
Der SwissHoldings-Sessionsticker informiert über die anstehenden Geschäfte der Herbstsession 2026. Der Ticker beinhaltet eine kurze Übersicht über die Geschäfte, den bisherigen Verlauf und Positionen unseres Verbands.
Nationalrat
26.033 BRG. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur. Genehmigung
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, dem Freihandelsabkommen zuzustimmen.
Auf der Agenda im SR am 14. sowie ev. 17. und 28. September 2026 und im NR am 16. und ev. 24. September 2026
Weitere Informationen zum Geschäft finden sich im Abschnitt zum Ständerat.
26.3338 Mo. (Flach) Portmann Barbara. Zeitgemässe Produktehaftung für die Schweiz. Modernisierung des PrHG im Lichte der EU-Reform und der zunehmenden Bedeutung von Software, Daten und künstlicher Intelligenz
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Auf der Agenda am 17. September 2026
Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat, dem Parlament eine Revision des Produktehaftpflichtgesetzes (PrHG) zu unterbreiten, um die Änderungen der EU-Richtlinie 2024/2853 zu übernehmen und das PrHG an technische Entwicklungen wie die Künstliche Intelligenz anzupassen sowie zu modernisieren.
19.03.2026 eingereicht im NR
20.05.2026 BR empfiehlt Annahme
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2853) wurde am 9. Dezember 2024 verabschiedet. Die Produkthaftungsrichtlinie steht in engem Zusammenhang mit der Richtlinie über Verbandsklagen. Sie erweitert den Begriff des «Produkts» und erfasst neu auch digitale Inhalte, Software einschliesslich KI-Systemen sowie digitale Fertigungsdateien. Gleichzeitig wird der Kreis der potenziell haftbaren Parteien ausgebaut und der Umfang der Haftung für Schäden durch fehlerhafte Produkte ausgeweitet. Obwohl viele Schweizer Hersteller die technischen Anforderungen der EU durch CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertungen erfüllen, bieten diese Nachweise keinen Schutz vor den in der Richtlinie vorgesehenen Vermutungen der Fehlerhaftigkeit.
Besonders kritisch sind die neuen Beweisvermutungen zugunsten der Verbraucher. Unter bestimmten Voraussetzungen können Gerichte die Fehlerhaftigkeit oder Kausalität vermuten. Dadurch verschiebt sich das Beweisrisiko zulasten der Hersteller. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Produktdokumentation, Produktsicherheit und Risikomanagement. Die absolute Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Spätschäden wird zudem von 10 auf 25 Jahre verlängert.
Gesamthaft senkt die Richtlinie die Hürden für Produkthaftungsansprüche, erweitert das Haftungsrisiko und verlängert dessen zeitliche Dauer. Für Schweizer Unternehmen entstehen dadurch erhebliche zusätzliche Compliance-, Haftungs- und Finanzrisiken.
Der Verband empfiehlt daher, die Motion abzulehnen.
Denise Laufer Leiterin Wirtschaft
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0) 76 407 02 48
24.3961 Mo Aeschi. Verschärfung der Lex Koller
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Motion abzulehnen.
Auf der Agenda am 22. September 2026
Die Motion verlangt, dass der Bundesrat eine Vorlage zur Verschärfung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Koller») der Bundesversammlung unterbreitet, insbesondere mit folgenden Inhalten:
- Die in den letzten vierzig Jahren beschlossenen Lockerungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sind rückgängig zu machen. Die Vorlage gilt für den Erwerb von Hauptwohnungen, Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, Mehrfamilienhäuser und Geschäftsimmobilien.
- Das geänderte BewG gilt für alle Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-/EFTA-Angehörige) mit Wohnsitz in der Schweiz und Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Als Variante ist eine BewG-Änderung auszuarbeiten, die zusätzlich auch für EU-/EFTA-Angehörige mit Wohnsitz in der Schweiz gilt.
- Das geänderte BewG enthält gesetzliche Bestimmungen, gemäss welchen Eigentümer von Liegenschaften, die die neuen Kriterien für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland nicht mehr erfüllen, verpflichtet werden, ihre Schweizer Liegenschaften resp. ihre Anteile an Schweizer Liegenschaften innerhalb einer gewissen Frist zu veräussern. Bei Nichtbefolgung dieser gesetzlichen Bestimmung kommt eine progressiv ansteigende jährliche Busse zur Anwendung.
