Stand: 16.10.2025
Aktuelle Geschäfte und Themen
In unserem Update geben wir alle zwei Monate einen ausführlichen Überblick über die für unseren Verband relevanten Geschäfte. Dazu gehören der Inhalt der Geschäfte, der Stand und ein Ausblick des politischen Prozesses sowie unsere Positionen. Das Update ist auch als PDF über den Button am Seitenende abrufbar.
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Fachbereich Recht
Entwurf eines Registers über wirtschaftlich Berechtigte
↺ Bei diesem Geschäft liegen aktualisierte Unterlagen vor.
Das Geschäft sieht ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich Berechtigten sowie weitere gezielte Massnahmen zur wirksameren Bekämpfung von Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität vor. Die Vorlage wurde in zwei Entwürfe geteilt: Entwurf 1 umfasst ein Transparenzregister, Entwurf 2 die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes. Beide Entwürfe wurden in der vergangenen Herbstsession in der Schlussabstimmung angenommen. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2026 vorgesehen. SwissHoldings unterstützte das Geschäft grundsätzlich und betonte die Bedeutung einer rechtzeitigen Umsetzung vor dem FATF-Länderexamen 2027.
Inhalt
Die Gesetzesvorlage (24.046) hatte zwei Hauptziele: Einerseits sollte die Transparenz juristischer Personen erhöht werden, um den Behörden eine effizientere Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermöglichen. Hierzu wird ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen eingeführt werden (Entwurf 1). Andererseits werden bestimmte Aktivitäten in der Beratungstätigkeit künftig dem Geldwäschereigesetz mit entsprechenden Sorgfaltspflichten unterliegen (Entwurf 2), um die Effektivität im Kampf gegen Geldwäscherei zu verbessern. Die vorgeschlagenen Massnahmen im verabschiedeten Geschäft sollten den internationalen Standards der Financial Action Task Force und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information Tax Purposes berücksichtigen.
Stand
In der Schlussabstimmung am 26. September 2025 haben der National- und Ständerat der Vorlage zugestimmt, die gegenüber der am 22. Mai 2024 vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft zur Verstärkung der Geldwäschereibekämpfung (vgl. Medienmitteilung) angepasst wurde.
Entwurf 1 – Transparenzregister: Die Vorlage wurde von beiden Räten gutgeheissen. Die letzte Differenz hinsichtlich der Richtigkeitsvermutung wurde am 11. September bereinigt. Die RK-S hat im Rahmen der Differenzbereinigung am 14. August 2025 folgenden Kompromiss vorgeschlagen: Während die Einträge ins Register nach Auffassung von Nationalrat und Bundesrat deklaratorischen Charakter haben sollen, beantragt die RK-S eine Sonderregelung zur Nutzung des Registers für Beraterinnen und Berater sowie für Finanzintermediäre, die sicherstellen soll, dass sich diese auf die Einträge verlassen können. Dem Kompromiss sind beide Räte gefolgt.
Entwurf 2 – Teilrevision des Geldwäschereigesetzes: Der Nationalrat folgte dem Ständerat und sprach sich bei der letzten Differenz beim Entwurf 2 für eine Erhöhung der Wertschwelle für die Prüfung bei Immobilientransaktionen aus. Beide Räte stimmen dem Geschäft in der Schlussabstimmung zu.
Ausblick
Inkrafttreten des Transparenzregisters und den Anpassungen beim Geldwäschereigesetzes ist voraussichtlich anfangs 2026.
Position
SwissHoldings befürwortet das Geschäft grundsätzlich und begrüsst, dass das Parlament die Schlussabstimmung rechtzeitig zum kommenden FATF-Länderexamen im Jahr 2027 abgeschlossen hat, um den Wirtschaftsstandort nicht zu schwächen. Die Argumente des Verbandes, dass börsenkotierte Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften eine vollständige Ausnahme erhalten sollten, haben indes keine Mehrheit gefunden – obwohl eine Aufnahme ins Transparenzregister aufgrund der bereits bestehenden griffigen Melde- und Offenlegungspflichten für Aktionäre und wirtschaftlich Berechtigte obsolet ist. Diese greifen bei einer Schwelle von 3 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmrechte. Zudem schreiben die für börsenkotierte Unternehmen geltenden Rechnungslegungsstandards und Berichterstattungspflichten der SIX Swiss Exchange eine Offenlegungspflicht von Tochtergesellschaften vor, was bereits zu einer erhöhten Transparenz führt. Dies führt zu Doppelspurigkeit, die vermeidbar gewesen wäre.
Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) wird einer periodischen und generellen Überprüfung unterzogen. Ein Bericht des EFD zeigt, dass es sich bisher mehrheitlich bewährt hat. Es sollen aber insbesondere Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen gestärkt werden. 2024 wurde eine Vernehmlassung zur Revision durchgeführt und die Botschaft wird Anfang 2026 erwartet. SwissHoldings begrüsst grundsätzlich eine Verbesserung im Bereich der Derivatenregulierung, lehnt die Schwächung der Selbstregulierung jedoch dezidiert ab.
Inhalt
Das FinfraG regelt die Bewilligung und die Pflichten von Finanzinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmer im Effekten- und Derivatehandel. Der Bundesrat hat bereits vor Inkrafttreten im Januar 2016 angekündigt, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das FinfraG einer generellen Überprüfung unterziehen und einen Bericht zu verfassen habe. Das EFD kommt in diesem Bericht zum Schluss, dass sich das FinfraG seit Inkrafttreten mehrheitlich bewährt hat. Allerdings sei es nötig, Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen weiter zu stärken.
Stand
Von Juni bis Oktober 2024 wurde dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. SwissHoldings hat ihre Antwort am 4. Oktober 2024 eingereicht. Das EFD ist an der Auswertung der Vernehmlassungsantworten, hat aber das Geschäft aufgeschoben. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, die Meldepflicht kleiner nichtfinanzieller Gegenparteien betreffend Derivatetransaktionen per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Ausblick
Die Botschaft zur FinfraG Revision soll gemäss EFD Mitte 2026 publiziert werden.
Position
Die vorgeschlagenen Anpassungen in der Derivatenregulierung sind grundsätzlich eine Verbesserung und deshalb zu begrüssen. Allerdings lehnt SwissHoldings klar ab, dass die Emittentenpflichen wie Ad hoc-Meldungen von Beteiligungen oder Meldung und Veröffentlichung von Management Transaktionen von der Selbstregulierung in die staatliche Regulierung unter die Aufsicht der FINMA überführt werden sollen. Die Selbstregulierung hat sich bewährt und sollte nicht ohne Not aufgegeben, sondern als Standortvorteil beibehalten werden. SwissHoldings hat sich entsprechend positioniert.
Änderung des Kartellgesetzes: Materielle Teilrevision
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Die Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) soll die schweizerische Zusammenschlusskontrolle modernisieren. Es besteht aktuell noch eine Differenz hinsichtlich Einzelfallprüfung bei den Wettbewerbsabreden (Art. 5 KG). Die WAK-S wird das Differenzbereinigungsverfahren am 23./24. Oktober 2025 fortsetzen. SwissHoldings unterstützt in diesem Punkt die Position des Nationalrates.
Inhalt
Die Vorlage zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) umfasst einen Wechsel vom qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition Test (SIEC-Test). Damit strebt sie eine Praxisharmonisierung der Wettbewerbskommission (WEKO) mit internationalen Standards an. Ein weiterer Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Stärkung des Kartellzivilrechts, wobei die Aktivlegitimation erweitert werden soll. Zusätzlich soll das Widerspruchsverfahren durch den Wegfall des direkten Sanktionsrisikos bei nicht eröffneter Untersuchung innerhalb der verkürzten Frist praxistauglicher gemacht werden. Hauptdiskussionspunkte in der Teilrevision stellen die Bestimmungen über Wettbewerbsabreden (Art. 5 KG) und die Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen (Art. 7 KG) dar. Der Vorentwurf enthielt einen Umsetzungsvorschlag für die im Juni 2021 angenommene Motion 18.4282 Français, welche qualitative und quantitative Kriterien berücksichtigt. Schliesslich werden Regeln zum Untersuchungsgrundsatz, zur Unschuldsvermutung und zur Beweislast aufgenommen, um die Forderungen der Motion 21.4189 Wicki umzusetzen.
Stand
Die Vorlage befindet sich aktuell im Differenzbereinigungsverfahren. Im Rahmen dessen haben die beiden Räte in der Herbstsession die Einzelfallprüfung bei den Verhalten von marktbeherrschenden respektive marktmächtigen Unternehmen (Art. 7 KG) gutgeheissen und die Differenz bereinigt. Der Ständerat ist dem Nationalrat hingegen bei der letzten Differenz hinsichtlich Einzelfallprüfung bei den Wettbewerbsabreden (Art. 5 KG) noch nicht gefolgt.
Ausblick
Die WAK-S wird das Differenzbereinigungsverfahren am 23./24. Oktober 2025 weiterführen.
