wird die Steuersicherung in keiner Weise beeinträchtigt.

Erleichterungen wären nach Meinung unserer Mitgliedunternehmen insbesondere auch in der Verwaltungspraxis angezeigt. Nach bestehender Praxis reagiert die ESTV beispielsweise im Falle von Verspätungen im Meldeverfahren (vor allem bei sog. Nullmeldungen innerhalb des Konzerns) äusserst rigoros. Die ESTV unterscheidet nicht, ob es zu minimalen Verspätungen im Meldeverfahren (unter anderem während Corona) kommt, oder, ob generell nicht gemeldet wird. Es wird umgehend ein Strafverfahren eröffnet. Wir erachten eine solche Praxis als stossend. Auch ist die Mindeststrafe von 500 Franken für Meldungen im Konzern hoch. Wegen einer Nullmeldung im Konzern gleich ein Strafverfahren zu eröffnen, erscheint uns unverhältnismässig. Die Eröffnung von Strafverfahren wegen solch geringfügiger Unterlassungen wirft in der Konzernwelt unnötig hohe Wellen und schadet der Reputation des Standorts Schweiz. Werden Millionenbeträge nicht gemeldet, haben wir für solche Bussen Verständnis, aber nicht bei Nullmeldungen.

Teilweise schwer nachvollziehbar ist auch die ESTV-Praxis zu den „verdeckten Gewinnausschüttungen“: Die ESTV stellt sich auf den Standpunkt, dass diese 30 Tage nach Abschluss der Bilanz resp. des Bilanzstichtags gemeldet werden müssen. Für die Unternehmen stellen sich dabei verschiedene Probleme:

  • 30 Tage nach Bilanzstichtag ist die Bilanz noch nicht von der GV genehmigt, also noch nicht gültig und teils noch nicht mal auditiert. Die Meldung einer solchen Ausschüttung ist deshalb in der Praxis noch gar nicht möglich.
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen sind, wie im Namen inhärent „verdeckt“, also nicht einfach ersichtlich. Zumal in Konzernen zwischen verschiedenen Geschäftszweigen und auch Ländern Transaktionen stattfinden, die nicht immer vorab durch die Steuerabteilung beurteilt werden.
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen in Konzernen basieren meist auf unangemessenen Verrechnungspreisen – seien es Zinsen seien es andere Güter und Dienstleistungen. Bei Verrechnungspreisen ist die Sachlage meist nicht schwarz oder weiss. Dazu kommt, dass manchmal Aufrechnungen akzeptiert werden, weil sich der Rechtsweg aus Kostengründen für die betroffenen Unternehmen nicht lohnt. In solchen Fällen gleich ein Strafverfahren zu eröffnen, weil nicht rechtzeitig gemeldet wurde, erscheint unverhältnismässig. Ausserdem fallen die Strafen regelmässig unangemessen hoch aus.

Zusammenfassend möchten wir deshalb festhalten, dass wir die Anpassung der verschiedenen Verordnungen vollumfänglich unterstützen. Gleichzeitig möchten wir die Gelegenheit dieser Vernehmlassung nutzen und darauf hinweisen, dass gerade im Bereich der Steuerpraxis rund um das Meldeverfahren im Konzern durchaus erhebliches Verbesserungspotential besteht. Insbesondere würden wir es schätzen, wenn künftig Bagatellfälle mit mehr Fingerspitzengefühl behandelt würden.

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