Stand: 26.08.2025
Aktuelle Geschäfte und Themen
In unserem Update geben wir alle zwei Monate einen ausführlichen Überblick über die für unseren Verband relevanten Geschäfte. Dazu gehören der Inhalt der Geschäfte, der Stand und ein Ausblick des politischen Prozesses sowie unsere Positionen. Das Update ist auch als PDF über den Button am Seitenende abrufbar.
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Fachbereich Recht
Entwurf eines Registers über wirtschaftlich Berechtigte
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Das Geschäft sieht ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich Berechtigten sowie weitere gezielte Massnahmen zur wirksameren Bekämpfung von Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität vor. Die Vorlage wurde in zwei Entwürfe geteilt: Entwurf 1 (Transparenzregister) befindet sich im Differenzbereinigungsverfahren, das in der kommenden Session abgeschlossen werden dürfte. Entwurf 2 (Teilrevision des Geldwäschereigesetzes) wird der Nationalrat in der Herbstsession als Zweitrat behandeln. SwissHoldings unterstützt das Geschäft grundsätzlich, kritisiert jedoch die fehlende Ausnahme börsenkotierter Unternehmen, da diese bereits umfassenden Offenlegungs- und Meldepflichten unterliegen. Zentral ist, dass beide Entwürfe bis zum FATF-Länderexamen 2027 verabschiedet sind.
Inhalt
Die Gesetzesvorlage (24.046) hat zwei Hauptziele: Einerseits soll die Transparenz juristischer Personen erhöht werden, um den Behörden eine effizientere Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermöglichen. Hierzu soll ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen eingeführt werden (Entwurf 1). Andererseits sollen bestimmte Aktivitäten in der Beratungstätigkeit künftig dem Geldwäschereigesetz mit entsprechenden Sorgfaltspflichten unterliegen (Entwurf 2), um die Effektivität im Kampf gegen Geldwäscherei zu verbessern. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen den internationalen Standards der Financial Action Task Force und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information Tax Purposes entsprechen.
Stand
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Verstärkung der Geldwäschereibekämpfung verabschiedet (vgl. Medienmitteilung). Die RK-S hat im Herbst 2024 beschlossen, die Vorlage geteilt zu beraten.
Entwurf 1 – Transparenzregister:
Die Vorlage wurde von beiden Räten gutgeheissen. Es bestehen jedoch Differenzen, insbesondere hinsichtlich der Richtigkeitsvermutung. Die RK-S hat im Rahmen der Differenzbereinigung am 14. August 2025 folgenden Kompromiss vorgeschlagen: Während die Einträge ins Register nach Auffassung von Nationalrat und Bundesrat deklaratorischen Charakter haben sollen, beantragt die RK-S eine Sonderregelung zur Nutzung des Registers für Beraterinnen und Berater sowie für Finanzintermediäre, die sicherstellen soll, dass sich diese auf die Einträge verlassen können.
Entwurf 2 – Teilrevision des Geldwäschereigesetzes:
Der Entwurf ist vom Ständerat als Erstrat am 17. Juni 2025 angenommen worden. Gegenüber der Vorlage des Bundesrates ist der Kreis der betroffenen Personen eingeschränkt worden. Die RK-N ist auf Entwurf 2 eingetreten und folgt mehrheitlich dem Ständerat. Die Kommission weicht jedoch in zwei Punkten ab: bei der ausdrücklichen Regelung der Aufsicht über Amtsnotariate und der Ausnahme von Immobilienvermittlungen unter bestimmten Bedingungen.
Ausblick
Entwurf 1 – Transparenzregister:
Das Differenzbereinigungsverfahren zum Entwurf 1 (siehe Fahne Ständerat) wird voraussichtlich in der kommenden Herbstsession abgeschlossen werden.
Entwurf 2 – Teilrevision des Geldwäschereigesetzes:
Der Entwurf 2 (siehe Fahne Nationalrat) wird in der kommenden Herbstsession vom Nationalrat behandelt.
Position
SwissHoldings befürwortet das Geschäft grundsätzlich. Im Hinblick auf die Zweiteilung des Geschäfts weist SwissHoldings darauf hin, dass auch die parlamentarische Beratung zu Entwurf 2 rechtzeitig zum kommenden FATF-Länderexamen im Jahr 2027 abgeschlossen sein muss, um den Wirtschaftsstandort nicht zu schwächen. Die Argumente des Verbandes, dass börsenkotierte Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften eine vollständige Ausnahme erhalten sollten, haben indes keine Mehrheit gefunden – obwohl eine Aufnahme ins Transparenzregister aufgrund der bereits bestehenden griffigen Melde- und Offenlegungspflichten für Aktionäre und wirtschaftlich Berechtigte obsolet ist. Diese greifen bei einer Schwelle von drei Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmrechte. Zudem schreiben die für börsenkotierte Unternehmen geltenden Rechnungslegungsstandards und Berichterstattungspflichten der SIX Swiss Exchange eine Offenlegungspflicht von Tochtergesellschaften vor, was bereits zu einer erhöhten Transparenz führt.
Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) wird einer periodischen und generellen Überprüfung unterzogen. Ein Bericht des EFD zeigt, dass es sich bisher mehrheitlich bewährt hat. Es sollen aber insbesondere Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen gestärkt werden. 2024 wurde eine Vernehmlassung zur Revision durchgeführt und die Botschaft wird Anfang 2026 erwartet. SwissHoldings begrüsst grundsätzlich eine Verbesserung im Bereich der Derivatenregulierung, lehnt die Schwächung der Selbstregulierung jedoch dezidiert ab.
Inhalt
Das FinfraG regelt die Bewilligung und die Pflichten von Finanzinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmer im Effekten- und Derivatehandel. Der Bundesrat hat bereits vor Inkrafttreten im Januar 2016 angekündigt, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das FinfraG einer generellen Überprüfung unterziehen und einen Bericht zu verfassen habe. Das EFD kommt in diesem Bericht zum Schluss, dass sich das FinfraG seit Inkrafttreten mehrheitlich bewährt hat. Allerdings sei es nötig, Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen weiter zu stärken.
Stand
Von Juni bis Oktober 2024 wurde eine Vernehmlassung dazu durchgeführt. SwissHoldings hat ihre Antwort am 4. Oktober 2024 eingereicht. Das EFD ist an der Auswertung der Vernehmlassungsantworten, hat aber das Geschäft aufgeschoben. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, die Meldepflicht kleiner nichtfinanzieller Gegenparteien betreffend Derivatetransaktionen per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Ausblick
Die Botschaft zur FinfraG Revision soll gemäss Behörde anfangs 2026 publiziert werden.
Position
Die vorgeschlagenen Anpassungen in der Derivatenregulierung sind grundsätzlich eine Verbesserung und deshalb zu begrüssen. Allerdings lehnt SwissHoldings klar ab, dass die Emittentenpflichten wie Ad-hoc-Meldungen von Beteiligungen oder Meldung und Veröffentlichung von Management-Transaktionen von der Selbstregulierung in die staatliche Regulierung unter die Aufsicht der FINMA überführt werden sollen. Die Selbstregulierung hat sich bewährt und sollte nicht ohne Not aufgegeben, sondern als Standortvorteil beibehalten werden. SwissHoldings hat sich entsprechend positioniert.