Position
SwissHoldings erwartet, dass die Motionen Français und Wicki umgesetzt werden. Beide Motionen fordern, dass Behörden und Gerichte sich (wieder) mit den tatsächlichen Auswirkungen einer Abrede bzw. Verhaltensweise auseinandersetzen und die Schädlichkeit auf den Wettbewerb darlegen müssen. Ein Festschreiben der GABA-Praxis ins Kartellgesetz sehen wir als Widerspruch zu den beiden Motionen. Der Entscheid mit dem Kompromissvorschlag des Nationalrats erfüllt im Gegensatz diese Erwartungen.
Änderung des Kartellgesetzes: Institutionenreform
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Parallel zur Kartellgesetzrevision treibt der Bundesrat eine Institutionenreform der Wettbewerbsbehörde voran. Diese soll Probleme im Administrativverfahren beheben, worunter insbesondere eine Trennung von Entscheid- und Untersuchungsbehörde fällt. Die Vernehmlassung dazu lief bis zum 6. Oktober 2025. SwissHoldings reichte ihre Stellungnahme am 1. Oktober 2025 ein. Das SECO wertet die Rückmeldungen aus und wird im ersten Halbjahr 2026 eine Übersicht vorlegen. SwissHoldings unterstützt die Reform und fordert eine klare Trennung von Untersuchungs- und Entscheidbehörde.
Inhalt
Parallel zur laufenden materiellen Teilrevision des Kartellgesetzes treibt der Bundesrat eine getrennte Revision der Wettbewerbsbehörden (nachfolgend: Institutionenreform) voran. Die Institutionenreform soll allgemein darauf abzielen, Probleme im Administrativverfahren zu beheben, worunter insbesondere eine Trennung von Entscheid- und Untersuchungsbehörde fällt.
Der publizierte Schlussbericht der Expertenkommission unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Hansjörg Seiler kam zum Schluss, dass die WEKO grundsätzlich gut funktioniere und keine rechtsstaatlichen Mängel aufweise. Ein Systemwechsel sei demnach nicht angezeigt. Die Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde soll nun wirksamer ausgestaltet werden, indem unter anderem das Sekretariat die Untersuchungen konsequent ohne Einbezug der WEKO durchführen solle. Der Bundesrat folgte mit seiner Vernehmlassungsvorlage am 13. Juni 2025 in einem ersten Schritt den Empfehlungen der Expertenkommission. Die «Trennung» zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde will der Bundesrat durch folgende Massnahmen wirksamer ausgestalten: Verkleinerung und Fokussierung der Kommission; Entfallen der Mitwirkung der Kommission oder einzelner Mitglieder bei der Untersuchung; und gesetzliche Regelung der Rolle des Sekretariats in der Entscheidberatung der WEKO.
Exkurs: Trotz den bereits initiierten und am 13. Juni 2025 veröffentlichten Arbeiten des Bundesrates im Hinblick auf eine Reform der Wettbewerbsbehörden nahm der Ständerat am 17. März 2025 das Anliegen der Motion 22.4404 Rechsteiner «Verfahren beschleunigen. Rechtssicherheit erhöhen» an. Der Ständerat drückt so insbesondere seinen Willen aus, dass zum einen die Problematik der institutionellen Trennung zwischen untersuchender und entscheidender Behörde und zum anderen die Frage der Verfahrensdauer angepackt werden. Der Nationalrat hatte die Motion bereits in der Frühjahrssession vor einem Jahr angenommen. Nachfolgend auf den Ständerat hat der Nationalrat die Anliegen der Motion 23.3224 Français «Institutionelle Reform der Wettbewerbsbehörde» am 4. Juni 2025 gutgeheissen. Der Bundesrat muss nun zu beiden Motionen einen Umsetzungsvorschlag machen.
Stand
Der Bundesrat eröffnete am 13. Juni 2025 die Vernehmlassung über den Vorschlag zur Revision der Wettbewerbsbehörde, welche am 6. Oktober 2025 endete. SwissHoldings hat ihre Antwort zum Entwurf (vgl. Vernehmlassungsantwort) am 1. Oktober 2025 eingereicht.
Ausblick
Das SECO wird die Antworten sichten und voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 eine Übersicht zu den Rückmeldungen geben.
Position
SwissHoldings begrüsst es, dass die vielfach geforderte Institutionenreform parallel zu den laufenden Revisionsarbeiten des materiellen Kartellgesetzes aufgenommen wurde, und unterstützt die kritische Auseinandersetzung und vertiefte Prüfung der Institutionenreform. SwissHoldings setzt sich für eine klare Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde ein. Zur Stärkung der Wettbewerbskommission und für eine klarere Trennung zwischen Entscheidbehörde und dem Sekretariat als Untersuchungsbehörde sehen wir als Minimalforderung die Einführung von Kommissionsschreiber/innen bei der Wettbewerbskommission vor. SwissHoldings unterstützt weiterhin die Motion 23.3224 Français und begrüsst das klare Signal vom Ständerat sowie vom Nationalrat mit dem Gutheissen und der Überweisung der Motion an den Bundesrat am 4. Juni 2025.
Motion Rüegsegger «Sektoruntersuchung einführen. Strukturelle Wettbewerbsprobleme lösen»
Die Motion 24.4590 Rüegsegger will, dass das Instrument der Sektoruntersuchung als Ergänzung in das Kartellgesetz eingeführt wird. Dies würde ermöglichen, dass die WEKO Märkte auch ohne konkreten Verdacht präventiv auf strukturelle Wettbewerbsprobleme analysieren kann. Der Bundesrat beantragte am 19. Februar 2025 die Ablehnung der Motion. SwissHoldings lehnt die Motion ab, da sie die bestehenden Instrumente der WEKO für ausreichend hält und eine Ausweitung der Kompetenzen nicht für notwendig erachtet.
Inhalt
Die Einführung der Sektoruntersuchung gemäss Motion 24.4590 würde es der WEKO ermöglichen, Märkte präventiv auf strukturelle Wettbewerbsprobleme hin zu analysieren, auch ohne hinreichende Verdachtsmomente. Das Instrument kann dazu beitragen, strukturelle Barrieren wie Marktzutrittsschranken, Informationsasymmetrien oder Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Der Vorstoss wird damit begründet, dass die Einführung von Sektoruntersuchungen im Kartellgesetz die Wettbewerbsbehörden stärkt, Markttransparenz fördert und langfristig die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs verbessert sowie der WEKO die gleichen Instrumente wie der EU-Wettbewerbsbehörden zur Verfügung stellt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieses Instrument und dessen mögliche Ausgestaltung vor einer Einführung grundlegend zu evaluieren und einer fundierten Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen sind. Im Rahmen der Erfüllung des überwiesenen Postulats 23.3444 der WAK-N «Zusammenschluss von UBS und CS. Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung» prüft der Bundesrat derzeit die Vor- und Nachteile des Instruments der wettbewerbsrechtlichen Sektoruntersuchung.
Stand
Der Vorstoss wurde am 20. Dezember 2024 eingereicht. Der Bundesrat hat am 19. Februar 2025 die Ablehnung des Antrages beantragt.
Ausblick
Der Bundesrat regt an die Ergebnisse des Berichts zum Postulat 23.3444 abzuwarten, bevor über das weitere Vorgehen bezüglich der Motion 24.4590 entschieden wird. Der Postulatsbericht soll Ende 2025 vorliegen.
Position
SwissHoldings lehnt die Motion Rüegsegger ab, da die WEKO bereits über ausreichende Mittel wie die Durchführung von Marktbeobachtungen, dem Verfassen von Gutachten oder der Abgabe von Empfehlungen verfügt. Sie soll dementsprechend die bestehenden Instrumente anwenden.
Parlamentarische Initiative Roduit «Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden»
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass der vorsätzliche Verstoss gegen obligatorische Arbeitsbedingungen ebenfalls unter dem UWG strafrechtlich zu verfolgen ist. Im April 2025 wurde von der RK-N eine Vernehmlassung eröffnet, deren Frist am 20. August abgelaufen ist. Im Anschluss wird das Gremium einen Entwurf ausarbeiten. SwissHoldings bekennt sich zur Einhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen, lehnt jedoch die Initiative Roduit ab, da bestehende Schutzvorschriften ausreichend sind.
Inhalt
Gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt der Verstoss gegen obligatorische Arbeitsbedingungen bereits als unlauterer Wettbewerb und kann geahndet werden. Die parlamentarische Initiative 21.470 verlangt, dass der vorsätzliche Verstoss gegen obligatorische Arbeitsbedingungen zusätzlich unter dem UWG strafrechtlich zu verfolgen ist.
Stand
Die Initiative wurde am 17. Juni 2021 eingereicht. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat am 30. April 2025 die Vernehmlassung dazu eröffnet. SwissHoldings hat ihre Vernehmlassungsantwort am 19. August 2025 eingereicht.
