Mit dem Side-by-Side-Paket stärkt die OECD die internationale Mindestbesteuerung und eröffnet zugleich neue Spielräume. Während US-Unternehmen durch die Anerkennung des amerikanischen Systems faktisch ausgenommen werden, können andere Staaten von administrativen Vereinfachungen und der neuen Möglichkeit substanzbasierter Steuergutschriften profitieren. Für die Schweiz bietet das Paket Chancen, da es OECD-konforme steuerliche Entlastungen bei Lohnkosten und Investitionen erlaubt. Nun stellt sich die Frage, welche steuerpolitische Strategie sie im internationalen Wettbewerb verfolgen will.
Am Montag hat die OECD das sogenannte Side-by-Side-Paket verabschiedet, auf das sich die 145 Staaten des Inclusive Frameworks geeinigt haben. Die zentrale Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen für die USA. US-Unternehmen unterliegen damit nicht mehr der OECD-Mindestbesteuerung, da das US-amerikanische Mindeststeuersystem als gleichwertig anerkannt wird. Darüber hinaus sieht das Paket administrative Vereinfachungen, insbesondere den ETR Safe Harbour, sowie neue substanzbasierte Steuergutschriften vor.
Klares Bekenntnis zur OECD-Mindestbesteuerung
Spekulationen über ein mögliches Scheitern der OECD-Mindestbesteuerung haben sich damit vorläufig als falsch erwiesen. Die Staaten des Inclusive Framework – darunter die USA, die EU, China und Indien – haben das Paket einstimmig angenommen und sich damit klar zum Fortbestand der OECD-Mindestbesteuerung bekannt. Kurz: die internationale Unterstützung des Projekts wurde gestärkt. Gleichzeitig fordert das Paket ausdrücklich eine umfassende Umsetzung der OECD-Regeln durch die teilnehmenden Staaten, damit deren nationale Ergänzungssteuern als OECD-konform gelten.
Unter dem Strich positive Entwicklung für die Schweiz
Während das Side-by-Side-System den USA und ihren Unternehmen einen Standortvorteil verschafft, ist das Paket aus Schweizer Sicht insgesamt positiv zu bewerten. Administrative Vereinfachungen sind grundsätzlich zu begrüssen und in diesem Fall insbesondere die Absichtserklärung der OECD weitere Vereinfachungen anzustreben. Für die Schweiz sind jedoch die substanzbasierten Steuergutschriften am bedeutendsten. Sie eröffnen die Möglichkeit, neue Instrumente einzuführen, mit denen bis zu 5.5 Prozent der Schweizer Personalkosten oder der Abschreibungen auf Sachanlagen von den Steuern abgezogen werden können. Diese Abzüge sind OECD-konform und im Rahmen der Mindestbesteuerung zulässig.
Neuer Handlungsspielraum zur Stärkung der Standortattraktivität
Die OECD schafft damit zusätzliche Flexibilität, wodurch der internationale Steuerwettbewerb wieder an Bedeutung gewinnen dürfte. Für die Schweiz eröffnet sich damit die Chance, ihre steuerliche Attraktivität im Rahmen bewährter Mechanismen zu stärken, ohne Rückgriff auf im Ausland zunehmend verbreitete, industriepolitische Subventionen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass entsprechende Instrumente im nationalen Recht verankert werden – was in der Schweiz mit Ausnahme des stark eingeschränkten Forschungs- und Entwicklungsabzugs (Art. 25a StHG) derzeit noch nicht der Fall ist. Nun liegt es bei Bund und Kantonen, zu entscheiden, wie sie sich steuerpolitisch aufstellen möchten. Dabei stellt sich zunächst die strategische Frage, für welche Unternehmen die Schweiz attraktiver sein möchte. Klar ist: Die Schweiz verfügt über neuen Handlungsspielraum, um gezielt attraktive Rahmenbedingungen für relevante Funktionen und lukrative Investitionen grosser, international tätiger Unternehmen zu schaffen.
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