In den OECD-Staaten wird die Sorgfaltsprüfung von international tätigen Unternehmen im Bereich «Wirtschaft und Menschenrechte» unterschiedlich gehandhabt. In manchen Rechtsräumen gestaltet sich die Umsetzung der „Due Diligence“ allein durch internationale Leitlinien. Andere Staaten setzen auf eine Transparenzbestimmung. In den Ländern, in denen die „Due Diligence“ gesetzlich über die Transparenzvorgabe hinaus verankert wurde ist deren Anwendung wiederum auf einzelne Sektoren oder Prozessschritte eingegrenzt. Um den Gesamtregulierungsabdruck der Initiative und des Antrages Vogler im Vergleich zu den internationalen Regulierungstypen zu visualisieren, haben wir diese anhand eines Vektor-Systems grafisch dargestellt. Relevant ist dabei die Fläche der aufgespannten Vektoren. In Bezug auf die einzelnen Vektoren wurde mit Vereinfachungen, Schätzungen und Annäherungen gearbeitet.
13. April 2018| Corporate Social Responsibility, Dossier Konzern-Verantwortungs-Initiative