Änderung des Kartellgesetzes: Materielle Teilrevision
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Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) verabschiedet. Die Teilrevision zielt insbesondere darauf ab, die schweizerische Zusammenschlusskontrolle zu modernisieren und die internationalen Standards anzupassen. Zusätzlich strebt die Revision an, das Kartellzivilrecht zu stärken und das Widerspruchsverfahren praxistauglicher zu gestalten. Die WAK-S wird das Differenzbereinigungsverfahren voraussichtlich am 28./29. August 2025 starten. Differenzen bestehen insbesondere im Bereich der Prüfung des Einzelfalls und dessen tatsächlichen Schädlichkeit bei Abreden. SwissHoldings begrüsst den Entscheid des Nationalrats zur Einzelfallprüfung der Schädlichkeit von Wettbewerbsverstössen als Umsetzung der Motionen Français und Wicki, kritisiert jedoch, dass das Widerspruchsverfahren trotz klarer Mängel im Parlament nicht diskutiert wurde.
Inhalt
Die Vorlage zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) umfasst einen Wechsel vom qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition Test (SIEC-Test). Damit strebt sie eine Praxisharmonisierung der Wettbewerbskommission (WEKO) mit internationalen Standards an. Ein weiterer Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Stärkung des Kartellzivilrechts, wobei die Aktivlegitimation erweitert werden soll. Zusätzlich soll das Widerspruchsverfahren durch den Wegfall des direkten Sanktionsrisikos bei nicht eröffneter Untersuchung innerhalb der verkürzten Frist praxistauglicher gemacht werden. Hauptdiskussionspunkte in der Teilrevision stellen die Bestimmungen über Wettbewerbsabreden (Art. 5 KG) und die Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen (Art. 7 KG) dar. Der Vorentwurf enthielt einen Umsetzungsvorschlag für die im Juni 2021 angenommene Motion 18.4282 Français, welche qualitative und quantitative Kriterien berücksichtigt. Schliesslich werden Regeln zum Untersuchungsgrundsatz, zur Unschuldsvermutung und zur Beweislast aufgenommen, um die Forderungen der Motion 21.4189 Wicki umzusetzen.
Stand
Der Ständerat hat das Geschäft in der Sommersession 2024 beraten und die Darlegungspflicht der Schädlichkeit durch die Wettbewerbsbehörden abgelehnt. Der Nationalrat folgt der vorberatenden WAK-N und hat am 4. Juni 2025 beschlossen, entgegen der Position des Ständerates, dass die Behörden bei der Frage der Erheblichkeit jeden einzelnen Fall prüfen müssen. Es müsste entsprechend aufgrund von Erfahrungswerten und der konkreten Umstände auf dem relevanten Markt eine Gesamtbeurteilung stattfinden. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat zur Differenzbereinigung.
Ausblick
Die WAK-S wird das Differenzbereinigungsverfahren am 28./29. August 2025 starten.
Position
SwissHoldings erwartet, dass die Motionen Français und Wicki umgesetzt werden. Beide Motionen fordern, dass Behörden und Gerichte sich (wieder) mit den tatsächlichen Auswirkungen einer Abrede bzw. Verhaltensweise auseinandersetzen und die Schädlichkeit auf den Wettbewerb darlegen müssen. Der Entscheid des Nationalrats im Gegensatz zum Ständerat in der Funktion des Erstrates erfüllt diese Erwartungen. Die geforderte Compliance Defense ist auch im Nationalrat unbestritten (siehe dazu das Positionspapier von SwissHoldings an die WAK-S). SwissHoldings stellt fest, dass entgegen der Bedenken weder der Ständerat noch der Nationalrat das Widerspruchsverfahren diskutiert haben. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen beim Widerspruchsverfahren werden weder die Attraktivität dieses Instruments fördern noch der Rechtssicherheit dienlich sein.
Änderung des Kartellgesetzes: Institutionenreform
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Parallel zur Kartellgesetzrevision treibt der Bundesrat eine Institutionenreform der Wettbewerbsbehörde voran. Diese soll Probleme im Administrativverfahren beheben, worunter insbesondere eine Trennung von Entscheid- und Untersuchungsbehörde fällt. Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 die Vernehmlassung eröffnet. Diese läuft bis zum 6. Oktober 2025. SwissHoldings setzt sich für eine klare Trennung von Untersuchungs- und Entscheidbehörde ein.
Inhalt
Parallel zur laufenden materiellen Teilrevision des Kartellgesetzes treibt der Bundesrat eine getrennte Revision der Wettbewerbsbehörden (nachfolgend: Institutionenreform) voran. Die Institutionenreform soll allgemein darauf abzielen, Probleme im Administrativverfahren zu beheben, worunter insbesondere eine Trennung von Entscheid- und Untersuchungsbehörde fällt.
Der publizierte Schlussbericht der Expertenkommission unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Hansjörg Seiler kam zum Schluss, dass die WEKO grundsätzlich gut funktioniere und keine rechtsstaatlichen Mängel aufweise. Ein Systemwechsel sei demnach nicht angezeigt. Die Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde soll nun wirksamer ausgestaltet werden, indem unter anderem das Sekretariat die Untersuchungen konsequent ohne Einbezug der WEKO durchführen solle. Der Bundesrat folgte mit seiner Vernehmlassungsvorlage am 13. Juni 2025 in einem ersten Schritt den Empfehlungen der Expertenkommission. Die «Trennung» zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde will der Bundesrat durch folgende Massnahmen wirksamer ausgestalten: Verkleinerung und Fokussierung der Kommission; Entfallen der Mitwirkung der Kommission oder einzelner Mitglieder bei der Untersuchung; und gesetzliche Regelung der Rolle des Sekretariats in der Entscheidberatung der WEKO.
Exkurs: Trotz den bereits initiierten und am 13. Juni 2025 veröffentlichten Arbeiten des Bundesrates im Hinblick auf eine Reform der Wettbewerbsbehörden nahm der Ständerat am 17. März 2025 das Anliegen der Motion 22.4404 Rechsteiner «Verfahren beschleunigen. Rechtssicherheit erhöhen» an. Der Ständerat drückt so insbesondere seinen Willen aus, dass zum einen die Problematik der institutionellen Trennung zwischen untersuchender und entscheidender Behörde und zum anderen die Frage der Verfahrensdauer angepackt werden. Der Nationalrat hatte die Motion bereits in der Frühjahrssession vor einem Jahr angenommen. Nachfolgend auf den Ständerat hat der Nationalrat die Anliegen der Motion 23.3224 Français «Institutionelle Reform der Wettbewerbsbehörde» am 4. Juni 2025 gutgeheissen. Der Bundesrat muss nun zu beiden Motionen einen Umsetzungsvorschlag machen.