Ausblick
Die Vernehmlassung endete am 20. August 2025, woraufhin die eingegangenen Vernehmlassungsantworten ausgewertet und ein erster Entwurf ausgearbeitet werden.
Position
SwissHoldings steht für die Einhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen ein und befürwortet, dass das Nichteinhalten von obligatorischen Arbeitsbedingungen weiterhin ein Verstoss gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt. Hingegen lehnen wir die parlamentarische Initiative Roduit ab, da bereits eine Reihe von bestehenden Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmenden bestehen, die entsprechende Strafbestimmungen enthalten. Eine zusätzliche Strafbarkeit unter UWG minimiert die Gefahr von Normenkollisionen kaum, beantwortet die zu lösenden Zuständigkeitsfragen nicht und würde dadurch zu einer doppelten Strafbarkeit führen. Die bestehenden Instrumente sollen angewendet und keine zusätzlichen Bestimmungen eingefügt werden.
Pa. Iv. Burkart «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice»
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Die parlamentarische Initiative Burkart will die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Homeoffice und flexible Arbeitsformen an die digitale Arbeitswelt anzupassen. Der Nationalrat ist am 23. September 2025 auf die Vorlage eingetreten und hat ein Recht auf Nichterreichbarkeit, ein Arbeitszeitfenster von 17 Stunden, eine Ruhezeit von 9 Stunden sowie bis zu 9 Sonntage Telearbeit pro Jahr beschlossen. Das Geschäft wird am 23./24. Oktober 2025 in der WAK-S beraten. SwissHoldings unterstützt die Vorlage als Schritt zu mehr Flexibilität und Modernität im Arbeitsrecht.
Inhalt
Die Vorlage 16.484 trägt den Möglichkeiten Rechnung, welche die Digitalisierung der Arbeitswelt mit sich bringt. Insbesondere kann den Bedürfnissen von Arbeitnehmenden, die ihre Arbeit im Homeoffice verrichten, besser Rechnung getragen werden. So wird – unter Berücksichtigung der gesundheitsschutzrechtlichen Vorgaben am Arbeitsplatz – auch die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit optimiert.
Stand
Die WAK-N hat der parlamentarischen Initiative am 29. Januar 2018 Folge gegeben, die WAK-S stimmte zu. Am 18. Februar 2025 verabschiedete die WAK-N den Entwurf zuhanden des Bundesrates. Der Bundesrat begrüsst den von der WAK-N vorgeschlagenen Entwurf für neue Artikel zu Telearbeit im ArG. Der Nationalrat beschloss am 23. September 2025 f u.a. ein allgemeines Recht auf Nichterreichbarkeit, ein Arbeitszeitfenster von 17 Stunden, eine Ruhezeit von 9 Stunden sowie bis zu 9 Sonntage Telearbeit pro Jahr.
Ausblick
Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Die Vorlage wird am 23./24.Oktober 2025 in der WAK-S beraten.
Position
Diese parlamentarische Initiative ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Arbeitgeber und im weiteren Rahmen die Wirtschaft brauchen flexible Arbeitsbedingungen, die den persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Arbeitnehmenden besser entsprechen. SwissHoldings unterstützt die Vorlage.
Motion Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch»
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Die Motion fordert einen Opt-in-Mechanismus, wonach urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Rechteinhaber für das Training von KI-Systemen genutzt werden dürfen. Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2025 einer offener formulierten Version zugestimmt. Am 7. Oktober 2025 sprach sich auch die WBK-S für diese Fassung aus, womit das Geschäft an den Ständerat geht. SwissHoldings warnt vor einem Schweizer Alleingang mit einem Opt-in-System, da dies die Forschung und Entwicklung behindern und die internationale Anschlussfähigkeit schwächen könnte.
Inhalt
Im Zentrum der Motion 24.4596 steht die urheberrechtliche Behandlung von KI-Trainingsdaten. Die Motion verlangt die Durchsetzung eines Opt-In-Mechanismus, welcher nur mit vorgängiger ausdrücklicher Zustimmung der Rechteinhaber die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für KI-Systeme erlaubt.
Stand
Der Ständerat hat die Motion am 20. März 2025 angenommen. Die WBK-N empfahl am 5. September 2025 eine abgeänderte, offen formulierte Fassung. Der Nationalrat nahm diese am 16. September 2025 an. Am 7. Oktober 2025 sprach sich die WBK-S ebenfalls für die offen formulierte Fassung aus und beantragt die Annahme der abgeänderten Version.
Ausblick
Das Geschäft geht somit wieder in den Ständerat.
Position
Der Opt-In-Mechanismus ist im Widerspruch zahlreicher anderer Länder, welche sich zunehmend an einem Opt-out Ansatz, bei dem Rechteinhaber die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Systeme verbieten können, orientieren. Ein solcher angedachter Alleingang der Schweiz schafft unseres Erachtens regulatorische Unsicherheit, könnte die Forschung und Entwicklung behindern, insbesondere bei Start-ups und Hochschulen, und die internationale Anschlussfähigkeit schwächen. Zuerst sind die Grundlagen zu klären, um eine tragfähige Lösung für alle Wirtschaftsbeteiligten zu generieren. Die urheberrechtlichen Schutzbedürfnisse könnten aus unserer Sicht allenfalls mit anderen Instrumenten, wie zum Beispiel einer Form der Kollektivverwertung, gestärkt werden.

Fachbereich Steuern
OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft
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Das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft umfasst eine Gewinnumverteilung (Säule 1) und die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15 % für Grosskonzerne (Säule 2). Während Säule 1 blockiert ist, wurde Säule 2 von verschiedenen Staaten bereits umgesetzt. Die USA unter Präsident Trump dürfte es nun jedoch gelingen mit dem Side-by-Side System eine Sonderlösung durchzusetzen, welche US-Konzerne weitgehen von IIR und UTPR befreit. Bis Ende 2025 soll das Side-by-Side System beschlossen werden, was den USA einen klaren Wettbewerbsvorteil verschaffen wird. Die OECD arbeitet aktuell an Administrative Guidances, um dies umzusetzen. Doch die Verhandlungen stocken: Schwellenländer befürchten Nachteile und Unternehmen kritisieren die zu grosse Komplexität. Daher müssen nun andere Wege gegangen werden, um die Standortattraktivität zu steigern.
Inhalt
Das OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft soll die Akzeptanz der internationalen Unternehmensbesteuerung verbessern. Das Projekt wird im Rahmen des «OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS» (nachfolgend: IF) vorangetrieben, welcher aktuell 147 Staaten umfasst. Es setzt sich aus zwei Säulen zusammen. Inhalt der Säule 1 ist eine stärkere Umverteilung der Gewinne der weltweit rund 200 erfolgreichsten Konzerne von den Sitz- zu den Marktstaaten. Inhalt der Säule 2 ist die Einführung einer Mindestgewinnsteuer von 15 Prozent für alle Konzerne mit einem Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro.
Stand
Die Umsetzung der Säule 1 kam bislang nicht über Arbeiten auf OECD-Ebene hinaus. Die Säule 2 ist weit fortgeschritten, so haben unter anderem die EU-Staaten und die Schweiz die globale Mindeststeuer ganz oder teilweise umgesetzt. Gemäss OECD haben aktuell 61 Staaten eines oder mehrere Mindeststeuerelemente umgesetzt. Gleichzeitig kämpft das Projekt seit Längerem mit grossen Problemen. Die Mehrheit der IF-Mitgliedstaaten hat nach wie vor keines der Mindeststeuerelemente umgesetzt. Dazu gehören wirtschaftliche Schwergewichte wie die USA, China und Indien.
Im Januar 2025 verkündete US-Präsident Trump, dass sich die USA von beiden Säulen des OECD-Digitalbesteuerungsprojekts zurückziehen. Bezüglich OECD-Mindeststeuer verlangen die USA, dass das US-Steuerrecht als gleichwertig zur OECD-Mindeststeuer angesehen wird und das US-Steuerrecht mit diesem koexistieren (mittlerweile als sog. Side-by-Side System bezeichnet) soll. Damit Mindeststeuerstaaten die US-Forderung akzeptieren, wurde vom US-Kongress im Rahmen des sog. One Big Beautiful Bill (BB-Bill) eine Bestimmung (IRC Section 899) mit äusserst schmerzhaften Sanktionsmassnahmen ausgearbeitet. Ende Juni einigten sich die G7-Staaten in einer gemeinsamen Erklärung (Link G7-Statement) auf die Umsetzung des Side-by-Side Systems (SbS-System). Im Gegenzug erklärten die USA Section 899 aus dem BB-Bill zu entfernen. Die G7-Erklärung hält fest, dass
- US-Mutterkonzerne sowohl hinsichtlich ihrer inländischen als auch ihrer ausländischen Gewinne vollständig von der UTPR und der IIR (aber nicht ausländischer QDMTTs) befreit werden sollen.
- Die Arbeiten zum SbS-System parallel zu wesentlichen administrativen Vereinfachungen der OECD-Mindestbesteuerung durchgeführt werden.
