SwissHoldings befürwortet die Absicht, die Reputation und die globale Rolle des Finanzplatzes Schweiz zu stärken, indem die Zusammenarbeit der Schweizer Behörden und Finanzdienstleistern mit ausländischen Behörden und Stellen im Finanzmarktbereich reibungsloser funktioniert, und unterstützt daher grundsätzlich die Revision.
Dennoch sehen wir mit der Variante der kompletten Aufhebung der Anhörungs- und Beschwerderechte der betroffenen Kunden einen Paradigmenwechsel, welchen wir nicht als unterstützungswürdig erachten. Dem berechtigten Rechtsschutzinteresse der Betroffenen, und das ist immer dann der Fall, wo eine besondere Nähe zum Strafrecht besteht, soll weiterhin Rechnung getragen werden.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort finden Sie hier.