Stand
Der Bundesrat eröffnete am 13. Juni die Vernehmlassung über den Vorschlag zur Revision der Wettbewerbsbehörde.
Ausblick
Die Vernehmlassung zum Entwurf der Institutionenreform dauert bis zum 6. Oktober 2025. SwissHoldings wird zeitnah eine entsprechende Antwort einreichen.
Position
SwissHoldings begrüsst es, dass die vielfach geforderte Institutionenreform parallel zu den laufenden Revisionsarbeiten des materiellen Kartellgesetzes aufgenommen wurde, und unterstützt die kritische Auseinandersetzung und vertiefte Prüfung der Institutionenreform. Es wird allerdings zu prüfen sein, ob das Festhalten am jetzigen System zielführend ist. SwissHoldings wird sich basierend auf dem Positionspapier entsprechend an der Vernehmlassung positionieren und setzt sich für eine klare Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde ein. Daher unterstützt SwissHoldings die Motion 23.3224 Français und begrüsst das klare Signal vom Ständerat sowie vom Nationalrat mit dem Gutheissen und der Überweisung der Motion an den Bundesrat am 4. Juni 2025.
Motion Rüegsegger «Sektoruntersuchung einführen. Strukturelle Wettbewerbsprobleme lösen»
Die Motion 24.4590 Rüegsegger will, dass das Instrument der Sektoruntersuchung als Ergänzung in das Kartellgesetz eingeführt wird. Dies würde ermöglichen, dass die WEKO Märkte auch ohne konkreten Verdacht präventiv auf strukturelle Wettbewerbsprobleme analysieren kann. Der Bundesrat beantragte am 19. Februar 2025 die Ablehnung der Motion. SwissHoldings lehnt die Motion ab, da sie die bestehenden Instrumente der WEKO für ausreichend hält und eine Ausweitung der Kompetenzen nicht für notwendig erachtet.
Inhalt
Die Einführung der Sektoruntersuchung gemäss Motion 24.4590 würde es der WEKO ermöglichen, Märkte präventiv auf strukturelle Wettbewerbsprobleme hin zu analysieren, auch ohne hinreichende Verdachtsmomente. Das Instrument kann dazu beitragen, strukturelle Barrieren wie Marktzutrittsschranken, Informationsasymmetrien oder Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Der Vorstoss wird damit begründet, dass die Einführung von Sektoruntersuchungen im Kartellgesetz die Wettbewerbsbehörden stärkt, Markttransparenz fördert und langfristig die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs verbessert sowie der WEKO die gleichen Instrumente wie der EU-Wettbewerbsbehörden zur Verfügung stellt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieses Instrument und dessen mögliche Ausgestaltung vor einer Einführung grundlegend zu evaluieren und einer fundierten Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen sind. Im Rahmen der Erfüllung des überwiesenen Postulats 23.3444 WAK-N «Zusammenschluss von UBS und CS. Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung» prüft der Bundesrat derzeit die Vor- und Nachteile des Instruments der wettbewerbsrechtlichen Sektoruntersuchung.
Stand
Der Vorstoss wurde am 20. Dezember 2024 eingereicht. Der Bundesrat hat am 19. Februar 2025 die Ablehnung des Antrages beantragt.
Ausblick
Der Bundesrat regt an die Ergebnisse des Berichts zum Postulat 23.3444 abzuwarten, bevor über das weitere Vorgehen bezüglich der Motion 24.4590 entschieden wird. Der Postulatsbericht soll Ende 2025 vorliegen.
Position
SwissHoldings lehnt die Motion Rüegsegger ab, da die WEKO bereits über ausreichende Mittel wie die Durchführung von Marktbeobachtungen, dem Verfassen von Gutachten oder der Abgabe von Empfehlungen verfügt. Sie soll dementsprechend die bestehenden Instrumente anwenden.
Parlamentarische Initiative Roduit «Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden»
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Die parlamentarische Initiative verlangt, dass der vorsätzliche Verstoss gegen obligatorische Arbeitsbedingungen ebenfalls unter dem UWG strafrechtlich zu verfolgen ist. Im April 2025 wurde von der RK-N eine Vernehmlassung eröffnet, deren Frist am 20. August abgelaufen ist. Im Anschluss wird das Gremium einen Entwurf ausarbeiten. SwissHoldings bekennt sich zur Einhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen, lehnt jedoch die Initiative Roduit ab, da bestehende Schutzvorschriften ausreichend sind.
Inhalt
Gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt der Verstoss gegen obligatorische Arbeitsbedingungen bereits als unlauterer Wettbewerb und kann geahndet werden. Die parlamentarische Initiative 21.470 verlangt, dass der vorsätzliche Verstoss gegen obligatorische Arbeitsbedingungen zusätzlich unter dem UWG strafrechtlich zu verfolgen ist.
Stand
Die Initiative wurde am 17. Juni 2021 eingereicht. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat am 30. April 2025 die Vernehmlassung dazu eröffnet. SwissHoldings hat ihre Vernehmlassungsantwort am 19. August 2025 eingereicht.
Ausblick
Die Vernehmlassung endete am 20. August 2025, woraufhin die eingegangenen Vernehmlassungsantworten ausgewertet werden und ein erster Entwurf ausgearbeitet wird.
Position
SwissHoldings steht für die Einhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen ein und befürwortet, dass das Nichteinhalten von obligatorischen Arbeitsbedingungen weiterhin ein Verstoss gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt. Hingegen lehnen wir die parlamentarische Initiative Roduit ab, da bereits eine Reihe von bestehenden Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmenden bestehen, die entsprechende Strafbestimmungen enthalten. Eine zusätzliche Strafbarkeit unter UWG minimiert die Gefahr von Normenkollisionen kaum, beantwortet die zu lösenden Zuständigkeitsfragen nicht und würde dadurch zu einer doppelten Strafbarkeit führen. Die bestehenden Instrumente sollen angewendet und keine zusätzlichen Bestimmungen eingefügt werden.

Fachbereich Steuern
OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft
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Das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft umfasst eine Gewinnumverteilung (Säule 1) und die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15 % für Grosskonzerne (Säule 2). Während Säule 1 blockiert ist, wurde Säule 2 von verschiedenen Staaten bereits umgesetzt. Die USA unter Präsident Trump dürfte es nun jedoch gelingen mit dem Side-by-Side System eine Sonderlösung durchzusetzen. Bis Ende 2025 soll das Side-by-Side System beschlossen werden, was den USA einen klaren Wettbewerbsvorteil verschaffen wird. Für die Schweiz bedeutet dies, dass sie mit Effizienz, Digitalisierung, internationaler Vernetzung und gezielten Anreizen ihre Attraktivität für internationale Unternehmen sichern muss.
Inhalt
Das OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft soll die Akzeptanz der internationalen Unternehmensbesteuerung verbessern. Das Projekt wird im Rahmen des «OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS» (nachfolgend: IF) vorangetrieben, welcher mehr als 140 Staaten umfasst. Es setzt sich aus zwei Säulen zusammen. Inhalt der Säule 1 ist eine stärkere Umverteilung der Gewinne der weltweit rund 200 erfolgreichsten Konzerne von den Sitz- zu den Marktstaaten. Inhalt der Säule 2 ist die Einführung einer Mindestgewinnsteuer von 15 Prozent für alle Konzerne mit einem Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro.