- Änderungen bei der Behandlung substanzbezogener, nicht erstattungsfähiger Steuerabzüge bei der OECD-Mindeststeuer geprüft werden sollen.
Seither arbeitet der IF intensiv daran, die G7-Erklärung umzusetzen. Bis Ende 2025 soll ein Paket bestehend aus drei neuen Administrative Guidances entwickelt und formell beschlossen werden. Die erste Guidance regelt technische Details zum SbS-System (Coordinating Safe Harbor). Die zweite Guidance beinhaltet ein Berechnungsmodell, das es den Unternehmen auf einfache Weise ermöglichen soll, die Einhaltung der Mindeststeuergrenze in einem Staat nachzuweisen (Simplified ETR Safe Harbor als Nachfolgelösung des CbCR Safe Harbors). Die dritte Guidance ermöglicht Mindeststeuerstaaten den betroffenen Unternehmen neue Steuerabzüge oder Steuergutschriften einzuräumen, sofern diese strenge Substanzanforderungen erfüllen (z.B. für Forschungs-, Entwicklungs-, Produktions- oder andere Geschäftsaufwendungen).
Aktuell stocken diese Arbeiten jedoch. Einerseits befürchten bedeutende Schwellenländer, wie China und Indien, aufgrund des SbS-Systems erhebliche Standortnachteile gegenüber den USA. Widerstand zeigt sich auch bei der Erarbeitung neuer Steuerabzüge und Gutschriften. Die Staaten wollen weitergehende Abzüge. Andererseits bestehen inhaltliche Zweifel. So ist der geplante Simplified ETR Safe Harbor nach Ansicht der Unternehmen viel zu kompliziert und stellt keine nennenswerte Vereinfachung dar.
Ausblick
Das Jahr 2025 dürfte erhebliche Veränderungen bei der OECD-Mindestbesteuerung bringen. Bis Ende Jahr sollen die 147 IF-Mitgliedstaaten einstimmig das SbS-System beschliessen und damit die Ausnahme für die USA von der OECD-Mindestbesteuerung international absegnen. Da die USA unter Präsident Trump eindrücklich gezeigt haben, dass sie zu harten Sanktionen gegen andere Staaten bereit sind, ist nicht zu erwarten, dass einzelne IF-Mitgliedstaaten die Mindeststeuerausnahme für die USA verhindern. Folge der Ausnahme wie auch der Steuervorteile für Unternehmen des BB-Bill ist, dass die USA nach Einschätzung vieler europäischer Unternehmensvertreter ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber OECD-Mindeststeuerstaaten verbessern werden. Ob es dem IF gelingen wird, den US-Wettbewerbsvorteil mit einem wirksamen neuen Substanz-Steuerabzug und einem einfach anwendbaren Simplified ETR Safe Harbor zu beseitigen, muss aktuell bezweifelt werden. Allenfalls ist das auch gar nicht das Ziel wichtiger OECD-Mindeststeuerstaaten. Jedenfalls müssen die Schweiz und andere wirtschaftlich erfolgreiche kleinere Staaten damit rechnen, gegenüber den USA künftig über kürzere Spiesse im internationalen Steuerwettbewerb zu verfügen.
Sollte der US-Wettbewerbsvorteil vom IF nicht ausgeglichen und nicht genügend Anreize zur Einführung einer QDMTT geschaffen werden, dürfte es schwierig werden Staaten wie China, Indien und viele mehr davon zu überzeugen, die Mindestbesteuerung einzuführen oder Länder wie Singapur zu überzeugen diese weiterzuführen. So könnte die OECD-Mindestbesteuerung noch stärker als bisher zu einem primär europäischen Projekt werden. Dass die OECD-Mindestbesteuerung von den europäischen Staaten aufgegeben wird, erscheint insbesondere aus politischen Gründen schwer vorstellbar. Dies bedingte beispielsweise einen einstimmigen Beschluss zur Aufhebung der entsprechenden EU-Mindeststeuerrichtline. Auch dürften die europäischen Staaten sich dagegen wehren, dass Staaten wie der Schweiz, die finanziell und wirtschaftlich schädliche Mindeststeuer ohne substanzielle Nachteile aufgegeben können.
Position
ie OECD-Mindeststeuer ist ein Projekt von wirtschaftlich bedeutenden Hochsteuerstaaten, welches sich gegen erfolgreiche kleinere Staaten mit tiefen Gewinnsteuern richtet. Letztere sollen an steuerlicher Attraktivität verlieren und wirtschaftlich zurückgebunden werden. Dabei steht die Schweiz neben Singapur, Irland und ein paar weiteren Ländern besonders im Visier. Internationale Unternehmen sollen einen grösseren Teil ihrer Steuerzahlungen in Staaten mit höheren Steuersätzen leisten. Dass die OECD-Mindeststeuer aufgrund des Ausscherens der USA scheitert, erscheint wenig wahrscheinlich. Sowohl die USA, welche bei der Ausgestaltung der Mindeststeuer weiterhin aktiv mitwirkt, als auch die allermeisten europäischen Staaten haben ein grosses Interesse daran, dass diese weiterbesteht und möglichst viele Staaten eine nationale Ergänzungssteuer (QDMTT) einführen.
Für die Schweiz ist die OECD-Mindeststeuer ein Standortnachteil. Dennoch ist es unter den jetzigen Umständen nicht zielführend auszusteigen. Will die Schweiz ihren wirtschaftlichen Erfolg und die lukrativen Steuereinnahmen internationaler Unternehmen bewahren, muss sie neue Wege beschreiten, um diese zu überzeugen Funktionen mit hoher Wertschöpfung in der Schweiz auszuüben. Effizienz, Digitalisierung, internationale Vernetzung, eine dienstleistungsorientierte und kundennahe Verwaltung sind dabei wichtige Themenbereiche. Zum Werkzeugkasten eines erfolgreichen Kantons sollten auch international zulässige finanzielle Anreize gehören. Insbesondere die gemäss den OECD-Mindeststeuervorschriften explizit zugelassenen und von Konkurrenzstaaten erfolgreich eingesetzten Qualified Refundable Tax Credits (QRTC) können dabei helfen, F&E&I-Aktivitäten und weitere Funktionen mit hoher Wertschöpfung zu stärken. Ziel der Schweiz sollte es sein auch mit der Mindeststeuer zu den global drei attraktivsten Standorten für Funktionen mit hoher Wertschöpfung zu gehören.
Erstreckung der Verlustverrechnungen
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Das Bundesgesetz zur Erstreckung der Verlustverrechnung verlängert die Frist für die Möglichkeit der Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre. Die Regelung soll rückwirkend ab dem Steuerjahr 2020 gelten. Ziel ist es, die wirtschaftliche Resilienz zu stärken und Unternehmen nach Krisen mehr Flexibilität zu geben. Der Nationalrat hat der Vorlage zugestimmt. Das Geschäft ist für die Sitzung der WAK-S im November traktandiert. SwissHoldings unterstützt die Verlängerung ausdrücklich. Angesichts zunehmender Unsicherheiten ist eine siebenjährige Verrechnungsdauer nicht mehr zeitgemäss.
Inhalt
Das Bundesgesetz zur Erstreckung der Verlustverrechnung (24.091) setzt die Motion (21.3001) der WAK-N “Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken” um. Ziel ist es, Unternehmen und Selbstständigen, die während der Corona-Pandemie Verluste erlitten haben, zu ermöglichen, diese steuerlich über einen Zeitraum von zehn statt bisher sieben Jahren geltend zu machen. Die Verlängerung soll ab dem Steuerjahr 2020 gelten und muss spätestens am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Die Massnahme soll die wirtschaftliche Resilienz stärken.
Stand
In der Sommersession 2025 hat der Nationalrat als Erstrat der Verlängerung deutlich zugestimmt (127 zu 64 Stimmen). Aus bürgerlicher Sicht wurde betont, dass die Möglichkeit zur Verlustverrechnung in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ein zentrales Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit darstellt.
Ausblick
Das Geschäft ist in der WAK-S für die Sitzung am 13. November 2025 traktandiert.
Position
SwissHoldings unterstützt die geplante Verlängerung der Verlustverrechnung. In den letzten Jahren sahen sich solide Unternehmen häufiger als früher mit besonderen wirtschaftlichen Herausforderungen wie Zöllen, Pandemien, Sanktionen oder Kriegen konfrontiert. Dazu kommen Rezessionen in bestimmten Absatzmärkten (z.B. China) oder der schnellere technologische Wandel (z.B. AI). All diese Faktoren können solide Unternehmen tiefer und häufiger in Verlustsituationen bringen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Schweizer Verlustverrechnungsdauer von lediglich sieben Jahren in der heutigen Zeit schlichtweg als zu kurz. Auch im internationalen Vergleich sieht man, dass viele Staaten eine Verlustverrechnungsmöglichkeit von mehr als 10 Jahren ermöglichen.
