Zusammenfassung
Mit den Verordnungsentwürfen will der Bundesrat für den Fall einer schweren Strommangellage Bewirtschaftungsmassnahmen wie Verwendungsbeschränkungen und Verbote, Kontingentierung und Netzabschaltungen regeln. Eine solche Strommangellage wäre mit enormen volkswirtschaftlichen Schäden verbunden. Massnahmen wie Kontingentierung und Netzabschaltungen sind im Interesse der Wirtschaft und Bevölkerung unbedingt zu vermeiden. Die Grundlage fast aller notwendigen Dienstleistungen beruht auf einer funktionierenden Telekommunikation. Die Telekomnetzbetreiber sind aus Sicht der Wirtschaft daher zwingend von der Kontingentierung auszunehmen.
Die Regelungen sehen vor, dass auch die Telekomnetzbetreiber in der Kontingentierungsphase den Stromverbrauch entsprechend reduzieren müssen. Im Ernstfall hat dies zur Folge, dass Teile der Mobilfunk- und der Festnetze faktisch abgeschaltet werden müssen. Im Bericht zur nationalen Risikoanalyse des Bundes vom November 2020 wird der Ausfall des Mobilfunknetzes als drittgrösstes Risiko für die Schweizer Volkswirtschaft eingestuft. Eine funktionierende Telekommunikation ist Grundlage beinahe aller heutigen Dienstleistungen für Bevölkerung und Wirtschaft: Erreichbarkeit von Blaulichtorganisationen (Notrufe), Bewirtschaftung im Lebensmitteldetailhandel (Produktion, Logistik, Vertrieb), Finanzwesen (Banken), Transport und Verkehr sowie öffentliche Sicherheit, Armee, Zivilschutz, kantonale Krisenstäbe usw.
Damit diese Dienstleistungen für die Schweizer Gesellschaft auch während einer Strommangellage möglichst lange uneingeschränkt funktionieren, dürfen die Telekomnetzbetreiber nicht einer Kontingentierungspflicht unterstehen. Nur so kann die Versorgung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen für Bevölkerung und Wirtschaft hinreichend gewährleistet werden. Die Telekommunikation muss während aller Eskalations- resp. Kontingentierungsphasen gewährleistet und funktionsfähig sein.
Die Telekomnetzbetreiber haben bereits viele Massnahmen wie Beschlüsse von Stromsparmassnahmen oder Lancierungen von Sensibilisierungskampagnen unternommen, um den Stromverbrauch so weit wie möglich zu reduzieren. Leider werden diese Massnahmen nicht ausreichen, um die voraussichtlich geforderte Reduktion des Stromverbrauchs in Kontingentierungsphasen zu erreichen. Deshalb besteht das grosse Risiko, dass die Telekomnetzbetreiber Massnahmen treffen müssten, welche die oben aufgeführten lebensnotwendigen Dienstleistungen für Bevölkerung und Wirtschaft stark tangieren. Der Weg über die Kontingentierung, ohne die Telekomunikation davon auszunehmen, ist somit abzulehnen. Sie könnte die grössten volkswirtschaftlichen Schäden und unannehmbare Risiken für Leib und Leben verursachen.
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