Stand
Die Umsetzung der Säule 1 kam bislang nicht über Arbeiten auf OECD-Ebene hinaus. Die Säule 2 ist weit fortgeschritten, so haben unter anderem die EU-Staaten und die Schweiz die globale Mindeststeuer ganz oder teilweise umgesetzt. Das von der G20 initiierte Projekt kämpft aber seit Längerem mit grossen Problemen. So haben die meisten IF-Staaten die Mindeststeuer nicht umgesetzt.
Am 20. Januar 2025 verkündete zudem US-Präsident Trump, dass sich die USA vom OECD-Digitalbesteuerungsprojekt zurückziehen. Die USA will darüber hinaus Gegenmassnahmen wie neue Quellensteuern gegen Staaten ergreifen, die diskriminierende und extraterritoriale Steuern gegen die USA erheben (Link zum Dekret und Link zur America First Trade Policy). Konkret verlangte die US-Administration vom Rest der Welt, dass das US-Steuerrecht als gleichwertig zur OECD-Mindestbesteuerung angesehen wird und deshalb das US-Steuerrecht mit diesem koexistieren (mittlerweile als sog. Side-by-Side System bezeichnet) soll. Damit Mindeststeuerstaaten die US-Forderung akzeptieren, wurde vom US-Kongress im Rahmen des sog. One Big Beautiful Bill (BB-Bill) eine Bestimmung (IRC Section 899) mit äusserst schmerzhaften Sanktionsmassnahmen ausgearbeitet. Ende Juni einigten sich die G7-Staaten in einer gemeinsamen Erklärung (Link G7-Statement) auf die Umsetzung des Side-by-Side Systems (SbS-System). Im Gegenzug erklärten die USA Section 899 aus dem BB-Bill zu entfernen. Die G7-Erklärung hält fest, dass
- US-Mutterkonzerne sowohl hinsichtlich ihrer inländischen als auch ihrer ausländischen Gewinne vollständig von der UTPR und der IIR (aber nicht ausländischer QDMTTs) befreit werden sollen.
- Die Arbeiten zum SbS-System parallel zu wesentlichen administrativen Vereinfachungen der OECD-Mindestbesteuerung durchgeführt werden.
- Änderungen bei der Behandlung substanzbezogener, nicht erstattungsfähiger Steuerabzüge bei der OECD-Mindeststeuer geprüft werden sollen.
Mittlerweile ist bekannt, dass die Arbeiten zur Umsetzung des SbS-Systems durch den Erlass neuer Administrative Guidances bis Ende 2025 abgeschlossen sein sollen. Aktuell sollen sich eine Guidance zum SbS-System (Coordinating Safe Harbor), eine Guidance mit Vereinfachungen (Simplified ETR Safe Harbor) und ein Dokument zur Behandlung von substanzbasierten Steuerabzügen in Erarbeitung befinden. Ob der ambitiöse Zeitplan mit all den versprochenen Guidances tatsächlich eingehalten wird, kann aktuell nicht abgeschätzt werden. Auch inhaltlich bestehen Zweifel. So soll der Simplified ETR Safe Harbor den Unternehmen auf einfache Weise ermöglichen, in vielen Staaten zu zeigen, dass sie keine Mindeststeuer zahlen müssen. Da die Mindeststeuerregeln sowohl für die betroffenen Unternehmen aber auch für die kontrollierenden Steuerverwaltungen enorm schwierig anzuwenden sind, ist dieser Safe Harbor für Wirtschaft und Verwaltungen von grosser Bedeutung. Derzeit ist offen, ob dieser Safe Harbor von den Unternehmen tatsächlich einfach anzuwenden sein wird.
Ausblick
Das Jahr 2025 bringt auch weiterhin erhebliche Änderungen für die OECD-Mindestbesteuerung mit sich. Bis Ende Jahr sollen die mehr als 140 IF-Mitgliedstaaten einstimmig das SbS-System beschliessen und damit die Ausnahme für die USA von der OECD-Mindestbesteuerung international absegnen. Da die USA unter Präsident Trump eindrücklich gezeigt haben, dass sie zu harten Sanktionen gegen andere Staaten bereit sind, ist nicht zu erwarten, dass einzelne IF-Mitgliedstaaten die Mindeststeuerausnahme für die USA verhindern. Folge der Ausnahme ist, dass die USA nach Einschätzung vieler europäischer Unternehmensvertreter ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber OECD-Mindeststeuerstaaten verbessern werden. Ob es dem IF gelingen wird, den US-Wettbewerbsvorteil mit einem wirksamen neuen Substanz-Steuerabzug und einem einfach anwendbaren Simplified ETR Safe Harbor zu beseitigen, kann nicht vorhergesagt werden. Allenfalls ist das auch gar nicht das Ziel wichtiger OECD-Mindeststeuerstaaten. Jedenfalls müssen die Schweiz und andere wirtschaftlich erfolgreiche kleinere Staaten damit rechnen, gegenüber den USA künftig über kürzere Spiesse im internationalen Steuerwettbewerb zu verfügen.
Sollte der US-Wettbewerbsvorteil vom IF nicht ausgeglichen werden, dürfte es schwierig werden Staaten wie China, Indien und viele mehr davon zu überzeugen, die Mindestbesteuerung einzuführen. So könnte die OECD-Mindestbesteuerung noch stärker als bisher zu einem primär europäischen Projekt werden. Dass die OECD-Mindestbesteuerung von den europäischen Staaten aufgegeben wird, erscheint insbesondere aus politischen Gründen unrealistisch. Dies bedingte beispielsweise einen einstimmigen Beschluss zur Aufhebung der entsprechenden EU-Mindeststeuerrichtline. Auch werden die europäischen Staaten nicht zulassen, dass Staaten wie der Schweiz die für sie finanziell und wirtschaftlich schädliche Mindeststeuer ohne substanzielle Nachteile aufgegeben können.
Position
Die OECD-Mindeststeuer ist ein Projekt von wirtschaftlich bedeutenden Hochsteuerstaaten, welches sich gegen erfolgreiche kleinere Staaten mit tiefen Gewinnsteuern richtet. Letztere sollen an steuerlicher Attraktivität verlieren und wirtschaftlich zurückgebunden werden. Dabei steht die Schweiz neben Singapur und Irland besonders im Visier. Internationale Unternehmen sollen einen grösseren Teil ihrer Steuerzahlungen in Staaten mit höheren Steuern leisten. Dass die OECD-Mindeststeuer aufgrund des Ausscherens der USA scheitert, erscheint wenig wahrscheinlich. Sowohl die USA, welche bei der Ausgestaltung der Mindeststeuer weiterhin aktiv mitwirkt, als auch die allermeisten europäischen Staaten haben ein grosses Interesse daran, dass diese aus Wettbewerbsfähigkeitsaspekten weiterbesteht.