Ein attraktiver Wirtschaftsstandort sollte in der Lage sein seinen Unternehmen eine Verrechnungsmöglichkeit für 2-3 besondere Ereignisse innert zehn Jahren zuzugestehen. Gelingt es einem Land die Standortattraktivität laufend zu verbessern und damit immer unter den globalen Topstandorten zu sein, ist mit steigenden Steuereinnahmen zu rechnen. Die Ausdehnung der Verlustverrechnung wird dabei einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass dies für die Schweiz auch in Zukunft der Fall ist.
Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern
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Die Motionen 25.4192 und 25.4264 fordern den Bundesrat auf, Massnahmen zur Stärkung der Investitionstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz zu prüfen. Im Fokus stehen Überabschreibungen und Steuergutschriften für grosse Investitionen, um die Investitionskosten gezielt zu senken. SwissHoldings unterstützt diese Ansätze ausdrücklich: Überabschreibungen fördern produktive Investitionen, insbesondere in Forschung, Entwicklung und hochwertige Produktion, ohne ineffiziente Subventionen zu schaffen. Steuergutschriften könnten zudem als OECD-konformes Instrument helfen, die Nachteile der Mindestbesteuerung abzufedern. Beide Instrumente stärken die Standortattraktivität und sichern langfristig Arbeitsplätze sowie Steuereinnahmen in der Schweiz.
Inhalt
Mit den Motionen 25.4192 und 25.4264 wird der Bundesrat beauftragt Massnahmen zu treffen, welche die Investitionstätigkeit von Unternehmen in der Schweiz stärken und dadurch die volkswirtschaftliche Dynamik verbessern. Der Bundesrat soll dabei insbesondere Überabschreibungen und Steuergutschriften für grosse Investitionen prüfen, um Investitionskosten in der Schweiz gezielt zu senken. Mit einem entsprechenden Paket können attraktive Arbeitsplätze im Bereich Forschung und Entwicklung, bei Hauptsitzfunktionen sowie in der Produktion international tätiger Unternehmen langfristig gesichert und KMU entlastet werden.
Stand
Die Motion wurde im September 2025 eingereicht. Bisher wurde sie in den Räten nicht behandelt.
Ausblick
Es ist zu erwarten, dass die Motionen aufgrund der doppelten Einreichung in der Wintersession in beiden Räten behandelt wird.
Position
Die Standortattraktivität der Schweiz steht aktuell unter hohem Druck. SwissHoldings begrüsst explizit Bemühungen, um diese zu verbessern und befürwortet es dabei neue Instrumente in Betracht zu ziehen.
Die Möglichkeit von Überabschreibungen ist eines davon und dient der gezielten Förderung von grösseren Investitionen beispielsweise zur Schaffung von Arbeitsplätzen im F&E-Bereich oder von hochwertiger Produktionsaktivitäten. Gerade letztere stehen aktuell aufgrund der US-Zölle unter Druck. Gegenüber dem Instrument Subventionen, welches viele andere Staaten inflationär anwenden, haben Überabschreibungen den Vorteil, dass sie nur erfolgreichen Unternehmen zukommen. Während bei Unternehmen, die Verluste schreiben, die Überabschreibungen ins Leere fallen, profitieren Unternehmen, die Gewinne schreiben, von einer Reduktion ihrer Gewinnsteuerlast. Aus Unternehmenssicht reduzieren Überabschreibungen die Kosten grösserer Investitionen. Überabschreibungen können auf Bundes- oder Kantonsebene vorgesehen werden. Neben obligatorischen Lösungen können den Kantonen fakultative Lösungen mit gewissen Freiräumen gewährt werden, welche diese z.B. zur (vorübergehenden) Stärkung kantonaler Cluster nutzen können.
Steuergutschriften für grosse Investitionen sind ein Instrument, dass derzeit die OECD im Rahmen der Mindeststeuerung also für Unternehmen mit mehr als EUR 750 Mio. Umsatz prüft (sog. substance-based non-refundable tax credits). Solche Steuergutschriften könnten deshalb ein interessantes Instrument zur Abfederung der Nachteile der OECD-Mindestbesteuerung für die Schweiz sein. Neben Grossunternehmen dürften auch mittelgrosse Unternehmen von diesem Instrument profitieren. Wie bei den Überabschreibungen würden nur Unternehmen profitieren, die wirtschaftlich erfolgreich sind und damit Gewinne erwirtschaften und Gewinnsteuerzahlungen leisten. Zentral bei diesem Instrument ist es, dass es OECD-konform umgesetzt wird.
Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz
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Zwei neue Motionen (25.4191 und 25.4265) fordern den Bundesrat auf, neue steuerliche Anreize zu prüfen, um Forschung, Entwicklung und Produktion in der Schweiz zu stärken. Im Fokus stehen zusätzliche Steuerabzüge für Produktionskosten sowie Qualified Refundable Tax Credits (QRTC) für F&E-Aktivitäten – international bewährte Instrumente, etwa in Singapur. SwissHoldings unterstützt diese Vorschläge ausdrücklich: Angesichts von Zöllen, geopolitischem Druck und ungleichen Wettbewerbsbedingungen durch die OECD-Mindeststeuer braucht die Schweiz jetzt neue Ansätze, um ihre Standortattraktivität zu sichern. QRTCs und gezielte Produktionsabzüge sind OECD-konforme, effiziente Instrumente, um wertschöpfungsintensive Aktivitäten in der Schweiz zu fördern.
Inhalt
Mit den Motionen 25.4191 und 25.4265 wird der Bundesrat beauftragt Massnahmen zu treffen, dass Unternehmen mehr in der Schweiz forschen, entwickeln, produzieren und ihre Produkte und Dienstleistungen weltweit vertreiben. Dabei sollen insbesondere zusätzliche Steuerabzüge für Produktionskosten und neue Steuergutschriften für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Betracht gezogen werden.
Bei der Prüfung soll dem veränderten Steuer- und Standortwettbewerb seit Einführung der OECD-Mindeststeuer Rechnung getragen werden. Besonders zu prüfen sind neue Instrumente, die international bereits Anwendung finden. Dazu gehören namentlich Qualified Refundable Tax Credits, die sich international als zukunftsträchtiges Instrument etablieren und beispielsweise in Singapur erfolgreich eingesetzt werden. Der Bund soll insbesondere eruieren, was er tun kann, dass solche Instrumente auch in der Schweiz breit Anwendung finden und die Kantone sie zur Stärkung ihrer Wirtschaft nutzen.
Stand
Die Motion wurde im September 2025 eingereicht. Bisher wurde sie in den Räten nicht behandelt.
Ausblick
Es ist zu erwarten, dass die Motionen aufgrund der doppelten Einreichung in der Wintersession in beiden Räten behandelt wird.
Position
Die Schweizer Wirtschaft steht seit der Rückkehr der Machtpolitik auf der internationalen Ebene enorm unter Druck. Die USA erheben auf vielen Schweizer Importen einen Zoll von 39 Prozent. Dazu kommen Zolldrohungen für Pharmaprodukte aus der Schweiz. Die EU will ebenfalls Zölle auf Stahl und Aluminium erheben, welche die Schweizer Wirtschaft treffen würden. Gleichzeitig haben die OECD-Mindeststeuer und die damit verbundenen ungleichen internationalen Wettbewerbsbedingungen – sowohl die USA, aber auch China und Indien wollen Ausnahmen – negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Schweiz. Damit die Schweiz ihren Wohlstand beibehalten und weiter ausbauen kann, muss jetzt entschieden werden, wie sich die Schweiz neu aufstellen soll und welche Instrumente sie in eine erfolgreiche Zukunft führen. Dabei ist der Fokus insbesondere auch auf neue Ansätze zu setzen. Die beiden Motionen tun dies und würden die Standortattraktivität der Schweiz klar stärken. SwissHoldings begrüsst sie daher ausdrücklich.
Qualified refundable tax credits sind ein gemäss den OECD-Mindeststeuervorgaben international zulässiges Instrument. Verschiedene Staaten setzen dieses bereits erfolgreich ein. Besonders hervorzuheben ist Singapur, welches damit wertschöpfungsintensive Aktivitäten fördert und anzieht. Den Kantonen steht diese Massnahme grundsätzlich offen. Allerdings wird sie aktuell nur wenig genutzt und sollte daher gezielt gefördert werden. Weiter sollte der Bund prüfen, was er tun kann, um Produktionsaktivitäten in der Schweiz zu fördern. Ein von den Kantonen zu gewährender Steuerabzug für Produktionskosten, analog zu den bestehenden Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen könnte eine solche Massnahme sein und deshalb eingehend geprüft werden.

Fachbereich Wirtschaft
Bilaterale Beziehungen Schweiz - EU
Mit dem Vertragspaket «Bilaterale III» sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU stabilisiert und weiterentwickelt werden. Im Juni 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum geplanten Vertragspaket eröffnet. Diese läuft noch bis Ende Oktober 2025, worauf die Botschaft ans Parlament Anfang 2026 folgen dürfte. SwissHoldings unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates den Zugang zum EU-Binnenmarkt nachhaltig zu sichern, betont jedoch die Notwendigkeit, dabei die wirtschaftspolitische Souveränität der Schweiz zu wahren und integrationspolitische Fragen sorgfältig zu prüfen.
