Sessionsticker

Der SwissHoldings-Sessionsticker informiert über die anstehenden Geschäfte der Wintersession 2024. Der Ticker beinhaltet eine kurze Übersicht über die Geschäfte, den bisherigen Verlauf und Positionen unseres Verbands.

Übersicht

Nationalrat

24.049 BRG. Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028

Empfehlung: SwissHoldings befürwortet den Vorschlag für die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028, da dieser den Privatsektor stärkt, nachhaltige Entwicklung fördert, stabile Rahmenbedingungen schafft und globale Herausforderungen adressiert.

Auf der Agenda am 5. Dezember resp. 12. & 17. Dezember 2024 für die Differenzbereinigung

Die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 sieht vor, dass die Schweiz 11,27 Milliarden Franken für humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Friedensförderung und Menschenrechte bereitstellt. Ziel ist es, flexibel auf globale Veränderungen zu reagieren und in Regionen mit den grössten Bedürfnissen aktiv zu sein. Besondere Schwerpunkte liegen auf Gesundheit, Migration und der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. 

1. Förderung des Privatsektors: Der Privatsektor wird durch Zugang zu Finanzierung, Bildung und globalen Märkten gestärkt. Besonders KMU profitieren von Programmen wie Impact Investing und der Entwicklung nachhaltiger Kapitalmarktsysteme, was auch Schweizer Unternehmen Chancen eröffnet. 

2. Schaffung von Rahmenbedingungen: Institutionelle Unterstützung zielt auf verantwortungsvolle Gouvernanz, Korruptionsbekämpfung und verbesserte Infrastruktur ab, um Handel und Investitionen zu fördern. Dies trägt zur wirtschaftlichen Stabilität und nachhaltigen Entwicklung bei. 

3. Internationale Partnerschaften: Multilaterale Ansätze und Kooperationen zwischen Regierungen, NGOs und Unternehmen bündeln Expertise und stärken den Einfluss der Schweiz auf globale Herausforderungen wie Klimawandel, Migration und Konfliktbewältigung. 

4. Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Die Strategie fördert erneuerbare Energien, nachhaltiges Wassermanagement und Klimaschutzprojekte. Ziel ist eine widerstandsfähige Entwicklung, die auch Marktchancen für grüne Technologien bietet. 

5. Geopolitischer Fokus: 13% des Budgets sind für die Ukraine und deren Wiederaufbau vorgesehen. Der Grossteil wird auf prioritäre Regionen wie Afrika, Naher Osten, Asien und Osteuropa verteilt, um auf Krisen zu reagieren und langfristige Stabilität zu fördern. 

Die bisherigen Ergebnisse zeigen positive Effekte: Bildung für 1,3 Millionen Menschen, humanitäre Hilfe in über 70 Ländern und Klimamassnahmen für 16 Millionen Menschen. Die Effektivität soll durch gezielte Evaluierung weiter gesteigert werden. 

11.09.2024: SR nimmt Vorlage an und folgt grösstenteils den Anträgen des Bundesrates
15.10.2024: APK-N tritt auf Vorlage ein (15:9)
05.11.2024: APK-N nimmt Vorlage mit 14:11 (Entwurf 1) und 14:10 (Entwürfe 2 und 3) an

SwissHoldings begrüsst die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028, da sie zentrale wirtschaftsfreundliche Anliegen umzusetzen versucht: 

1. Förderung des Privatsektors: Durch gezielte Unterstützung von KMU, nachhaltige Finanzierungsinstrumente und einen Fokus auf Wertschöpfungsketten wird ein stabileres Geschäftsumfeld in Entwicklungsländern geschaffen, das zugleich Marktchancen für internationale Unternehmen eröffnet. 

2. Verbesserte Rahmenbedingungen: Transparente Steuer- und Handelspolitiken, Investitionen in Infrastruktur und Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung schaffen eine solide Grundlage für langfristige wirtschaftliche Aktivitäten und Investitionssicherheit in den Partnerländern. 

3. Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Die Förderung erneuerbarer Energien sowie die Unterstützung multilateraler Klimainitiativen stehen im Einklang mit den Zielen vieler multinationaler Unternehmen und schaffen neue Geschäftsfelder. 

