
Der SwissHoldings-Sessionsticker informiert über die anstehenden Geschäfte der Herbstsession 2025. Der Ticker beinhaltet eine kurze Übersicht über die Geschäfte, den bisherigen Verlauf und Positionen unseres Verbands.
Nationalrat
24.4596 Motion Gössi. Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch
Empfehlung: SwissHoldings fordert, dass eine gesamtwirtschaftliche Perspektive eingenommen wird und insbesondere die Bedürfnisse der KI-Forschung berücksichtigt werden. Daher begrüsst SwissHoldings die von der WBK-N geplante fundierte Abklärung und Expertenanhörung.
Auf der Agenda am 10. September 2025
Im Zentrum der Motion steht die urheberrechtliche Behandlung von KI-Trainingsdaten. Die Motion verlangt die Durchsetzung eines Opt-In-Mechanismus, welcher nur mit vorgängiger ausdrücklicher Zustimmung der Rechteinhaber die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für KI-Systeme erlaubt.
20.03.2025: Annahme im Ständerat
04./05.09.2025: Traktandiert in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N)
Der Opt-In-Mechanismus ist im Widerspruch zahlreicher anderer Länder, welche sich zunehmend an einem Opt-out Ansatz, bei dem Rechteinhaber die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Systeme verbieten können, orientieren. Ein solcher angedachter Alleingang der Schweiz schafft unseres Erachtens regulatorische Unsicherheit, könnte die Forschung und Entwicklung behindern, insbesondere bei Start-ups und Hochschulen, und die internationale Anschlussfähigkeit schwächen. Zuerst sind die Grundlagen zu klären, um eine tragfähige Lösung für alle Wirtschaftsbeteiligten zu generieren. Die urheberrechtlichen Schutzbedürfnisse könnten aus unserer Sicht allenfalls mit anderen Instrumenten, wie zum Beispiel einer Form der Kollektivverwertung, gestärkt werden.
Felix Küng Manager Recht
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64
24.046 Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, das Geschäft anzunehmen und befürwortet, dass der Entwurf 1 über das Transparenzregister und der Entwurf 2 über die Sorgfaltspflichten in der Beratertätigkeit aufgrund des kommenden FATF-Länderexamens im Jahr 2027 zeitnah abgeschlossen werden.
Auf der Agenda am 11. September 2025 (Entwurf 1 und Entwurf 2) und evtl. Entwurf 1 zusätzlich am 17. September 2025
Die Bundesgesetzgebung zur Transparenz von juristischen Personen und zur Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter hat zwei Hauptziele: Einerseits soll die Transparenz juristischer Personen erhöht werden, um den Behörden eine effizientere Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermöglichen. Hierzu soll ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen eingeführt werden (Entwurf 1). Andererseits sollen bestimmte Aktivitäten in der Beratungstätigkeit künftig dem Geldwäschereigesetz mit entsprechenden Sorgfaltspflichten unterliegen (Entwurf 2), um die Effektivität im Kampf gegen Geldwäscherei zu verbessern. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen den internationalen Standards der Financial Action Task Force und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information Tax Purposes entsprechen.
Entwurf 1:
18.12.2024: SR beschliesst Eintreten, aber weicht in der Detailberatung vom BR-Entwurf ab.
12.06.2025: NR beschliesst Eintreten. In der Detailberatung entstehen Differenzen zum SR.
14.08.2025: RK-S folgt in zwei Punkten dem NR. In den Bereichen der Richtigkeitsvermutung und dem Zugang von Handelsregisterämtern zum Transparenzregister weicht das Gremium vom NR ab.
Entwurf 2:
17.06.2026: SR beschliesst Eintreten, aber weicht in der Detailberatung vom BR-Entwurf ab.
03./04.07.2025: RK-N beschliesst Eintreten und folgt mehrheitlich dem SR mit Abweichungen in zwei Punkten im Bereich des Geltungsbereichs.
SwissHoldings befürwortet grundsätzlich das Eintreten auf das Geschäft. In Hinblick auf das kommende FATF-Länderexamen im Jahr 2027 möchten wir darauf hinweisen, dass auch die parlamentarische Beratung zu Entwurf 2 rechtzeitig zu diesem Termin abgeschlossen sein muss, um den Wirtschaftsstandort nicht zu schwächen. Wir stehen für die vollständige Ausnahmen für börsenkotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften ein. Eine Aufnahme ins Transparenzregister ist unnötig, da bereits griffige Melde- und Offenlegungspflichten für Aktionäre und wirtschaftlich Berechtigte bestehen. Diese greifen bei einer Schwelle von 3% des Aktienkapitals oder der Stimmrechte. Zudem schreiben die für börsenkotierte Unternehmen geltenden Rechnungslegungsstandards und Berichterstattungspflichten der SIX Swiss Exchange eine Offenlegungspflicht von Tochtergesellschaften vor, was bereits zu einer erhöhten Transparenz führt. Wenn nicht die vollständige Ausnahme für börsenkotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften umgesetzt wird, so soll doch immerhin der Schwellenwert von mehr 75% auf mehr als 50% gesenkt werden, denn dem Halten einer Beteiligung von mehr als 50% wird die entsprechende gehaltene Gesellschaft von der Haltenden kontrolliert.
