Der heute vom Bundesrat veröffentlichte Entwurf zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI 2.0) wird von SwissHoldings in dieser Form abgelehnt. In einer für international tätige Unternehmen bereits anspruchsvollen wirtschaftlichen Lage würde dieser zu regulatorischer Mehrbelastung und neuen Haftungsrisiken führen. Zugleich berücksichtigt der Vorschlag die aktuellen internationalen Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsregulierung, die zunehmend auf eine stärkere Fokussierung auf Wesentlichkeit und Vereinfachung abzielen, nur unzureichend. Die Vorlage in der aktuellen Form würde ein für unseren Wirtschaftsstandort schädliches Swiss Finish bedeuten.
Die Schweiz verfügt bereits heute über ein differenziertes und wirksames Regelwerk im Nachhaltigkeitsbereich. SwissHoldings verschliesst sich einer gezielten und wirkungsorientierten Weiterentwicklung der bestehenden Nachhaltigkeitsregulierung nicht. Voraussetzung ist jedoch, dass neue Vorgaben praktikabel und international abgestimmt sind. Der vorliegende indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Menschen und Umwelt» erfüllt diese Anforderungen nicht.
Keine zusätzliche Haftungsbestimmungen
Insbesondere das im Gegenvorschlag vorgesehene Haftungsregime ist klar abzulehnen. Es ist international einzigartig. Auf EU‑Ebene hat man sich bewusst gegen eine Harmonisierung des Haftungsregimes entschieden und die Umsetzungspraxis der Mitgliedstaaten ist aktuell noch komplett unklar. Die vorgeschlagenen Instrumente würden die Rechtssicherheit nicht erhöhen, sondern im Gegenteil die Komplexität steigern, kontraproduktive Hürden schaffen und für Schweizer Unternehmen zusätzliche Risiken erzeugen. Dies führt zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Unternehmen und schwächt den Wirtschaftsstandort. Zudem bestehen im Schweizer Recht bereits heute wirksame Haftungsmechanismen. Statt neue Haftungsmodelle einzuführen, sollte der Fokus auf international abgestimmten und praktikablen Lösungen liegen.
Swiss Finish mit schädlichen Auswirkungen für die Standortattraktivität
Die Vorlage geht auch in weiteren Punkten deutlich über die Regulierung auf EU-Ebene hinaus, so beispielsweise im Bereich der neuen Aufsichtsbehörde ebenso wie hinsichtlich der Prüftiefe. Entgegen dem erklärten Ziel sich an relevanten internationalen Standards, namentlich der Regulierung auf EU-Ebene, zu orientieren, schafft der Bundesrat so einen unnötigen Schweizer Sonderweg. Der Gegenvorschlag schafft unnötige bürokratische Belastungen in einer ohnehin angespannten internationalen Wirtschaftslage.
Unternehmen sind Teil der Lösung
Die Mitgliedunternehmen von SwissHoldings bekennen sich klar zur verantwortungsvollen Unternehmensführung. Sie leisten weltweit substanzielle Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung. «Unsere Unternehmen sind Teil der Lösung und handeln verantwortungsvoll in einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld. Entscheidend ist, dass Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit auch künftig im Gleichgewicht bleiben. Der Gegenvorschlag stellt in dieser Hinsicht einen Rückschritt dar und gefährdet den Standort Schweiz», sagt SwissHoldings-Direktor Dr. Gabriel Rumo.
SwissHoldings wird sich vertieft mit dem Gegenvorschlag auseinandersetzen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.
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Gabriel Rumo | Direktor | +41 (0)79 712 20 20