Stand: 09.07.2026
Aktuelle Geschäfte und Themen
In unserem Update geben wir alle zwei Monate einen ausführlichen Überblick über die für unseren Verband relevanten Geschäfte. Dazu gehören der Inhalt der Geschäfte, der Stand und ein Ausblick des politischen Prozesses sowie unsere Positionen. Das Update ist auch als PDF über den Button am Seitenende abrufbar.
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Fachbereich Recht
Entwurf eines Registers über wirtschaftlich Berechtigte
Das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen sieht ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich Berechtigten sowie Massnahmen zur Stärkung der Geldwäschereibekämpfung vor. Beide Gesetzesanpassungen wurden in der Herbstsession 2025 verabschiedet. Die revidierte Gesetzgebung sowie die dazugehörigen Verordnungen treten auf den 1. Oktober 2026 in Kraft, rechtzeitig zum FATF-Länderexamen 2027. SwissHoldings unter-stützt die Vorlage und begrüsst, dass das Parlament die Schlussabstimmung rechtzeitig zum kommenden FATF-Länderexamen im Jahr 2027 abgeschlossen hat.
Inhalt
Die Gesetzesvorlage (24.046) hatte zwei Hauptziele: Einerseits sollte die Transparenz juristischer Personen erhöht werden, um den Behör-den eine effizientere Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermöglichen. Hierzu wird ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen eingeführt. Andererseits werden bestimmte Aktivitäten in der Beratungstätigkeit künftig dem Geldwäschereigesetz mit entsprechenden Sorgfaltspflichten unterliegen, um die Effektivität im Kampf gegen Geldwäscherei zu verbessern. Die vorgeschlagenen Massnahmen im verabschiedeten Geschäft sollten den internationalen Standards der Financial Action Task Force und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information Tax Purposes berücksichtigen.
Stand
In der Herbstsession 2025 haben der National- und Ständerat beiden Entwürfen, dem Transparenzregister und der Teilrevision des Geldwäschereigesetzes, zugestimmt.
Die Vernehmlassung zur Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen lief bis zum 30. Januar 2026 (Eingabe von SwissHoldings).
Ausblick
Die revidierte Geldwäschereigesetzgebung, das neue Gesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaft-lich berechtigten Personen samt den dazugehörigen Verordnungen treten auf den 1. Oktober 2026 in Kraft, rechtzeitig für das FATF-Länderexamen.
Diese Inkraftsetzung erlaubt die Bewertung der Wirksamkeit dieser Massnahmen im Rahmen der laufenden FATF-Länderprüfung in den Jahren 2026-2027.
Position
SwissHoldings befürwortet die Vorlage und begrüsst, dass das Parla-ment die Schlussabstimmung rechtzeitig zum kommenden FATF-Länderexamen im Jahr 2027 abgeschlossen hat, um den Wirtschafts-standort nicht zu schwächen.
Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) wird einer periodischen und generellen Überprüfung unterzogen. Ein Bericht des EFD zeigt, dass es sich bisher mehrheitlich bewährt hat. Es sollen aber insbesondere Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen gestärkt werden. Die Botschaft wird in der zweiten Hälfte 2027 erwartet. SwissHoldings begrüsst grundsätzlich eine Verbesserung im Bereich der Derivatenregulierung, lehnt die Schwächung der Selbstregulierung jedoch dezidiert ab.
Inhalt
Das FinfraG regelt die Bewilligung und die Pflichten von Finanzinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmer im Effekten- und Derivatehandel. Der Bundesrat hat bereits vor Inkrafttreten im Januar 2016 angekündigt, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das FinfraG einer generellen Überprüfung unterziehen und einen Bericht zu verfassen habe. Das EFD kommt in diesem Bericht zum Schluss, dass sich das FinfraG seit Inkrafttreten mehrheitlich bewährt hat. Allerdings sei es nötig, Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen weiter zu stärken.
Stand
Im 2024 wurde eine Vernehmlassung durchgeführt. SwissHoldings hat ihre Antwort am 4. Oktober 2024 eingereicht. Das EFD ist an der Auswertung der Vernehmlassungsantworten, hat aber das Geschäft weiter aufgeschoben. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, die Meldepflicht kleiner nichtfinanzieller Gegenparteien betreffend Derivatetransaktionen per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Ausblick
Die Botschaft zur FinfraG Revision soll gemäss EFD in der zweiten Hälfte 2027 publiziert werden.
Position
Die vorgeschlagenen Anpassungen in der Regulierung betreffend Derivate sind grundsätzlich eine Verbesserung und deshalb zu begrüssen. Allerdings lehnt SwissHoldings klar ab, dass die Emittentenpflichten wie Ad-hoc-Meldungen von Beteiligungen oder Meldung und Veröffentlichung von Management Transaktionen von der Selbstregulierung in die staatliche Regulierung unter die Aufsicht der FINMA überführt werden sollen. Die Selbstregulierung hat sich bewährt und sollte nicht ohne Not aufgegeben, sondern als Standortvorteil beibehalten werden. SwissHoldings hat sich entsprechend positioniert. Aufgrund der angekündigten Bereichsstudie zur Kapitalmarktförderung (Medienmitteilung «Bundesrat prüft administrative Entlastungen für Unternehmen in fünf neuen Bereichen») und dem Einsetzen einer Begleitgruppe zur Optimierung der Finanzmarktregulierung (Medienmitteilung «Optimierung der Finanzmarktregulierung: EFD setzt externe Arbeitsgruppe ein»), welche beide im 2027 in Berichte mit Empfehlungen an den Bundesrat fliessen sollen, ist die Notwendigkeit der angestossenen FinfraG-Revision fragwürdig.
Änderung des Kartellgesetzes: Materielle Teilrevision
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Die Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) soll die schweizerische Zusammenschlusskontrolle modernisieren. In der Wintersession 2025 hat sich das Parlament auf den Kompromissvorschlag des Nationalrates bei der Beurteilung von Abreden geeinigt. Das Inkrafttreten ist für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen. Die Vernehmlassung zu den nötigen Anpassungen der Ausführungsverordnungen ist für Juni 2026 geplantendet am 17. September 2026. SwissHoldings begrüsst, dass Behörden und Gerichte sich (wieder) mit den tatsächlichen Auswirkungen einer Abrede bzw. Verhaltensweise auseinandersetzen und die Schädlichkeit auf den Wettbewerb darlegen müssen.
Inhalt
Die Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) umfasst einen Wechsel vom qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition Test (SIEC-Test). Damit strebt sie eine Praxisharmonisierung der Wettbewerbskommission (WEKO) mit internationalen Standards an. Zusätzlich soll das Widerspruchsverfahren durch den Wegfall des direkten Sanktionsrisikos bei nicht eröffneter Untersuchung innerhalb der verkürzten Frist praxistauglicher gemacht werden. Hauptdiskussionspunkte in der Teilrevision stellten die Bestimmungen über Wettbewerbsabreden (Art. 5 KG) und die Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen (Art. 7 KG) dar. Der Vorentwurf enthielt einen Umsetzungsvorschlag für die im Juni 2021 angenommene Motion 18.4282 Français, welche qualitative und quantitative Kriterien berücksichtigt. Schliesslich werden Regeln zum Untersuchungsgrundsatz, zur Unschuldsvermutung und zur Beweislast aufgenommen, um die Forderungen der Motion 21.4189 Wicki umzusetzen.
Stand
Während der Wintersession 2025 folgt der Ständerat dem Kompromissvorschlag des Nationalrates. In der Schlussabstimmung am 19. Dezember 2025 wird die Teilrevision des Kartellgesetzes angenommen. Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 die Vernehmlassung zur Revision der Verordnungen zum Kartellgesetz (KG) eröffnet. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen in erster Linie die vom Parlament beschlossene Gesetzesrevision im Hinblick auf die neue Zusammenschlusskontrolle, Parteienentschädigungen, das angepasste Widerspruchsverfahren und die Compliance Defense umsetzen.
Ausblick
Die Vernehmlassung dauert bis am 17. September 2026. SwissHol-dings wird sich mit einer Stellungnahme an der Vernehmlassung betei-ligen. Die Teilrevision des Kartellgesetzes wird im Anschluss voraussichtlich in der ersten Hälfte 2027 in Kraft treten.
Position
SwissHoldings begrüsst, dass das Parlament die Motionen Français und Wicki umgesetzt hat. Beide Motionen fordern, dass Behörden und Gerichte sich (wieder) mit den tatsächlichen Auswirkungen einer Abrede bzw. Verhaltensweise auseinandersetzen und die Schädlichkeit auf den Wettbewerb darlegen müssen. Ein Festschreiben der GABA-Praxis ins Kartellgesetz hätten wir als Widerspruch zu den beiden Motionen angesehen.
Änderung des Kartellgesetzes: Institutionenreform
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Die laufende Institutionenreform der Wettbewerbsbehörden soll Probleme im Administrativverfahren beheben, worunter insbesondere eine Trennung von Entscheid- und Untersuchungsbehörde sowie die Beschleunigung des Rechtsmittelverfahrens fällt. Der Bundesrat hat am 20. Mai 2026 die Botschaft dazu publiziert, ohne die Anregungen von SwissHoldings bezüglich einer klaren Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde sowie der Stärkung des Rechtsmittelverfahrens zu berücksichtigen.