4. Partnerschaften und Zusammenarbeit: Durch die Beteiligung des Privatsektors an globalen Initiativen und Partnerschaften können Unternehmen ihre Expertise einbringen und aktiv zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie Gesundheit und Ernährung beitragen.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   denise.laufer@swissholdings.ch

☎   +41 (0)76 407 02 48

24.3822 Mo. APK-N. Die China-Strategie muss verlängert werden!

Empfehlung: SwissHoldings befürwortet die Verlängerung der China-Strategie, da sie den Handel sichert, Arbeitsplätze schützt und die Aussenpolitik der Schweiz stärkt.

Auf der Agenda am 5. Dezember 2024

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats fordert mit einer Motion die Verlängerung der China-Strategie 2021–2024 für die Periode 2025–2028. Diese Strategie ist zentral, um die Beziehungen zum drittwichtigsten Handelspartner der Schweiz zu sichern. Sie stärkt die exportorientierte Wirtschaft, schützt Arbeitsplätze und ermöglicht es der Schweiz, in multilateralen Organisationen aktiv für eine regelbasierte internationale Ordnung einzutreten. Gleichzeitig bleibt der konstruktiv-kritische Dialog, insbesondere zu Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, ein Kernbestandteil. Die Verlängerung würde Kontinuität und Kohärenz in der Schweizer Aussenpolitik gewährleisten und die Interessen der Schweiz angesichts Chinas wachsendem globalen Einfluss wahren. 

27.08.2024: APK-N beschliesst Einreichung der Kommissionsmotion (13:11:1) 

SwissHoldings unterstützt die von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats eingereichte Motion zur Verlängerung der China-Strategie. Die Strategie leistet einen wichtigen Beitrag, um die wirtschaftlichen und politischen Interessen der Schweiz zu wahren. Gleichzeitig ermöglicht sie der Schweiz, ihre Position in multilateralen Organisationen zu stärken und sich für die Einhaltung einer international abgestimmten Vorgehensweise einzusetzen. Eine Verlängerung ist notwendig, um die Stabilität in der Aussenpolitik sicherzustellen. 

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   denise.laufer@swissholdings.ch
☎   +41 (0)76 407 02 48

21.082 BRG. Zivilprozessordnung. Änderung

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, der Mehrheit der RK-N zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten. 

Auf der Agenda am 11. Dezember 2024

Die Sammelklagen-Vorlage gemäss Botschaft des Bundesrates sieht vor, dass die bestehende Verbandsklage ausgebaut, eine neue Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen geschaffen wird sowie neu eine Möglichkeit für durch Gerichte als verbindlich erklärte Vergleiche vorgesehen würde. 

17.10.2024: RK-N beantragt Nichteintreten auf Vorlage (14:10:1) 

SwissHoldings lehnt die Bundesratsvorlage für die Einführung erweiterter Verbandsklagen und Gruppenvergleichen klar ab. Dies hat auch eine Umfrage der Forschungsstelle Sotomo unter der Leitung des renommierten Politgeografen Michael Hermann deutlich gezeigt. Sie ist unnötig und gefährlich. Der Blick ins Ausland bestätigt dies. In Ländern wie dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Deutschland hat die Einführung von Sammelklagen zur Ansiedelung und der ständigen Ausweitung einer professionellen „Klageindustrie“ geführt. Allein in UK haben sich die offenen Rechtsforderungen infolge Sammelklagen-Rechtsfällen zwischen 2016 und 2023 beinahe verzwölffacht. Zudem haben sich in vielen EU-Mitgliedsstaaten viele auf Sammelklagen-spezialisierte Kanzleien insbesondere neu niedergelassen, welche gemäss aktuellen Zahlen zum Teil über 1,3 Milliarden USD in europäische Rechtsfälle investiert halten. Aus Sicht des Verbandes gibt es keinen Grund, solche Fehlentwicklungen auch in der Schweiz nachzuvollziehen. Die Vorlage soll folglich nicht mehr weiterverfolgt werden. Zur effizienten Beilegung von kollektiven Ansprüchen existieren effiziente Streitbeilegungs-Instrumente ausserhalb des Zivilprozesses und damit ausserhalb der Gerichtssäle. Gerade auch im Zuge der aktuellen technologischen Entwicklungen sind hier Lösungen möglich, welche dem zehnjährigen Vorschlag des Bundesrates massgeblich überlegen sind. Die Schweiz tut gut daran, auf die richtige Technologie zu setzen anstatt veraltete und überholte Instrumente in unser Rechtssystem einzuführen.  

