Der Ständerat hat heute die letzte offene Differenz zur Teilrevision des Kartellgesetzes bereinigt. Er folgt dem ausgewogenen Kompromissvorschlag des Nationalrats. SwissHoldings begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Künftig muss die Wettbewerbskommission ihre Beurteilungen wieder konsequent auf die tatsächlichen Auswirkungen eines Falls abstützen. Dies stärkt die Rechtssicherheit und schafft die Grundlage für einen dynamischen und starken Wettbewerb. Das Geschäft geht nun in die Schlussabstimmung. Mit Blick auf das kommende Jahr rückt nun die zweite Etappe, die Institutionenreform, in den Vordergrund.
Die aktuelle Praxis der Wettbewerbsbehörde stellt die Wirtschaft seit Jahren vor grosse Probleme. Der Einzelfall wird nicht mehr ausreichend betrachtet, das hat zur Folge, dass zahlreiche unbedenkliche Kooperationen wie Qualitäts- oder Standardisierungsprojekte, welche den Wettbewerb fördern würden, nicht umgesetzt werden können. Das Kartellgesetz muss seine wichtige Funktion erfüllen – nämlich die volkswirtschaftlich oder sozial schädlichen Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern. Es soll aber nicht darüber hinausgehen. Mit dem heutigen Entscheid wurde ein wichtiges Etappenziel in der dringend benötigten Modernisierung erreicht.
Anpassungen im Sinne der Wirtschaft
Der Ständerat hat in der letzten offenen Differenz zur Einzelfallprüfung bei den Wettbewerbsabreden (Art. 5 KG) die Linie des Nationalrats bestätigt. Demnach muss wieder der Einzelfall und die tatsächliche Auswirkung von untersuchtem Verhalten betrachtet werden. Bereits zuvor hatten beide Räte die Einzelfallprüfung bei Verhaltensweisen marktbeherrschender bzw. marktmächtiger Unternehmen (Art. 7 KG) gutgeheissen. Damit entsteht – vorbehaltlich der Schlussabstimmungen – ein kohärentes Gesetz, das den Kernanliegen der Wirtschaft Rechnung trägt. Die Teilrevision beinhaltet zudem verschiedene Modernisierungen und eine Harmonisierung mit internationalen Standards, insbesondere durch den Übergang zum SIEC-Test. SwissHoldings begrüsst den Entscheid des Ständerats und unterstreicht die Bedeutung eines modernisierten Kartellgesetzes für Rechtssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
Nach der Reform ist vor der Reform
Mit der nun bereinigten materiellen Teilrevision ist ein wichtiges Etappenziel erreicht, doch die institutionelle Weiterentwicklung der Wettbewerbsbehörde steht noch aus. Hier sind Anpassungen in den Bereichen der fehlenden Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidungsinstanz, den langen Verfahrensdauern sowie der mangelnden Spezialisierung der Berufungsbehörde dringend notwendig. Die Vernehmlassungsvorlage konnte dies noch nicht erreichen. Eine institutionelle Trennung von Untersuchungs- und Entscheidbehörde ist zwingend. SwissHoldings wird sich weiterhin dezidiert dafür einsetzen, dass die Schweiz eine modernisierte, faire, effiziente und rechtsstaatliche Wettbewerbskommission erhält.