Für die Schweiz ist die OECD-Mindeststeuer ein Standortnachteil. Dennoch ist es unter den jetzigen Umständen nicht zielführend auszusteigen. Will die Schweiz ihren wirtschaftlichen Erfolg und die lukrativen Steuereinnahmen internationaler Unternehmen bewahren, muss sie neue Wege beschreiten, um diese zu überzeugen relevante Funktionen in der Schweiz auszuüben. Effizienz, Digitalisierung, internationale Vernetzung, eine dienstleistungsorientierte und kundennahe Verwaltung sind dabei wichtige Themenbereiche. Auch finanzielle Anreize für steuerlich lukrative Entscheidungsfunktionen oder für F&E&I-Aktivitäten sind voranzutreiben. Das Ziel muss dabei sein, bei der regelmässigen Prüfung weiterhin ein attraktiver Standort für Entscheidfunktionen zu sein und eine Funktionsverlagerung ins lohngünstigere Ausland zu vermeiden.

Fachbereich Wirtschaft
Bilaterale Beziehungen Schweiz - EU
Mit dem Vertragspaket «Bilaterale III» sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU stabilisiert und weiterentwickelt werden. Im Juni 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum geplanten Vertragspaket eröffnet. Diese läuft noch bis Ende Oktober 2025, worauf die Botschaft ans Parlament Anfang 2026 folgen dürfte. SwissHoldings unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates den Zugang zum EU-Binnenmarkt nachhaltig zu sichern, betont jedoch die Notwendigkeit, dabei die wirtschaftspolitische Souveränität der Schweiz zu wahren und integrationspolitische Fragen sorgfältig zu prüfen.
Inhalt
Mit dem Vertragspaket «Bilaterale III» sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU stabilisiert und weiterentwickelt werden. Es umfasst die Aktualisierung bestehender Abkommen (z. B. Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, MRA) sowie neue Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Gleichzeitig setzen die neuen Verträge auch die von der EU verlangte Klärung des institutionellen Rahmens um. Dafür wurde ein Paketansatz gewählt. Statt die institutionellen Fragen gesamthaft in einem horizontal ausgelegten Abkommen zu regeln, sollen diese in jedem Abkommen einzeln – also sektorspezifisch – gelöst werden.
Stand
Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum ausgehandelten Vertragspaket eröffnet. Laut Einschätzung der Bundesregierung erfüllt das Paket die Zielsetzungen des Verhandlungsmandats. Es beinhaltet eine institutionelle Regelung für bestehende und künftige Binnenmarktabkommen, neue Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit sowie die Beteiligung an Bildungs- und Innovationsprogrammen der EU. Damit ist ein zentraler Meilenstein in den Beziehungen zur EU erreicht.
Ausblick
Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 31. Oktober 2025. Der Bundesrat will diese dann bis Ende 2025 abschliessen und die Botschaft ans Parlament Anfang 2026 vorlegen.
Position
SwissHoldings begrüsst die Bemühungen des Bundesrates basierend auf einem neuen Vertragspaket mit der EU («Bilaterale III») die bisherigen Beziehungen weiter auf eine solide und dauerhafte Grundlage zu stellen. Stabile, verlässliche und diskriminierungsfreie Beziehungen zur EU als wichtigste Handelspartnerin der Schweiz sind von zentraler Bedeutung. Die bilateralen Abkommen sind ein bewährtes Instrument zur Sicherung des Marktzugangs und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Mit dem neuen Paket gehen jedoch auch wesentliche institutionelle Änderungen einher – insbesondere mit Blick auf die dynamische Übernahme von EU-Recht und den Einbezug des EuGH in den Streitbeilegungsmechanismus. Diese bieten Unternehmen zwar rechtliche Stabilität und mehr Planbarkeit, werfen jedoch zugleich integrationspolitische und wirtschaftliche Fragen auf. Daher muss geprüft werden, welchen Spielraum die Schweiz bei künftigen Regulierungen behält und inwieweit ihre wirtschaftspolitische Souveränität gewahrt bleibt. Ziel muss ein diskriminierungsfreier Marktzugang und ein verlässlicher rechtlicher Rahmen für international tätige Unternehmen sein. SwissHoldings wird sich aktiv in die Vernehmlassung einbringen, um sicherzustellen, dass das Paket die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärkt und zum wirtschaftlichen Wohlstand beiträgt. Zugleich sind integrationspolitische Aspekte wie die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des EuGH sorgfältig auf ihre Auswirkungen für den wirtschaftspolitischen Handlungsspielraum zu prüfen.
Freihandelsabkommen
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Freihandelsabkommen (FHA) sind für die exportorientierte Schweiz ein zentrales Instrument zur Diversifizierung der Handelsbeziehungen. Zuletzt konnten in mehreren zum Teil seit Jahren andauernden Verhandlungen entscheidende Fortschritte erzielt werden, darunter Abkommen mit Indien, Chile, Malaysia, Mercosur und Thailand. Weitere Verhandlungen laufen, etwa mit Vietnam. Zudem sind Modernisierungen mit Mexiko, der südafrikanischen Zollunion und China geplant. SwissHoldings unterstützt die kontinuierliche Erweiterung und Modernisierung von Freihandelsabkommen ausdrücklich.
Inhalt
Die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft ist neben den Handelsbeziehungen mit der EU auf ein breit gefächertes Netz von Freihandelsabkommen angewiesen. Die Schweiz verfügt aktuell über 33 Freihandelsabkommen mit 43 Partnern und es werden laufend neue Abkommen abgeschlossen, unterzeichnet und in Kraft gesetzt.
Stand
Nachdem das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Indien am 10. März 2024 unterzeichnet wurde, haben sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat der Vorlage zugestimmt. Während der Sommersession 2025 wurde das Abkommen mit Chile (25.031) im Ständerat angenommen. Zudem wurde am 23. Juni 2025 ein Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia unterzeichnet und der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 die Botschaft für das FHA mit Thailand (25.066) z.H. des Parlaments verabschiedet. Kurze Zeit später wurde am 2. Juli 2025 das FHA zwischen den EFTA- und Mercosur-Staaten abgeschlossen. Die US-Regierung hat per 7. August 2025 zusätzliche Zölle von bis zu 39 % auf Schweizer Exporte verhängt – eine der weltweit höchsten Tarifstufen. Die Schweizer Regierung führt intensive Gespräche mit Washington, um eine weitere Eskalation zu vermeiden. Ziel ist es, bis Ende Oktober 2025 eine tragfähige Lösung zu finden, um weitere wirtschaftliche Schäden abzuwenden.
Ausblick
Die Schweiz setzt ihre Strategie zur Diversifizierung der Handelsbeziehungen fort. Aktuell werden Verhandlungen mit Vietnam geführt und zeitgleich sind Modernisierungen bestehender Abkommen mit Chile (vgl. Stand) sowie mit Mexiko und der südafrikanischen Zollunion geplant. Des Weiteren wird eine Modernisierung des Freihandelsabkommens mit China angestrebt. Das FHA mit Indien wird am 1. Oktober 2025 in Kraft treten. Das jüngst abgeschlossene Abkommen mit den Mercosur-Staaten soll in den kommenden Monaten unterzeichnet und im Anschluss dem Parlament unterbreitet werden.
