Die Reform der Verrechnungssteuer ist für unsere Mitglieder von grösster Wichtigkeit. Die Vorlage ist für die internationalen Schweizer Industrieunternehmen die aktuell bedeutendste Schweizer Steuerreform. SwissHoldings ist deshalb sehr erfreut, dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats diese Woche auf die Vorlage eingetreten ist und sie in der Gesamtabstimmung deutlich angenommen hat.

Im Rahmen der Eintretensdebatte im Mai befasste sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) zum ersten Mal mit der Verrechnungssteuerreform. SwissHoldings war an der noch vor der Sommerpause durchgeführten Anhörung anwesend und legte an dieser die Position unseres Verbands dar. SwissHoldings ist entsprechend erfreut, dass die Mitglieder der WAK-N diese Woche mit 17 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf diese entscheidende Vorlage eingetreten sind.

Die vom Bundesrat Mitte April präsentierte Botschaft zur Verrechnungssteuerreform auf Zinsen ist keine Steuersenkungsvorlage. Im Gegenteil: Unsere Unternehmen, die schon heute die wichtigsten Steuerzahler der Schweiz sind, werden aufgrund der Reform noch mehr Steuern in der Schweiz zahlen.

Eine Umfrage bei unseren Mitgliedern zeigt, dass die Finanzierungsexperten unserer Unternehmen eine klare Stärkung des Schweizer Kapitalmarkts und des Wirtschaftsstandorts aufgrund der Verrechnungssteuerreform erwarten. Die Unternehmen werden Aktivitäten aus dem Ausland in die Schweiz verlegen und mehr Steuern im Inland leisten. Die Reform wird der Schweiz Wirtschaftswachstum, Mehreinnahmen aber auch substanzielle Minderausgaben für Bund, Kantone und Gemeinden bringen. Im Vergleich zu anderen Steuerreformen verfügt die Verrechnungssteuerreform über ein ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Vorlage im Interesse der Schweizer Wirtschaft
SwissHoldings ist erfreut, dass in der Detailberatung verschiedene für die Wirtschaft wichtige Anträge angenommen worden sind.

Unter anderem wurde mit 15 zu 10 Stimmen ein Antrag angenommen, welcher eine Umsatzabgabeausnahme für ausländische Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr vorsieht. Damit kann ein weiteres Hindernis zur Konzernfinanzierung ausgeräumt werden.

In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen angenommen und wird somit in der kommenden Herbstsession vom Nationalrat behandelt.

Darum geht es bei der Reform der Verrechnungssteuer
Erfahren Sie mehr über die Vorlage: Martin Hess, Leiter Steuern, gibt im nachfolgenden Video Auskunft.

 

Weitere Informationen zur Verrechnungssteuer finden Sie im SwissHoldings Dossier Verrechnungssteuerreform.

Für Auskünfte:
Martin Hess │ Leiter Steuern, Mitglied der Geschäftsleitung │ 078 805 04 95
Pascal Nussbaum │ Leiter Kommunikation & Public Affairs │ 079 798 52 40

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