Inhalt
Die Reform der Wettbewerbsbehörden (Medienmitteilung: «Kartellgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft für eine Reform der Wettbewerbsbehörden»), nachfolgend Institutionenreform, soll allgemein darauf abzielen, Probleme im Administrativverfahren zu beheben, worunter insbesondere eine Trennung von Entscheid- und Untersuchungsbehörde fällt.
Kernelement der Reform sind verschiedene Massnahmen zur wirksameren Trennung zwischen der WEKO und ihrem Sekretariat. So sollen Untersuchungen zukünftig konsequent ohne Beteiligung der WEKO geführt werden. Gleichzeitig ist geplant, die Rolle des Sekretariats in der Entscheidphase auf das Notwendige zu beschränken. Die WEKO soll zudem von heute 11 bis 15 auf 5 bis 7 Mitglieder verkleinert und fachlich fokussiert werden. Die Interessensvertreter sollen in der WEKO nicht mehr vertreten sein.
Bei kartellrechtlichen Beschwerdeverfahren ist geplant, neu auch (nebenamtliche) Richterinnen und Richter mit ökonomischem und kartellrechtlichem Fachwissen am BVGer einzusetzen. Damit sollen gemäss Botschaft die Verfahren beschleunigt und die Akzeptanz der Entscheide erhöht werden.
Stand
Der Bundesrat hat am 20. Mai 2026 die Botschaft zu einer Änderung des Kartell- und des Verwaltungsgerichtsgesetzes verabschiedet. Die WAK-N hat im Anschluss am 22./23. Juni erste Anhörungen durchgeführt.
Ausblick
Die WAK-N wird voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung am 17./18. August die Eintretensdebatte durchführen.
Position
SwissHoldings setzt sich weiterhin für eine klare Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde ein. Zur Stärkung der Wettbewerbskommission und für eine klarere Trennung zwischen Entscheidbehörde und dem Sekretariat als Untersuchungsbehörde sehen wir derzeit als Minimalforderung die Einführung von Kommissionsschreiber/innen bei der Wettbewerbskommission vor, wobei, trotz vertiefter Abklärung im Vernehmlassungsverfahrens durch das Seco, die Einführung von Kommissionsschreibern in der Botschaft nicht weiterverfolgt wurde. Wir fordern weiterhin eine Beschleunigung und Stärkung des Beschwerdeverfahrens, sinnvollerweise durch die Schaffung einer eigenständigen Wettbewerbsabteilung im Bundesverwaltungsgericht.
Motion Rüegsegger «Sektoruntersuchung einführen. Strukturelle Wettbewerbsprobleme lösen»
Die Motion 24.4590 Rüegsegger will, dass das Instrument der Sektoruntersuchung als Ergänzung in das Kartellgesetz eingeführt wird. Dies würde ermöglichen, dass die WEKO–Märkte auch ohne konkreten Verdacht präventiv auf strukturelle Wettbewerbsprobleme analysieren kann. Der Bundesrat beantragte am 19. Februar 2025 die Ablehnung der Motion. Mit der Veröffentlichung des Berichts zum Postulat 23.3444 zur Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung des Zusammenschlusses von UBS und CS am 12. Dezember 2025 liegt die vom Bundesrat angekündigte Grundlage zur Beurteilung der Motion vor. Der Bundesrat bestätigt damit die Ablehnung derlehnt die Einführung dieses Instruments weiterhin abvon Februar 2025. SwissHoldings lehnt die Motion ab, da sie die bestehenden Instrumente der WEKO für ausreichend hält und eine Ausweitung der Kompetenzen nicht für notwendig erachtet.
Inhalt
Die Einführung der Sektoruntersuchung gemäss Motion 24.4590 würde es der WEKO ermöglichen, Märkte präventiv auf strukturelle Wettbewerbsprobleme hin zu analysieren, auch ohne hinreichende Verdachtsmomente. Das Instrument kann dazu beitragen, strukturelle Barrieren wie Marktzutrittsschranken, Informationsasymmetrien oder Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Der Vorstoss wird damit begründet, dass die Einführung von Sektoruntersuchungen im Kartellgesetz die Wettbewerbsbehörden stärkt, Markttransparenz fördert und langfristig die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs verbessert sowie der WEKO die gleichen Instrumente wie der EU-Wettbewerbsbehörden zur Verfügung stellt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieses Instrument und dessen mögliche Ausgestaltung vor einer Einführung grundlegend zu evaluieren und einer fundierten Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen sind. Im Rahmen der Erfüllung des überwiesenen Postulats 23.3444 der WAK-N «Zusammenschluss von UBS und CS. Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung» prüft der Bundesrat derzeit die Vor- und Nachteile des Instruments der wettbewerbsrechtlichen Sektoruntersuchung.
Stand
Der Bundesrat hat am 19. Februar 2025 die Ablehnung der Motion beantragt. Zudem wurde am 12. Dezember 2025 der “Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 23.3444 WAK-N vom 4. April 2023” vorgelegt. Dieser kommt zum Schluss, dass von der Einführung einer wettbewerbsrechtlichen Sektoruntersuchung abzusehen ist.
Ausblick
Mit der Veröffentlichung des Postulatberichts 23.3444 liegt die vom Bundesrat angekündigte Grundlage zur Beurteilung der Motion 24.4590 vor. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Motion nun, unter Berücksichtigung der ablehnenden Haltung des Bundesrates, weiter behandelt wird.
Position
SwissHoldings begrüsst die klaren Worte des Bundesrates und lehnt die Motion Rüegsegger ab, da die WEKO bereits über ausreichende Mittel wie die Durchführung von Marktbeobachtungen, dem Verfassen von Gutachten oder der Abgabe von Empfehlungen verfügt. Sie soll dementsprechend die bestehenden Instrumente anwenden.
Pa. Iv. Roduit «Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden»
Die parlamentarische Initiative Roduit (21.470) verlangt, dass der vorsätzliche Verstoss gegen obligatorische Arbeitsbedingungen ebenfalls unter dem UWG strafrechtlich zu verfolgen ist. Die RK-N hat in ihrer Sitzung vom 12./13. Februar 2026 die Ergebnisse der Vernehmlassung ihres Entwurfs zu einer Revision des UWG zur Kenntnis genommen und wird ihre Arbeiten am Entwurf vo-raussichtlich am 20./21. August 2026 fortführen. SwissHoldings bekennt sich zur Einhaltung der obligatorischen Arbeitsbedin-gungen, lehnt jedoch die Initiative Roduit ab, da bestehende Schutzvorschriften ausreichend sind.
Inhalt
Gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt der Verstoss gegen obligatorische Arbeitsbedingungen bereits als unlauterer Wettbewerb und kann geahndet werden. Die parlamentarische Initiative 21.470 verlangt, dass der vorsätzliche Verstoss gegen obligatorische Arbeitsbedingungen zusätzlich unter dem UWG strafrechtlich zu verfolgen ist.
Stand
Die Initiative wurde am 17. Juni 2021 eingereicht. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat am 30. April 2025 die Vernehmlassung dazu eröffnet. SwissHoldings hat ihre Vernehmlassungsantwort am 19. August 2025 eingereicht. Die RK-N hat in ihrer Sitzung vom 12./13. Februar 2026 die Ergebnisse der Vernehmlassung ihres Entwurfs zu einer Revision des UWG zur Kenntnis genommen (vgl. Ergebnisbericht).
Ausblick
Die RK-N wird ihre Arbeiten an einem Erlassentwurf voraussichtlich am 20./21. August 2026 fortführen.
Position
SwissHoldings steht für die Einhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen ein und befürwortet, dass das Nichteinhalten von obligatorischen Arbeitsbedingungen weiterhin ein Verstoss gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt. Hingegen lehnen wir die parlamentarische Initiative Roduit ab, da bereits eine Reihe von bestehenden Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmenden bestehen, die entsprechende Strafbestimmungen enthalten. Eine zusätzliche Strafbarkeit unter UWG minimiert die Gefahr von Normenkollisionen kaum, beantwortet die zu lösenden Zuständigkeitsfragen nicht und würde dadurch zu einer doppelten Strafbarkeit führen. Die bestehenden Instrumente sollen angewendet und keine zusätzlichen Bestimmungen eingefügt werden.
Pa. Iv. Burkart «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice»
Die parlamentarische Initiative Burkart (16.484) will die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Homeoffice und flexible Arbeitsformen an die digitale Arbeitswelt anpassen. Der Nationalrat ist im September 2025 auf die Vorlage eingetreten und hat ein Recht auf Nichterreichbarkeit, ein Arbeitszeitfenster von 17 Stunden, eine Ruhezeit von 9 Stunden sowie bis zu 9 Sonntage Telearbeit pro Jahr beschlossen. Die WAK-S hat im Januar 2026 die Detailberatung aufgenommen und wird die Vorlage im dritten Quartal 2026 weiterberaten. Insbesondere die Frage zur Freiwilligkeit von Sonntagsarbeit hat zu Diskussionen geführt. SwissHoldings unterstützt die Vorlage als Schritt zu mehr Flexibilität und Modernität im Arbeitsrecht.
Inhalt
Die Vorlage 16.484 trägt den Möglichkeiten Rechnung, welche die Digitalisierung der Arbeitswelt mit sich bringt. Insbesondere kann den Bedürfnissen von Arbeitnehmenden, die ihre Arbeit im Homeoffice verrichten, besser Rechnung getragen werden. So wird – unter Berücksichtigung der gesundheitsschutzrechtlichen Vorgaben am Arbeitsplatz – auch die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit optimiert.
