Herzstück der neuen EU-Regulierungspläne ist die Schaffung eines Klassifizierungssystems – die so genannte Taxonomie – für wirtschaftliche Aktivitäten. Denn laut EU-Kommission benötigen Investoren an den Finanzmärkten ein stringentes Orientierungssystem, um beurteilen zu können, welche Aktivitäten nachhaltig sind. Angesichts der hohen Komplexität der neuen Regulierung empfiehlt SwissHoldings ihren Mitgliedern, sich frühzeitig mit den neuen Gesetzen auseinanderzusetzen – denn die Bereitstellung der neu geforderten Kennzahlen dürfte eine erhebliche Herausforderung für die Unternehmen darstellen.

SwissHoldings hat sich an ihrer heutigen verbandsinternen Tagung mit den neuen Regulierungsplänen der EU im Bereich von ESG und Sustainable Finance auseinandergesetzt (vgl. dazu auch Agenda unten folgend). In den Medien wurde jüngst breit über die ambitionierten Aktionspläne der EU-Kommission «New Green Deal» berichtet, welche auf eine Erreichung der Klima-Neutralität der EU bis ins Jahr 2050 abzielen. Weniger bekannt ist, dass diese Pläne zu einer deutlichen Verschärfung der Finanzmarktregulierung in der EU führen werden, welche auch multinationale Unternehmen mit Hauptsitz in Drittstaaten wie die Schweiz potentiell betrifft, falls sie über grössere Tochtergesellschaften in EU-Mitgliedstaaten verfügen oder ihre Aktien oder Anleihen an einer regulierten Börse im EU-Raum kotiert sind.

Mit der Einführung der Taxonomie müssen Unternehmen künftig den Anteil des grünen Charakters in Hinblick auf den Umsatz, die Investitionen („CapEx“) sowie Betriebsausgaben («OpEx») separat offenlegen. Darüber hinaus müssen all diese Aktivitäten in Bezug auf soziale Mindestanforderungskriterien evaluiert werden.

Eine ordnungsgemässe Umsetzung der Taxonomie erfordert einen ganzheitlichen Ansatz
Gemäss der Rückmeldung von SwissHoldings Mitgliedsfirmen ist es von zentraler Bedeutung, dass die Umsetzung der neuen Bestimmungen bereichsübergreifend über das Rechnungswesen, Risikomanagement und Controlling hinaus angegangen wird. Nur so können die Identifikation der relevanten Aktivitäten und die Beurteilung deren Taxonomie-Konformität in der benötigten Tiefe vorgenommen werden. Zudem sei es wesentlich, sich frühzeitig mit Peers aus dem gleichen Sektor auszutauschen. Die zur Klassifikation der Wirtschaftsaktivität vorgesehenen Checklisten sind zum Teil hochkomplex und es ist vor diesem Hintergrund hilfreich, wenn ein gemeinsames Branchenverständnis erarbeitet wird.

Die Wirtschaft soll die Finalisierung der Taxonomie eng begleiten
Die EU hat die entsprechenden Rechtsakten vorerst für die ersten zwei der gesamthaft sechs in der Taxonomie-Verordnung verankerten Umweltziele verabschiedet. Die Rechtsakten für die weiteren vier Umweltziele sollen zeitnah folgen. Umso wichtiger wird sein, dass die Wirtschaft aktiv diesen laufenden Erarbeitungsprozess der EU begleitet. In den nächsten Jahren wird sich zeigen, als wie praktikabel sich das Instrument der Taxonomie in einer Gesamtbetrachtung erweisen wird. Es ist zentral, dass die Wirtschaft im stetigen Austausch mit ihren Stakeholdern die weiteren Entwicklungen eng beobachtet und selbst Empfehlungen für die Überarbeitung des Taxonomie-Instrumentes in die politische Diskussion einbringt.

Für Auskünfte:
Denise Laufer │ Mitglied der Geschäftsleitung SwissHoldings│ 076 407 02 48
Pascal Nussbaum │ Leiter Kommunikation & Public Affairs SwissHoldings│ 079 798 52 40

Annex

 

 

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