Inhalt
Mit dem Vertragspaket «Bilaterale III» sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU stabilisiert und weiterentwickelt werden. Es umfasst die Aktualisierung bestehender Abkommen (z. B. Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, MRA) sowie neue Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Gleichzeitig setzen die neuen Verträge auch die von der EU verlangte Klärung des institutionellen Rahmens um. Dafür wurde ein Paketansatz gewählt. Statt die institutionellen Fragen gesamthaft in einem horizontal ausgelegten Abkommen zu regeln, sollen diese in jedem Abkommen einzeln – also sektorspezifisch – gelöst werden.
Stand
Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum ausgehandelten Vertragspaket eröffnet. Laut Einschätzung der Bundesregierung erfüllt das Paket die Zielsetzungen des Verhandlungsmandats. Es beinhaltet eine institutionelle Regelung für bestehende und künftige Binnenmarktabkommen, neue Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit sowie die Beteiligung an Bildungs- und Innovationsprogrammen der EU. Damit ist ein zentraler Meilenstein in den Beziehungen zur EU erreicht.
Ausblick
Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 31. Oktober 2025. Der Bundesrat will diese dann bis Ende 2025 abschliessen und die Botschaft ans Parlament Anfang 2026 vorlegen.
Position
SwissHoldings begrüsst die Bemühungen des Bundesrates basierend auf einem neuen Vertragspaket mit der EU («Bilaterale III») die bisherigen Beziehungen weiter auf eine solide und dauerhafte Grundlage zu stellen. Stabile, verlässliche und diskriminierungsfreie Beziehungen zur EU als wichtigste Handelspartnerin der Schweiz sind von zentraler Bedeutung. Die bilateralen Abkommen sind ein bewährtes Instrument zur Sicherung des Marktzugangs und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Mit dem neuen Paket gehen jedoch auch wesentliche institutionelle Änderungen einher – insbesondere mit Blick auf die dynamische Übernahme von EU-Recht und den Einbezug des EuGH in den Streitbeilegungsmechanismus. Diese bieten Unternehmen zwar rechtliche Stabilität und mehr Planbarkeit, werfen jedoch zugleich integrationspolitische und wirtschaftliche Fragen auf. Daher muss geprüft werden, welchen Spielraum die Schweiz bei künftigen Regulierungen behält und inwieweit ihre wirtschaftspolitische Souveränität gewahrt bleibt. Ziel muss ein diskriminierungsfreier Marktzugang und ein verlässlicher rechtlicher Rahmen für international tätige Unternehmen sein. SwissHoldings wird sich aktiv in die Vernehmlassung einbringen, um sicherzustellen, dass das Paket die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärkt und zum wirtschaftlichen Wohlstand beiträgt. Zugleich sind integrationspolitische Aspekte wie die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des EuGH sorgfältig auf ihre Auswirkungen für den wirtschaftspolitischen Handlungsspielraum zu prüfen.
Freihandelsabkommen
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Freihandelsabkommen (FHA) sind für die exportorientierte Schweiz ein zentrales Instrument zur Diversifizierung der Handelsbeziehungen. Das Netz dieser Abkommen wird dabei stetig weiterentwickelt. Hervorzuheben sind dabei das jüngst erreichte umfassende EFTA-Indien-Abkommen (TEPA), das am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, sowie das EFTA-MERCOSUR-Abkommen, das am 16. September 2025 unterzeichnet worden ist. SwissHoldings unterstützt die konsequente Erweiterung und Modernisierung dieses Abkommensnetzes.
Inhalt
Die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft ist neben den Handelsbeziehungen mit der EU auf ein breit gefächertes Netz von Freihandelsabkommen angewiesen. Die Schweiz verfügt aktuell über 33 Freihandelsabkommen mit 43 Partnern und es werden laufend neue Abkommen abgeschlossen, unterzeichnet und in Kraft gesetzt.
Stand
Die Schweiz verfolgt ihre aktive Freihandelspolitik weiterhin konsequent und baut das Netz internationaler Wirtschaftsabkommen stetig aus. Besonders hervorzuheben sind dabei zwei jüngste Meilensteine: das umfassende EFTA-Indien-Abkommen (TEPA), das am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, sowie das EFTA-MERCOSUR-Abkommen, das am 16. September 2025 unterzeichnet worden ist. Beide Abkommen erweitern den Marktzugang für Schweizer Unternehmen erheblich, stärken den Schutz von Investitionen und schaffen neue Perspektiven im Waren- und Dienstleistungshandel. Des Weiteren führt die Schweizer Regierung weiterhin intensive Gespräche mit Washington, um eine Lösung für den Zollkonflikt zu finden.
Ausblick
Die Schweiz setzt ihre Strategie zur Diversifizierung der Handelsbeziehungen fort. Aktuell werden Verhandlungen mit Vietnam geführt und zeitgleich sind Modernisierungen bestehender Abkommen mit Chile (vgl. Stand) sowie mit Mexiko und der südafrikanischen Zollunion geplant. Des Weiteren wird eine Modernisierung des Freihandelsabkommens mit China angestrebt.
Position
Angesichts wachsender globaler Handelskonflikte und eines zunehmenden Protektionismus ist der Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft essenziell. Diese Abkommen bieten nicht nur Zollvorteile, sondern auch Rechtssicherheit für Unternehmen. Die Diversifizierung der Handelsbeziehungen stärkt die Resilienz der Schweizer Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze. SwissHoldings unterstützt daher die kontinuierliche Erweiterung und Modernisierung von Freihandelsabkommen.
Investitionskontrollen
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Die Einführung einer Investitionskontrolle in der Schweiz befindet sich in einer entscheidenden Phase. Nachdem der Nationalrat im September 2024 eine umfassende Regelung gefordert hatte, strich der Ständerat diese Ausweitung in der Herbstsession 2025 erfolgreich wieder. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 13. bis 14. Oktober behandelt und beschlossen, weitgehend der Position des Ständerats zu folgen. Die Vorlage wird in der Wintersession erneut im Nationalrat behandelt. Der Bundesrat erachtet den bestehenden Rechtsrahmen als ausreichend. SwissHoldings unterstützt diese Position. Die Frage, ob die Schweiz eine Investitionsprüfung einführen soll, kann jedoch nicht losgelöst von den internationalen Entwicklungen beurteilt werden.
Inhalt
Mit der Einführung einer Investitionsprüfung (23.086) sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden können, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden. Die Vorlage soll sich insbesondere gegen staatlich kontrollierte Investoren richten. Die parlamentarische Beratung zur Einführung einer Investitionskontrolle in der Schweiz befindet sich aktuell in einer entscheidenden Phase. Nachdem der Nationalrat im September 2024 auf die Vorlage eingetreten war und eine umfassende Regelung gefordert hatte, strich der Ständerat diese deutliche Ausweitung in der Herbstsession 2025 erfolgreich wieder. Er nahm die Vorlage abschliessend mit 27 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Die Mehrheit des Ständerats hielt die Ausdehnung für zu weitreichend und beschränkte den Anwendungsbereich auf ausländische staatliche Investoren. Aufgrund dieser Anpassungen muss die Vorlage nun erneut im Nationalrat behandelt werden.
Stand
Die parlamentarische Beratung zur Einführung einer Investitionskontrolle in der Schweiz befindet sich in einer entscheidenden Phase. Nachdem der Nationalrat im September 2024 eine umfassende Regelung gefordert hatte, strich der Ständerat diese Ausweitung in der Herbstsession 2025 erfolgreich wieder. Er nahm die Vorlage mit 27 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Die Mehrheit des Ständerats hielt die Ausweitung für zu weitreichend und beschränkte den Anwendungsbereich auf ausländische staatliche Investoren. Aufgrund dieser Änderungen muss die Vorlage nun erneut im Nationalrat behandelt werden.
Ausblick
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 13. bis 14. Oktober behandelt und beschlossen, weitgehend der Position des Ständerats zu folgen. Die Vorlage wird in der Wintersession erneut im Nationalrat behandelt.
Position
Ausländische Direktinvestitionen sind für die Schweiz von zentraler Bedeutung, da sie den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in unserer kleinen und offenen Volkswirtschaft massgeblich fördern. Der Wohlstand der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängen in der kleinen und offenen Schweizer Volkswirtschaft direkt von der Einbindung in die globalen Wertschöpfungsketten ab. Da die Schweizer Unternehmen selbst zu den grössten Direktinvestoren im Ausland gehören, hat die Schweiz ein besonderes Interesse an einem möglichst diskriminierungsfreien und transparenten Zugang zu den internationalen Investitionsmärkten. Dies erreicht die Schweiz am besten dadurch, wenn sie sich selbst offen für ausländische Investitionen zeigt. Der Bundesrat erachtet den bestehenden Rechtsrahmen als ausreichend. SwissHoldings unterstützt diese Position. Die Frage, ob die Schweiz eine Investitionsprüfung einführen soll, kann jedoch nicht losgelöst von den internationalen Entwicklungen beurteilt werden. Wenn von Seiten OECD-Mitglieder flächendeckend Beschränkungen in Bezug auf gewisse ausländische Investitionen eingeführt werden, ist dies bei der Beurteilung des Schweizer Regulierungsansatzes zu berücksichtigen, dies nicht zuletzt auch, um zu verhindern, dass eine Sogwirkung auf die Schweizer Wirtschaft ausgelöst wird.