Stand
Der Entwurf der WAK-N wurde vom Nationalrat in der Herbstsession angenommen. Er beschloss u.a. ein allgemeines Recht auf Nichterreichbarkeit, eine Verlängerung des Arbeitszeitfensters auf 17 Stunden, eine Reduktion der Ruhezeit auf 9 Stunden sowie die Möglichkeit von bis zu 9 Sonntagen Telearbeit pro Jahr. Das Geschäft ging damit an den Ständerat. Die WAK-S hat im Rahmen der Detailberatung die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungen beauftragt. Zuletzt hat bei der Sitzung vom 24. März 2026 insbesondere die Frage zur Freiwilligkeit von Sonntagsarbeit zu Diskussionen geführt.
Ausblick
Die WAK-S wird das Geschäft voraussichtlich in der Sitzung vom 31. August 2026 weiterberaten.
Position
Diese parlamentarische Initiative ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Arbeitgeber und im weiteren Rahmen die Wirtschaft brauchen flexible Arbeitsbedingungen, die den persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Arbeitnehmenden besser entsprechen. SwissHoldings unterstützt die Vorlage.
Motion Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch»
Die Motion forderte ursprünglich einen Opt-in-Mechanismus, wonach urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Rechteinhaber für das Training von KI-Systemen genutzt werden dürfen. Das Parlament hat sich auf eine offen formulierte Version der Motion geeinigt und diese an den Bundesrat überwiesen. Die Motion wird nun zusammen mit der Vorlage zum Leistungsschutzrecht (25.064) umgesetzt. SwissHoldings unterstreicht, dass ein Schweizer Alleingang zu vermeiden ist und man sich bei der Umsetzung am internationalen Umfeld orientieren soll.
Inhalt
Im Zentrum der Motion 24.4596 steht die urheberrechtliche Behandlung von KI-Trainingsdaten. Die Motion verlangt die Durchsetzung eines Opt-in-Mechanismus, welcher nur mit vorgängiger ausdrücklicher Zustimmung der Rechteinhaber die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für KI-Systeme erlaubt.
Stand
Der Nationalrat nahm als Zweitrat eine abgeänderte, offen formulierte Fassung an. Der Ständerat hat dieser am 11. Dezember 2025 zugestimmt. Damit ist die Motion an den Bundesrat überwiesen.
Der Nationalrat ist in der Frühjahrssession auf die Vorlage zum Leistungsschutzrecht (25.064) eingetreten und hat beschlossen, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen sowie gemeinsam mit der Motion Gössi zu behandeln. Die WBK-S beantragte am 27. März 2026, dem Rückweisungsantrag zum Geschäft 25.064 des Nationalrates zuzustimmen und die Motion Gössi 24.4596 ergänzend zum Leistungsschutzrecht zu behandeln. Am 17. Juni ist der Ständerat dem Antrag einstimmig gefolgt.
Ausblick
Mit der Annahme des Rückweisungsantrags der Vorlage zum Leistungsschutzrechts an den Bundesrat wird die Motion Gössi im Rahmen der Änderung des Leistungsschutzrechts für Medienunternehmen (25.064) integriert werden. Mit den Arbeiten zur Umsetzung der Motion Gössi wurden laut Bundesrat Beat Jans vom Institut für geistiges Eigentum (IGE) bereits begonnen. Mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für die Medienunternehmen als solches führe die Vereinigung der beiden Anliegen zu einer Verzögerung von etwa zwei Jahren.
Position
Der Opt-in-Mechanismus wäre im Widerspruch zahlreicher anderer Länder gestanden, welche sich zunehmend an einem Opt-out-Ansatz, bei dem Rechteinhaber die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Systeme verbieten können, orientieren. Ein solcher zuerst angedachter Alleingang der Schweiz hätte regulatorische Unsicherheit geschaffen, die Forschung und Entwicklung behindert, insbesondere Start-ups und Hochschulen, und die internationale Anschlussfähigkeit geschwächt. SwissHoldings unterstreicht, dass es bei der Umsetzung nicht zu einem Schweizer Alleingang kommt und man sich am internationalen Umfeld orientieren soll.

Fachbereich Steuern
Motionen WAK-S / WAK-N «Rechtssicherheit bei der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung gewahren»
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Die Motionen 25.4392 und 25.4399 verlangen eine zeitliche Ein- schränkung der Anwendung der OECD-Leitlinie vom 15. Januar 2025 zu Artikel 9.1 der GloBE-Modellregeln. Die Motionen wurden in der Wintersession von beiden Räten angenommen und damit an den Bundesrat überwiesen. SwissHoldings verweist auf das Risiko eines Verlustes des qualifizierten Status der Mindeststeuer, was mit erheblichen Risiken wie Doppelbesteuerung und erhöhtem administrativem Aufwand für betroffene Unternehmen verbunden wäre. Die Vernehmlassungsvorlage berücksichtigt dies. Daher unterstützt SwissHoldings die vorgeschlagene Umsetzung.
Inhalt
Die zwei gleichlautenden Motionen (25.4392 und 25.4399) zielen darauf ab, die Anwendung der OECD-Leitlinie vom 15. Januar 2025 zu Artikel 9.1 der GloBE-Modellregeln zeitlich einzuschränken. Die Leitlinie solle nur auf Steuervergünstigungen und damit generierte latente Steuergutschriften anwendbar sein, die nach Anfang 2025 gewährt wurden. Auf früher gewährte Steuervergünstigungen – auch wenn diese zu einer Reduktion oder gar einer kompletten Beseitigung einer allfälligen Schweizer Mindeststeuer insbesondere in den Jahren 2026 bis 2033 führen – soll die Leitlinie keine Anwendung finden.
Stand
Die beiden gleichlautenden Motionen wurden während der Wintersession in den jeweiligen Räten angenommen.
An seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung eröffnet. Die Vorlage sieht eine enge auf das Jahr 2024 begrenzte Nichtanwendung der OECD-Leitlinie vom Januar 2025 vor.
Ausblick
Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Juli 2026 (Stellungnahme SwissHoldings. Das Inkrafttreten der Anpassungen wäre unmittelbar nach dem Bundesratsbeschluss über die Verordnungsänderung vorgesehen.
Position
Sollte die Schweiz, wie von den Motionen verlangt, auf die von der erwähnten Leitlinie vorgeschriebene Besteuerung mittels Schweizer Ergänzungssteuer (QDMTT) verzichten, könnte die Schweizer Mindeststeuer als nicht mehr qualifiziert betrachtet werden. Dies würde zu erheblichen Nachteilen für viele von der OECD-Mindeststeuer betroffene Schweizer Unternehmen führen (Doppelbesteuerungen, deutlich erhöhter administrativer Aufwand, etc.). Aus diesem Grund lehnten SwissHoldings und nahezu alle Mitgliedunternehmen die Motionen ab.
Die vom Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Umsetzung trägt diesen Risiken für Schweizer Unternehmen Rechnung und beschränkt die Nichtanwendung der Leitlinie auf das Jahr 2024. Diese enge Auslegung sollte den Schaden für die Schweiz geringhalten und den Q-Status der Schweizer Mindeststeuer nicht gefährden. Die vorgeschlagene Umsetzung wird die allermeisten Mitgliedunternehmens von SwissHoldings gar nicht betreffen. Lediglich Schweizer Tochtergesellschaften mit einer ausländischen Konzernmutter in einem Mindeststeuerstaat könnten betroffen sein. Aus diesen Gründen unterstützt SwissHoldings die vorgeschlagene Umsetzung. Eine Erweiterung der Nichtanwendung der Richtlinie über das Jahr 2024 hinaus lehnen wir dagegen entschieden ab. Ein solche würde zu einer Vielzahl von Problemen mit ausländischen Staaten führen.
Motionen zur Stärkung der Schweizer Standortattraktivität
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Drei Motionen, welche jeweils in beiden Räten eingereicht wurden, verfolgen das Ziel die Schweizer Standortattraktivität zu stärken. Die Motionen der beiden WAK (25.4393 und 25.4400) sowie eine Motion von SR Mühlemann (25.4265) wurden in beiden Räten angenommen und an den BR überwiesen. Die Motion Mühlemann (25.4264) wurde im NR abgelehnt. Die beiden Motionen Silberschmidt (gleichlautend mit den Motionen Mühlemann) wurden im NR angenommen und dürften am 31. August in der WAK-S beraten werden. SwissHoldings begrüsst die Motionen ausdrücklich. Dabei sollte insbesondere die von der OECD neu zugelassenen mindeststeuerkonformen Substance-based Tax Incentives genauer geprüft werden.
Inhalt
Die insgesamt sechs bzw. drei gleichlautenden, in beiden Räten eingereichten Motionen haben dasselbe Ziel. Sie alle wollen die Standortattraktivität der Schweiz stärken.
Mit den Motionen 25.4192 und 25.4264, eingereicht von Ständerat Benjamin Mühlemann und Nationalrat Andri Silberschmidt, wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu treffen, welche die Investitionstätigkeit von Unternehmen in der Schweiz stärken und dadurch die volkswirtschaftliche Dynamik verbessern. Der Bundesrat soll dabei insbesondere Überabschreibungen und Steuergutschriften für grosse Investitionen prüfen, um Investitionskosten in der Schweiz gezielt zu senken.
