SwissHoldings begrüsst die Genehmigung des Übereinkommens. In seinem Geltungsbereich schafft es Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass Entscheide vereinbarter staatlicher Gerichte solchen von Schiedsgerichten gleichgestellt werden. Wir befürworten, dass die Schweiz keine Vorbehalte und Erklärungen zum Übereinkommen abgibt. Diese würden die beabsichtigte Rechtssicherheit andernfalls wieder einschränken.

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