Sessionsrückblicke

Nationalrat

22.3381 Motion RK-N. Harmonisierung der Fristenberechnung

In der zweiten Sessionswoche nahm der Nationalrat einstimmig eine Motion an, welche die Vereinheitlichung der Fristenberechnung in der schweizerischen Rechtsordnung vorsieht. Namentlich sollen die im Rahmen der Revision der ZPO (20.026) diskutierten Lösung auf die Art. 90 Abs. 1bis StPO, Art. 40 Abs. 1bis BGG, Art. 20 Abs. 1bis VwVG, Art. 38 Abs. 1bis ATSG, Art. 77 OR und auf alle anderen Bundesgesetze, welche Regeln zur Fristenrechnung enthalten, angewendet werden.

SwissHoldings unterstützt diese einfache Methode der Fristberechnung, die der Verbesserung der Praxistauglichkeit und Rechtsdurchsetzung der Zivilprozessordnung gerecht wird. Entsprechend stehen wir einer Harmonisierung der Fristenberechnung im Sinne von Art. 142 Abs. 1bis E-ZPO in der schweizerischen Rechtsordnung positiv gegenüber.

Die Motion geht nun zur Vorberatung an die Rechtskommission des Ständerats, der diese voraussichtlich am 30. Juni beraten wird. SwissHoldings wird den weiteren Verlauf der Beratung begleiten.

21.4189 Motion. Untersuchungsgrundsatz wahren. Keine Beweislastumkehr im Kartellgesetz

Nachdem sie der Ständerat bereits in der Wintersession 2021 angenommen hat, stimmte in der zweiten Sessionswoche auch der Nationalrat mit 99 zu 79 Stimmen bei 3 Enthaltungen einer Motion zu, die den Bundesrat beauftragt, eine Änderung Kartellgesetz (KG) vorzunehmen, damit die verfassungsmässige Unschuldsvermutung auch dort Anwendung findet. Dabei habe dies insbesondere durch die Stärkung des Untersuchungsgrundsatzes zu erfolgen.

SwissHoldings begrüsst diese Präzisierung und Stärkung des Untersuchungsgrundsatzes im KG.

Der Bundesrat hat nun zwei Jahre Zeit, um eine entsprechende Gesetzesbotschaft auszuarbeiten und diese dem Parlament vorzulegen.

Ständerat

21.073 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Nordmazedonien
21.074 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Japan

In der letzten Sessionswoche befasste sich die kleine Kammer mit zwei DBA-Änderungsprotokollen und nahm diese jeweils einstimmig an. Davor wurden sie bereits in der Frühjahrssession 2022 vom Nationalrat ebenfalls jeweils einstimmig angenommen.

Das Protokoll mit Nordmazedonien (21.073) enthält eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards, eine Missbrauchsklausel sowie die Anpassung der Bestimmung zum Informationsaustausch nach internationalem Standard über den Informationsaustausch auf Ersuchen.

SwissHoldings unterstützt die Anpassung des heutigen Doppelbesteuerungsabkommens mit Nordmazedonien an den BEPS-Mindeststandard von OECD und G20 und die Aufnahme einer Bestimmung zum Informationsaustausch gemäss internationalem Standard in das Abkommen.

Das Protokoll mit Japan (21.074) sieht ebenfalls eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards sowie eine Missbrauchsklausel vor. Es enthält zudem die Revision einiger Bestimmungen (z. B. Dividenden, Zinsen, internationaler Verkehr und Unternehmensgewinne) unter Einbezug der aktuellen Abkommenspolitik der beiden Vertragsparteien.

Ebenfalls unterstützt SwissHoldings das Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan, das aus Sicht der internationalen Schweizer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen diverse Verbesserungen enthält.

Weitere Informationen zu den beiden Vorlagen s. Sessionsticker FS22.

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