Felix Küng Manager Recht
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64
23.047 Teilrevision des Kartellgesetzes
Empfehlung: SwissHoldings unterstützt weiterhin den ausgewogenen Kompromissvorschlag des Nationalrates. Der Verband ersucht den Ständerat entgegen dem äusserst knappen Entscheid seiner Kommission dem Nationalrat zu folgen und den Vorschlägen zu Art. 5 Abs. 1bis und Art. 7. Abs. 3 KG zuzustimmen.
Auf der Agenda evtl. am 11. September 2025
Die vollständigen Unterlagen finden Sie beim Ständerat.
25.031 Änderungsprotokoll zur Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Chile
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, dem Antrag der APK-N zu folgen, auf das Geschäft einzutreten und dem modernisierten Freihandelsabkommen mit Chile zuzustimmen.
Auf der Agenda am 11. September 2025
Das modernisierte Freihandelsabkommen mit Chile erweitert den sektoriellen Geltungsbereich erheblich, indem es nahezu alle Waren und Dienstleistungen – inklusive Finanzdienstleistungen – sowie Aspekte wie technischer Handel, öffentliches Beschaffungswesen, digitaler Handel und geistiges Eigentum abdeckt. Es garantiert eine nahezu vollständige Zollfreiheit (99,99 %) für Schweizer Exporte nach Chile und bringt die Verpflichtungen im Dienstleistungsbereich sowie beim Marktzugang auf den neuesten Stand. Zudem enthält es neue Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung und kleinen und mittleren Unternehmen, die auf den aktuellen EFTA-Modellansätzen basieren.
11.06.2025: Annahme im SR
01.07.2025: Annahme in der APK-N
SwissHoldings begrüsst die Modernisierung des Freihandelsabkommens mit Chile, da sie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung des Marktzugangs für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft beiträgt. Freihandelsabkommen mit Partnern ausserhalb der EU sind ein zentrales Instrument zur Vermeidung von Diskriminierung und zur Förderung der Aussenhandelsdiversifizierung. Das modernisierte Abkommen mit Chile schliesst wichtige Lücken des ursprünglichen Vertrags, insbesondere bei Finanzdienstleistungen, geistigem Eigentum, Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie digitalem Handel, und schafft so mehr Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu anderen Handelspartnern wie der EU.
Denise Laufer Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0)76 407 02 48
16.484 pa. Iv. Burkart. Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice
Empfehlung: SwissHoldings unterstützt die Vorlage, denn den Bedürfnissen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden soll Rechnung getragen werden, welche die Digitalisierung der Arbeitsmöglichkeiten und -welt mit sich bringt.
Auf der Agenda am 23. September 2025
Der Bundesrat begrüsst den von der WAK-N vorgeschlagenen Entwurf für neue Artikel zu Telearbeit im ArG. Die Vorlage trägt den Möglichkeiten Rechnung, welche die Digitalisierung der Arbeitswelt mit sich bringt. Insbesondere kann den Bedürfnissen von Arbeitnehmenden, die ihre Arbeit im Homeoffice verrichten, besser Rechnung getragen werden. So wird – unter Berücksichtigung der gesundheitsschutzrechtlichen Vorgaben am Arbeitsplatz – auch die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit optimiert.
Angesichts der mit den heutigen Kommunikationsmitteln verbundenen Verwischung der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit ist der Nationalrat einverstanden damit, das Recht auf Nichterreichbarkeit nicht nur für die Telearbeit, sondern für sämtliche Arbeitnehmenden explizit im Gesetz zu verankern. Auch beim Geltungsbereich folgt die WAK-N dem Bundesrat: Der personenbezogene Geltungsbereich soll auf erwachsene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begrenzt werden, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festsetzen können, hingegen soll auf das Erfordernis einer schriftlichen Vereinbarung entgegen einer Minderheit verzichtet werden. Bei den Rahmenbedingungen für die Telearbeit schliesst sich die WAK-N ebenfalls dem Bundesrat an, während sie in Bezug auf eine Regelung im Obligationenrecht (OR) an ihrem früheren Beschluss festhält und auf eine generelle Regelung, die auch für Arbeitnehmende gälte, die nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt sind, verzichten will.
