Im Fokus der heute zum 76. Mal durchgeführten Generalversammlung standen aktuelle und zukünftige internationale Entwicklungen im Steuerbereich. Bundespräsident Ueli Maurer und Dr. Achim Pross, Hauptverantwortlicher für die Mindestbesteuerungsvorgaben bei der OECD, hielten aufschlusreiche Referate. Dabei kam insbesondere das OECD/G20 Projekt zur Digitalbesteuerung zur Sprache, welches die Schweiz schon bald fordern wird. SwissHoldings wird dieses Projekt weiterhin an vorderster Front aktiv begleiten.
Kaum hat die Schweizer Bevölkerung am 19. Mai 2019 mit 66 Prozent die AHV- und Steuerreform genehmigt und damit wichtige Neuerungen des OECD/G20 BEPS-Projekts ins Schweizer Steuerrecht überführt, wird in Paris bereits intensiv an der nächsten bedeutenden Anpassung des internationalen Unternehmenssteuerrechts gearbeitet. Das Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft betrifft nicht nur Digitalkonzerne, sondern internationale Grossunternehmen aus allen Wirtschaftssektoren.
Der Zeitplan ist enorm ambitioniert. So soll bereits im Januar 2020 die Architektur der neuen Regeln definiert sein und Ende 2020 sollen auch sämtliche technischen Details vereinbart sein, damit sie von den Staaten rasch umgesetzt werden können. Der straffe Zeitplan verlangt auch von SwissHoldings und den Spezialisten der Mitgliedunternehmen erheblichen Einsatz. Ohne diese wichtige Arbeit, insbesondere der Transferpreisspezialisten, könnte ein für die Schweizer Konzerne und die Schweiz sehr nachteiliges Paket an neuen internationalen Vorgaben resultieren.
OECD plant neue Mindeststeuervorgaben
Das Projekt beinhaltet zwei Pfeiler. Beim ersten Pfeiler geht es darum, dass ein grösserer Teil der Unternehmensgewinne von den Sitzstaaten (z.B. der Schweiz) zu den Staaten der Absatzmärkte (z.B. Indien oder China) verschoben werden soll. Technisch geschieht dies über eine Anpassung der Transfer Pricing Vorgaben der OECD. Derzeit werden verschiedene Ansätze wie der «modified residual profit split method» oder die «distribution based approaches» diskutiert. Letztere dürften für die Schweiz und die Schweizer Konzerne leicht besser sein. Die neuen Vorgaben zu Pfeiler 1 werden voraussichtlich zwingend sein und könnten insbesondere im Rahmen eines neuen globalen «Multilateralen Abkommens» umgesetzt werden. Bei den Vorgaben zu Pfeiler 2 geht es um Mindestbesteuerungsvorgaben, die sowohl von den Sitzstaaten wie auch von den Absatzstaaten einzuhalten sind. Bei Verletzung der Vorgaben durch den einen Staat soll, der andere im Rahmen einer Transaktion involvierte Staat die Differenz besteuern und verschiedene Gegenmassnahmen ergreifen dürfen. Die Vorgaben zu Pfeiler werden wahrscheinlich in einer Empfehlung münden.
Die Schweiz wird, wie die anderen Industrienationen, von diesen neuen Projekten kaum profitieren.
Das Ziel von SwissHoldings besteht darin, die möglichen negativen Einflüsse für den Wirtschaftsstandort Schweiz zu minimieren und im internationalen Vergleich die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Konkurrenzstandorten möglichst zu verbessern.
Lesen Sie jetzt den neuen SwissHoldings Tätigkeitsbericht
Im Rahmen der Generalversammlung wurde auch der neue Tätigkeitsbericht von SwissHoldings vorgestellt. Anhand von Beiträgen unserer Mitgliedfirmen, von der Verwaltung sowie aus der Wissenschaft wird der Frage nachgegangen, wie die Rahmenbedingungen ausgestaltet werden müssen, damit die Schweizer Unternehmen wirtschaftswachstum und Wohlstand generieren können.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre!