SwissHoldings hat sich an einer gut besuchten Online-Tagung eingehend mit Fragen rund um die Klimaberichterstattung auseinandergesetzt. Diese Berichterstattung ermöglicht es den Unternehmen, ihre Bemühungen zur Reduktion der Emissionen im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens systematisch offenzulegen. Zu den grössten Herausforderungen zählen die sehr dynamische Rechtsentwicklung, die Ermittlung der Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie die eigentliche Identifizierung und Bewertung klimabezogener Risiken. In Bezug auf das digitale Reporting sieht der Verband derzeit keine dringende Notwendigkeit, XBRL–Formate spezifisch für die Schweizer Verordnung zur Berichterstattung über Klimabelange zu entwickeln oder diesbezüglich bereits bestehende Formate zu ergänzen.
Der Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedunternehmen ist SwissHoldings ein wichtiges Anliegen. Durch regelmässig organisierte Workshops und Tagungen soll den Mitgliedern von SwissHoldings eine Plattform für den fachlichen Austausch sowie den Aufbau eines eigenen Netzwerkes unter «Peers» zur Verfügung gestellt werden. Der letzte Woche durchgeführte Workshop reiht sich in eine Veranstaltungsreihe mehrerer Online-Tagungen ein, welche der Verband zum Thema ESG organisiert hat. Die Tagung hatte die aktuelle Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange zum Thema, welche auf den 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Aus Sicht der Mitgliedunternehmen leistet die unternehmensintern durchgeführte Bewertung von Chancen und Risiken bei verschiedenen Klimaszenarien einen wesentlichen Beitrag dazu, dass über die einzelnen Geschäftseinheiten hinweg ein gemeinsames Verständnis zu den anstehenden Zielen und Herausforderungen in der Umsetzung der Klimastrategie entwickelt werden kann. Dieser Bewertungsprozess ist damit nicht nur eine Compliance-Aktivität. Vielmehr ermöglicht er einem Unternehmen, seine Geschäftsopportunitäten auf dem Transitionsweg hin zu einer kohlenstoffarmen, ressourcenschonenden Wirtschaftsweise noch besser zu identifizieren.
Eine enge internationale Abstimmung nach wie vor als Schlüssel
Zu den grössten Herausforderungen der Klimaberichterstattung zählt die Ermittlung hochwertiger Daten. Insbesondere die CO2-Emissionen der Geschäftspartner in der erweiterten Wertschöpfungskette (so genanntes «Scope 3») sind nur schwer zu erfassen. Unternehmen müssen deshalb hier oft auf Schätzungen zurückgreifen. Eine weitere Schwierigkeit stellt dar, dass die Rechtsentwicklungen in diesem Bereich derzeit höchst dynamisch sind. Von den Unternehmen ist daher strategische Weitsicht gefragt. Um künftige kostspielige Anpassungen der Berichterstattungssysteme vermeiden zu können, sind die von der Vollzugsverordnung ermöglichten Spielräume aktiv zu nutzen. Die Verordnung empfiehlt zwar, die so genannten TCFD-Empfehlungen anzuwenden. Gleichzeitig können die Unternehmen alternativ auch nachweisen, dass sie die Klimaberichtspflicht auf andere Weise erfüllen, wie beispielsweise nach dem GRI-Leitfaden, den ISSB-Vorgaben oder dem neu von der EU entwickelten Reporting-Standard ESRS.
Kein Swiss Finish bei den neuen Anforderungen für das digitale Reporting
Die Verordnung sieht zudem eine neue Pflicht für das digitale Reporting vor. Sie tritt ein Jahr nach der eigentlichen Verordnung für das Geschäftsjahr 2025 in Kraft. Hauptanliegen von SwissHoldings ist es, einen „Swiss Finish“ bei den Vorgaben für maschinell lesbaren Datenformate zu vermeiden. Denn auch in der EU wird die Digitalisierung von Nachhaltigkeitsdaten aktiv vorangetrieben. So sieht die neue Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD vor, dass jeder von den Unternehmen offengelegte Nachhaltigkeitsdatenpunkt künftig mit einer genau spezifizierten digitalen Etikettierung versehen werden muss. Die entsprechenden Vorgaben befinden sich jedoch erst noch im Entwurfsstadium – sie sind noch nicht final verabschiedet. Vor diesem Hintergrund sieht der Verband derzeit keine Notwendigkeit, ein spezifisches neues (XBRL-)Format oder Anpassungen an bereits bestehenden Formaten für die Schweizer Verordnung zur Berichterstattung über Klimabelange zu entwickeln. Vielmehr sollen die Entwicklungen auf Ebene EU abgewartet werden. Die flexible Formulierung der Verordnung erlaubt es denn auch den hiesigen Unternehmen, die neuen Verpflichtungen mit herkömmlichen maschinell lesbaren Datenformaten (z.B. PDF- oder Excel) zu erfüllen, bis die diesbezüglichen EU-Anforderungen finalisiert und in Kraft getreten sind.
Kontakt
Peter Burkhalter | Co-Leiter der SwissHoldings Fachgruppe «Rechnungslegung und Berichterstattung», Head Accounting Swisscom│+41 (0)58 221 62 44
Denise Laufer | Mitglied der Geschäftsleitung SwissHoldings | +41 (0)31 356 68 60