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   denise.laufer@swissholdings.ch
☎   +41 (0)76 407 02 48

21.427 pa. Iv. Gredig. Bekämpfung von Zwangsarbeit durch die Ausweitung der Sorgfaltspflicht

Empfehlung: SwissHoldings befürwortet die Fristverlängerung und plädiert für ein kohärentes und international abgestimmtes Regelwerk zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten.  

Auf der Agenda am 20. Dezember 2024

Die parlamentarische Initiative «Bekämpfung von Zwangsarbeit durch die Ausweitung der Sorgfaltspflicht», eingereicht von Corina Gredig (GLP), fordert die Ergänzung des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative um das Verbot von Zwangsarbeit. Insbesondere sollen die Sorgfaltspflichten und Transparenzpflichten (Art. 964quinquies ff. OR) erweitert werden. 

In der autonomen Region Xinjiang werden mehr als eine Million Uigurinnen und Uiguren in Umerziehungs- und Zwangsarbeitslagern festgehalten – ein Zustand, der international als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und von einigen Parlamenten und Regierungen als Völkermord eingestuft wird. Schweizer Unternehmen stehen im Verdacht, durch Geschäftsbeziehungen mit chinesischen Unternehmen, die in Zwangsarbeit involviert sind, gegen internationale Übereinkommen wie die ILO-Kernübereinkommen Nr. 29 und 105 sowie die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu verstossen. 

Die Initiative zielt darauf ab, Schweizer Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, um ihre Lieferketten auf Zwangsarbeit zu überprüfen und eine wirksame Sorgfaltsprüfung durchzuführen. Dies soll nicht nur die Einhaltung von Menschenrechten sicherstellen, sondern auch verantwortungsvoll handelnde Unternehmen vor unlauteren Wettbewerbsvorteilen schützen. Mit der Ausweitung der Sorgfaltspflichten wird eine klare Position gegen Zwangsarbeit und für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen eingenommen. 

20.05.2022: RK-N hat Folge gegeben 
06.09.2022: RK-S stimmt zu 
08.11.2024: RK-N beantragt Verlängerung der Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage um 2 Jahre 

SwissHoldings teilt die Einschätzung, dass die Auslegeordnung des Bundesrates zur EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CS3D) abgewartet werden soll, bevor über das weitere Vorgehen hinsichtlich dieser parlamentarischen Initiative befunden wird. Da die CS3D ebenfalls die Frage der Verankerung verbindlicher Sorgfaltsprüfungen für Unternehmen thematisiert, ermöglicht dies eine kohärente und international abgestimmte Herangehensweise. Vor diesem Hintergrund begrüsst der Verband den Vorschlag der RK-N, die Frist zur Ausarbeitung der Vorlage um zwei Jahre zu verlängern. 

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass der bereits angenommene und von den Unternehmen implementierte Gegenvorschlag der so genannten Unternehmens-Verantwortungs-Initiative bei Art. 964b in Bezug auf den Aspekt «Arbeitnehmerbelange» schon heute die Pflicht für Schweizer Firmen vorsieht, den Aspekt der Zwangsarbeit in die entsprechenden Sorgfaltsprüfungsprozesse zu integrieren: Die Unternehmen werden aufgefordert, detailliert über die verfolgten Konzepte, einschliesslich der Sorgfaltsprüfung, über die ermittelten Risiken und die für das Unternehmen in diesem Bereich wesentlichen Leistungsmerkmale zu berichten.   

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   denise.laufer@swissholdings.ch
☎   +41 (0)76 407 02 48

Ständerat

24.069 BRG. Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Indien. Genehmigung

Empfehlung: SwissHoldings befürwortet das Abkommen, da es Handelshemmnisse abbaut, Investitionen fördert, nachhaltige Entwicklung stärkt und Rechtssicherheit schafft.  

Auf der Agenda am 3. Dezember 2024

Das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien, unterzeichnet am 10. März 2024 in Neu-Delhi, verbessert die wirtschaftlichen Beziehungen beider Regionen erheblich. Es stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf dem indischen Markt und reduziert Diskriminierung gegenüber Ländern wie Australien oder Japan, die bereits ähnliche Abkommen mit Indien abgeschlossen haben. Gleichzeitig verschafft es der Schweiz einen vorübergehenden Vorteil gegenüber Staaten wie der EU und dem Vereinigten Königreich, die noch keine entsprechenden Abkommen mit Indien abgeschlossen haben. Ziel des Abkommens ist es, Handelshemmnisse abzubauen, Rechtssicherheit zu schaffen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu vertiefen. 

