Die Schweiz hat sich mit der Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative 2020 für einen indirekten Gegenvorschlag entschieden und gleichzeitig angekündigt, die internationale Entwicklung weiterzuverfolgen. Mit dem VE-NUFG verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Schweizer Regulierung an internationale Standards anzunähern und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für Schweizer Unternehmen sicherzustellen.
Aus Sicht von SwissHoldings verfehlt der Vorentwurf dieses Ziel in mehreren zentralen Punkten. Besonders kritisch beurteilt der Verband die vorgeschlagenen Haftungsbestimmungen. Dies gilt umso mehr, als die Europäische Union mit dem Omnibus-I-Paket das ursprünglich in der CSDDD vorgesehene harmonisierte Haftungsregime vollständig aufgegeben hat. Auch die vorgesehenen Aufsichtsbestimmungen werden klar abgelehnt. Insbesondere die weitreichenden Kompetenzen der Aufsichtsbehörde, die vorgesehenen Sanktionsinstrumente sowie die unzureichende Abgrenzung zu bestehenden Verfahren erscheinen unverhältnismässig.
Die Kombination aus einer Verjährungsfrist von 20 Jahren, weitreichenden Eingriffsbefugnissen der Aufsichtsbehörde und der Einführung einer spezialgesetzlichen Haftung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen. Damit würde die Schweiz deutlich über die international etablierten Standards hinausgehen und die Attraktivität sowie Rechtssicherheit des Wirtschaftsstandorts Schweiz nachhaltig beeinträchtigen. Die bestehenden Instrumente wie der OECD Nationale Kontaktpunkt für verantwortungsvolle Unternehmensführung, die sich in der Vergangenheit als zweckmässig und wirkungsvoll erwiesen haben, sollten beibehalten und gestärkt, jedoch nicht durch komplexe bürokratische Strukturen ersetzt werden.
Im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflichten wird die grundsätzliche Stossrichtung zwar unterstützt. Kritisiert werden jedoch einzelne zusätzliche Vorgaben, unklare Rechtsfolgen sowie verschiedene Schweizer Sonderregelungen, die zu Doppelspurigkeiten und zusätzlichem administrativem Aufwand führen könnten. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Verband wiederholt für eine stärkere Orientierung an international anerkannten Standards wie ISSB und GRI aus.
SwissHoldings lehnt den vorliegenden Vorentwurf zum Gegenvorschlag sowie das Spezialgesetz in der aktuellen Form ab. Eine Weiterentwicklung der Regulierung im Bereich Nachhaltige Unternehmensführung wird unterstützt, sofern sie auf international abgestimmte Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten ausgerichtet ist, einen Swiss Finish konsequent vermeidet sowie weder eine besondere Haftungsregelung noch eine direkte Aufsicht vorsieht. Die nachfolgend dargestellten Anpassungen sind dabei zwingend vorzunehmen
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