Mit den Motionen 25.4191 und 25.4265, ebenfalls eingereicht von Ständerat Benjamin Mühlemann und Nationalrat Andri Silberschmidt, wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit Unternehmen mehr in der Schweiz forschen, entwickeln, produzieren und ihre Produkte und Dienstleistungen weltweit vertreiben. Dabei sollen insbesondere zusätzliche Steuerabzüge für Produktionskosten und neue Steuergutschriften für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Betracht gezogen werden.
Die Motionen 25.4393 und 25.4400 der beiden WAK verlangen vom Bundesrat eine Strategie zur nachhaltigen Erhöhung der Standortattraktivität der Schweiz zu entwickeln.
Stand
In der vergangenen Wintersession wurden die vier Motionen Mühlemann / Silberschmidt ebenso wie die Motion der WAK-N im Erstrat angenommen. In der Frühjahrssession 2026 wurde auch die gleichlautende Motion der WAK-S angenommen.
In der Sommersession wurde die Motion 25.4264 im Nationalrat abgelehnt und gilt damit als erledigt, Die Motion 25.4265 wurde hingegen in der grossen Kammer angenommen und wurde somit an den Bundesrat überwiesen.
Die beiden gleichlautenden Motionen der WAK-N und WAK-S wurden beide angenommen und somit an den Bundesrat überwiesen.
Ausblick
Die Motionen Silberschmidt dürften am 31. August in der WAK-S beraten werden.
Position
Auch wenn in den aktuellen Steuereinnahmen und den Prognosen des Bundes noch nicht ersichtlich, steht die Standortattraktivität der Schweiz unter hohem Druck. Gerade bei den besten Steuerzahlern fallen neue Investitionsentscheide nahezu vollumfänglich zugunsten anderer Standorte als der Schweiz aus. Darüber hinaus sind die meisten international tätige Unternehmen daran, ihre Aktivitäten in der Schweiz in kleinen Schritten zurückzufahren und die Funktionen an attraktiveren Standorten zu stärken. Mit anderen Worten: Die Erosion der steuerlichen und anderen Standortvorteile der Schweiz zeigt zunehmend Wirkung. Ohne Gegenmassnahmen dürften die heute positiven Budgetaussichten des Bundes in vier bis fünf Jahren hinfällig sein. SwissHoldings begrüsst deshalb explizit die Bemühungen der Motionen, die steuerliche Attraktivität wiederherzustellen, und befürwortet es, dabei neue international zulässige Instrumente auch in der Schweiz zügig einzuführen.
Die Motionen schlagen verschiedene Lösungsansätze als vielversprechende Verbesserungen der Standortattraktivität vor. Dabei sollte insbesondere die von der OECD neu zugelassenen mindeststeuerkonformen Substance-based Tax Incentives genauer geprüft werden. Sie erlauben gerade Unternehmen mit Substanz, wie solchen, die in der Schweiz forschen, entwickeln, produzieren und ihre Produkte und Dienstleistungen weltweit vertreiben steuerlich zu entlasten und die Schaffung und den Erhalt insbesondere qualifizierter Arbeitsplätze (z.B. in den Bereichen F&E&I, hochwertige Produktion etc.) zu begünstigen. Es wäre unseres Erachtens schwer nachvollziehbar, wenn Bundesrat und Parlament dieses neue international zulässige Instrument nicht einsetzen würden.
OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft
Das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft umfasst eine Gewinnumverteilung (Säule 1) und die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15% für Grosskonzerne (Säule 2). Während Säule 1 blockiert ist, wurde Säule 2, die globale Mindeststeuer, von verschiedenen Staaten, darunter auch der Schweiz, bereits umgesetzt. Im Januar 2026 hat die OECD das sogenannte Side-by-Side Paket publiziert, mit welchem US-Unternehmen durch die Anerkennung des amerikanischen Systems faktisch von der OECD-Mindeststeuer ausgenommen werden. Das Paket beinhaltet unter anderem auch OECD-konforme steuerliche Entlastungen auf Lohnkosten und Investitionen. SwissHoldings setzt sich dafür ein, dass die Schweiz möglichst rasch Massnahmen trifft, um die neuen Möglichkeiten zur Stärkung der eigenen Standortattraktivität nutzen kann.
Inhalt
Das OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft soll die Akzeptanz der internationalen Unternehmensbesteuerung verbessern. Das Projekt wird im Rahmen des «OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS» (nachfolgend: IF) vorangetrieben, welcher über 140 Staaten umfasst. Es setzt sich aus zwei Säulen zusammen. Inhalt der Säule 1 ist eine stärkere Umverteilung der Gewinne der weltweit rund 200 erfolgreichsten Konzerne von den Sitz- zu den Marktstaaten. Inhalt der Säule 2 ist die Einführung einer Mindestgewinnsteuer von 15% für alle Konzerne mit einem Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro.
Stand
Die Umsetzung der Säule 1 kam bislang nicht über Arbeiten auf OECD-Ebene hinaus. Die Säule 2, die globale Mindeststeuer, wurde von über 60 Staaten, unter anderem von der EU und der Schweiz, ganz oder teilweise umgesetzt. Die Mehrheit der IF-Mitgliedstaaten hat allerdings nach wie vor keines der drei Mindeststeuerelemente (QDMTT, IIR und UTPR) umgesetzt. Dazu gehören wirtschaftliche Schwergewichte wie die USA, China und Indien.
Im Januar 2026 publizierte die OECD das von allen IF-Staaten genehmigte und ab dem Geschäftsjahr 2026 geltende Side-by-Side-Paket. Dieses beinhaltet mit dem sog. SbS Safe Harbor die von den USA verlangte Ausnahme von der OECD-Mindestbesteuerung. Es ist möglich, dass zukünftig weitere Staaten wie Brasilien, China und allenfalls auch Indien, anstreben, die Voraussetzungen für den SbS Safe Harbour zu erfüllen, um von den Vorteilen zu profitieren. Neben dem SbS-Safe Harbor enthält das Paket weitere Anpassungen:
- Ultimate Parent Entity (UPE) Safe Harbor: Dieser sieht eine Ausnahme von der Anwendung der UTPR im Staat der Konzernmuttergesellschaft vor und könnte für grosse Staaten (z.B. Indien) attraktiv sein, welche die Mindeststeuer noch nicht eingeführt haben und über viele Konzerne verfügen, welche primär im Inland und in anderen Nicht-Mindeststeuerstaaten aktiv sind.
- Simplified ETR Safe Harbor: Dieser beinhaltet Vereinfachungen bei der Berechnung der komplizierten Mindeststeuerberechnungsvorgaben. Die OECD will zudem weitere Vereinfachungen erarbeiten.
- Transitional CbCR Safe Harbor: Dieser bereits bestehende und von vielen Konzernen bereits genutzte Safe Harbor sieht vereinfachte Berechnungen vor und darf neu ein weiteres Jahr (2027) genutzt werden.
- Substance-based Tax Incentive Safe Harbor: Schliesslich gewährt das SbS-Paket den Staaten die Möglichkeit, mindeststeuerkonforme Steuerabzüge vorzusehen. Konkret dürfen Unternehmen die Mindeststeuergrenze um entweder 5,5% ihrer gesamten Lohnkosten in einem Land oder um 5,5% ihrer Abschreibungen auf Sachanlagen (oder um 1% des Sachanlagebestands) in einem Land unterschreiten. Diese neuen sog. Substance-based Tax Incentives erlauben damit Unternehmen mit Substanz (Personal, Sachanlage) je nach Situation steuerlich deutlich zu entlasten und die Schaffung und den Erhalt insbesondere qualifizierter Arbeitsplätze (z.B. in den Bereichen F&E&I, DEMPE, hochwertige Produktion etc.) zu begünstigen. Allerdings müssen die Staaten die neuen Abzüge in ihrem innerstaatlichen Recht vorsehen. Ist dies gegeben, dann ist auch eine Besteuerung von unter 15% kein Verstoss gegen die Mindeststeuer.
Als Letztes beinhaltet das SbS-Paket die Ankündigung einer Bestandesaufnahme (Stocktake) für das Jahr 2029, die Durchführung neuer Peer Reviews und die Bestärkung der Bedeutung von QDMTTs. Dabei wird klar festgehalten, dass diskriminierende und an Bedingungen geknüpfte Ergänzungssteuern von anderen Staaten nicht als sog. Covered Tax anerkannt werden müssen.
Ausblick
Im Laufe des Jahres 2026 dürften vom IF weitere wichtige Vorgaben beschlossen werden:
- Vereinfachungen des Simplified ETR Safe Harbors.
- Anpassungen des GloBE Information Return (GIR).
- Guidance zu Related Benefits: Diese soll die Regeln festlegen, unter denen Staaten Subventionen, rückerstattungsfähige Steuergutschriften (QRTCs) und andere Vorteile an Unternehmen, insbesondere von der Mindeststeuer betroffene Unternehmen, ausrichten dürfen.
- Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten.
- Regeln zur Durchführung der umfassenden Peer Reviews festgelegt werden.
Parallel dazu dürften in verschiedenen Staaten Gesetzesprojekte an die Hand genommen werden, um neue Möglichkeiten des SbS-Pakets ins nationale Recht zu überführen, insbesondere um durch Nutzung der neuen Substance-based Tax Incentives ihre Standortattraktivität zu verbessern. Gerade die Konkurrenten der Schweiz sind intensiv daran, solche Projekte voranzutreiben, damit sie den interessierten internationalen Unternehmen möglichst rasch attraktive Investitionsbedingungen und Rechtssicherheit bieten können.
