Sessionsticker

Der SwissHoldings-Sessionsticker informiert über die anstehenden Geschäfte der kommenden Herbstsession vom 11. bis zum 29. September, die im National- und Ständerat behandelt werden. Der Ticker beinhaltet eine kurze Übersicht über die Geschäfte, den bisherigen Verlauf und Positionen unseres Verbands.

Inhaltsübersicht

Nationalrat

23.043  Doppelbesteuerung. Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Annahme des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen.

Behandelt am 19. September 2023

Das Revisionsprotokoll beinhaltet die Übernahme des BEPS-Mindeststandards in das DBA mit den Vereinigten Aarabischen Emiraten. Dieser international obligatorische Standard wurde seit dessen Verabschiedung im Herbst 2015 bereits in viele Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen. Die Neuerungen bringen unseren Unternehmen mehr Klarheit und Rechtssicherheit.

27.06.2023: WAK-N empfiehlt Annahme

Vor dem Hintergrund der Einführung einer ordentlichen Gewinnsteuer durch die Vereinigten Arabischen Emirate (9% ab Juni 2023) wird ein modernes, vorteilhaftes und international kompatibles DBA für die Schweizer Wirtschaft deutlich wichtiger werden.

Martin Hess   Leiter Steuern
✉   martin.hess@swissholdings.ch
☎   +41 (0)78 805 04 95

 

23.052  Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz–EU. Bericht

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, die Empfehlung der APK-N zu unterstützen und vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Behandelt am 27. September 2023

In seiner Sitzung am 9. Juni 2023 hat der Bundesrat den Bericht über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union endgültig gebilligt und an die Bundesversammlung weitergeleitet. Der Bericht wurde im Dezember 2022 behandelt und vorbehaltlich der Ergebnisse der Konsultationen mit den aussenpolitischen Kommissionen verabschiedet.
Der Bericht mit dem Titel “Einschätzung der Beziehungen Schweiz-EU” bietet eine umfassende Darstellung der bestehenden bilateralen Verbindungen zur EU, eine Standortbestimmung in Bezug auf die Europapolitik sowie eine zukunftsgerichtete Perspektive. Er gelangt zu dem Schluss, dass der bilaterale Ansatz weiterhin die vorteilhafteste Lösung für die Schweiz darstellt. Der Entwurf wurde bereits nach der Bundesratssitzung vom 9. Dezember 2022 veröffentlicht.

In den Räten noch nicht behandelt

Geordnete und sichere Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz sind für beide Seiten von essenzieller Bedeutung. Die Mitgliedsländer der EU bleiben auf absehbare Zeit äusserst wichtige Handelspartner der stark exportorientierten Schweizer Wirtschaft. Es muss deshalb vordringliches Ziel bleiben, dass der bilaterale Weg erfolgreich fortgesetzt werden kann.
SwissHoldings begrüsst, dass der Bundesrat bestrebt ist, eine möglichst friktionslose Anwendung der bilateralen Verträge auch weiterhin zu gewährleisten. Aus Sicht des Verbandes gilt es zudem zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, welche die Schweiz unilateral zur Stärkung der Rahmenbedingungen umsetzen kann.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft
✉   denise.laufer@swissholdings.ch
☎   +41 (0)76 407 02 48

Ständerat

23.052  Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz–EU. Bericht

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, die Empfehlung der APK-N zu unterstützen und vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Behandelt am 28. September 2023

In seiner Sitzung am 9. Juni 2023 hat der Bundesrat den Bericht über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union endgültig gebilligt und an die Bundesversammlung weitergeleitet. Der Bericht wurde im Dezember 2022 behandelt und vorbehaltlich der Ergebnisse der Konsultationen mit den aussenpolitischen Kommissionen verabschiedet.
Der Bericht mit dem Titel “Einschätzung der Beziehungen Schweiz-EU” bietet eine umfassende Darstellung der bestehenden bilateralen Verbindungen zur EU, eine Standortbestimmung in Bezug auf die Europapolitik sowie eine zukunftsgerichtete Perspektive. Er gelangt zu dem Schluss, dass der bilaterale Ansatz weiterhin die vorteilhafteste Lösung für die Schweiz darstellt. Der Entwurf wurde bereits nach der Bundesratssitzung vom 9. Dezember 2022 veröffentlicht.

In den Räten noch nicht behandelt

Geordnete und sichere Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz sind für beide Seiten von essenzieller Bedeutung. Die Mitgliedsländer der EU bleiben auf absehbare Zeit äusserst wichtige Handelspartner der stark exportorientierten Schweizer Wirtschaft. Es muss deshalb vordringliches Ziel bleiben, dass der bilaterale Weg erfolgreich fortgesetzt werden kann.
SwissHoldings begrüsst, dass der Bundesrat bestrebt ist, eine möglichst friktionslose Anwendung der bilateralen Verträge auch weiterhin zu gewährleisten. Aus Sicht des Verbandes gilt es zudem zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, welche die Schweiz unilateral zur Stärkung der Rahmenbedingungen umsetzen kann.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft
✉   denise.laufer@swissholdings.ch
☎   +41 (0)76 407 02 48

23.035  Schutz von Investitionen. Abkommen mit Indonesien

Empfehlung: SwissHoldings unterstützt das Investitionsschutzabkommen mit Indonesien und empfiehlt dessen Annahme.

Behandelt am 28. September 2023

Der Bundesrat hat am 5. April 2023 die Botschaft zum neuen bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Indonesien zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Das Abkommen schliesst die Vertragslücke, welche seit dem Ausserkrafttreten des früheren Abkommens im Jahr 2016 bestand.

30.06.2023: APK-S empfiehlt Annahme

SwissHoldings unterstützt das vorliegende Investitionsschutzabkommen (ISA) mit Indonesien: Das ISA schützt Schweizer Firmen vor staatlicher Diskriminierung und unrechtmässigen Enteignungen und sichert den freien Transfer für Zahlungen im Zusammenhang mit Investitionen. In Kombination mit dem im Jahr 2021 in Kraft getretenen Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Indonesien ist zu erwarten, dass das Investitionsschutz-abkommen die Handels- und Investitionsdynamik von Schweizer Firmen in Indonesien mittel- und langfristig massgeblich stärken wird.
Das Abkommen entspricht inhaltlich den aktuellen Standards: Die Ausgestaltung des Investitionsschutzes wurde in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt – insbesondere hinsichtlich der Rechtssicherheit und des Schutzes vor ihrer missbräuchlichen Anwendung. Der Verband hat die entsprechenden Arbeiten für die Weiterentwicklung des Streitbeilegungs-Systems stets unterstützt.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft
✉   denise.laufer@swissholdings.ch
☎   +41 (0)76 407 02 48

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