Zum Abschluss der Vernehmlassung über den Vorentwurf des Bundesgesetzes über die nachhaltige Unternehmensführung (VE-NUFG) nimmt SwissHoldings Stellung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur neuen Konzernverantwortungsinitiative. Der Verband befürwortet eine Weiterentwicklung der Regulierung im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung, lehnt den Vorentwurf in seiner aktuellen Form jedoch ab. Er geht in mehreren zentralen Punkten über internationale Standards hinaus und würde die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz beeinträchtigen.

Der VE-NUFG enthält neue Vorgaben zu Haftung, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten und schlägt eine neue Aufsichtsbehörde vor. Der Bundesrat verfolgt das Ziel die Regeln zu einer nachhaltigen Unternehmensführung in der Schweiz umfassend weiterzuentwickeln, internationalen Standards anzunähern und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für Schweizer Unternehmen sicherzustellen. Aus Sicht von SwissHoldings verfehlt der Vorentwurf diese Ziele in mehreren zentralen Punkten.

Neue Haftungsregeln schaffen erhebliche Rechtsrisiken
Das umstrittenste Element des Entwurfs sind die erweiterten Haftungsbestimmungen. Diese gehen deutlich über den aktuellen europäischen Rechtsrahmen hinaus. Mit der Annahme und Umsetzung des bundesrätlichen Gegenvorschlags müssten Schweizer Muttergesellschaften für ihre Tochtergesellschaften weltweit haften. Dies, im Zusammenhang mit den discovery-ähnlichen Offenlegungsmechanismen und einer 20-jährigen Verjährungsfrist, würde zu erheblichen Rechtsrisiken führen. Hinzu käme die höchst problematische Anwendung des Schweizer Rechts auf Sachverhalte im Ausland. Der Verband fordert die vollständige Streichung der vorgeschlagenen Haftungsbestimmungen.

Weitreichende Aufsichtsbefugnisse sind unverhältnismässig
Ergänzt werden die Haftungsbestimmungen durch eine neue Aufsichtsbehörde mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen und Sanktionskompetenzen. SwissHoldings kritisiert diese und unterstreicht, dass sie deutlich über eine wirksame Überwachung der Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten hinausgehen. Statt neue, aufwendige Kontrollstrukturen aufzubauen, sollte auf bewährte Ansätze gesetzt werden. Dazu gehört insbesondere der Nationale Kontaktpunkt der OECD für verantwortungsvolle Unternehmensführung, der gestärkt werden sollte.

Nachhaltigkeitsberichterstattung ja – aber ohne Schweizer Sonderregeln
SwissHoldings begrüsst grundsätzlich international abgestimmte, risikobasierte Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten. Der VE-NUFG schafft jedoch unnötige Schweizer Sonderregelungen, Doppelspurigkeiten und zusätzlichen administrativen Aufwand. Statt eines «Swiss Finish» braucht es eine konsequente Orientierung an internationalen Standards und eine praxistaugliche Umsetzung.

Mit dem VE-NUFG will der Bundesrat die Schweizer Regulierung an internationale Standards annähern. Er geht jedoch in zentralen Punkten über die aktuellen internationalen und insbesondere EU-Entwicklungen hinaus und schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit sowie unnötigen administrativen Aufwand. SwissHoldings fordert deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. Da dies angesichts der konzeptionellen Herausforderungen und des engen Zeitplans kaum realisierbar ist, spricht sich der Verband gegen einen indirekten Gegenvorschlag aus.

Zur vollständigen SwissHoldings Stellungnahme.

Kontakt
Gabriel Rumo | Direktor | +41 (0)31 356 68 68

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