Position
Die OECD-Mindeststeuer stellt den Wirtschaftsstandort Schweiz zusammen mit dem starken Schweizer Franken vor enorme Herausforderungen und erfordert eine dringende, gezielte Weiterentwicklung der Standortpolitik. Gleichzeitig ist die OECD-Mindeststeuer eine internationale Realität, auf die sich die Schweiz langfristig einstellen muss. Ein Ausstieg der Schweiz ist daher nicht zielführend. Bund und Kantone sollten vielmehr die Chancen des SbS-Pakets möglichst rasch und gezielt einsetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz nachhaltig zu stärken.
Das Ziel der Schweiz sollte es sein, ihre Attraktivität für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten gezielt zu stärken und weiter auszubauen. Ein besonderer Fokus sollte dabei auf der Attraktivität des Standorts für IP (Patente, Markenrechte etc.) sowie für wertschöpfungsintensive und damit steuerlich lukrative Entscheidungsfunktionen liegen. Das Ziel muss sein, zukunftsträchtige Geschäftsprojekte wieder vermehrt in der Schweiz anzusiedeln.
Die Schweiz ist gefordert, ihre Wettbewerbsfähigkeit und die langfristige Sicherung attraktiver Steuereinnahmen gezielt zu stärken, indem sie mutig und zügig neue Ansätze verfolgt. Dabei kommt der konsequenten Nutzung OECD-konformer Instrumente wie den Substance-based Tax Incentives zentrale Bedeutung zu. Ebenso sollten die im Rahmen der OECD-Mindeststeuer ausdrücklich vorgesehenen Qualified Refundable Tax Credits (QRTC), die von anderen Standorten, wie Singapur, bereits erfolgreich eingesetzt werden, geprüft werden.
Änderungsprotokoll betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch (AIA-Abkommen)
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Der automatische Informationsaustausch (AIA) zwischen der Schweiz und der EU wird mit einem Änderungsprotokoll an den revidierten OECD-Standard angepasst, wobei die bestehenden Bestimmungen, insbesondere Artikel 9 zur Quellensteuerbefreiung zwischen verbundenen Gesellschaften, unverändert bestehen bleiben. Artikel 9 ist für viele international tätige Schweizer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen ein zentraler Standortfaktor für den Hauptsitz-, Forschungs-, Entwicklungs-, IP- und Finanzierungsstandort Schweiz. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Botschaft zum Abkommen publiziert. SwissHoldings hat sich zuvor mit einer Stellungnahme beteiligt und unterstützt die Ratifikation des Änderungsprotokolls zum AIA-Abkommen mit der EU.
Inhalt
Der automatische Informationsaustausch (AIA) zwischen der Schweiz und der EU regelt seit 2017 den gegenseitigen Austausch von Finanzkontodaten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Mit einem Änderungsprotokoll wird das bestehende Abkommen nun an den revidierten OECD-Standard angepasst, den die Schweiz ab 2026 umsetzt. Neu aufgenommen werden zudem Bestimmungen zur gegenseitigen Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen, wobei Mindestbeträge und pauschale Kostenerstattungen die administrative Belastung begrenzen sollen. Die bisherigen Regelungen des Abkommens, insbesondere zur Quellensteuerbefreiung (Art. 9) zwischen verbundenen Gesellschaften, bleiben unverändert bestehen.
Stand
Die Vernehmlassungsfrist zum AIA-Abkommen lief bis zum 6. Februar 2026. SwissHoldings hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt (vgl. Stellungnahme SwissHoldings).
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 die Botschaft zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten verabschiedet.
Ausblick
Das Änderungsprotokoll wird frühestens in der Herbstsession dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.
Position
SwissHoldings unterstützt die Ratifikation des Änderungsprotokolls zum AIA-Abkommen mit der EU. SwissHoldings misst dem AIA-Abkommen mit der EU aufgrund der Vorteile von Artikel 9 für viele international tätige Schweizer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen eine sehr grosse Bedeutung bei. Artikel 9 des AIA-Abkommens ist ein zentraler Standortfaktor für den Hauptsitz- und Prinzipalstandort Schweiz sowie für den Forschungs-, Entwicklungs-, IP- und Finanzierungsstandort und damit für viele der wichtigsten Steuerzahler von Bund und Kantonen. Ein Wegfall dieser Bestimmung infolge einer Nicht-Ratifizierung des Änderungsprotokolls würde die Standortattraktivität der Schweiz nachhaltig beeinträchtigen und zu höheren ausländischen Quellensteuern sowie deutlich tieferen Steuereinnahmen in der Schweiz führen. Besonders relevant ist Artikel 9 dort, wo qualitative Lücken in den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten bestehen, insbesondere im Verhältnis zu Italien.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Doppelbesteuerungsabkommen sind ein zentraler Pfeiler der internationalen Standortpolitik der Schweiz. Sie vermeiden Doppelbesteuerung, schaffen Rechtssicherheit und erleichtern grenzüberschreitende Investitionen. Aktuell ist das Abkommen mit Simbabwe in der parlamentarischen Beratung. SwissHoldings unterstützt den strategischen Ausbau und die Modernisierung des DBA-Netzes ausdrücklich.
Inhalt
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind bilaterale Verträge zwischen Staaten, welche die Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsparteien regeln und so verhindern, dass Unternehmen oder Personen auf demselben Einkommen in zwei Staaten besteuert werden. Sie schaffen klare Regeln für grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeiten und reduzieren steuerliche Unsicherheiten. Für die Schweiz sind DBA ein zentraler Bestandteil ihrer internationalen Standortpolitik, da sie Investitionen erleichtern und den Zugang zu Auslandsmärkten verbessern. Unternehmen profitieren insbesondere von Rechtssicherheit, planbaren Steuerbelastungen und Mechanismen zur Streitvermeidung. Insgesamt tragen DBA wesentlich dazu bei, die Schweiz als attraktiven Hauptsitz-, Investitions- und Forschungsstandort zu positionieren.
Stand
Die Schweiz verfügt über ein dichtes, weltweites Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, welches kontinuierlich erweitert und modernisiert wird. Aktuell befindet sich folgendes Abkommen im parlamentarischen Prozess:
- Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Simbabwe (25.083). Der Ständerat hat den Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Simbabwe mit 39 Ja- bei 3 Nein-Stimmen in der Sommersession angenommen.
Diese Abkommen orientieren sich in der Regel am OECD-Musterabkommen und beinhalten zunehmend auch die Standards des BEPS-Projekts. Neben neuen Abkommen liegt ein Fokus auch auf der Revision bestehender DBA, um internationale Entwicklungen und Anforderungen zu berücksichtigen. Insgesamt verfolgt die Schweiz damit eine aktive und fortlaufende DBA-Politik.
Ausblick
Die WAK-N wird das DBA mit Simbabwe (25.083) in der Sitzung vom 17./18. August beraten und voraussichtlich wird es in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt.
Position
SwissHoldings erachtet ein breites, modernes und verlässliches DBA-Netz als einen zentralen Standortvorteil für die Schweiz. Aus Sicht der international tätigen Mitgliedunternehmen geht der Nutzen von DBA weit über die Reduktion von Quellensteuern hinaus und liegt insbesondere in stabilen und vorhersehbaren Rahmenbedingungen für Investitionen und operative Tätigkeiten.
Ein leistungsfähiges DBA-Netz bietet insbesondere folgende Vorteile:
- Rechtssicherheit und verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten.
- Vermeidung von Doppelbesteuerung und klare Zuteilung von Besteuerungsrechten zwischen den Staaten.
- Zugang zu Verständigungsverfahren (MAP) und Advance Pricing Agreements (APA) zur Vermeidung und Lösung von Steuerkonflikten.
- Schutz vor diskriminierender oder willkürlicher Besteuerung
- Verbesserte Planbarkeit und Kalkulierbarkeit von Investitionen, insbesondere in Wachstumsmärkten.
Diese Elemente tragen wesentlich dazu bei, Steuerstreitigkeiten zu reduzieren und nachhaltige internationale Investitionen zu fördern.
SwissHoldings unterstützt deshalb ausdrücklich den strategischen Ausbau des DBA-Netzes sowie die kontinuierliche Modernisierung bestehender Abkommen im Einklang mit internationalen Standards. Gerade in Wachstumsmärkten und Ländern mit weniger stabilen steuerlichen Rahmenbedingungen schaffen DBA einen konkreten Mehrwert, indem sie Markteintritte erleichtern und Investitionsrisiken reduzieren.
Zudem entspricht es der heutigen Verhandlungsrealität, dass neue Abkommen nicht in allen Punkten den idealen Schweizer Vorstellungen entsprechen. Ein ausgewogenes und praktikables Abkommen ist jedoch dem Fehlen jeglichen DBA-Schutzes klar vorzuziehen. Entscheidend ist eine Gesamtbeurteilung, bei der die Vorteile für den Standort Schweiz und seine Unternehmen überwiegen.

