Bei der nächsten Verrechnungssteuerreform soll auf die Verbesserung des Beteiligungsabzugs für alle Branchen verzichtet werden. Dies gab der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung bekannt. SwissHoldings, dessen Unternehmen die Emission von Obligationen durch die Konzernobergesellschaft oder eine andere wichtige Konzernfinanzierungsgesellschaft heute nur mit Steuernachteilen vornehmen können, kann diesen Entscheid nicht nachvollziehen.

SwissHoldings begrüsst zwar grundsätzlich, dass der Bundesrat die Verrechnungssteuer ganzheitlich revidieren und dazu voraussichtlich im ersten Quartal 2020 die Vernehmlassung eröffnen will. Damit Finanzgesellschaften ihren Sitz vom Ausland in die Schweiz verlegen und folglich damit in der Schweiz Steuern bezahlen werden, ist eine Reform unserer Sicherungssteuer notwendig. Jedoch will der Bundesrat in seiner Vernehmlassungsvorlage auf eine Beseitigung der Mängel des heutigen Beteiligungsabzugs verzichten. Dieser Verzicht ist für SwissHoldings nicht nachvollziehbar.

 

Verzicht auf Ausweitung des Beteiligungsabzugs bedeutet Verzicht auf Steuermehreinnahmen

Für systemrelevante Banken wurden die Mängel beim Beteiligungsabzug 2018 eliminiert. Die Mängelbeseitigung für alle Branchen würde den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Die Kosten für die Mängelbeseitigung sind äusserst bescheiden und werden bereits in zwei bis drei Jahren von den Mehreinnahmen aufgrund von Aktivitätsverlagerungen in die Schweiz wettgemacht. SwissHoldings hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedunternehmen entsprechende Berechnungen erstellt. Der Meinung, dass der Beteiligungsabzug revidiert werden soll, ist auch der Nationalrat. Er hat in der vergangenen Frühjahrssession mit 101 zu 75 Stimmen bei 8 Enthaltungen eine Kommissionsmotion angenommen hat, die eben diese Mängelbeseitigung zum Ziel hat.

SwissHoldings wird am Vernehmlassungsverfahren teilnehmen und sich für eine Wiederaufnahme des Beteiligungsabzugs in das Reformprojekt aussprechen. Weiter wird sich SwissHoldings im Ständerat dafür einsetzen, dass dieser der erwähnten Kommissionsmotion ebenfalls zustimmen wird.

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