Die Rechtskommission des Ständerats hat sich vergangene Woche gegen die Einführung von Sammelklagen ins Schweizer Recht ausgesprochen. SwissHoldings begrüsst diesen klaren Entscheid. Statt eines risikoreichen Systemwechsels soll der Fokus auf bewährte Instrumente wie Schlichtungs- und Ombudsverfahren gelegt werden. Um dies zu erreichen, hat das Gremium ein entsprechendes Postulat beschlossen.
SwissHoldings begrüsst den Entscheid der Rechtskommission des Ständerats (RK-S), nicht auf die Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz (Änderung der Zivilprozessordnung, 21.082) einzutreten. Die RK-S hat diesen Beschluss mit einem Stimmverhältnis von 8 zu 5 getroffen (siehe Medienmitteilung). Damit folgt die Kommission dem Nationalrat, der bereits im Frühling die risikobehaftete Einführung von Sammelklage-Instrumenten in der Schweiz deutlich abgelehnt hat.
Das Schweizer Rechtssystem funktioniert
SwissHoldings teilt die Einschätzung der Rechtskommission, dass das Schweizer Rechtssystem bereits heute über wirksame Instrumente verfügt, um Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen. Im aktuellen Ranking der Weltbank zur Effizienz der Streitbeilegung gehört die Schweiz zur Spitzengruppe. Mit der kürzlich abgeschlossenen Revision der Zivilprozessordnung (Geschäft 20.026) wurde der Zugang zum Recht weiter verbessert – etwa durch die Senkung von Kostenschwellen und die Vereinfachung der Verfahrenskoordinierung. Zudem eröffnen technologische Fortschritte, insbesondere im Bereich Legal Tech, zusätzliche Möglichkeiten, um rechtliche Ansprüche effizient und niederschwellig durchzusetzen. Eine Annahme der Vorlage hätte hingegen weitreichende Auswirkungen auf das Schweizer Rechtssystem, den Wirtschaftsstandort und die bewährte Streitkultur zur Folge. Ein solcher Systemwechsel ist weder notwendig noch zielführend.
Postulat eröffnet den Weg für tragfähige Lösungen
SwissHoldings begrüsst das mit grosser Mehrheit angenommene Postulat 25.3954 der Rechtskommission des Ständerats ausdrücklich. Dieses beauftragt den Bundesrat, zu prüfen, ob bestehende Schlichtungs- und Ombudsverfahren eine zweckmässige und praxistaugliche Alternative zum Ausbau der Verbandsklage darstellen können, und gegebenenfalls Vorschläge zu deren gezielter Stärkung vorzulegen. Damit setzt die Kommission ein wichtiges Zeichen: Statt eines risikobehafteten Systemwechsels, sollen bewährte, aussergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen weiterentwickelt werden.
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