23.09.2024 eingereicht im Nationalrat
18.08.2026 NR Aeschi hat Punkte 2 und 3 in WAK-N zurückgezogen
Die Standortattraktivität der Schweiz steht aktuell unter hohem Druck. So hat die OECD-Mindeststeuer die steuerliche Attraktivität der Schweiz während der letzten Jahre erodieren lassen und die Steuerbelastung vieler Unternehmen erhöht. Eine Abschaffung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz ist aktuell nicht hilfreich. SwissHoldings begrüsst aber explizit Bemühungen, die steuerliche Attraktivität wiederherzustellen und befürwortet es, wenn seit kurzem international zulässige Instrumente auch Schweizer Unternehmen zur Verfügung stehen würden. Im Zentrum steht dabei die Möglichkeit sogenannter Substance-based Tax Incentives. Dadurch könnten beispielsweise hochwertige Produktionsaktivitäten steuerlich gefürdert werden. Da solche Steuermassnahmen sowohl KMU als auch von der Mindeststeuer betroffenen Grossunternehmen offenstehen, kann das Risiko ausgeschlossen werden, dass diese als Related Benefits von der OECD kritisiert werden. Im Gegenteil sind solche Massnahmen von der OECD explizit zugelassen und für «gut» befunden worden. Dies etwa im Unterschied zu Patentboxen.
Überabschreibungen auf Sachinvestitionen ist eine von mehreren Möglichkeiten, die der Bundesrat zur Stärkung des Schweizer Industriestandorts näher prüfen sollte. Sie helfen bei der gezielten Förderung von grösseren Investitionen beispielsweise zur Schaffung von Arbeitsplätzen im F&E-Bereich oder von hochwertiger Produktionsaktivitäten. Gegenüber dem Instrument Subventionen, welches viele andere Staaten inflationär anwenden, haben Überabschreibungen den Vorteil, dass sie nur erfolgreichen Unternehmen zukommen. Während bei Unternehmen, die Verluste schreiben, die Überabschreibungen ins Leere fallen, profitieren Unternehmen, die Gewinne schreiben, von einer Reduktion ihrer Gewinnsteuerlast. Aus Unternehmenssicht reduzieren Überabschreibungen die Kosten grösserer Investitionen. Überabschreibungen können auf Bundes- oder Kantonsebene vorgesehen werden. Neben obligatorischen Lösungen können den Kantonen fakultative Lösungen mit gewissen Freiräumen gewährt werden.
Eine weitere prüfenswerte Massnahme sind Steuergutschriften für grössere Investitionen. Sie könnten ein interessantes Instrument zur Abfederung der Nachteile der OECD-Mindestbesteuerung für die Schweiz sein. Neben Grossunternehmen können auch mittelgrosse Unternehmen von diesem Instrument profitieren. Wie bei den Überabschreibungen würden nur Unternehmen profitieren, die wirtschaftlich erfolgreich sind und damit Gewinne erwirtschaften und Gewinnsteuerzahlungen leisten. Zentral bei diesem Instrument ist es, dass es OECD-konform umgesetzt wird.
Felix Küng Leiter Recht
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64
24.3209 Mo. Juillard. Für eine souveräne digitale Infrastruktur in der Schweiz im Zeitalter der künstlichen Intelligenz
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Ablehnung der Motion.
Auf der Agenda am 23. September 2026
Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, eine Gesetzesrevision vorzulegen, damit der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Forschungsinstituten und der Privatwirtschaft den Aufbau einer souveränen digitalen Infrastruktur (einschliesslich eines Cloud-Dienstes und einer eigenständigen Austauschplattform) vorantreiben, mitfinanzieren, steuern und überwachen kann. Dabei zielt die Motion darauf ab, die Cybersicherheit und die digitale Souveränität der Schweiz zu stärken und gleichzeitig die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit KI anzugehen, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Digitalisierungsbereich zu erhalten und die Schweizer Demokratie vor einer potenziellen Einmischung von aussen zu schützen.
