SwissHoldings setzt sich daher dafür ein, dass die Schweiz die multilaterale GloBE-Vereinbarung ratifiziert und die Schweiz selbstverständlich auch die dafür nötigen innerstaatlichen Umsetzungsschritte ausführt. Dabei erachten wir es als zentral, dass die gesetzlichen Grundlagen rechtzeitig geschaffen werden, um den Austausch des GIR bereits für die Steuerperiode 2024 zu ermöglichen. SwissHoldings unterstützt deshalb grundsätzlich die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzung der Schweizer Mindeststeuerverordnung zwecks Umsetzung des GIR-Austauschs und ersucht den Bundesrat die Anpassung zügig vorzunehmen, bittet jedoch um eingehende Prüfung und gegebenenfalls Korrektur einiger Punkte.
Mehr dazu finden sie in der vollständige Vernehmlassungsantwort.