Position
Angesichts wachsender globaler Handelskonflikte und eines zunehmenden Protektionismus ist der Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft essenziell. Diese Abkommen bieten nicht nur Zollvorteile, sondern auch Rechtssicherheit für Unternehmen. Die Diversifizierung der Handelsbeziehungen stärkt die Resilienz der Schweizer Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze. SwissHoldings unterstützt daher die kontinuierliche Erweiterung und Modernisierung von Freihandelsabkommen.
Investitionskontrollen
Die Vorlage zur Einführung einer Investitionsprüfung soll Übernahmen durch ausländische Investoren verhindern, wenn diese die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden. Sowohl National- wie auch Ständerat sind auf die Vorlage eingetreten. Das Geschäft geht nun zurück an die WAK-S, welche am 29. August 2025 die Detailberatung aufnimmt. SwissHoldings erachtet den bestehenden Rechtsrahmen als ausreichend und betont die Wichtigkeit eines möglichst diskriminierungsfreien und transparenten Zugangs zu den internationalen Investitionsmärkten.
Inhalt
Mit der Einführung einer Investitionsprüfung (23.086) sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden können, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden. Die Vorlage soll sich insbesondere gegen staatlich kontrollierte Investoren richten. In der Abwägung zwischen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen überwiegen aus Sicht der WAK-S die Nachteile, welche die Einführung einer Investitionsprüfung zur Folge hätte. So würde die Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft übermässig unter der Schwächung der Standortattraktivität und Rechtssicherheit leiden.
Stand
Nachdem der Nationalrat in der Herbstsession 2024 strengere Investitionskontrollen befürwortet hatte, sprach sich die vorberatende Kommission des Ständerats (WAK-S). Am 6. März 2025 trat der Ständerat mit 29 zu 16 Stimmen entgegen der Empfehlung seiner Kommission auf die Vorlage ein.
Ausblick
Nach dem Eintreten des Ständerats geht die Vorlage zurück an die WAK-S zur weiteren Beratung und wird voraussichtlich am 29. August 2025 behandelt, bevor der Ständerat zu einem späteren Zeitpunkt erneut darüber befinden wird.
Position
Ausländische Direktinvestitionen sind für die Schweiz von zentraler Bedeutung, da sie den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in unserer kleinen und offenen Volkswirtschaft massgeblich fördern. Der Wohlstand der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängen in der kleinen und offenen Schweizer Volkswirtschaft direkt von der Einbindung in die globalen Wertschöpfungsketten ab. Da die Schweizer Unternehmen selbst zu den grössten Direktinvestoren im Ausland gehören, hat die Schweiz ein besonderes Interesse an einem möglichst diskriminierungsfreien und transparenten Zugang zu den internationalen Investitionsmärkten. Dies erreicht die Schweiz am besten dadurch, wenn sie sich selbst offen für ausländische Investitionen zeigt. Der Bundesrat erachtet den bestehenden Rechtsrahmen als ausreichend. SwissHoldings unterstützt diese Position. Die Frage, ob die Schweiz eine Investitionsprüfung einführen soll, kann jedoch nicht losgelöst von den internationalen Entwicklungen beurteilt werden. Wenn von Seiten OECD-Mitglieder flächendeckend Beschränkungen in Bezug auf gewisse ausländische Investitionen eingeführt werden, ist dies bei der Beurteilung des Schweizer Regulierungsansatzes zu berücksichtigen, dies nicht zuletzt auch, um zu verhindern, dass eine Sogwirkung auf die Schweizer Wirtschaft ausgelöst wird.
Investitionsschutzabkommen
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Die Schweiz verfügt über eines der weltweit grössten Netze an bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA). Seit einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen ISA neu dem fakultativen Referendum. Investitionsschutzabkommen schaffen ein verlässliches Umfeld, das Schweizer Unternehmen ermöglicht, sicher und nachhaltig im Ausland zu investieren. SwissHoldings begrüsst die Bemühungen weltweit, das Instrumentarium der ISA kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Das ISA mit Saudi-Arabien ist per 8. August 2025 ausgelaufen. Die Verhandlungen für ein neues Abkommen sind bereits weit fortgeschritten.
Inhalt
Die Schweiz verfügt gemäss UNCTAD nach Deutschland und China weltweit über das drittgrösste Netz von Investitionsschutzabkommen. Mit dem Abschluss von ISA verbessert die Schweiz die Rahmenbedingungen für Investitionen und stärkt ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort. Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen neu neben den Freihandelsabkommen auch die ISA dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.
Stand
Saudi-Arabien hat der Schweiz bereits am 9. August 2022 die Kündigung des bilateralen Investitionsschutzabkommens (ISA) mitgeteilt. Ursprünglich sollte das Abkommen am 8. August 2023 auslaufen. Auf beidseitige Einigung hin wurde es jedoch um zwei Jahre verlängert – bis zum 8. August 2025. Die Verhandlungen zu einem neuen Abkommen sind inzwischen weit fortgeschritten. Eine weitere Verlängerung des bestehenden ISA lehnte Saudi-Arabien jedoch ab. SwissHoldings sowie weitere Verbände wurden im Vorfeld konsultiert und über die Entwicklungen informiert.
Ausblick
Das SECO arbeitet kontinuierlich daran, das Netzwerk der Schweizer Investitionsschutzabkommen zu evaluieren und bei Bedarf auszubauen.
Position
Direktinvestitionen sind für die Schweiz zentral: Der Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängen in der kleinen, offenen Volkswirtschaft stark von der globalen Vernetzung ab. Investitionsförder- und Schutzverträge sind essenziell, da Auslandsinvestitionen neben wirtschaftlichen auch politischen Risiken unterliegen. Ein effektiver Investitionsschutz setzt einen Investor-Staat-Schiedsmechanismus voraus. Diese Verfahren haben sich für die Schweiz und ihre Unternehmen bewährt, da sie auf bestehenden internationalen Strukturen (ICSID, UNCITRAL) aufbauen und eine sachorientierte, politisch unabhängige Streitbeilegung ermöglichen. SwissHoldings unterstützt die Weiterentwicklung dieser Mechanismen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zum Schutz vor missbräuchlicher Anwendung.
Unternehmensverantwortung
Die Nachhaltigkeitsregulierungen in der EU haben sich schnell entwickelt, wurden aber durch das «Simplification Omnibus»-Paket und die «Stop-the-Clock»-Initiative vorerst gebremst. Der Bundesrat prüft die Übernahme dieser Regeln für die Schweiz, steht jedoch wegen des Pakets noch vor Unsicherheiten. Entscheidungen zu den nächsten Schritten erfolgen spätestens im Frühjahr 2026. Gleichzeitig ist im Juni 2025 eine neuen Konzernverantwortungsinitiative zustande gekommen. SwissHoldings unterstützt den Kurs des Bundesrates und setzt sich für eine international anschlussfähige, pragmatische Regulierung ein, die den Besonderheiten der Schweizer Wirtschaft Rechnung trägt.
