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Seit über zehn Jahren wird in der Schweiz über die Einführung von Sammelklagen diskutiert. Mit dem gestrigen Entscheid des Ständerates, nicht auf die Vorlage einzutreten, ist diese nun vom Tisch. Ausschlaggebend dafür waren unter anderem die Befürchtung hoher Missbrauchsrisiken, eine mögliche Überlastung der Gerichte sowie negative Auswirkungen auf die bewährte Streitkultur. SwissHoldings begrüsst diesen Entscheid, der für Rechtssicherheit und Kontinuität sorgt.

 

Der Ständerat entschied im Rahmen seiner gestrigen Debatte mit 30 zu 13 Stimmen und zwei Enthaltungen, nicht auf die Sammelklagen-Vorlage einzutreten. Damit folgt der Rat dem Nationalrat, der sich bereits im Frühjahr für Nichteintreten ausgesprochen hat. Das Geschäft wird damit endgültig abgeschrieben. SwissHoldings begrüsst diesen klaren Entscheid. Denn das Schweizer Rechtssystem funktioniert und bietet bereits heute wirksame Instrumente, um Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen. Es ist ein deutliches Votum gegen einen risikoreichen Systemwechsel.

 

Prozessfinanzierung als Treiber der Klageentwicklungen

Ein Blick ins Ausland zeigt, weshalb Skepsis gegenüber Sammelklagen berechtigt ist. Mit der Einführung solcher Instrumente kam es in mehreren EU-Staaten zu einem hohen Anstieg an Verfahren. In Deutschland hat sich die Zahl der Sammelklagen seit der Einführung verdoppelt, in den Niederlanden stieg sie um das Sechsfache und in Portugal gar um das Dreissigfache. Parallel dazu hat sich ein milliardenschwerer Markt für Prozessfinanzierungen etabliert, der von grossen internationalen Kanzleien und Finanzhäusern dominiert wird. Es wird prognostiziert, dass dieser Markt auf 7,6 Milliarden USD bis ins Jahr 2032 anwachsen wird. Dies zeigt klar auf: Es gibt schlicht keine «Sammelklagen light».

 

Kommission will bewährte Instrumente stärken

Der Ständerat hat mit seinem Entscheid diese Fehlentwicklungen erkannt. Die Rechtskommission des Ständerates hat mit dem Postulat 25.3954 eine praxiserprobte Alternative skizziert. Dieses beauftragt den Bundesrat zu prüfen, ob bestehende Schlichtungs- und Ombudsverfahren eine zweckmässige und praxistaugliche Alternative zum Ausbau der Verbandsklage darstellen könnten. Schlichtungsverfahren führen bei Individualklagen in bis zu achtzig Prozent der Fälle zu einer gütlichen Einigung, oft innert weniger Monate und mit minimalem Kostenaufwand. Mit der Ablehnung der Sammelklagen-Vorlage hat der Ständerat die Möglichkeit geschaffen, den bewährten Weg weiter zu stärken: effizienter Rechtsschutz für Betroffene ohne Klageindustrie und ohne millionenschwere Prozessfinanzierer im Hintergrund.

 

Kontakt

Denise Laufer | Mitglied der Geschäftsleitung | +41 (0)76 407 02 48

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