Das Abkommen beinhaltet Zollreduktionen für 94,7 % der Schweizer Exporte nach Indien, insbesondere in den Bereichen Pharma, Maschinenbau und Präzisionsinstrumente. Für einige Produkte gelten Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren, um den Marktzugang schrittweise zu erleichtern. Im Dienstleistungssektor werden Standards des WTO-GATS-Abkommens übernommen und durch sektorielle Anhänge ergänzt, die teilweise über internationale Normen hinausgehen. 

Erstmals umfasst das Abkommen ein Kapitel zur Investitionsförderung, das konkrete Promotionsaktivitäten vorsieht. Ziel ist, Investitionen aus EFTA-Staaten nach Indien zu erhöhen, Arbeitsplätze zu schaffen und die Marktpräsenz der Unternehmen zu stärken. Zudem fördert das Abkommen Handel und nachhaltige Entwicklung, mit Verpflichtungen zur Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsstandards. 

Die institutionelle Struktur des Abkommens, inklusive eines gemischten Ausschusses, gewährleistet die Überwachung, Weiterentwicklung und Streitbeilegung. Dies bietet Unternehmen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch Unterstützung bei der Navigation komplexer Marktbedingungen. 

Dieses umfassende Abkommen erleichtert Handels- und Investitionsaktivitäten in einem der am schnellsten wachsenden Märkte der Welt und unterstützt multinationale Unternehmen dabei, ihre Position im globalen Wettbewerb zu stärken. 

25.10.2024: APK-S spricht sich für Genehmigung aus (9:0:2) 

SwissHoldings begrüsst das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien, da es zentrale wirtschaftspolitische Anliegen adressiert: 

1. Zollabbau und Marktzugang: Mit Zollerleichterungen für 94,7% der Schweizer Exporte stärkt das Abkommen den Zugang zum indischen Markt und reduziert Diskriminierung gegenüber anderen Handelspartnern, welche bereits über ein Freihandelsabkommen verfügen. In der Schweiz profitieren insbesondere Schlüsselbranchen wie «Pharma», «Maschinenbau» und «Präzisionsinstrumente» von dem Abkommen. 

2. Investitionsförderung: Das Abkommen enthält erstmals konkrete Massnahmen zur Förderung der  Investitionstätigkeit von Firmen aus dem «EFTA»-Raum in Indien.  Dies setzt Impulse für eine nachhaltige wirtschaftliche Zusammenarbeit und unterstützt die Schaffung von Arbeitsplätzen in beiden Regionen. 

3. Handel und nachhaltige Entwicklung:  Die vorgesehenen Umwelt- und Arbeitsstandards tragen zur Stabilität und Akzeptanz des Abkommens bei.

4. Rechtssicherheit und Streitbeilegung: Klare Regeln für Handel und Dienstleistungen sowie die Einrichtung eines  gemischten Ausschusses zur Überwachung erhöhen  die Verlässlichkeit und Effizienz der Wirtschaftsbeziehungen.

Es schafft wichtige Grundlagen für den Ausbau der Beziehungen zu einem der dynamischsten Märkte der Welt.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   denise.laufer@swissholdings.ch
☎   +41 (0)76 407 02 48

24.039 BRG. Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien 
24.057 BRG. Doppelbesteuerungsabkommen mit Angola 
24.062 BRG. Doppelbesteuerungsabkommen mit Jordanien 
24.059 BRG. Doppelbesteuerung. Abkommen mit Deutschland. Änderung 

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt Eintreten, begrüsst die Modernisierung der DBA und regt an, verbleibende Harmonisierungslücken schrittweise zu schliessen, um internationale Standards zu erfüllen. 

Auf der Agenda am 9. Dezember 2024

Die Schweiz hat mehrere Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) genehmigt. Das Protokoll mit Serbien implementiert die Mindeststandards des BEPS-Projekts und enthält eine Missbrauchsklausel. Das Abkommen mit Angola basiert auf dem OECD-Modell und zielt darauf ab, die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Es enthält auch eine Missbrauchsklausel und eine Klausel zur administrativen Unterstützung. Das DBA mit Jordanien zielt darauf ab, die doppelte Besteuerung von Personen und Unternehmen zu vermeiden und enthält Massnahmen zur Bekämpfung der Gewinnverlagerung. Das Protokoll mit Deutschland passt das Abkommen an die neuen Bedürfnisse der Vertragsstaaten an und implementiert die Mindeststandards des BEPS-Projekts, einschliesslich einer Missbrauchsklausel. Alle Abkommen müssen noch von den Gesetzgebern beider Länder genehmigt werden, um in Kraft zu treten. 