Inhalt
Die Entwicklung weltweit, insbesondere aber in der EU, sind in den letzten Jahren sowohl in den Bereichen der nicht-finanziellen Berichterstattung wie auch der Sorgfaltsprüfungspflichten rasch vorangeschritten. Die EU hat im Rahmen ihres Green Deals zahlreiche Regelungen verabschiedet, um eine globale Vorreiterrolle einzunehmen. Der Bundesrat prüft derzeit, inwiefern er die von der EU verabschiedeten Regulierungsansätze für die Schweiz übernehmen möchte. Unsicherheiten bestehen, weil die EU-Kommission im Februar 2025 das sogenannte «Simplification Omnibus»-Paket vorgeschlagen hat, das Berichtspflichten reduziert, Haftungsregeln lockert und die Umsetzung verzögert. Im April folgte die «Stop-the-Clock»-Initiative zur Sistierung einzelner Vorschriften. Zusätzlich fordern führende Politiker wie Präsident Macron und Kanzler Merz die Abschaffung des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD).
Stand
Der Bundesrat hat sich Ende März 2025 für ein international abgestimmtes Vorgehen in Sachen Nachhaltigkeitsregulierung ausgesprochen. Konkret wurde entschieden, die regulatorischen Entwicklungen in der EU abzuwarten, bevor weitere Anpassungen im Schweizer Recht geprüft werden.
Am 27. Mai 2025 wurde die neue Konzernverantwortungsinitiative bei der Bundeskanzlei eingereicht, welche die Sorgfaltspflichten für international tätige Schweizer Unternehmen analog zur ursprünglichen EU-Lieferkettengesetz-Richtlinie erweitern möchte. Die Initiative ist am 17. Juni 2025 offiziell zustande gekommen.
Ausblick
Die Verwaltung wurde vom Bundesrat beauftragt, konkrete Varianten für eine pragmatische Änderung der Gesetzgebung zur nachhaltigen Unternehmensführung auszuarbeiten. Diese sollen sowohl die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch die Sorgfaltspflichten betreffen. Ein konkreter Entscheid über das weitere Vorgehen will das Gremium treffen, sobald die EU ihre überarbeiteten Regelungen verabschiedet hat, spätestens jedoch im Frühjahr 2026.
Position
SwissHoldings begrüsst den Entscheid des Bundesrates. Eine pragmatische und international anschlussfähige Regulierung ist der beste Weg, um Nachhaltigkeit weiterhin in der Wirtschaft erfolgreich umzusetzen. Die Schweiz hat mit ihrem umsichtig gestalteten Nachhaltigkeitsmodell bisher gute Erfahrungen gemacht. Das aktuelle Schweizer Modell orientiert sich an globalen Standards der UNO und der OECD, berücksichtigt aber gleichzeitig die Besonderheiten der Schweizer Wirtschaft. Unternehmen haben in diesem Rahmen bereits erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere in den Bereichen Transparenz und Sorgfaltspflichten. Dieser pragmatische Ansatz trägt dazu bei, einen «Swiss Finish» zu vermeiden und stellt sicher, dass Schweizer Unternehmen im internationalen Vergleich nicht mit übertriebenen oder isolierten Anforderungen konfrontiert werden.
Kollektiver Rechtsschutz
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Die Sammelklagen-Vorlage (21.082) sieht den Ausbau der bestehenden Verbandsklage, die Einführung einer neuen Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen sowie verbindliche gerichtliche Vergleiche vor. Der Nationalrat ist in der Frühlingssession 2025 nicht auf die Vorlage eingetreten. Die RK-S hat sich am 14. August gegen Eintreten auf die Vorlage ausgesprochen. Die Beratung im Ständerat wird für die Herbstsession 2025 erwartet. SwissHoldings lehnt die Vorlage entschieden ab, da Sammelklagen nach ausländischem Vorbild eine professionelle Klageindustrie begünstigen und über Mechanismen wie das Third-Party Litigation Funding zu einer problematischen Klageausweitung führen.
Inhalt
Die Sammelklagen-Vorlage (21.082) sieht gemäss der Botschaft des Bundesrates vor, dass die bestehende Verbandsklage ausgebaut, eine neue Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen geschaffen wird sowie neu eine Möglichkeit für durch Gerichte als verbindlich erklärte Vergleiche vorgesehen würde.
Stand
Der Nationalrat hat im Rahmen seiner Beratungen in der Frühlingssession 2025 mit einer klaren Mehrheit beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten und folgt damit dem Antrag der RK-N. Die Rechtskommission des Ständerats hat an ihrer Sitzung am 14. August 2025 mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie erachtet das geltende Recht als ausreichend und warnt vor Risiken für den Wirtschaftsstandort durch potenziell kostspielige Kollektivklagen. Stattdessen hat die Kommission mit grosser Mehrheit ein Postulat (25.3954) verabschiedet, das den Bundesrat beauftragt, alternative Lösungen wie Schlichtungs- und Ombudsverfahren zu prüfen und weiterzuentwickeln.
Ausblick
Nach dem Abschluss der Beratung in der RK-S ist das Geschäft bereit für die Beratung im Ständerat. Dies dürfte in der kommenden Herbstsession 2025 stattfinden.
Position
Die Wirtschaft lehnt die Vorlage klar ab. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Einführung von Sammelklagen zur Ansiedelung und der ständigen Ausweitung einer professionellen «Klageindustrie» führt. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist das Third-Party Litigation Funding (TPLF), bei dem externe Investoren Klagen finanzieren und so die Bereitschaft erhöhen, Klagen anzustrengen, ohne die eigentlichen Risiken zu tragen. Dies ist keine rein US-amerikanische Entwicklung. Auch in der EU hat die Anzahl Fälle von Sammelklagen in den letzten Jahren signifikant zugenommen, bedingt durch legislative Änderungen und erleichterten Zugang zu Prozessfinanzierungen. Diese Einschätzung spiegelt sich auch in der von economiesuisse und SwissHoldings anfangs Jahr in Auftrag gegebenen Sotomo-Studie wider: Die Experten aus Grossunternehmen und KMU, die bereits Erfahrungen mit Sammelklagen in den USA und der EU gesammelt haben, können die damit verbundenen Risiken besser einschätzen und sprechen sich deshalb verstärkt dafür aus, dass die Schweiz weiterhin auf Sammelklagen verzichten sollte. Besonders die Erfahrungen aus den am stärksten betroffenen EU-Ländern bestärken diese Position. Aus Sicht des Verbandes gibt keinen Grund, ähnliche Fehlentwicklungen in der Schweiz nachzuvollziehen. Die Qualität des schweizerischen Rechtssystems ist im internationalen Vergleich überdurchschnittlich. Bereits unter geltendem Recht können Betroffene bei Massen- oder Streuschäden ihre Schadenersatzansprüche auch bei kleineren Schäden geltend machen. Durch aktuelle technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, werden diese Möglichkeiten noch weiter ausgebaut.