14.03.2024 eingereicht in SR
22.05.2024 BR empfiehlt Ablehnung
19.03.2026 Annahme im SR
01.09.2026 SIK-N beantragt Annahme der Motion
SwissHoldings sieht die Motion als nicht zielführend an, denn es gibt bereits wie auch von der SIK-N anerkannt staatlich geförderte Strukturen in diesem Bereich, wie zum Beispiel das Bundesgesetz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) mit Anschubfinanzierungsmöglichkeiten sowie der Swiss Government Cloud. Dies ist aus Sicht von SwissHoldings ausreichend. Grundsätzlich soll der Wettbewerb entscheiden, welche Produkte respektive Infrastrukturen sich durchsetzen. Einer weiterführenden staatlichen Strukturpolitik steht SwissHoldings daher ablehnend gegenüber.
Felix Küng Leiter Recht
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64
Ständerat
26.033 BRG. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur. Genehmigung
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, dem Freihandelsabkommen zuzustimmen.
Auf der Agenda im SR am 14. sowie ev. 17. und 28. September 2026 und im NR am 16. und ev. 24. September 2026
Das Freihandelsabkommen EFTA–Mercosur baut Zölle und Handelshemmnisse ab und verbessert den gegenseitigen Marktzugang. Es umfasst zudem Regelungen für den Handel mit Waren und Dienstleistungen, grenzüberschreitende Investitionen, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen sowie Wettbewerbsfragen. Darüber hinaus enthält es Bestimmungen zu technischen Standards, Nachhaltigkeit und zur Beilegung von Streitigkeiten.
25.02.2026 BR verabschiedet Botschaft
17.06.2026 Ablehnung Nationalrat
03./04.09.2026 APK-S stimmt dem Abkommen zu, führt jedoch vier flankierende Massnahmen zugunsten der Landwirtschaft und der Nachhaltigkeit ein
Wirtschaftsakteuren den Zugang zu einem grossen Markt mit über 250 Millionen Konsumenten erleichtert. Rund 96 % der Schweizer Exporte nach Mercosur sollen nach Ablauf der vorgesehenen Zollabbaufristen vollständig zollfrei werden.
Zudem werden mit der Förderung von Investitionen und Dienstleistungen neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet, auch für KMU. Einheitliche Regeln stärken die Rechtssicherheit, während verbindliche Umwelt- und Sozialstandards als integrale Bestandteile des Abkommens vorausgesetzt werden.
Denise Laufer Leiterin Wirtschaft
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0) 76 407 02 48
26.027 BRG. Bankengesetz (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken). Änderung
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, den Vollabzug gemäss Bundesrat abzulehnen und der Anrechenbarkeit sowie der Stärkung der AT1-Instrumente gemäss Mehrheit WAK-S zuzustimmen.
Auf der Agenda am 17. September 2026
Die Änderung des Bankengesetzes soll die Stabilität systemrelevanter Banken stärken, indem ausländische Beteiligungen im Schweizer Stammhaus künftig mit mehr Eigenkapital unterlegt werden. Im Zentrum steht die Frage, in welchem Umfang Eigenmittel zu unterlegen sind und ob dafür ausschliesslich hartes Kernkapital (CET1) oder auch weiterhin zusätzliches Kernkapital (AT1) berücksichtigt werden soll.
22.04.2026 BR publiziert Botschaft
11.08.2026 WAK-S beschliesst Eintreten
31.08.2026 WAK-S beschliesst Stärkung von AT1-Instrumenten (Additional Tier 1)
Grundsätzlich sind die Mitglieder von SwissHoldings von den angestrebten Änderungen des Bankengesetzes nicht direkt betroffen, da der Verband keine Banken oder Versicherungen vertritt. Das Gesetzespaket ist für unsere Mitglieder als Kunden des Bankensektors und Teilnehmende des Kapitalmarkts dennoch von grosser Bedeutung. Unsere Mitglieder sind auf kompetitive Finanzdienstleistungen für ihre Aktivitäten im In- und Ausland angewiesen.
