Mit der finalen Zustimmung des Rates der Europäischen Union zur Version des Europäischen Parlaments am 24. Mai 2024 wurde die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit angenommen. Die neue Richtlinie zielt darauf ab, dass europäische Unternehmen all ihre Geschäftspartner weltweit künftig auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards überprüfen sollen – auch ihre indirekten Lieferanten sowie die Abnehmer ihrer Produkte. Europaweit müssen Unternehmen fortan ihre Bemühungen dokumentieren, dass es in ihren globalen Lieferketten nicht beispielsweise zu Fällen von Kinderarbeit oder Umweltschäden kommt. Die neuen Regeln gelten auch für Unternehmen aus Drittstaaten wie der Schweiz. Voraussetzung dafür ist ein in der EU erwirtschafteter Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. SwissHoldings ist gegenwärtig dabei, die Auswirkungen dieses neuen Gesetzes auf ihre Mitglieder zu prüfen.
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