Der Ständerat hat die Motion zur „Rechtssicherheit bei der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung” angenommen, nachdem der Nationalrat bereits zu Beginn der Woche eine gleichlautende Motion befürwortet hatte. Die Motionen bringen schwerwiegende Risiken für den Wirtschaftsstandort Schweiz und hiesige Unternehmen mit sich. SwissHoldings fordert deshalb eine vorausschauende, international kompatible Umsetzung sowie gezielte Massnahmen zur nachhaltigen Stärkung der Standortattraktivität der Schweiz.

Heute hat der Ständerat die Motion «Rechtssicherheit bei der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung gewahren” der WAK-S angenommen. In der laufenden Wintersession hat der Nationalrat bereits eine gleichlautende Motion angenommen. Somit gelten beide Motionen als überwiesen. SwissHoldings beurteilt die Motionen weiterhin als sehr riskant.

Motionen schaffen neue Unsicherheiten

Die Motionen beziehen sich auf die Anfang des Jahres 2025 publizierte Administrative Guidance der OECD zu Artikel 9.1 der GloBE Model Rules. Diese präzisiert, dass gewisse steuerliche Vorteile ab 2026 durch eine Ergänzungssteuer neutralisiert werden müssen, sofern sie nach dem 30. November 2021 gewährt wurden. Die Motionen verlangen nun eine Anpassung der Mindestbesteuerungsverordnung, sodass die Administrative Guidance neu in der Schweiz erst zu einem späteren Zeitpunkt angewendet wird. Mit der Umsetzung der Motionen dürfte die Schweiz gemäss heutiger Beurteilung die Voraussetzungen zur Beibehaltung dieses Status „qualifiziert” spätestens ab 2026 nicht mehr erfüllen. In der Konsequenz wären betroffene Schweizer Gesellschaften ausländischen Steueransprüchen, Doppelbesteuerungen und zusätzlichem administrativem Aufwand ausgesetzt.

Wirtschaftsfreundliche Umsetzung ist zentral

SwissHoldings setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung mit Augenmass vorgegangen wird. In einem ersten Schritt müssen die Risiken und Konsequenzen einer Anpassung der Mindestbesteuerungsverordnung im Rahmen einer Vernehmlassung genau analysiert und die betroffenen Unternehmen angehört werden. Zudem spricht sich der Verband klar für die sogenannte enge Auslegung als das kleinere Übel aus. Diese sieht vor, dass nur das Steuerjahr 2024 geschützt wird. Während der Parlamentsdebatte wurde ausdrücklich betont, dass diese Lösung mit den Motionen vereinbar wäre. Gleichzeitig sollte auch die Option einer Abschreibung angesichts der zeitlichen Abfolge geprüft werden.

Die Schweiz braucht zukunftsgerichtete Lösungen

Mit der Mindeststeuer hat die OECD einen neuen internationalen Standard geschaffen. Die Motionen ignorieren diese neue internationale Realität und sind vergangenheitsorientiert. Wichtig ist es, dass sich die Schweiz nicht auf die Vergangenheit fokussiert, sondern darauf, wie sie ihre Zukunft erfolgreich gestalten will. In der Wintersession haben die eidgenössischen Räte die Motionen „Strategische Erhöhung der Schweizer Standortattraktivität inmitten der Mindestbesteuerung“, „Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern“ und „Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts“ angenommen und überwiesen. Alle drei Motionen fordern effektive Massnahmen für die Stärkung der Schweizer Standortattraktivität. Zu deren Umsetzung empfiehlt sich eine breite strategische Diskussion zwischen Bund, Kantonen und Wirtschaft.

Kontakt
Martin Hess | Leiter Steuern | +41 (0)78 805 04 95

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