Der Verband unterstützt das Ziel einer robusteren Bankenregulierung und einer Stärkung der Stabilität im Schweizer Finanzsystem insgesamt. Gleichzeitig sind unsere Mitglieder auf international wettbewerbsfähige Banken und einen attraktiven Kapitalmarkt angewiesen. Für die Schweiz stellt ein leistungsfähiger, international bedeutender Finanzplatz – auch vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Risiken – einen zentralen Standortvorteil dar. SwissHoldings spricht sich gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung zum vollständigen Abzug ausländischer Beteiligungen vom harten Kernkapital (CET1).
Vor diesem Hintergrund begrüsst der Verband grundsätzlich die von der WAK-S anlässlich ihrer Sitzung vom 31. August 2026 beschlossene Anrechenbarkeit und Stärkung von AT1-Instrumenten (Additional Tier 1). Diese Instrumente dienen dazu, im Krisenfall Verluste frühzeitig zu absorbieren und die Stabilität der Bank zu sichern. Gleichzeitig gilt zu bedenken, dass der Vorschlag der Wirtschaftskommission des Ständerates auf einem Vollabzug beruht und damit weiterhin eine schweizerische Sonderregelung darstellt, die vom internationalen Regelungsrahmen abweicht.
Denise Laufer Leiterin Wirtschaft
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0) 76 407 02 48
26.3742 Ip. Poggia. Für eine faktenbasierte Diskussion über die Verantwortung von multinationalen Unternehmen
Empfehlung: SwissHoldings begrüsst, dass die Interpellation eine faktenbasierte Beurteilung der vorgesehenen Schweizer Regelung ermöglichen will.
Auf der Agenda am 24. September 2026
Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat eine Klärung der Unterschiede zwischen dem NUFG-Gegenvorschlag und der EU-Regelung nach Omnibus I. Im Zentrum stehen drei Fragen:
- Haftung: Hat die EU die harmonisierte zivilrechtliche Haftung tatsächlich abgeschafft, und welche Haftungsregeln übernimmt der Bundesrat trotzdem?
- Sorgfaltspflichten: Beschränkt die EU diese auf direkte Lieferanten, und geht der Schweizer Gegenvorschlag darüber hinaus?
- Finanzsektor: Ist dieser in der EU ausgenommen, und gilt das im NUFG ebenfalls?
18.06.2026 eingereicht im SR
SwissHoldings begrüsst, dass die Interpellation eine faktenbasierte Beurteilung der vorgesehenen Schweizer Regelung ermöglichen will.
Die Schweiz hat sich mit der Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative 2020 für einen indirekten Gegenvorschlag entschieden und gleichzeitig angekündigt, die internationale Entwicklung weiterzuverfolgen. Mit dem NUFG verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Schweizer Regulierung an internationale Standards anzunähern und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für Schweizer Unternehmen sicherzustellen.
Aus Sicht von SwissHoldings verfehlt der Vorentwurf dieses Ziel in mehreren zentralen Punkten. Besonders kritisch beurteilt der Verband die vorgeschlagenen Haftungsbestimmungen. Dies gilt umso mehr, als die Europäische Union mit dem Omnibus-I-Paket das ursprünglich in der CSDDD vorgesehene harmonisierte Haftungsregime vollständig aufgegeben hat. Auch die vorgesehenen Aufsichtsbestimmungen werden klar abgelehnt. Insbesondere die weitreichenden Kompetenzen der Aufsichtsbehörde, die vorgesehenen Sanktionsinstrumente sowie die unzureichende Abgrenzung zu bestehenden Verfahren erscheinen unverhältnismässig.
Denise Laufer Leiterin Wirtschaft
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0) 76 407 02 48
26.023 BRG. Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)»
Empfehlung: Das neue Vertragspaket bietet Unternehmen mehr Rechtssicherheit, könnte aber die Schweiz zu weiterer EU-Integration führen. SwissHoldings empfiehlt, eine umfassende und transparente Regulierungsfolgenabschätzung mit Nutzen-Kosten-Analyse vorzunehmen, die neben wirtschaftlichen und rechtlichen auch kulturelle, wertebasierte sowie strategisch-politische Aspekte einbezieht, um die tatsächliche Tragweite des Pakets umfassend einschätzen zu können.
