Gut ein Jahr nach Ablehnung der extremen Initiative an der Urne hat der Bundesrat heute die Verordnung zum indirekten Gegenvorschlag präsentiert. Die Schweiz erhält damit zeitnah eine international abgestimmte Regulierung im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz. Diese legt den Grundstein für eine umfassende Berichterstattung zur Nachhaltigkeit und setzt weiter auf sektorspezifische Sorgfaltspflichten. SwissHoldings begrüsst diesen Schritt – weist jedoch darauf hin, dass die sehr weitgehende Prüfpflicht im Bereich der Kinderarbeit eine Herausforderung für die betroffenen Unternehmen darstellt.
Mit der Ablehnung der extremen Unternehmens-Verantwortungs-Initiative an der Urne im letzten Jahr haben die Stände einen regulatorischen Alleingang der Schweiz verhindert. Die Wirtschaft nahm dies mit Erleichterung zur Kenntnis. Damit wurde der Weg freigemacht für den breit abgestützten Gegenvorschlag, welcher zukunftsgerichtet, international abgestimmt und spezifisch auf die tatsächlichen Herausforderungen in den weltweiten Märkten ausgerichtet ist. Der Bundesrat hat heute die Details der Ausführungsverordnung des Gegenvorschlages zu den Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) präsentiert. Die neuen Pflichten orientierten sich an den Regelungen der EU und gehen teilweise darüber hinaus. Das Gesetz tritt bereits auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Dies bedeutet, dass Schweizer Unternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2023 nach den neuen Regeln Bericht erstatten müssen.
Der Bundesrat hat sich für eine griffige Umsetzung des Gegenvorschlages entschieden
SwissHoldings unterstützt die Stossrichtung der Ausführungsverordnung. Insbesondere wird als positiv erachtet, dass die sektorspezifischen Sorgfaltsprüfungspflichten eng abgestimmt mit den Richtlinien der OECD und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) konkretisiert worden sind. Der Verband begrüsst insbesondere auch den für den Bereich der Kinderarbeit vorgesehenen risikobasierten Ansatz ausdrücklich. Gleichwohl dürfte die Umsetzung dieser Bestimmung in der Praxis herausfordernd werden. Für viele Unternehmen ist es eine enorme Herausforderung, all ihre Lieferanten in sämtlichen vorgelagerten Stufen der Lieferketten vollständig zu identifizieren. Dies trifft insbesondere auf Produkte mit weitverzweigten, globalen Wertschöpfungsketten zu. Bei der Umsetzung gilt es deshalb, Augenmass zu wahren und insbesondere Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Ein Produkt, welches aus einem sicheren Land von einem verlässlichen Partner bezogen wird, sollte nicht separat nochmals überprüft werden müssen.
Mitglieder von SwissHoldings sind bereits weit fortgeschritten hinsichtlich der Implementierung der neuen Bestimmungen
Die Mitglieder von SwissHoldings haben sich gemäss einer internen Umfrage bereits umfassend mit der Umsetzung des Gegenvorschlages auseinandergesetzt. Bei gut 88 Prozent der antwortenden Firmen ist hierbei der Verwaltungsrat direkt involviert in Bezug auf die Konzeption der Prozesse, die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Auswahl relevanter nicht-finanzieller Themen. Dies zeigt die hohe strategische Bedeutung dieses Themas für unsere Mitglieder auf. Interessant ist zudem, dass fast 80 Prozent der Firmen davon ausgehen, dass ihre Aktivitäten unter die spezifischen Sorgfaltsprüfungspflichten im Bereich Kinderarbeit fallen.
Für Auskünfte:
Denise Laufer │ Mitglied der Geschäftsleitung SwissHoldings│ 076 407 02 48
Pascal Nussbaum │ Leiter Kommunikation & Public Affairs SwissHoldings│ 079 798 52 40