Investitionsschutzabkommen
Die Schweiz verfügt über eines der weltweit grössten Netze an bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA). Seit einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen ISA neu dem fakultativen Referendum. Investitionsschutzabkommen schaffen ein verlässliches Umfeld, das Schweizer Unternehmen ermöglicht, sicher und nachhaltig im Ausland zu investieren. SwissHoldings begrüsst die Bemühungen weltweit, das Instrumentarium der ISA kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Das ISA mit Saudi-Arabien ist per 8. August 2025 ausgelaufen. Die Verhandlungen für ein neues Abkommen sind bereits weit fortgeschritten.
Inhalt
Die Schweiz verfügt über ein Netz von insgesamt 119 bilateralen Investitionsschutzabkommen. Damit verfügt die Schweiz gemäss UNCTAD nach Deutschland und China weltweit über das drittgrösste Netz solcher Abkommen. Mit dem Abschluss von ISA verbessert die Schweiz die Rahmenbedingungen für Investitionen und stärkt ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort. Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen neu neben den Freihandelsabkommen auch die ISA dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.
Stand
Das erste ISA, zu welchem eine Vernehmlassung durchgeführt worden ist, ist das neue ISA mit Indonesien. Das Abkommen schliesst die Vertragslücke, welche seit dem Ausserkrafttreten des früheren Abkommens im Jahr 2016 bestand. Am 1. August 2024 trat das neue bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Indonesien in Kraft. Saudi-Arabien hat der Schweiz bereits am 9. August 2022 die Kündigung des bilateralen Investitionsschutzabkommens (ISA) mitgeteilt. Ursprünglich sollte das Abkommen am 8. August 2023 auslaufen. Auf beidseitige Einigung hin wurde es jedoch um zwei Jahre verlängert – bis zum 8. August 2025. Die Verhandlungen zu einem neuen Abkommen sind inzwischen weit fortgeschritten. Eine weitere Verlängerung des bestehenden ISA lehnte Saudi-Arabien jedoch ab. SwissHoldings sowie weitere Verbände wurden im Vorfeld konsultiert und über die Entwicklungen informiert.
Ausblick
Das SECO arbeitet kontinuierlich daran, das Netzwerk der Schweizer Investitionsschutzabkommen zu evaluieren und bei Bedarf auszubauen.
Position
Direktinvestitionen sind für die Schweiz zentral: Der Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängen in der kleinen, offenen Volkswirtschaft stark von der globalen Vernetzung ab. Investitionsförder- und Schutzverträge sind essenziell, da Auslandsinvestitionen neben wirtschaftlichen auch politischen Risiken unterliegen. Ein effektiver Investitionsschutz setzt einen Investor-Staat-Schiedsmechanismus voraus. Diese Verfahren haben sich für die Schweiz und ihre Unternehmen bewährt, da sie auf bestehenden internationalen Strukturen (ICSID, UNCITRAL) aufbauen und eine sachorientierte, politisch unabhängige Streitbeilegung ermöglichen. SwissHoldings unterstützt die Weiterentwicklung dieser Mechanismen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zum Schutz vor missbräuchlicher Anwendung.
Unternehmensverantwortung
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Die EU passt ihre Nachhaltigkeitsvorschriften derzeit im Rahmen des so genannten Omnibusprozesses an. Der Bundesrat hat im September 2025 entschieden, einen Gegenvorschlag der neuen Konzernverantwortungsinitiative entgegenzustellen. Dieser soll international abgestimmt sein. Inhaltlich begrüsst SwissHoldings diesen Ansatz grundsätzlich: Nachhaltigkeit soll gestärkt werden – aber mit international koordinierten, praxistauglichen Lösungen statt mit nationalen Sonderregeln.
Inhalt
Die Entwicklung weltweit, insbesondere aber in der EU, sind in den letzten Jahren sowohl in den Bereichen der nicht-finanziellen Berichterstattung wie auch der Sorgfaltsprüfungspflichten rasch vorangeschritten. Die EU hat im Rahmen ihres Green Deals zahlreiche Regelungen verabschiedet, um eine globale Vorreiterrolle einzunehmen. Der Bundesrat prüft derzeit, inwiefern er die von der EU verabschiedeten Regulierungsansätze für die Schweiz übernehmen möchte. Unsicherheiten bestehen, weil die EU-Kommission im Februar 2025 das sogenannte «Simplification Omnibus»-Paket vorgeschlagen hat, das Berichtspflichten reduziert, Haftungsregeln lockert und die Umsetzung verzögert. Im April folgte die «Stop-the-Clock»-Initiative zur Sistierung einzelner Vorschriften. Zusätzlich fordern führende Politiker wie Präsident Macron und Kanzler Merz die Abschaffung des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD).
Stand
Der Bundesrat hat sich Ende März 2025 für ein international abgestimmtes Vorgehen in Sachen Nachhaltigkeitsregulierung ausgesprochen. Konkret wurde entschieden, die regulatorischen Entwicklungen in der EU abzuwarten, bevor weitere Anpassungen im Schweizer Recht geprüft werden. Am 3. September 2025 hat der Bundesrat ferner entschieden, der neu eingereichten Konzernverantwortungsinitiative einen Gegenvorschlag entgegenzustellen. Der Gegenvorschlag soll sich an den Regelwerken orientieren, die derzeit auch in der EU diskutiert werden.
Ausblick
Die genaue Ausgestaltung des Gegenvorschlages wurde noch nicht abschliessend beschlossen. Der Bundesrat plant, eine Vorlage bis Ende März zu präsentieren.
Position
Mit seinem Entscheid setzt der Bundesrat inhaltlich das richtige Zeichen: Nachhaltigkeit soll weiter gestärkt werden – jedoch nicht durch nationale Sonderregeln, sondern im engen Gleichschritt mit den internationalen Entwicklungen. In der aktuellen wirtschaftlichen Lage wären zusätzliche Regulierungen für die Unternehmen nicht tragbar. Die Schweiz verfügt bereits heute über hohe Standards: Unternehmen unterliegen umfassenden Berichtspflichten zu Umwelt-, Menschenrechts- und Sozialrisiken. Dieses Regelwerk ist international anschlussfähig und entspricht den gängigen internationalen Vorgaben.
Während die EU derzeit in mehreren Bereichen dereguliert, fordert die neue Konzernverantwortungsinitiative unrealistische Sonderregeln. Sie ignoriert bestehende Standards und verlangt Haftungsmechanismen, die international unbekannt sind – ein wirtschaftlich und politisch kontraproduktiver Alleingang. Der Bundesrat setzt stattdessen auf internationale Koordination: Nachhaltigkeit soll gefördert werden, aber mit praxistauglichen, abgestimmten Lösungen statt mit isolierten Schweizer Vorschriften.
Kollektiver Rechtsschutz
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Der Ständerat lehnte die Sammelklagen-Vorlage (21.082) in der Herbstsession 2025 deutlich ab und folgte damit dem Nationalrat. Die Vorlage ist damit vom Tisch. Stattdessen soll laut Postulat 25.3954 geprüft werden, ob Schlichtungs- und Ombudsverfahren als Alternativen dienen könnten. SwissHoldings begrüsst die Ablehnung der Vorlage und unterstützt den pragmatischen Ansatz des Postulats.
Inhalt
Die Sammelklagen-Vorlage (21.082) sieht gemäss der Botschaft des Bundesrates vor, dass die bestehende Verbandsklage ausgebaut, eine neue Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen geschaffen wird sowie neu eine Möglichkeit für durch Gerichte als verbindlich erklärte Vergleiche vorgesehen würde.
Stand
Der Ständerat hat in der Herbstsession mit 30 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen entschieden, nicht auf die Sammelklagen-Vorlage einzutreten – und folgt damit dem Entscheid des Nationalrats. Mit diesem Schritt anerkennt er die Risiken einer Klageindustrie und setzt auf bewährte Lösungen.
Die Rechtskommission des Ständerats hat mit dem Postulat 25.3954 eine praxistaugliche Alternative aufgezeigt: Der Bundesrat soll prüfen, ob bestehende Schlichtungs- und Ombudsverfahren als wirksame Alternative zum Ausbau der Verbandsklage dienen können. Solche Verfahren führen bereits heute in bis zu 80 % der Fälle rasch und kostengünstig zu einer Einigung.