25.09.2024: NR nimmt DBA mit Serbien an (125:18:29)
12.11.2024: WAK-S beantragt Annahme aller vier DBA

SwissHoldings begrüsst die Bemühungen des Bundesrates, die Doppelbesteuerungsabkommen zu modernisieren und somit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken. Diese Abkommen leisten einen wertvollen Beitrag zur Förderung von Investitionen, zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Stärkung der bilateralen Beziehungen. Gleichzeitig sieht SwissHoldings in den aktuellen Abkommen und Änderungsprotokollen Raum für Optimierungen, um internationale Standards und wirtschaftliche Interessen der Schweiz noch besser zu berücksichtigen. 

Die Anpassung des DBA mit Serbien an den BEPS-Mindeststandard und die Aufnahme von Regelungen zur Streitbeilegung werden begrüsst. SwissHoldings sieht in der fehlenden zeitlichen Beschränkung von Verständigungslösungen kein Problem, solange solche Verfahren effizient durchgeführt werden. Dies stärkt die Rechtssicherheit und das Vertrauen in die bilateralen Steuerregelungen. 

Das DBA mit Angola enthält wichtige Regelungen zur Förderung bilateraler Beziehungen, zeigt jedoch erhebliche Zugeständnisse an Angola. Die Quellenbesteuerung technischer Dienstleistungen und ein Residualsatz von 7% auf Zinsen belasten die Schweizer Unternehmen und widersprechen OECD-Standards. Gleichzeitig wird der attraktive Dividendensteuersatz von 5% positiv bewertet. 

Das neue DBA mit Jordanien folgt dem OECD-Muster und bietet mit Residualsätzen von 5% für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren klare Vorteile für Investitionen und Handel. SwissHoldings begrüsst die ausgewogenen Regelungen, die zur weiteren Stärkung der bilateralen Beziehungen beitragen. 

Aus Sicht von SwissHoldings enthält das Änderungsprotokoll zum DBA mit Deutschland weiterhin veraltete Bestimmungen, wie die erweiterte beschränkte Steuerpflicht und den Vorbehalt innerstaatlicher Missbrauchsregeln. Diese widersprechen internationalen Standards und belasten die Rechtssicherheit. Die mangelnde Bereitschaft Deutschlands, diese Aspekte zu harmonisieren, ist bedauerlich.

Martin Hess   Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   martin.hess@swissholdings.ch
☎   +41 (0)78 805 04 95

 24.049 BRG. Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028

Empfehlung: SwissHoldings befürwortet den Vorschlag für die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028, da dieser den Privatsektor stärkt, nachhaltige Entwicklung fördert, stabile Rahmenbedingungen schafft und globale Herausforderungen adressiert.

Auf der Agenda am 10. Dezember resp. 16. Dezember 2024 für die Differenzbereinigung

Für weiterführende Informationen siehe Geschäft im Nationalrat.

24.046 BRG. Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt auf das Geschäft einzutreten, steht aber der Zweiteilung in Entwurf 1 über das Transparenzregister und in Entwurf 2 über die Sorgfaltspflichten in der Beratertätigkeit aufgrund des kommenden OECD-Länderexamens im Jahr 2027 kritisch gegenüber. Vor diesem Hintergrund befürwortet SwissHoldings, dass das Geschäft wieder zusammengeführt und zusammen behandelt wird.

Auf der Agenda am 18. Dezember 2024

Die Bundesgesetzgebung zur Transparenz von juristischen Personen und zur Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter zielt darauf ab, die Bekämpfung von Geldwäsche zu stärken. Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Einführung eines Bundesregisters für wirtschaftlich Berechtigte vorsieht, sowie Sorgfaltspflichten für bestimmte Berufsgruppen, die mit einem hohen Risiko für Geldwäsche konfrontiert sind. Das Register soll von dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geführt werden und den Strafverfolgungsbehörden helfen, die wahren Eigentümer von juristischen Personen zu identifizieren. Der Gesetzesentwurf wurde positiv aufgenommen, obwohl Berufsgruppen, die von den Sorgfaltspflichten betroffen sind, skeptisch sind. Die vorgeschlagenen Massnahmen entsprechen den internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.  

