Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September zwei weitere Umsetzungsentscheide hinsichtlich der OECD-Mindestbesteuerung getroffen. Die Income Inclusion Rule (IIR) wird per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Undertaxed Profits Rule (UTPR) wird aktuell hingegen nicht umgesetzt. Der Bundesrat beweist damit Augenmass und trifft die richtige Balance zwischen der Schaffung von Rechtssicherheit und der Vermeidung schädlicher Konsequenzen. Die Entwicklungen in diesem Projekt bleiben dynamisch. Es gilt daher weiterhin die internationalen Entwicklungen zu beobachten und flexibel darauf zu reagieren.
Die Schweiz hat per Anfang 2024 mit der Einführung der schweizerischen Ergänzungssteuer die Mindeststeuer von 15 Prozent auf die Gewinne von Unternehmen mit weltweit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz umgesetzt. Der Bundesrat hat nun über das Vorgehen bezüglich zwei weiterer Komponenten des OECD-Projektes, namentlich der IIR und der UTPR, entschieden.
Nachvollziehbare Einführung der IIR
Mit der IIR wird die Schweiz zukünftig die Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften über die Schweizer Unternehmensgruppe besteuern, sollten die Tochtergesellschaften im Ausland unter der Schwelle von 15 Prozent liegen. Damit sichert sich die Schweiz zusätzliche Einnahmen. Für multinationale Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz macht die Einführung hierzulande primär administrativ Sinn, da die Ergänzungssteuer zentral berechnet werden kann und nicht bei verschiedenen Zwischenholdings veranlagt wird. Unser Verband erachtet die vom Bundesrat entschiedene Einführung zum jetzigen Zeitpunkt als richtig. Da bei diesem Projekt die Entwicklungen dynamisch bleiben, gilt es die internationalen Entwicklungen weiterhin zu beobachten.
UTPR zu riskant
Die UTPR würde die Schweiz dazu verpflichten, ausländische Gruppengesellschaften (Muttergesellschaft, Schwestergesellschaften) zu besteuern, sollten nicht alle Gruppengesellschaften die 15 Prozent Mindeststeuer erreichen. Sie würde damit Unternehmen mit Hauptsitz in Ländern, welche die Mindeststeuer aktuell nicht umgesetzt haben, wie beispielsweise den USA, China, Indien oder Brasilien, nachbesteuern. SwissHoldings teilt die Bedenken des Bundesrates und spricht sich dezidiert gegen eine Einführung der UTPR aus – zu gross sind die Risiken von internationalen Spannungen und Handelskonflikten. Der Bundesrat stellt hier den Schutz der Schweizer Volkswirtschaft zu Recht über potenzielle, geringfügige Mehreinnahmen.
Für weitere Auskünfte:
Martin Hess | Leiter Steuern, Mitglied der Geschäftsleitung | +41 31 356 68 61
Julia Besnier | Leiter Kommunikation und Public Affairs | +41 79 586 59 24