Ausblick
Das Postulat 25.3954 zum Ausbau bestehender Schlichtungs- und Ombudsverfahren kommt in der Wintersession in den Ständerat.
Position
Die Wirtschaft lehnt die Vorlage klar ab. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Einführung von Sammelklagen zur Ansiedelung und der ständigen Ausweitung einer professionellen «Klageindustrie» führt. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist das Third-Party Litigation Funding (TPLF), bei dem externe Investoren Klagen finanzieren und so die Bereitschaft erhöhen, Klagen anzustrengen, ohne die eigentlichen Risiken zu tragen. Dies ist keine rein US-amerikanische Entwicklung. Auch in der EU hat die Anzahl Fälle von Sammelklagen in den letzten Jahren signifikant zugenommen, bedingt durch legislative Änderungen und erleichterten Zugang zu Prozessfinanzierungen. Diese Einschätzung spiegelt sich auch in der von economiesuisse und SwissHoldings anfangs Jahr in Auftrag gegebenen Sotomo-Studie wider: Die Experten aus Grossunternehmen und KMU, die bereits Erfahrungen mit Sammelklagen in den USA und der EU gesammelt haben, können die damit verbundenen Risiken besser einschätzen und sprechen sich deshalb verstärkt dafür aus, dass die Schweiz weiterhin auf Sammelklagen verzichten sollte. Besonders die Erfahrungen aus den am stärksten betroffenen EU-Ländern bestärken diese Position. Aus Sicht des Verbandes gibt es keinen Grund, ähnliche Fehlentwicklungen in der Schweiz nachzuvollziehen. Die Qualität des schweizerischen Rechtssystems ist im internationalen Vergleich überdurchschnittlich. Bereits unter geltendem Recht können Betroffene bei Massen- oder Streuschäden ihre Schadenersatzansprüche auch bei kleineren Schäden geltend machen. Durch aktuelle technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, werden diese Möglichkeiten noch weiter ausgebaut.
IFRS-Standardsetzung
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Die IFRS-Stiftung entwickelt globale Rechnungslegungsstandards und beaufsichtigt dabei den IASB, der die finanziellen Standards erstellt, sowie den ISSB, der sich auf Nachhaltigkeitsstandards konzentriert. Die Fertigstellung von IFRS 20 wurde auf das zweite Quartal 2026 verschoben. Auch der ursprünglich für Herbst 2025 geplante Start der nächsten IASB-Agendakonsultation wurde auf 2027 vertagt. SwissHoldings bringt sich mit detaillierten Stellungnahmen aktiv in diese Entwicklungen ein.
Inhalt
Die IFRS-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Ihre Zielsetzung ist es, hochwertige globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die Nutzung und Anwendung dieser Standards zu fördern und eine Konvergenz der nationalen Rechnungslegungsvorschriften mit diesen Standards herbeizuführen. Die Stiftung beaufsichtigt sowohl die Arbeiten des IASB (folglich des Boards, welches die finanziellen Standards herausgibt) wie auch diejenigen des ISSB (folglich des Boards, welches die nicht-finanziellen Standards herausgibt).
Stand
Der ISSB legt seinen Fokus auf die Unterstützung bei der Umsetzung internationaler Nachhaltigkeitsstandards und hat neue Forschungsprojekte zu Biodiversität, Menschenrechten und Human Capital gestartet. Das IASB seinerseits hat mittlerweile die Änderungen an IFRS 19 finalisiert und publiziert. Die Fertigstellung von IFRS 20 zu regulatorischen Geschäftsaktivitäten wurde hingegen auf das zweite Quartal 2026 verschoben. Auch der ursprünglich für Herbst 2025 geplante Start der nächsten IASB-Agendakonsultation wurde auf 2027 vertagt, um diese gemeinsam mit dem ISSB durchzuführen.
Ausblick
Der ISSB und das IASB treiben wichtige Projekte zur Weiterentwicklung globaler Standards voran.
Position
Die detaillierten Positionen sind in den entsprechenden Stellungnahmen des Verbandes abgebildet.
Ausgangslage Finanzstandort Schweiz
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Als Reaktion auf die CS-Krise präsentierte der Bundesrat im Juni 2025 ein Massnahmenpaket zur Stärkung der Stabilität am Finanzplatz Schweiz. Die Frist für die erste Vernehmlassung des Pakets zur Änderung der Eigenmittelverordnung endete Ende September. Zur gleichen Zeit hat der Bund die zweite Vernehmlassung eröffnet. Die Konsultation beinhaltet im Wesentlichen den Vorschlag, ausländische Tochterbeteiligungen systemrelevanter Banken vollständig mit hartem Eigenkapital zu unterlegen. Aus Sicht von SwissHoldings bedarf es einer Regulierung, welche die Stabilität stärkt, ohne die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen zu verschärfen.
Inhalt
Mit dem Massnahmenpaket zur Stärkung der Finanzmarktstabilität zieht der Bundesrat Lehren aus der CS-Krise. Die Vorschläge umfassen Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe und gliedern sich in vier Vernehmlassungen bis 2026. Sie betreffen u.a. Kapitalanforderungen, Liquiditätsbereitstellung, Corporate Governance und Aufsicht.
Stand
Am 14. Juni 2025 hat der Bundesrat die Eckwerte vorgestellt. Die Vernehmlassung zu den Massnahmen auf Verordnungsstufe wurde Ende September 2025 abgeschlossen, SwissHoldings hat sich bei dieser Konsultation eingebracht. Zur gleichen Zeit hat der Bund die zweite Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung eröffnet. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Die Konsultation bezieht sich auf den Vorschlag des Bundesrates, wonach systemrelevante Banken ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Ziel dieser Massnahme ist es, das Schweizer Stammhaus besser vor Verlusten im Ausland zu schützen. Die Umsetzung soll schrittweise über eine Übergangsfrist von sieben Jahren erfolgen und ist Teil des Too-Big-To-Fail-Regelwerks. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 9. Januar 2026.
Ausblick
SwissHoldings wird die weiteren Entwicklungen in diesem Dossier eng verfolgen und sich gezielt in die bevorstehenden Vernehmlassungen einbringen. Parallel dazu wird die Geschäftsstelle, die in den Jahren 2023 und 2024 bereits durchgeführte Umfrage zum Angebot an Finanzdienstleistungen am Standort aktualisieren, insbesondere im Hinblick auf mögliche Veränderungen bei den Konditionen.
Position
Grundsätzlich sind die Mitglieder von SwissHoldings von den regulatorischen Massnahmen des Bundesrats zur Stärkung der Stabilität des Schweizer Bankensektors nicht direkt betroffen, da der Verband keine Banken oder Versicherungen vertritt. Dennoch ist das vorgestellte Massnahmenpaket auch für unsere Mitglieder von grosser Relevanz: Wegen der unter Umständen hohen realwirtschaftlichen Kosten einer Bankenkrise haben die SH-Mitglieder Interesse an einer Regulierung, welche solche Krisen weitgehend verhindert. Unsere Mitglieder sind aber ebenso auf Finanzdienstleistungen angewiesen, die nur von international wettbewerbsfähigen Banken erbracht werden können. Für die Schweiz mit ihrer hochvernetzten internationalen Wirtschaft ist ein international bedeutender Finanzplatz ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Ganz grundsätzlich wird mindestens eine international aufgestellte Grossbank benötigt, damit die zahlreichen global orientierten Unternehmen ihre Geschäfte über den Schweizer Finanzplatz abwickeln können. Ein solch global vernetzter Finanzplatz ist auch eine wichtige Voraussetzung hierfür, dass die Stärke des Schweizer Frankens aufrechterhalten werden kann, welche wiederum ein generell tiefes Zinsniveau und damit niedrige Finanzierungskosten für die Firmen garantiert.
Aus Sicht von SwissHoldings sollen bei der Ausgestaltung der neuen Regulierungsansätze die Auswirkungen auf die Realwirtschaft systematisch mitberücksichtigt werden. Es braucht eine Regulierung, die Stabilität im Finanzsystem schafft, ohne dabei die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen unnötig zu verschärfen. Die neuen regulatorischen Vorgaben dürfen nicht dazu führen, dass die Kreditvergabe an Unternehmen eingeschränkt oder verteuert wird. Banken müssen weiterhin die Flexibilität haben, internationale und komplexe Finanzierungsbedürfnisse industrieller Grossunternehmen abzudecken – etwa bei Infrastruktur-, Export- oder Innovationsprojekten. Nicht zuletzt darf die Regulierung nicht zu Einschränkungen im operativen Finanzmanagement führen, etwa durch Einschränkungen bei Cash-Pooling, höheren Gebühren oder reduzierter Transaktionssicherheit im internationalen Zahlungsverkehr.
Es ist ferner essenziell, dass sich die geplanten gesetzlichen Anpassungen auf systemrelevante Banken fokussieren. Eine Ausweitung auf andere grosse Unternehmen – innerhalb oder ausserhalb der Finanzbranche – ist strikt zu vermeiden.