IFRS-Standardsetzung
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Die IFRS-Stiftung entwickelt globale Rechnungslegungsstandards und beaufsichtigt dabei den IASB, der die finanziellen Standards erstellt, sowie den ISSB, der sich auf Nachhaltigkeitsstandards konzentriert. Aktuell liegt der Fokus des ISSB auf Biodiversität und Menschenrechten. Zudem führte das Board 2025 eine Konsultation zu Treibhausgas-Emissionen durch. Der IASB überprüft derzeit IFRS 16 zu Leasingverhältnissen. SwissHoldings bringt sich mit detaillierten Stellungnahmen aktiv in diese Entwicklungen ein.
Inhalt
Die IFRS-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Ihre Zielsetzung ist es, hochwertige globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die Nutzung und Anwendung dieser Standards zu fördern und eine Konvergenz der nationalen Rechnungslegungsvorschriften mit diesen Standards herbeizuführen. Die Stiftung beaufsichtigt sowohl die Arbeiten des IASB (folglich des Boards, welches die finanziellen Standards herausgibt) wie auch diejenigen des ISSB (folglich des Boards, welches die nicht-finanziellen Standards herausgibt).
Stand
Der ISSB legt seinen Fokus auf die Unterstützung bei der Umsetzung internationaler Nachhaltigkeitsstandards und hat neue Forschungsprojekte zu Biodiversität, Menschenrechten und Human Capital gestartet. Zudem hat das Board von April bis Juni 2025 eine Konsultation zu Greenhouse Gas Disclosures (Änderungen an IFRS S2) durchgeführt. Auf IASB-Ebene läuft derzeit ein sogenannter Post-Implementation Review zu IFRS 16 Leasingverhältnisse, bei dem das IASB-Rückmeldungen zur bisherigen Anwendung und zu konkreten Herausforderungen einholt.
Ausblick
Der ISSB und das IASB treiben wichtige Projekte zur Weiterentwicklung globaler Standards voran. Das IASB plant insbesondere neue Vorhaben zur Optimierung der Kapitalflussrechnung und zur Überprüfung der Regelungen für fortgeführte Anschaffungskosten in IFRS 9.
Position
Die detaillierten Positionen sind in den entsprechenden Stellungnahmen des Verbandes abgebildet.
Ausgangslage Finanzstandort Schweiz
Mit dem Massnahmenpaket zur Stärkung der Finanzmarktstabilität zieht der Bundesrat Lehren aus der CS-Krise und plant in vier gestaffelten Vernehmlassungen bis 2026 gesetzliche und regulatorische Anpassungen in den Bereichen Kapitalanforderungen, Liquidität, Corporate Governance und Aufsicht. SwissHoldings wird sich aktiv in die kommenden Vernehmlassungen einbringen und parallel die Auswirkungen der geplanten Regulierung auf das Angebot an Finanzdienstleistungen für die Mitglieder des Verbandes analysieren. Aus Sicht von SwissHoldings soll die neue Regulierung die Stabilität im Finanzmarkt Schweiz nachhaltig stärken, ohne die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen zu verschlechtern.
Inhalt
Mit dem Massnahmenpaket zur Stärkung der Finanzmarktstabilität zieht der Bundesrat Lehren aus der CS-Krise. Die Vorschläge umfassen Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe und gliedern sich in vier Vernehmlassungen bis 2026. Sie betreffen u.a. Kapitalanforderungen, Liquiditätsbereitstellung, Corporate Governance und Aufsicht.
Stand
Am 14. Juni 2025 hat der Bundesrat die Eckwerte vorgestellt.
Ausblick
Die Vernehmlassung zu den Massnahmen auf Verordnungsstufe läuft bis Ende September 2025, drei weitere folgen gestaffelt bis 2026. SwissHoldings wird die weiteren Entwicklungen in diesem Dossier eng verfolgen und sich gezielt in die bevorstehenden Vernehmlassungen einbringen. Parallel dazu wird die Geschäftsstelle die in den Jahren 2023 und 2024 bereits durchgeführte Umfrage zum Angebot an Finanzdienstleistungen am Standort aktualisieren, insbesondere im Hinblick auf mögliche Veränderungen bei den Konditionen.
Position
Grundsätzlich sind die Mitglieder von SwissHoldings von den regulatorischen Massnahmen des Bundesrats zur Stärkung der Stabilität des Schweizer Bankensektors nicht direkt betroffen, da der Verband keine Banken oder Versicherungen vertritt. Dennoch ist das vorgestellte Massnahmenpaket auch für unsere Mitglieder von grosser Relevanz: Wegen der unter Umständen hohen realwirtschaftlichen Kosten einer Bankenkrise haben die SH-Mitglieder Interesse an einer Regulierung, welche solche Krisen weitgehend verhindert. Unsere Mitglieder sind aber ebenso auf Finanzdienstleistungen angewiesen, die nur von international wettbewerbsfähigen Banken erbracht werden können. Für die Schweiz mit ihrer hochvernetzten internationalen Wirtschaft ist ein international bedeutender Finanzplatz ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Ganz grundsätzlich wird mindestens eine international aufgestellte Grossbank benötigt, damit die zahlreichen global orientierten Unternehmen ihre Geschäfte über den Schweizer Finanzplatz abwickeln können. Ein solch global vernetzter Finanzplatz ist auch eine wichtige Voraussetzung hierfür, dass die Stärke des Schweizer Frankens aufrechterhalten werden kann, welche wiederum ein generell tiefes Zinsniveau und damit niedrige Finanzierungskosten für die Firmen garantiert.
Aus Sicht von SwissHoldings sollen bei der Ausgestaltung der neuen Regulierungsansätze die Auswirkungen auf die Realwirtschaft systematisch mitberücksichtigt werden. Es braucht eine Regulierung, die Stabilität im Finanzsystem schafft, ohne dabei die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen unnötig zu verschärfen. Die neuen regulatorischen Vorgaben dürfen nicht dazu führen, dass die Kreditvergabe an Unternehmen eingeschränkt oder verteuert wird. Banken müssen weiterhin die Flexibilität haben, internationale und komplexe Finanzierungsbedürfnisse industrieller Grossunternehmen abzudecken – etwa bei Infrastruktur-, Export- oder Innovationsprojekten. Nicht zuletzt darf die Regulierung nicht zu Einschränkungen im operativen Finanzmanagement führen, etwa durch Einschränkungen bei Cash-Pooling, höheren Gebühren oder reduzierter Transaktionssicherheit im internationalen Zahlungsverkehr.
Es ist ferner essenziell, dass sich die geplanten gesetzlichen Anpassungen auf systemrelevante Banken fokussieren. Eine Ausweitung auf andere grosse Unternehmen – innerhalb oder ausserhalb der Finanzbranche – ist strikt zu vermeiden.