29.01.2018: WAK-N gibt Folge.
18.02.2019: WAK-S stimmt zu.
18.02.2025: WAK-N verabschiedet Entwurf z.H. des BR.
21.05.2025: BR gibt Stellungnahme ab
Diese parlamentarische Initiative ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Arbeitgeber und im weiteren Rahmen die Wirtschaft brauchen flexible Arbeitsbedingungen, die den persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Arbeitnehmenden besser entsprechen. SwissHoldings unterstützt die Vorlage.
Felix Küng Manager Recht
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Ständerat
23.047 Teilrevision des Kartellgesetzes
Empfehlung: SwissHoldings unterstützt weiterhin den ausgewogenen Kompromissvorschlag des Nationalrates. Der Verband ersucht den Ständerat entgegen dem äusserst knappen Entscheid seiner Kommission dem Nationalrat zu folgen und den Vorschlägen zu Art. 5 Abs. 1bis und Art. 7. Abs. 3 KG zuzustimmen.
Auf der Agenda am 8. September 2025
Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) verabschiedet. Die Teilrevision zielt insbesondere darauf ab, die schweizerischen Zusammenschlusskontrolle zu modernisieren und die internationalen Standards anzupassen. Zusätzlich strebt die Revision an, das Kartellzivilrecht zu stärken und das Widerspruchsverfahren praxistauglicher zu gestalten. Der Nationalrat hat am 4. Juni 2025 einen ausgewogenen Kompromiss entwickelt. Im Einzelfall soll aufgrund von Erfahrungswerten und der konkreten Umstände auf dem relevanten Markt eine Gesamtbeurteilung stattfinden.
11.06.2024: SR beschliesst Eintreten, aber weicht in der Detailberatung vom BR-Entwurf ab.
04.06.2025: NR beschliesst Eintreten. In der Detailberatung entstehen Differenzen zum SR.
28./29.08.2025: WAK-S erhält Differenzen zu Art. 5 Abs. 1bis und Art. 7. Abs. 3 KG aufrecht.
SwissHoldings erwartet, den Motionen Français und Wicki folgend, dass Behörden und Gerichte sich (wieder) mit den tatsächlichen Auswirkungen einer Abrede bzw. Verhaltensweise auseinandersetzen und die Schädlichkeit auf den Wettbewerb darlegen müssen. Der Kompromissvorschlag des Nationalrats im Gegensatz zum Ständerat in der Funktion des Erstrates erfüllt diese Erwartungen grundsätzlich. SwissHoldings stellt fest, dass entgegen der Bedenken weder der Ständerat noch der Nationalrat das Widerspruchsverfahren diskutiert haben. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen beim Widerspruchsverfahren werden weder die Attraktivität dieses Instruments fördern noch der Rechtssicherheit dienlich sein.
Felix Küng Manager Recht
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64
24.046 Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, das Geschäft anzunehmen und befürwortet, dass der Entwurf 1 über das Transparenzregister und der Entwurf 2 über die Sorgfaltspflichten in der Beratertätigkeit aufgrund des kommenden FATF-Länderexamens im Jahr 2027 zeitnah abgeschlossen werden.
Auf der Agenda am 10. September 2025 (Entwurf 1) und evtl. Entwurf 1 und 2 zusätzlich am 15. September 2025
Die vollständigen Unterlagen zu diesem Geschäft finden Sie beim Nationalrat.
21.082 Zivilprozessordnung. Änderung
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt dem Ständerat, nicht auf die Sammelklagen-Vorlage einzutreten, da das geltende Recht bereits über ausreichende Instrumente verfügt.
Auf der Agenda am 15. September 2025
Die Vorlage des Bundesrates zur Einführung von Sammelklagen sieht vor, die bestehende Verbandsklage auszubauen, eine neue Verbandsklage für Schadenersatzansprüche zu schaffen und neu auch verbindliche Vergleiche durch Gerichte zu ermöglichen. Der Nationalrat hat am 17. März 2025 mit klarer Mehrheit entschieden, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit befürchtete eine «Amerikanisierung» des Schweizer Rechtssystems und verwies auf die Risiken einer entstehenden Klageindustrie. Am 14. August hat auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates mit 8 zu 5 Stimmen Nichteintreten beantragt. Sie sieht im geltenden Recht bereits genügend Instrumente und warnt vor hohen Kosten für die Wirtschaft. Gleichzeitig hat die Kommission ein Postulat angenommen, das den Bundesrat beauftragt, die bestehenden Schlichtungs- und Ombudsverfahren zu prüfen und Vorschläge für deren Stärkung zu unterbreiten. Der Ständerat wird in der Herbstsession über das Eintreten entscheiden.
