SwissHoldings unterstützt die vorgeschlagene Anpassung der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) zur Umsetzung der Motionen 25.4392 und 25.4399. Die Vorlage sieht vor, dass die neue Leitlinie des Inclusive Framework vom Januar 2025 erst für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2025 gilt. Dadurch wird verhindert, dass sie rückwirkend auf das bereits abgeschlossene Geschäftsjahr 2024 angewendet wird. Die Vorlage bringt so aus Sicht von SwissHoldings die internationalen Vorgaben und die rechtsstaatlichen Grundsätze der Schweiz, insbesondere das Rückwirkungsverbot, bestmöglich in Einklang. Eine noch spätere Anwendung der Leitlinie, etwa erst ab 1. Januar 2025, lehnt SwissHoldings hingegen entschieden ab.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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