Auf der Agenda am 28., 29. und 30. September 2026
Das Paket Bilaterale III soll die Beziehungen Schweiz–EU langfristig stabilisieren, den Zugang zum EU-Binnenmarkt sichern und die bestehenden bilateralen Abkommen aktualisieren. Gleichzeitig werden neue Kooperationen unter anderem in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geschaffen.
13.03.2026 BR verabschiedet Botschaft
Seither haben sich verschiedene Kommissionen des Ständerates mit dem Paket befasst.
- Klares Bekenntnis des Verbandes zum bilateralen Weg: SwissHoldings misst verlässlichen Beziehungen zur Europäischen Union – der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz – grosse Bedeutung bei. Die bilateralen Abkommen haben sich als wirksames Instrument für den privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt bewährt. Für die Mitgliedsunternehmen von SwissHoldings ist der langfristige Erhalt dieser vertraglich geregelten Partnerschaft wichtig, insbesondere in einer zunehmend multipolar ausgeprägten Welt, in der stabile Beziehungen zu wichtigen Wirtschaftsräumen an Bedeutung gewinnen.
- Das neue Vertragspaket sichert Vorteile, könnte jedoch zu weiteren Integrationsschritten der Schweiz führen: Das neue Vertragspaket bietet den Unternehmen zahlreiche Vorteile, indem bestehende Marktzugangsabkommen konsolidiert und weiterentwickelt werden können. Die dynamische Übernahme des sich wandelnden EU-Rechts sowie der neu eingeführte institutionelle Streitschlichtungsmechanismus schaffen vertraglich geregelte Rahmenbedingungen. Gleichzeitig könnten diese Mechanismen jedoch zu weitergehenden Integrationsschritten der Schweiz führen. Bislang fehlen belastbare Szenario-Analysen, um die Auswirkungen der neuen institutionellen Elemente im Zusammenspiel mit den erwarteten politischen Entwicklungen auf die zukünftige Ausrichtung der Schweizer Wirtschaftspolitik umfassend beurteilen zu können.
- Forderung einer Regulierungsfolgenabschätzung mit transparenter Nutzen-Kosten-Analyse: Aus Sicht des Verbandes ist es unerlässlich, dass für die Bewertung des neuen Vertragspakets eine umfassende und transparente Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) vorliegt – wie dies auch bei anderen politischen Vorlagen, auch mit deutlich geringerer Tragweite, üblich ist. Das Paket betrifft zentrale Bereiche der Schweizer Politik. Umso wichtiger ist es, dass die möglichen Folgewirkungen sorgfältig und differenziert eingeordnet werden können. Diese Analyse sollte daher neben wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auch kulturelle, wertebasierte sowie strategisch-politische Aspekte einbeziehen, um die tatsächliche Tragweite des Vertragspakets umfassend einschätzen zu können.
- Innenpolitische Umsetzung soll auf schlanker und effizienter Gesetzgebung basieren: SwissHoldings knüpft an die innenpolitische Umsetzung der Abkommen klare Erwartungen. Im Vordergrund steht eine schlanke, effiziente und wirtschaftsfreundliche Umsetzung in die Schweizer Gesetzgebung, die ohne sachfremde Zusatzmassnahmen auskommt. Der Erhalt des liberalen Arbeitsmarktes ist dabei von zentraler Bedeutung.
- Wahrung der globalen Ausrichtung in der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz: Aus Sicht des Verbandes ist es zentral, dass das neue bilaterale Vertragspaket die Schweiz nicht in ihrer Fähigkeit einschränkt, eine global ausgerichtete Aussenwirtschaftspolitik zu verfolgen. Die Schweiz sollte ihre Vernetzung weltweit ausbauen und vielfältige Handelsbeziehungen pflegen. Eine einseitige Bindung an einen Wirtschaftsblock wird als nicht zielführend betrachtet, da sie die Flexibilität im Umgang mit internationalen Partnern einschränken könnte. Ziel muss sein, die Schweiz als global vernetzter Wirtschaftsstandort zu stärken und gleichzeitig strategische Abhängigkeiten zu vermeiden.
Für die Detailpositionen des Verbandes zu den einzelnen Abkommen verweisen wir gerne auf unsere Stellungnahme.
Denise Laufer Leiterin Wirtschaft
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0) 76 407 02 48