17.03.2025: NR beschliesst Nichteintreten.
14.08.2025: RK-S beschliesst Nichteintreten und verabschiedet das Postulat 25.3954, welches den Bundesrat beauftragt, alternative Lösungen wie Schlichtungs- und Ombudsverfahren zu prüfen und weiterzuentwickeln.
Die Wirtschaft lehnt die Einführung von Sammelklagen klar ab. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass solche Instrumente die Entstehung einer professionellen Klageindustrie begünstigen. Ein zentraler Treiber ist das Third-Party Litigation Funding, bei dem externe Investoren Klagen finanzieren und so Prozesse anstossen, ohne eigene Risiken zu tragen. Diese Entwicklung ist nicht nur in den USA, sondern auch in der EU sichtbar, wo die Zahl von Sammelklagen in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Die von economiesuisse und SwissHoldings in Auftrag gegebene Studie bestätigt, dass Unternehmen mit internationaler Erfahrung die damit verbundenen Risiken klar erkennen und sich gegen eine Einführung in der Schweiz aussprechen. Das geltende Recht bietet bereits ausreichende Möglichkeiten, auch kleinere Ansprüche geltend zu machen. Mit technologischen Fortschritten, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, werden diese Möglichkeiten weiter verbessert. Des Weiteren begrüsst der Verband das mit grosser Mehrheit angenommene Postulat 25.3954 der Rechtskommission des Ständerats ausdrücklich. Dieses beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, ob bestehende Schlichtungs- und Ombudsverfahren eine zweckmässige und praxistaugliche Alternative zum Ausbau der Verbandsklage darstellen können, und gegebenenfalls Vorschläge zu deren gezielter Stärkung vorzulegen. Damit setzt die Kommission ein wichtiges Zeichen: Statt eines risikobehafteten Systemwechsels, sollen bewährte, aussergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen weiterentwickelt werden.
Denise Laufer Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0)76 407 02 48
23.086 Investitionsprüfgesetz
Empfehlung: SwissHoldings ist der Ansicht, dass der bestehende Rechtsrahmen ausreichend ist.
Auf der Agenda am 24. September 2025
Mit dem Investitionsprüfgesetz sollen Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden können, wenn diese die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden. Die Vorlage richtet sich insbesondere gegen staatlich kontrollierte Investoren. Der Bundesrat legte einen ersten Entwurf vor und betonte, dass der bestehende Rechtsrahmen ausreiche. Der Nationalrat verschärfte die Vorlage jedoch im September 2024 deutlich, indem er die Prüfung auch auf nichtstaatliche Investoren ausdehnte und die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen als zusätzliches Schutzziel festlegte. Am 6. März 2025 entschied der Ständerat mit 29 zu 16 Stimmen, entgegen der Empfehlung seiner Kommission auf die Vorlage einzutreten. Die WAK-S warnte zuvor, dass in der Abwägung zwischen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen die Nachteile überwiegen würden. Sie sieht die Gefahr, dass die Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft übermässig unter einer Schwächung der Standortattraktivität, des Zuflusses von Direktinvestitionen und der Rechtssicherheit leiden würde. Der Ständerat wird die Vorlage am 24. September erneut beraten.
26.06.2024: WAK-N nimmt nach erfolgter Detailberatung den Entwurf in der Schlussabstimmung an.
17.09.2024: NR beschliesst abweichend vom Entwurf.
15.11.2024: WAK-S beschliesst Nichteintreten.
28./29.08.2025: Beratung in der WAK-S
Ausländische Direktinvestitionen sind für die Schweiz von zentraler Bedeutung, da sie den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in unserer kleinen und offenen Volkswirtschaft massgeblich fördern. Die Schweiz hat als einer der weltweit grössten Direktinvestoren im Ausland ein besonderes Interesse an einem diskriminierungsfreien und transparenten Zugang zu internationalen Investitionsmärkten. Dieses Ziel erreicht sie am besten, wenn sie sich selbst offen für ausländische Investitionen zeigt. Der Bundesrat erachtet den bestehenden Rechtsrahmen als ausreichend, und SwissHoldings unterstützt diese Einschätzung. Die Frage einer Investitionsprüfung kann jedoch nicht losgelöst von internationalen Entwicklungen beurteilt werden. Sollten OECD-Mitglieder flächendeckend Beschränkungen gegenüber gewissen Investitionen einführen, wäre dies bei der Beurteilung des Schweizer Regulierungsansatzes zu berücksichtigen, um eine Sogwirkung auf die Schweizer Wirtschaft zu verhindern.
Denise Laufer Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0)76 407 02 48