Der Ständerat beschloss heute mit 24 zu 20 Stimmen bei  1 Enthaltung die Absetzung der für heute geplanten Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative. Das Geschäft geht damit zurück in die Rechtskommission, wo es im Lichte des angekündigten bundesrätlichen Vorschlags nochmals beraten wird. Dieser zeigt Eckwerte auf, wie der Gegenvorschlag international abgestimmt ausgestaltet werden könnte. SwissHoldings begrüsst diesen Entscheid für das weitere Vorgehen.

Eigentlich hätte der indirekte Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative heute im Ständerat beraten werden sollen. Es wäre im Wesentlichen um die Grundsatzfrage «indirekter Gegenvorschlag JA oder NEIN» gegangen sowie um die anschliessende materielle Beratung des von der Rechtskommission verabschiedeten Gegenvorschlages. Jedoch wurde noch vor der Beratung mit 24 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Ordnungsantrag angenommen, den indirekten Gegenvorschlag von der Tagesordnung zu streichen, an die Kommission zurückzuweisen, und diesen im Lichte des bundesrätlichen Gegenvorschlags nochmals zu beraten. SwissHoldings ist mit diesem Vorgehen einverstanden.

 

Vorschlag des Bundesrats als Alternative zu Initiative und Gegenvorschlag

Weder die Volksinitiative noch der derzeitige Gegenvorschlag stellen aus Sicht von SwissHoldings geeignete Wege dar, um im Bereich der Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt weitere Fortschritte zu erzielen. Im Gegenteil – die Mechanik beider Vorlagen ist so ausgestaltet, dass die Schweiz riskiert, sich ins Abseits zu manövrieren.

Demgegenüber präsentierte der Bundesrat mit seinen im letzten August vorgestellten Eckwerten eine Alternative zur Initiative und zum Gegenvorschlag. Der Vorschlag des Bundesrats ist international koordiniert, zukunftsgerichtet und spezifisch auf die tatsächlichen Herausforderungen in internationalen Märkten ausgerichtet. Der Bundesrat plant, einen Nachvollzug der neuen EU-Regulierung im Bereich der Unternehmensverantwortung vorzunehmen. Die EU verpflichtet ihre grossen Unternehmen zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange zur Achtung der Menschenrechte, Diversität und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Zudem kennt die EU ein Zertifizierungssystem für bestimmte Mineralien aus Konfliktgebieten. Darüber hinaus plant der Bundesrat, eine verbindliche Sorgfaltsprüfung für den Aspekt der Kinderarbeit einzuführen.

 

Ausufernde Pflicht für Schweizer Unternehmen, jederzeit und lückenlos für ein regelkonformes Verhalten all ihrer Kunden und Zulieferer weltweit garantieren zu müssen, soll vermieden werden

Aus Sicht von SwissHoldings ist der Vorschlag des Bundesrats der zugrundeliegenden Volksinitiative sowie dem aktuell diskutierten Gegenvorschlag vorzuziehen. Beide Vorlagen sehen Sorgfaltsprüfungspflichten für die Unternehmen vor, welche den internationalen Standard bei weitem übertreffen. Unternehmen sollen in die Pflicht genommen werden, selbst sicherzustellen, dass all ihre Kunden, Zulieferer, Distributoren und Agenten weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards bei ihren Aktivitäten einhalten. Es darf nicht sein, dass völkerrechtliche Normen, welche sich an die Staatengemeinschaft richten, kraft nationalem schweizerischem Recht auch für Schweizer Unternehmen verbindlich erklärt und mit Rechtsfolgen nach Schweizer Recht verknüpft werden sollen, welche dann vor Schweizer Gerichten eingeklagt werden können.

 

Nicht nur die Grosskonzerne, sondern auch KMU wären vom Gegenvorschlag betroffen

Weiter ist bereits heute absehbar, dass der Gegenvorschlag bedeutend weiter geht als die Regulierung in Frankreich. Diese betrifft gerade einmal 150-200 Unternehmen, wohingegen die Schweizer Lösung schätzungsweise 5’000 – 10’000 Unternehmen direkt betreffen würde. Entgegen den Behauptungen der Befürworter würden nicht nur Grosskonzerne in den Geltungsbereich des Gegenvorschlags fallen, sondern auch viele KMU, die nur beschränkt gerüstet wären für aufwändige Compliance-Prozesse. Umso schwerer wiegend, dass weder für die Initiative noch den Gegenvorschlag eine Regulierungsfolgekostenabschätzung gemacht wurde.

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