Rechtsgutachten von Prof. Dr. Robert J. Danon und Prof. Dr. Pascal Hinny
Die Ausgangslage
Der internationale Steuer- und Standortwettbewerb hat sich grundlegend verändert. Die globale Mindestbesteuerung schränkt seit 2024 den klassischen Steuerwettbewerb zum Nachteil der Schweiz ein. Anfang 2026 wurde von der OECD gezielt neuer Spielraum für substanzbasierte Standortmassnahmen eröffnet. Zahlreiche Staaten verfügen bereits über weitgehende steuerliche F&E&I-Instrumente oder richten ihre Standortpolitik auf die neuen Rahmenbedingungen aus.
Diese Entwicklung setzt die Schweiz unter Druck. Denn Forschung, Entwicklung und Innovation gehören seit jeher zu ihren zentralen Stärken. Der mit der STAF eingeführte F&E-Sonderabzug ist jedoch im aktuellen internationalen Vergleich restriktiv ausgestaltet. Die Patentbox hat insbesondere für von der Mindeststeuer betroffene Unternehmen deutlich an Attraktivität verloren. Das Gutachten von Prof. Dr. Robert J. Danon und Prof. Dr. Pascal Hinny zeigt auf, wie die steuerlichen Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation gezielt gestärkt werden können, damit die Schweiz international wieder attraktiv wird.
Die fünf wichtigsten Erkenntnisse
1. Der internationale Standortwettbewerb hat sich fundamental verändert
Mit der globalen Mindestbesteuerung verlieren klassische Gewinnsteuervorteile an Bedeutung. Gleichzeitig schaffen die seit Anfang 2026 zulässigen Qualified Tax Incentives (QTI) neue Möglichkeiten für gezielte, substanzbasierte Standortförderung. Der internationale Wettbewerb um innovative Unternehmen verschiebt sich zunehmend auf die möglichst attraktive Ausgestaltung solcher Instrumente.
2. Die Schweiz bleibt hinter ihren Möglichkeiten zurück
Die heutige Schweizer Regelung ist im internationalen Vergleich restriktiv und passt nicht mehr in die neue Steuerwelt: Der Abzug ist kantonal fakultativ, auf maximal 50 Prozent begrenzt und basiert auf einer engen Definition der qualifizierenden Aufwendungen. Konkurrenzstaaten kennen deutlich weitergehende Instrumente oder schaffen diese aktuell. Vor dem Hintergrund des veränderten Standortwettbewerbs gewinnt eine international wettbewerbsfähige Ausgestaltung deshalb erheblich an Bedeutung.
3. Der neue QTI-Rahmen eröffnet der Schweiz konkreten Spielraum
Der Schweizer F&E-Sonderabzug kann grundsätzlich als QTI qualifizieren und ist damit auch unter der globalen Mindeststeuer wirksam. Der internationale Rahmen sieht dabei eine Substanzobergrenze von 5,5 Prozent der Schweizer Personalkosten vor, um welche die Mindeststeuer von 15 Prozent unterschritten werden darf. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Schweiz hier ihre steuerliche Standortattraktivität klar stärken könnte.
4. Kurzfristige Verbesserungen durch die Kantone sind möglich – sie reichen aber nicht aus
Bereits unter geltendem Recht bestehen Möglichkeiten, den F&E-Sonderabzug attraktiver auszugestalten durch eine breitere Auslegung der qualifizierenden F&E&I-Tätigkeiten und Personalkosten, einfachere Dokumentationsanforderungen sowie eine konsequentere Ausschöpfung des bestehenden kantonalen Spielraums. Um die steuerliche Innovationsförderung an die neue internationale Realität anzupassen, ist eine Weiterentwicklung von Art. 25a StHG erforderlich.
5. Eine Reform muss den Innovationsstandort als Ganzes stärken
Das Gutachten schlägt ein breites Reformpaket vor: von einer erweiterten Definition von Forschung, Entwicklung und Innovation über zusätzliche qualifizierende Kosten und einen höheren bzw. flexibleren Sonderabzug bis zu Anpassungen bei Entlastungsbegrenzung, Verlustvorträgen und Anpassungen beim Nationalen Finanzausgleich. Die Förderung muss dabei horizontal ausgestaltet sein und soll allen Unternehmen – vom KMU bis zum multinationalen Unternehmen – offenstehen.