Schweizer Unternehmen müssen für dieses Jahr zum ersten Mal klimabezogene Daten in einem maschinenlesbaren Format bereitstellen. Während ähnliche Verpflichtungen in der EU voraussichtlich erst ab 2027 greifen und die digitalen Standards dort noch nicht abgeschlossen sind, stehen Schweizer Unternehmen vor der Herausforderung, ohne einen international anerkannten Standard zu berichten. SwissHoldings begrüsst, dass der Bundesrat kürzlich klargestellt hat, dass ausreichend Spielraum besteht, um die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen, ohne in kostenintensive Übergangslösungen investieren zu müssen.
Ab dem laufenden Geschäftsjahr sind Schweizer Unternehmen verpflichtet, klimabezogene Informationen in einem maschinenlesbaren Format zu veröffentlichen. Die entsprechenden Berichte müssen erstmals im Jahr 2026 für die Berichtsperiode ab dem 1. Januar 2025 vorgelegt werden. Während in der EU vergleichbare Pflichten voraussichtlich erst ab 2027 in Kraft treten und die zugrunde liegenden digitalen Standards (XBRL-Taxonomien) noch nicht finalisiert sind, stehen Schweizer Unternehmen vor der Herausforderung, bereits früher Bericht erstatten zu müssen. Ein Schweizer Alleingang mit Abweichungen von der EU-Taxonomie (oder dem ISSB-Standard) wäre unverhältnismässig, teuer und wenig zielführend. Zudem ist noch offen, ob sich XBRL als digitales Berichtsformat vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz international durchsetzt.
Der Bundesrat schafft Klarheit
Im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage während der Herbstsession hat sich der Bundesrat erstmals öffentlich zur maschinenlesbaren Klimaberichterstattung geäussert und wichtige Klarheit geschaffen. In seiner Stellungnahme hält er fest, dass derzeit kein international breit anerkannter Standard für digitales Klimareporting existiert. Für die Umsetzung in der Schweiz betont das Gremium den bewusst offen gehaltenen Spielraum bei der Wahl des Formats. Unternehmen können ihre Berichte sowohl im XBRL-Format als auch als PDF einreichen – beide Varianten gelten als zulässig. Zudem wird ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, den sogenannten „Comply or Explain“-Mechanismus anzuwenden. Wer sachlich begründen kann, warum eine Umsetzung derzeit nicht möglich ist, darf die Implementierung der neuen Regelung zeitlich aufschieben. SwissHoldings begrüsst diese klärenden Aussagen. Sie bringen den betroffenen Unternehmen die dringend benötigte Rechtssicherheit und ermöglichen eine pragmatische, verhältnismässige Umsetzung der neuen Anforderungen – ohne unnötige Übergangslösungen oder zusätzliche Kosten.
Maschinenlesbarkeit als Zukunft des Reportings
SwissHoldings unterstützt die Bestrebungen zur Digitalisierung im Reporting ausdrücklich. Die maschinenlesbare Aufbereitung von Unternehmensdaten leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung von Vergleichbarkeit, Transparenz und Effizienz der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung – sowohl für Unternehmen als auch für Investoren, Behörden und weitere Anspruchsgruppen. Entscheidend ist jedoch, dass die zugrunde liegenden technischen Formate marktfähig, international abgestimmt und technisch ausgereift sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass der zusätzliche Aufwand für Unternehmen auch einen echten Mehrwert bringt. SwissHoldings setzt sich deshalb gemeinsam mit interessierten Stakeholdern dafür ein, die entsprechenden Standards praxisnah weiterzuentwickeln und deren Einführung so zu gestalten, dass sie sowohl den regulatorischen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht wird.
Kontakt
Peter Burkhalter | Head Group Accounting, Swisscom
Denise Laufer | Mitglied der Geschäftsleitung, SwissHoldings