Fachbereich Wirtschaft
Bilaterale Beziehungen Schweiz - EU
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Mit dem Vertragspaket «Bilaterale III» sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU stabilisiert und weiterentwickelt werden. Der Bundesrat verabschiedet das in neun Entwürfe unterteile Paket am 13.03.2026. Anschliessend begann die parlamentarische Beratung, wobei die APK-S das Paket in erster Lesung behandelte und sich unter anderem gegen ein obligatorisches Referendum aussprach. SwissHoldings unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates, den Zugang zum EU-Binnenmarkt nachhaltig zu sichern, betont jedoch die Notwendigkeit, dabei die wirtschaftspolitische Souveränität der Schweiz zu wahren und integrationspolitische Fragen sorgfältig zu prüfen.
Inhalt
Mit dem Vertragspaket «Bilaterale III» sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU stabilisiert und weiterentwickelt werden. Es umfasst die Aktualisierung bestehender Abkommen (z. B. Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, MRA) sowie neue Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Gleichzeitig setzen die neuen Verträge auch die von der EU verlangte Klärung des institutionellen Rahmens um. Dafür wurde ein Paketansatz gewählt. Statt die institutionellen Fragen gesamthaft in einem horizontal ausgelegten Abkommen zu regeln, sollen diese in jedem Abkommen einzeln – also sektorspezifisch – gelöst werden.
Stand
Die Vernehmlassung zum ausgehandelten Vertragspaket endete am 31. Oktober 2025. SwissHoldings reichte eine Stellungnahme ein.
Der Bundesrat verabschiedet das Paket 26.023 «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» am 13. März 2026 zuhanden des Parlaments. Das Geschäft ist in neun Entwürfe unterteilt.
An ihrer Sitzung vom 16. und 17. April 2026 hat die APK-S die Vorberatung des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» aufgenommen. Die Kommission hat mit 9 zu 3 Stimmen beschlossen, auf den Bundesbeschluss 1 einzutreten. Zudem hat die APK-S ihre Arbeiten im Rahmen des Mitberichtsverfahrens begonnen und am 22. Mai drei Mitberichte zum Paket Schweiz–EU verabschiedet. Sie hat sich insbesondere dagegen ausgesprochen, dieses Paket dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Ferner hat die Kommission beschlossen, auf die Bundesbeschlüsse über die Verpflichtungskredite für den Kohäsionsbeitrag einzutreten. Sie wird diese erweiterten Mitberichte an die SPK-S sowie an die WAK-S überweisen.
Die WAK-S hat die Detailberatung des Beihilfeüberwachungsgesetzes BHÜG an ihrer Sitzung vom 27. April weitgehend abgeschlossen. Dabei folgt sie grösstenteils den Anträgen des Bundesrates. Die Beratung einzelner zentraler Punkte hat sie jedoch ausgesetzt, um weitere Abklärungen vorzunehmen. Die Kommission hat in der darauffolgenden Sitzung vom 4. Mai die Detailberatung des Massnahmenpakets zum Lohnschutz aufgenommen und ebenfalls weitgehend abgeschlossen.
Ausblick
Die WAK-S wird die Detailberatung im Rahmen des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» am 10./11. August 2026 fortführen.
Position
SwissHoldings begrüsst die Bemühungen des Bundesrates basierend auf einem neuen Vertragspaket mit der EU («Bilaterale III»), die bisherigen Beziehungen weiter auf eine solide und dauerhafte Grundlage zu stellen. Stabile, verlässliche und diskriminierungsfreie Beziehungen zur EU als wichtigste Handelspartnerin der Schweiz sind von zentraler Bedeutung. Die bilateralen Abkommen sind ein bewährtes Instrument zur Sicherung des Marktzugangs und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Mit dem neuen Paket gehen jedoch auch wesentliche institutionelle Änderungen einher – insbesondere mit Blick auf die dynamische Übernahme von EU-Recht und den Einbezug des EuGH in den Streitbeilegungsmechanismus. Diese bieten Unternehmen zwar rechtliche Stabilität und mehr Planbarkeit, werfen jedoch zugleich integrationspolitische und wirtschaftliche Fragen auf. Daher muss geprüft werden, welchen Spielraum die Schweiz bei künftigen Regulierungen behält und inwieweit ihre wirtschaftspolitische Souveränität gewahrt bleibt. Ziel muss ein diskriminierungsfreier Marktzugang und ein verlässlicher rechtlicher Rahmen für international tätige Unternehmen sein. SwissHoldings setzt sich für ein ausgewogenes Vertragspaket ein, das Marktzugang und Rechtssicherheit gewährleistet, ohne den wirtschaftspolitischen Handlungsspielraum der Schweiz unverhältnismässig einzuschränken.
Freihandelsabkommen
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Freihandelsabkommen (FHA) sind für die exportorientierte Schweiz ein zentrales Instrument zur Diversifizierung der Handelsbeziehungen. Das Netz dieser Abkommen wird stetig weiterentwickelt. Aktuelle Meilensteine sind das EFTA-Indien-Abkommen (TEPA), das am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, das EFTA-MERCOSUR-Abkommen, das am 16. September 2025 unterzeichnet worden ist, sowie die Verabschiedung der Botschaft zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia. Der Nationalrat hat das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit den Mercosur-Staaten in der Sommersession abgelehnt. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Malaysia wurde in der Schlussabstimmung angenommen. SwissHoldings unterstützt die konsequente Erweiterung und Modernisierung des Schweizer Abkommensnetzes und setzt sich weiterhin für eine Genehmigung des FHAs mit Mercosur ein.
Inhalt
Die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft ist neben den Handelsbeziehungen mit der EU auf ein breit gefächertes Netz von Freihandelsabkommen angewiesen. Die Schweiz verfügt aktuell über 35 Freihandelsabkommen mit 45 Partnern und es werden laufend neue Abkommen abgeschlossen, unterzeichnet und in Kraft gesetzt.
Stand
Die Schweiz verfolgt ihre aktive Freihandelspolitik weiterhin konsequent und baut das Netz internationaler Wirtschaftsabkommen stetig aus. Besonders hervorzuheben sind dabei drei Meilensteine: das umfassende EFTA-Indien-Abkommen (TEPA), das am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur, zu dem der Bundesrat am 25. Februar 2026 die Botschaft verabschiedet hat sowie das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia. Die Abkommen erweitern den Marktzugang für Schweizer Unternehmen erheblich, stärken den Schutz von Investitionen und schaffen neue Perspektiven im Waren- und Dienstleistungshandel.
Der Nationalrat hat das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit den Mercosur-Staaten am 17. Juni mit 96 zu 86 Stimmen abgelehnt. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Ländern und Malaysia wurde in der Schlussabstimmung angenommen.
Nach dem Urteil des Supreme Court ersetzten die USA die bisherigen länderspezifischen Zusatzzölle vorübergehend durch einen globalen Zusatzzoll von 10 % nach Section 122. Für die Schweiz ist als Nachfolgeregelung ein Zusatzzoll von 12,5 % im Rahmen von Section 301 vorgeschlagen; dieser befindet sich derzeit noch in der Konsultation.
Ausblick
Die Schweiz setzt ihre Strategie zur Diversifizierung der Handelsbeziehungen fort. Aktuell werden Verhandlungen mit Vietnam geführt, und zeitgleich sind Modernisierungen bestehender Abkommen angestrebt.
Nach der Ablehnung des Freihandelsabkommens mit dem Mercosur durch den Nationalrat befasst sich nun der Ständerat mit der Vorlage. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia wurde zwar von beiden Räten angenommen. Gegen den Beschluss will jedoch eine Allianz von Umwelt und Menschenrechtsorganisationen das Referendum ergreifen.
Position
Angesichts wachsender globaler Handelskonflikte und eines zunehmenden Protektionismus ist der Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft essenziell. Diese Abkommen bieten nicht nur Zollvorteile, sondern auch Rechtssicherheit für Unternehmen. Die Diversifizierung der Handelsbeziehungen stärkt die Resilienz der Schweizer Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze. SwissHoldings unterstützt daher die kontinuierliche Erweiterung und Modernisierung von Freihandelsabkommen, bedauert den ablehnenden Entscheid zum Freihandelsabkommen mit Mercosur und setzt sich weiterhin für eine Genehmigung ein.
Investitionskontrollen
Mit der Vorlage soll eine Investitionskontrolle in der Schweiz ein geführt werden. National- und Ständerat haben sich in der vergangenen Wintersession auf eine schlanke Version geeinigt, bei der der Anwendungsbereich auf ausländische staatliche Investoren beschränkt wird. Am 12. Juni 2026 wurde die Vernehmlassung zur Umsetzungsverordnung eröffnet. Das Inkrafttreten des Investitionsprüfgesetzes ist derzeit für das Jahr 2027 vorgesehen. Mit der bereinigten Vorlage konnten eine übermässige Ausweitung des Anwendungsbereichs und zusätzliche Regulierungskosten vermieden werden.
Inhalt
Mit der Einführung einer Investitionsprüfung (23.086) sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren nur dann überprüft werden, wenn sie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden. In der parlamentarischen Beratung hat sich der schlanke Entwurf des Bundesrates durchgesetzt. Dieser sieht eine staatliche Prüfung nur in Fällen vor, in denen ein Schweizer Unternehmen in einem besonders kritischen Bereich tätig ist und von einem staatlich kontrollierten ausländischen Investor übernommen werden soll. Eine solche Transaktion muss zudem die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden, damit eine Prüfung überhaupt erforderlich wird.
