SwissHoldings hat heute die konsolidierte Eingabe der Wirtschaft zur Verordnung «Gegenvorschlag Unternehmens-Verantwortungs-Initiative» eingereicht. Der Verband begrüsst den Verordnungsentwurf grossmehrheitlich. Mit dem vorgesehenen Instrumentarium liegt eine zukunftsbeständige Lösung vor, welche die wichtigsten Anliegen seiner Mitglieder berücksichtigt. Die damit verbundenen neuen Pflichten sind jedoch herausfordernd, insbesondere im Bereich der Kinderarbeit. Es ist deshalb wichtig, dass die vorgesehene Rückverfolgbarkeit über sämtliche Lieferanten- und Wertschöpfungsstufen weltweit praxisnah umgesetzt wird.

Am 29. November 2020 wurde die Volksinitiative “Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt” an der Urne abgelehnt. Somit tritt der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft, vorausgesetzt, dass kein Referendum dagegen ergriffen wird. Der Gegenvorschlag sieht eine Berichterstattungspflicht über nichtfinanzielle Belange sowie themenspezifische Sorgfaltspflichten in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit vor. SwissHoldings hat heute im laufenden Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die konsolidierte Eingabe der Wirtschaft Stellung bezogen. Download Stellungnahme [pdf].

Grundsätzliche Stossrichtung des Verordnungstextes wird begrüsst
Aus Sicht von SwissHoldings entspricht der vorgeschlagene Verordnungstext den Zielvorgaben der Politik. Insbesondere wurde erreicht, dass die neuen Bestimmungen weitgehend mit den entsprechenden, derzeit gültigen Regulierungen auf Ebene EU abgestimmt sind. Anpassungsbedarf besteht in Bezug auf einzelne, technische Punkte, insbesondere, um den Unternehmen mehr Klarheit in Bezug auf die Erwartungen des Gesetzgebers zu geben. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen an die Unternehmen im Bereich der Kinderarbeit umsetzbar sind und noch offene Aspekte zur nichtfinanziellen Berichterstattung geregelt werden.

Rückverfolgbarkeit im Bereich Kinderarbeit stellt grosse Herausforderung dar
So soll aus Sicht des Verbandes der «risikobasierte Ansatz», welcher aus den Richtlinien der UNO und OECD hervorgeht, noch stärker gewichtet und in der Verordnung präzisiert werden. In der Praxis ist es für viele Unternehmen noch nicht möglich, all ihre Lieferanten in sämtlichen vorgelagerten Stufen der Lieferketten vollständig zu identifizieren. Dies trifft insbesondere auf Produkte mit weitverzweigten, globalen Wertschöpfungsketten zu. Eine volle Rückverfolgbarkeit im Bereich der Kinderarbeit kann demnach nur das mittelbare Ziel sein. Primär soll der Fokus der Regulierung auf der sauberen Implementierung der neuen Prozesse liegen. Dies wird ermöglicht, indem die Bemühungen vorerst auf die grössten Risiken fokussiert werden können.

Konkretisierungen auch zur nichtfinanziellen Berichterstattung notwendig
Für den ersten Pfeiler des Gegenvorschlages – die nichtfinanzielle Berichterstattung – sieht der Gesetzgeber zwar keine expliziten Ausführungsbestimmungen vor. Gleichwohl drängen sich hier weitere Konkretisierungen auf, um den Unternehmen die nötige Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Berichterstattungspflicht zu gewähren. Dies umfasst insbesondere die Art der Veröffentlichung und die Genehmigung der neuen Berichte wie auch die Einbettung der internationalen Standards in die Anforderungen der Verordnung. Falls diese Punkte nicht auf Verordnungsebene aufgenommen werden können, gilt es zu prüfen, ob sie allenfalls in einem Begleitbericht oder im Rahmen der Präsentation der Verordnung durch ein FAQ oder ähnliches konkretisiert werden könnten.

Für Auskünfte:
Denise Laufer│Mitglied der Geschäftsleitung SwissHoldings│076 407 02 48
Pascal Nussbaum│Leiter Kommunikation & Public Affairs SwissHoldings│079 798 52 40

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