Sessionsrückblicke

Beide Räte

20.036 Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft)

Nachdem der Ständerat in der vergangenen Herbstsession die Vorlage als Erstrat behandelt hat, gelangte das Geschäft in der ersten Sessionswoche in den Nationalrat. Dabei wich die grosse Kammer in wesentlichen Fragen von den Entscheiden der Kantonskammer ab.

Uneinigkeit zwischen den Kammern bestand insbesondere bei der Frage nach dem Verteilschlüssel des Rohertrags der Ergänzungssteuer. Während der Ständerat von Beginn weg das 75/25-Modell (75% für die Kantone, 25% für den Bund) und damit den Kompromissentscheid von Bund und Kantonen (FDK) unterstützte, präferierte die grosse Kammer zuerst eine 50/50-Verteilung. SwissHoldings setzte sich immer klar für das 75/25-Modell der FDK ein. Wir sind überzeugt, dass die Kantone die Umsetzung der Mindeststeuer meistern und sich auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen können, wenn ihnen die dafür notwendigen Werkzeuge an die Hand gegeben werden. Eine 75/25 Verteilung der Ergänzungssteuern würde dieses Kriterium erfüllen. In einem untergeordneten Punkt waren sich die Räten ebenfalls nicht einig: Der Nationalrat wollte für die Beteiligung der Städte und Gemeinden an den erwarteten Mehreinnahmen die gleiche Verteilung wie bei der Gewinnsteuer vorschreiben. Der Ständerat lehnte dies ab.

Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit der Vorlage wurde in der Wintersession auch das Differenzbereinigungsverfahren durchgeführt, in welchem der Nationalrat schliesslich in der zweiten Sessionswoche bei der Verteilfrage mit 99 zu 87 Stimmen bei 6 Enthaltungen auf die Linie des Ständerats umschwenkte. Nach der zweiten Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat auch bei der Frage der Gewinnverteilung für Städte und Gemeinden der Linie des Ständerats an.

Die Vorlage zur Schweizer Umsetzung der OECD-Mindeststeuervorlage konnte in dieser Session von beiden Räten zu Ende beraten werden. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage von beiden Kammern klar angenommen.

Nationalrat

22.026 Zivilprozessordnung. Änderung

Nachdem der Nationalrat die Vorlage am 10. Mai 2022 zum ersten Mal behandelte, ging es in dieser Session um die Differenzbereinigung. Zu Beginn der Beratung gab es noch zahlreiche Unterschiede zu den Ständeratsbeschlüssen.

Erfreulich ist aus unserer Sicht zu erwähnen, dass die Frage nach einem Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen geklärt werden konnte. Dieser soll nach Ansicht von National- und Ständerat auch für Juristinnen und Juristen gelten, die in einem Unternehmen wirken. Es ist erfreulich, dass die parlamentarische Initiative Markwalder 15.409 damit endlich realisiert werden kann.

Die Revision der schweizerischen Zivilprozessordnung nähert sich damit ihrem Abschluss und die wichtige Einführung eines Berufsgeheimnisschutzes für Unternehmensjuristinnen und -juristen in die schweizerische Rechtsordnung ist in Reichweite. Zur Schlussabstimmung wird es frühestens in der Frühjahrssession kommen.

22.035 Tonnagesteuer auf Seeschiffen. Bundesgesetz

In der dritten Woche beschloss der Nationalrat im Grundsatz, eine neue Tonnagesteuer auf Seeschiffen einzuführen. Dieses Anliegen wurde von den Fraktionen der SVP, FDP und der Mitte unterstützt. Die Grünen und die SP drohen bereits mit einem Referendum, sollte sich der Ständerat den Beschlüssen der grossen Kammer anschliessen.

Das Ziel der Vorlage besteht darin, für die Schweizer Hochseeschifffahrtsunternehmen die Möglichkeit einer Besteuerung nach der Ladekapazität anstelle einer Besteuerung basierend auf dem tatsächlich erwirtschafteten Gewinn oder Verlust zu schaffen.

SwissHoldings unterstützt die Einführung einer Tonnagesteuer klar.

Heute verfügen praktisch alle Schifffahrtsnationen über eine Tonnagesteuer. Diese ist international akzeptiert und auch mit den Vorgaben der OECD bezüglich der künftigen Mindestbesteuerung konform.

Mit der Einführung einer freiwilligen Tonnage Tax werden für die Schweizer Anbieter gegenüber dem Ausland gleichgestellt und heute bestehende steuerlichen Wettbewerbsnachteile eliminiert.

Ständerat

22.028 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Äthiopien

22.033 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Armenien

Nachdem die Vorlagen zuvor in der Herbstession im Nationalrat unbestritten waren, wurden sie in dieser Session ohne Gegenantrag ebenfalls vom Ständerat angenommen.

Mit dem DBA Äthiopien wird das schweizerische Abkommensnetz erstmals in Ostafrika zur Anwendung kommen. Mit der beschlossenen Aufdatierung des DBA Armenien wird dieses an das BEPS-Übereinkommen angepasst. Weiter wird neu ein Nullsatz für Konzerndividenden (Beteiligung 50% am Kapital, Haltedauer 1 Jahr, Mindestinvestition in ausschüttende Gesellschaft von 2 Mio. Franken) und die Erleichterungen beim Dividendenresidualsatz von 5 Prozent (Beteiligung 10% am Kapital, Mindestinvestition in ausschüttende Gesellschaft von 100‘000 Franken) eingeführt.

Entsprechend begrüsst SwissHoldings die die Zustimmung des Ständerats.

22.048 Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024. Einführung

In der zweiten Sessionswoche stimmte der Ständerat jeweils einstimmig der Ausweitung des bestehenden AIA-Netzwerks um weitere 12 Staaten zu. Namentlich: Ecuador, Georgien, Jamaika, Jordanien, Kenia, Marokko, Moldawien, Montenegro, Neukaledonien, Thailand, Uganda und Ukraine.

Der Nationalrat stimmte dieser Ausweitung bereits mit klaren Mehrheiten in der vergangenen Herbstsession zu.

Somit werden die Abkommen spätestens am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt und ab 2024 erstmals Informationen über Finanzkonten ausgetauscht, sofern alle Voraussetzungen dazu gegeben sind.

SwissHoldings unterstützt die Aufnahme dieser 12 Länder in das AIA-Netzwerk. Die Schweiz hat ein grosses Interesse, dass der AIA mit einer möglichst grossen Zahl von Staaten vereinbart wird und diese sich an der Standardumsetzung beteiligen.

22.050 Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Änderung (Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz)

In der zweiten Woche beschloss der Ständerat als Erstrat einstimmig, die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur ins ordentliche Recht zu überführen.

SwissHoldings begrüsst diesen Entscheid. Die Überführung der Schutzmassnahme ins Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) ist sinnvoll, zielführend und möglichst bald umzusetzen. Die Schutzmassnahme trägt dazu bei, dass EU-Wertpapierfirmen weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Handelsplätzen handeln können, womit die Funktionsweise des Schweizer Kapitalmarktes gewahrt bleibt.

Die Massnahme soll auch nach der Überführung ins Gesetz temporär bleiben und vorerst für eine Dauer von fünf Jahren gelten, aber jederzeit deaktiviert werden können.

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