Stand
Nachdem der Nationalrat im September 2024 auf die Vorlage eingetreten war und eine umfassende Regelung gefordert hatte, strich der Ständerat diese deutliche Ausweitung in der Herbstsession 2025 erfolgreich wieder. Der Ständerat beschränkte damit den Anwendungsbereich auf ausländische staatliche Investoren. Der Nationalrat ist in der Wintersession 2025 der schlankeren Version des Ständerates gefolgt. Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung angenommen.
Am 12. Juni 2026 wurde die Vernehmlassung zur Umsetzungsverordnung eröffnet.
Ausblick
Die Vernehmlassung läuft noch bis zum 5. Oktober 2026. Das Inkrafttreten des Investitionsprüfgesetzes ist derzeit für das Jahr 2027 vorgesehen.
Position
Ausländische Direktinvestitionen sind für die Schweiz von zentraler Bedeutung, da sie den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in unserer kleinen und offenen Volkswirtschaft massgeblich fördern. Der Wohlstand der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängen in der kleinen und offenen Schweizer Volkswirtschaft direkt von der Einbindung in die globalen Wertschöpfungsketten ab. Da die Schweizer Unternehmen selbst zu den grössten Direktinvestoren im Ausland gehören, hat die Schweiz ein besonderes Interesse an einem möglichst diskriminierungsfreien und transparenten Zugang zu den internationalen Investitionsmärkten. Der Bundesrat erachtet den bestehenden Rechtsrahmen als ausreichend, und SwissHoldings unterstützt diese Position. Mit der bereinigten Vorlage folgt das Investitionsprüfgesetz dem schlanken Ansatz des Bundesrates; eine übermässige Ausweitung des Anwendungsbereichs und zusätzliche Regulierungskosten konnten vermieden werden. Damit bleibt die Offenheit für ausländische Investitionen als zentraler Erfolgsfaktor des Standorts Schweiz gewahrt.
Investitionsschutzabkommen
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Die Schweiz verfügt über eines der weltweit grössten Netze an bi lateralen Investitionsschutzabkommen (ISA). Investitionsschutz- abkommen schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für Schweizer Auslandsinvestitionen. Seit einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen ISA dem fakultativen Referendum. Das ISA mit Chile wurde von beiden Räten angenommen. SwissHoldings begrüsst die Weiterentwicklung des ISA-Instrumentariums.
Inhalt
Die Schweiz verfügt über ein Netz von mehr als 110 bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA). Damit verfügt die Schweiz gemäss UNCTAD nach Deutschland und China weltweit über das drittgrösste Netz solcher Abkommen. Mit dem Abschluss von ISA verbessert die Schweiz die Rahmenbedingungen für Investitionen und stärkt ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort. Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen neu neben den Freihandelsabkommen auch die ISA dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.
Stand
Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 die zuhanden der eidgenössischen Räte erstellte Botschaft zum neuen Investitionsabkommen zwischen der Schweiz und Chile verabschiedet. Das Abkommen ersetzt und aktualisiert das seit 2002 geltende Abkommen zwischen den beiden Ländern. Beim vorliegenden Abkommen handelt es sich – nach dem im August 2024 in Kraft getretenen ISA mit Indonesien – um das zweite ISA der Schweiz, das auf dem neuen Verhandlungsansatz beruht. In der Frühjahrssession 2026 nahm der Nationalrat das ISA (25.092) an.
Nach dem Nationalrat nahm auch der Ständerat das ISA mit Chile am 2. Juni an. Auch in der Schlussabstimmung wurde das Abkommen angenommen.
Ausblick
Das Geschäft ist mit der Annahme beider Räte erledigt, sofern kein Referendum eingelegt wird.
Das SECO arbeitet kontinuierlich daran, das Netzwerk der Schweizer Investitionsschutzabkommen zu evaluieren und bei Bedarf auszubauen.
Position
Direktinvestitionen sind für die Schweiz zentral: Der Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängen in der kleinen, offenen Volkswirtschaft stark von der globalen Vernetzung ab. Investitionsförder- und Schutzverträge sind essenziell, da Auslandsinvestitionen neben wirtschaftlichen auch politischen Risiken unterliegen. Ein effektiver Investitionsschutz setzt einen Investor-Staat-Schiedsmechanismus voraus. Diese Verfahren haben sich für die Schweiz und ihre Unternehmen bewährt, da sie auf bestehenden internationalen Strukturen (ICSID, UNCITRAL) aufbauen und eine sachorientierte, politisch unabhängige Streitbeilegung ermöglichen. SwissHoldings unterstützt die Weiterentwicklung dieser Mechanismen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zum Schutz vor missbräuchlicher Anwendung.
Unternehmensverantwortung
↺ Bei diesem Geschäft liegen aktualisierte Unterlagen vor.
In den vergangenen Jahren gab es viele Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierung – in der Schweiz und international. Die EU hat mit der Verabschiedung der Omnibus I-Richtlinie deutliche Erleichterungen realisiert. Daran angelehnt, hat der Bundesrat am 2. April 2026 mit dem Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative in die Vernehmlassung geschickt. SwissHoldings hat sich mit einer Stellungnahme am Prozess beteiligt. SwissHoldings unterstützt eine international abgestimmte und verhältnismässige Regulierung, lehnt jedoch den vorliegenden Gegenvorschlag ab, da die Vorlage den internationalen Entwicklungen nicht ausreichend Rechnung trägt.
Inhalt
Die Entwicklung weltweit, insbesondere aber in der EU, sind in den letzten Jahren sowohl in den Bereichen der nichtfinanziellen Berichterstattung wie auch der Sorgfaltsprüfungspflichten rasch vorangeschritten. Die EU hat im Rahmen ihres Green Deals zahlreiche Regelungen verabschiedet, um eine globale Vorreiterrolle einzunehmen. Mit dem im Februar 2025 vorgeschlagenen «Omnibusverfahren» wurde diese Entwicklung angehalten. Die Verabschiedung der Omnibus I-Richtlinie sieht vielmehr deutliche Erleichterungen bei den Sorgfalts- und Berichtspflichten, eine Abkehr von harmonisierten, einheitlichen zivilrechtlichen Haftungsregeln auf EU-Ebene, eine Umsetzungsverzögerung sowie eine dreijährige Übergangsfrist für die Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette vor.
Stand
Der Bundesrat hat sich Ende März 2025 für ein international abgestimmtes Vorgehen in Sachen Nachhaltigkeitsregulierung ausgesprochen. Konkret sollen die regulatorischen Entwicklungen in der EU abgewartet werden, bevor weitere Anpassungen im Schweizer Recht geprüft werden. Am 3. September 2025 hat der Bundesrat festgelegt, der neu eingereichten Konzernverantwortungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen.
Der Bundesrat hat dazu am 2. April 2026 das neue Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) präsentiert und die Vernehmlassung zum Entwurf des indirekten Gegenvorschlags eröffnet.
Ausblick
Die Vernehmlassung läuft bis zum 9. Juli 2026. SwissHoldings hat sich mit einer Stellungnahme an der Vernehmlassung beteiligt.
Position
Der Bundesrat hat sich im März 2025 ausdrücklich für ein international abgestimmtes Vorgehen in der Nachhaltigkeitsregulierung ausgesprochen und damit ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Schweiz gesetzt. SwissHoldings unterstützt diesen Ansatz klar: Nachhaltigkeit soll gezielt gestärkt werden, jedoch im Einklang mit internationalen Entwicklungen und ohne nationale Alleingänge. Voraussetzung dafür sind praxistaugliche, verhältnismässige und international anschlussfähige Regelungen.
Die Schweiz verfügt bereits heute über ein differenziertes und wirksames Regelwerk mit umfassenden Berichtspflichten zu Umwelt-, Menschenrechts- und Sozialbelangen, das sich an internationalen Standards orientiert. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Entwicklungen in der EU eine klare Tendenz hin zu Vereinfachung, stärkerer Fokussierung auf Wesentlichkeit sowie zur Reduktion von administrativen Belastungen. Eine enge Abstimmung mit diesen Entwicklungen ist entscheidend, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
SwissHoldings lehnt den vorliegenden Vorentwurf zum Gegenvorschlag sowie das Spezialgesetz in der aktuellen Form ab. Eine Weiterentwicklung der Regulierung im Bereich Nachhaltige Unternehmensführung wird unterstützt, sofern sie auf international abgestimmte Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten ausgerichtet ist, einen Swiss Finish konsequent vermeidet sowie weder eine besondere Haftungsregelung noch eine direkte Aufsicht vorsieht.
Kollektiver Rechtsschutz
Die Sammelklagen-Vorlage (21.082) ist von National- und Stände rat abgelehnt worden. Stattdessen hat der Ständerat das Postulat 25.3954 überwiesen, das den Bundesrat anweist zu prüfen, ob bestehende Schlichtungs- und Ombudsverfahren als wirksame Alternative zum Ausbau der Verbandsklage dienen können. Der Bericht des Bundesrates wird in den kommenden Monaten erwartet. SwissHoldings unterstützt den pragmatischen Ansatz des Postulats.
Inhalt
Die Schweiz hat im Herbst letzten Jahres entschieden, keine neuen zivilrechtlichen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes wie Sammelklagen einzuführen. National- und Ständerat sind auf den entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesrates nicht eingetreten, womit die Vorlage definitiv gescheitert ist. Stattdessen soll laut Postulat geprüft werden, ob bestehende Schlichtungs- und Ombudsverfahren als wirksame Alternative zum Ausbau der Verbandsklage dienen können. Solche Verfahren führen bereits heute in bis zu 80% der Fälle rasch und kostengünstig zu einer Einigung.
