Medienmitteilungen, Wirtschaft

Der Nationalrat hat bei seiner heutigen Sitzung mit einer klaren Mehrheit beschlossen, nicht auf die Sammelklagen-Vorlage einzutreten und folgt damit dem Antrag seiner Kommission. SwissHoldings begrüsst diesen Entscheid, der für Rechtssicherheit und Kontinuität sorgt, ausdrücklich. Denn die Implikationen der Vorlage für den Standort Schweiz, unser Rechtsverständnis und unsere Streitkultur sind immens und können kaum überschätzt werden. Es liegt nun am Ständerat für unseren Wirtschaftsstandort einzustehen und als Zweitrat nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die Vorlage zur Änderung der Zivilprozessordnung sieht vor, die bereits bestehende Verbandsklage zur Geltendmachung von Persönlichkeitsverletzungen auf alle Rechtsverletzungen auszudehnen. Zusätzlich soll eine neue Verbandsklage eingeführt werden, um die kollektive Durchsetzung von Schadenersatz- oder Gewinnherausgabeansprüchen bei Massen- oder Streuschäden zu ermöglichen. Gut gemeint, ist nicht gut gemacht. Ein Blick ins Ausland zeigt, es gibt keine «Sammelklagen light». Vielmehr begünstigt die Einführung solcher Instrumente eine Ausweitung der professionellen Klageindustrie und damit hohe Missbrauchsrisiken. Dies hat der Nationalrat erkannt und setzt auf bewährte Lösungen. Daher lehnt er die Vorlage mit 112 zu 74 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

Schweizer Rechtskultur erhalten
Die Schweiz verfügt über ein qualitativ hochwertiges Rechtssystem. Bereits unter geltendem Recht können Betroffene bei Massen- oder Streuschäden ihre Schadenersatzansprüche auch bei kleineren Schäden geltend machen. Durch aktuelle technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, werden diese Möglichkeiten noch weiter ausgebaut. SwissHoldings appelliert an den Ständerat, ebenfalls nicht auf die Vorlage einzutreten.

Kontakt
Denise Laufer | Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung | +41 (0)76 407 02 48

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