27.08.2024: RK-S beschliesst Eintreten (11:2) und teilt die Vorlage in zwei Entwürfe 
30.10.2024: RK-S empfiehlt Annahme (8:2)

SwissHoldings befürwortet grundsätzlich das Eintreten auf das Geschäft. Gewichtigen Anpassungsbedarf sehen wir hinsichtlich nachfolgender Punkte: 

Vollständige Ausnahmen für börsenkotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften: Bei börsenkotierten Unternehmen und ihren Tochtergesellschaften bestehen bereits griffige Melde- und Offenlegungspflichten für Aktionäre und wirtschaftlich Berechtigte, die bei einer Schwelle von 3% des Aktienkapitals oder der Stimmrechte zu greifen beginnen. Zudem schreiben die für börsenkotierte Unternehmen geltenden Rechnungslegungsstandards und Berichterstattungspflichten der SIX Swiss Exchange eine Offenlegungspflicht von Tochtergesellschaften vor, was bereits zu einer erhöhten Transparenz führt. 

Begrenzung des Zugriffs auf BO-Informationen: Der Zugriff auf Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen soll den einschlägigen Behörden, deren Tätigkeiten für die Erfüllung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung dienen, vorbehalten und das Register daher nicht öffentlich zugänglich sein. 

Fahrlässige Verletzung der Melde- und Auskunftspflicht: Eine fahrlässige Verletzung der Melde- und Auskunftspflicht darf nicht unter die in Art. 41 VE-TJPG festgelegten Strafbestimmungen gestellt werden. Ebenso ist aus unserer Sicht entscheidend, dass Fahrlässigkeit bei Verletzung der Meldepflicht in Art. 37 GwG nicht strafrechtlich verfolgt wird. Mit der vorgelegten Botschaft wird auf die Sanktionierung von fahrlässiger Verletzung verzichtet. 

Unser vollständiges Positionspapier zur Vorlage finden sie hier.

Felix Küng   Manager Recht
✉   felix.kueng@swissholdings.ch
☎   +41 (0)31 356 68 64

23.3224 Mo. (Français) Wicki. Institutionelle Reform der Wettbewerbskommission 

Empfehlung: SwissHoldings unterstützt die kritische Auseinandersetzung und vertiefte Prüfung der Institutionenreform und fordert eine klare Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde und unterstützt daher die Motion.  

Auf der Agenda am 19. Dezember 2024

Die Funktionsweise der Wettbewerbskommission (WEKO) steht in der Kritik, insbesondere in Bezug auf Kommunikation, Nichtbeachtung der Unschuldsvermutung, Dauer der Verfahren und Verfügbarkeit. Eine institutionelle Reform wird gefordert, um die Struktur, Befugnisse und Mittel der Kommission zu überprüfen. Eine funktionale Trennung zwischen Ankläger und Richter muss gewährleistet sein. Eine frühere Gesetzesänderung zur Reform der Wettbewerbsbehörden wurde abgelehnt, aber der Bundesrat plant nun eine erneute Prüfung. Die Schaffung eines unabhängigen Gerichts für Kartellstrafen wird diskutiert, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Die Kommission wird aufgefordert, verschiedene Optionen zu prüfen und Experten zu konsultieren. 

15.11.2023: RK-S beantragt Annahme (8:3:2)  

SwissHoldings begrüsst es, dass die vielfach geforderte Institutionenreform nun parallel zu den laufenden Revisionsarbeiten des Kartellgesetzes aufgenommen wurde. Die angestrebten Änderungen zeigen ein klares Bekenntnis zur Modernisierung und Stärkung der bestehenden institutionellen Strukturen im Bereich des Kartellrechts. Es wird allerdings zu prüfen sein, ob die vorgeschlagenen Änderungen, namentlich kein Systemwechsel, zielführend sind. SwissHoldings wird sich entsprechend an der Vernehmlassung positionieren und setzt sich für eine Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde ein. Ein entsprechendes Positionspapier ist in Erarbeitung.  

Felix Küng   Manager Recht
✉   felix.kueng@swissholdings.ch
☎   +41 (0)31 356 68 64

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