Stand
Der Ständerat hat das Postulat 25.3954 zum Ausbau bestehender Schlichtungs- und Ombudsverfahren in der Wintersession an den Bundesrat überwiesen.
Ausblick
Der Bericht des Bundesrates dürfte in den nächsten Monaten veröffentlicht werden.
Position
SwissHoldings unterstützt die Stossrichtung des Postulates. Die Frage nach wirksamen Lösungen für Massenschadensfälle ist seit Jahrzehnten Gegenstand der Forschung. Diese zeigt übereinstimmend, dass aussergerichtliche Streitbeilegung und Ombudsstellen schneller, effizienter und kostengünstiger sind als gerichtliche Kollektivklagen. Vor diesem Hintergrund gewinnen Ombudsstellen als Alternative zunehmend an Bedeutung. Besonders in Ländern wie dem Vereinigten Königreich oder Belgien haben sie hocheffiziente, integrierte Verfahren entwickelt, teils unter Einsatz digitaler und KI-gestützter Anwendungen. Empirische Studien belegen, dass Ombudsverfahren hohe Entschädigungen schneller und günstiger ermöglichen, verantwortungsvolles Unternehmensverhalten fördern und langwierige Gerichtsprozesse vermeiden. Die Schweiz verfügt bereits über etablierte Ombudsstellen in mehreren Sektoren und damit über eine solide Ausgangsbasis. Zentrale Herausforderung bleibt der flächendeckende Ausbau solcher Modelle, insbesondere durch die Einbindung von KMU und die Ablösung weniger wirksamer Schiedsverfahren zugunsten moderner Ombudssysteme.
IFRS-Standardsetzung
Die IFRS-Stiftung entwickelt globale Rechnungslegungsstandards und beaufsichtigt dabei den IASB, der die finanziellen Standards erstellt, sowie den ISSB, der sich auf Nachhaltigkeitsstandards konzentriert. Beide Standardsetting-Boards haben 2025 die Weiterentwicklung von Nachhaltigkeits- und Rechnungslegungsstandards sowie entsprechende Leitlinien und Konsultationen vorangetrieben. SwissHoldings bringt sich mit detaillierten Stellungnahmen aktiv in diese Entwicklungen ein.
Inhalt
Die IFRS-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Ihre Zielsetzung ist es, hochwertige globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die Nutzung und Anwendung dieser Standards zu fördern und eine Konvergenz der nationalen Rechnungslegungsvorschriften mit diesen Standards herbeizuführen. Die Stiftung beaufsichtigt sowohl die Arbeiten des IASB (folglich des Boards, welches die finanziellen Standards herausgibt) wie auch diejenigen des ISSB (folglich des Boards, welches die nicht-finanziellen Standards herausgibt).
Stand
Der ISSB hat 2025 die Einführung der IFRS-Nachhaltigkeitsstandards in den Jurisdiktionen aktiv unterstützt, einzelne Aspekte von IFRS S2 präzisiert sowie die Weiterentwicklung der SASB-Standards vorangetrieben. Zudem wurden Forschungsarbeiten zu Human Capital und naturbezogenen Offenlegungen fortgeführt. Das IASB hat zentrale Projekte weiterentwickelt, darunter die Überarbeitung des IFRS für KMU sowie von Practice Statement 1 (Management Commentary). Zudem wurden Arbeiten unter anderem zur Equity Methode, zu gezielten Verbesserungen bei Rückstellungen, zur Überprüfung von IFRS 16 sowie zur Darstellung von Nicht-Ertragsteuern vorangetrieben.
Ausblick
Der Fokus des ISSB liegt weiterhin auf der Unterstützung der Implementierung der IFRS-Nachhaltigkeitsstandards sowie der inhaltlichen Weiterentwicklung, insbesondere in den Bereichen Human Capital und naturbezogene Risiken. Beim IASB stehen die Weiterführung laufender Standardsetzungsprojekte sowie die Überprüfung bestehender Standards im Vordergrund. Beide Boards richten ihre Arbeiten weiter-hin auf die Bereitstellung entscheidungsnützlicher, finanziell wesentlicher Informationen für Investoren aus und stimmen ihre Aktivitäten zunehmend aufeinander ab.
Position
Die detaillierten Positionen sind in den entsprechenden Stellungnahmen des Verbandes abgebildet.
Finanzstandort Schweiz
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Als Reaktion auf die CS-Krise präsentierte der Bundesrat im Juni 2025 ein Massnahmenpaket zur Stärkung der Stabilität am Finanzplatz Schweiz. Der Bundesrat hat am 22. April 2026 die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet. Gleichzeitig hat er die Eigenmittelverordnung (ERV) angepasst. Aus Sicht von SwissHoldings bedarf es einer Regulierung, welche die Stabilität stärkt, ohne die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen zu verschärfen.
Inhalt
Mit dem Massnahmenpaket zur Stärkung der Finanzmarktstabilität zieht der Bundesrat Lehren aus der CS-Krise. Die Vorschläge umfassen Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe und gliedern sich in vier Vernehmlassungen bis 2026. Sie betreffen u.a. Kapitalanforderungen, Liquiditätsbereitstellung, Corporate Governance und Aufsicht.
Stand
Am 14. Juni 2025 hat der Bundesrat die Eckwerte vorgestellt. Es wurden bereits zwei Vernehmlassungen durchgeführt. Die erste betraf die Änderung der Eigenmittelverordnung und dauerte bis September 2025. Die zweite bezog sich auf Änderungen des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung und endete am 9. Januar 2026. SwissHoldings hat sich an beiden Verfahren mit einer Stellungnahme (vgl. Stellungnahmen Eigenmittelverordnung und Bankengesetz/Eigenmittelverordnung) beteiligt.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet. Die Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes ging dann ans Parlament. Anfang Mai hätte sich zunächst die WAK-S zur Kapitalunterlegung der ausländischen Beteiligungen bei systemrelevanten Banken äussern sollen.
Gleichzeitig mit der Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes hat der Bundesrat die Eigenmittelverordnung (ERV) angepasst. Die Anpassungen betreffen die Eigenmittelunterlegung gewisser Bilanzpositionen wie Software und treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Ausblick
Im August 2026 wird eine weitere Vernehmlassung erwartet. Diese betreffen einerseits die Umsetzung neuer quantitativer Mindestanforderungen im Bereich der Liquiditätsversorgung über die SNB und andere Zentralbanken.
Die WAK-S vertagte die Diskussion zur Revision des Bankengesetzes nach einer Experten-Anhörung auf August. Der Ständerat wird frühestens in der Herbstsession über die Vorlage entscheiden.
Position
Grundsätzlich sind die Mitglieder von SwissHoldings von den regulatorischen Massnahmen des Bundesrats zur Stärkung der Stabilität des Schweizer Bankensektors nicht direkt betroffen, da der Verband keine Banken oder Versicherungen vertritt. Dennoch ist das vorgestellte Massnahmenpaket auch für unsere Mitglieder von grosser Relevanz: Wegen der unter Umständen hohen realwirtschaftlichen Kosten einer Bankenkrise haben die SH-Mitglieder Interesse an einer Regulierung, welche solche Krisen weitgehend verhindert. Unsere Mitglieder sind aber ebenso auf Finanzdienstleistungen angewiesen, die nur von international wettbewerbsfähigen Banken erbracht werden können. Für die Schweiz mit ihrer hochvernetzten internationalen Wirtschaft ist ein international bedeutender Finanzplatz ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Ganz grundsätzlich wird mindestens eine international aufgestellte Grossbank benötigt, damit die zahlreichen global orientierten Unternehmen ihre Geschäfte über den Schweizer Finanzplatz abwickeln können. Ein solch global vernetzter Finanzplatz ist auch eine wichtige Voraussetzung hierfür, dass die Stärke des Schweizer Frankens aufrechterhalten werden kann, welche wiederum ein generell tiefes Zinsniveau und damit niedrige Finanzierungskosten für die Firmen garantiert.
Aus Sicht von SwissHoldings sollen bei der Ausgestaltung der neuen Regulierungsansätze die Auswirkungen auf die Realwirtschaft systematisch mitberücksichtigt werden. Es braucht eine Regulierung, die Stabilität im Finanzsystem schafft, ohne dabei die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen unnötig zu verschärfen. Die neuen regulatorischen Vorgaben dürfen nicht dazu führen, dass die Kreditvergabe an Unternehmen eingeschränkt oder verteuert wird. Banken müssen weiterhin die Flexibilität haben, internationale und komplexe Finanzierungsbedürfnisse industrieller Grossunternehmen abzudecken – etwa bei Infrastruktur-, Export- oder Innovationsprojekten. Nicht zuletzt darf die Regulierung nicht zu Einschränkungen im operativen Finanzmanagement führen, etwa durch Einschränkungen bei Cash-Pooling, höheren Gebühren oder reduzierter Transaktionssicherheit im internationalen Zahlungsverkehr.
Es ist ferner essenziell, dass sich die geplanten gesetzlichen Anpassungen auf systemrelevante Banken fokussieren. Eine Ausweitung auf andere grosse Unternehmen – innerhalb oder ausserhalb der Finanzbranche – ist strikt zu vermeiden.