Sessionsticker

Der SwissHoldings-Sessionsticker informiert über die anstehenden Geschäfte der Frühjahrssession 2026. Der Ticker beinhaltet eine kurze Übersicht über die Geschäfte, den bisherigen Verlauf und Positionen unseres Verbands.

Nationalrat

25.072 BRG. Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Erklärungen. Genehmigung 

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Genehmigung der multilateralen Vereinbarung.

Auf der Agenda am 05. März 2026

Die multilaterale GloBE-Vereinbarung ist ein zentrales Instrument zur praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen im Rahmen der OECD Mindestbesteuerung. Sie ermöglicht eine zentralisierte Einreichung des GloBE Information Return (GIR) über die Schweiz – unabhängig davon, ob das Unternehmen seinen Hauptsitz im In- oder Ausland hat. Damit wird vermieden, dass der GIR in jeder relevanten Jurisdiktion separat eingereicht werden muss. Gleichzeitig unterliegen sowohl die Schweiz als auch die empfangenden Länder strengen Datenschutzanforderungen, was für die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zentral ist.

Es handelt sich um ein freiwilliges Instrument: Anders als beim automatischen Austausch von CbCR-Daten besteht für Unternehmen keine Verpflichtung zur Teilnahme.

12.09.2025 BR verabschiedet Botschaft
16.12.2025 SR-Beschluss gemäss Entwurf
13.01.2026 Die Mehrheit der WAK-N nimmt die Vorlage an

SwissHoldings unterstützt die Ratifizierung der Vereinbarung zum Austausch von Steuerinformationen zur OECD-Mindeststeuer (GloBE-Vereinbarung). Die Vereinbarung ermöglicht es Schweizer Unternehmen die international vorgeschriebenen Informationen zentral bei Schweizer Behörden einzureichen und die Informationen über diese anderen Staaten zukommen zu lassen. Ohne Vereinbarung wäre der administrative Aufwand für die betroffenen Unternehmen überwältigend und mit beträchtlichen zusätzlichen Kosten verbunden. Aufgrund technischer Besonderheiten des Abkommens ist SwissHoldings klar der Meinung, dass die GloBE-Vereinbarung unabhängig davon ratifiziert werden sollte, ob die Schweiz die Mindeststeuer umsetzt oder nicht. Aus Unternehmenssicht wäre es zudem wünschenswert, wenn die Vereinbarung bereits für das Geschäftsjahr 2024 Anwendung fände.

Martin Hess  Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

26.3003 Po. WAK-N. Studie zu einem Paradigmenwechsel im Steuersystem angesichts der durch künstliche Intelligenz verursachten Veränderungen des Arbeitsmarktes

Empfehlung: SwissHoldings lehnt das Postulat ab.

Auf der Agenda am 17. März 2026

Der Bundesrat soll eine Studie über einen möglichen Paradigmenwechsel im schweizerischen Steuersystemn durchführen. Konkret geht der Vorstoss von einem schrittweisen Wegfall der Einnahmen aus der Einkommenssteuer aus in einem Szenario, in dem Arbeitnehmende in grossem Umfang durch künstliche Intelligenz (KI) ersetzt werden. Die Studie soll die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und insbesondere deren Folgen für die Steuereinnahmen des Bundes analysieren.

12.01.2026 eingereicht im NR

Dass künstliche Intelligenz die Arbeitsplätze vieler Menschen beeinflusst und weiter beeinflussen wird, steht ausser Frage. Viele gut ausgebildete Menschen werden von den Vorteilen von KI durch eine Steigerung der Wertschöpfung ihrer Arbeit und in der Folge ihrer Löhne profitieren. Gerade für die Schweiz mit ihren vielen gut ausgebildeten Arbeitskräften bei einer gleichzeitig alternden Bevölkerung ist KI mehr als Chance, denn als Gefahr anzusehen. Gleichzeitig sollten auch die Grenzen von KI nicht unbeachtet bleiben (Halluzinationen, Probleme mit neuem Wissen oder Spezialwissen etc.). Dass diese in grosser Zahl auf neues Wissen oder auf Innovation ausgerichtete Arbeitsplätze ersetzen kann, darf bezweifelt werden. Auch handwerkliche Berufe dürften von KI-Anwendungen wenig betroffen sein. Deshalb stehen wir der verlangten Studie skeptisch gegenüber. Vielmehr sollten wir uns überlegen, ob in der künftigen noch kapitalintensiveren Wirtschaftswelt eine Emissionsabgabe auf Eigenkapital und eine Verrechnungssteuer auf Fremdkapital (Obligationen) nicht kontraproduktiv ist. Die rasche und effiziente Allokation von Kapital sollte nicht von Spezialsteuern behindert werden. Die am wenigsten schädlichen Steuern sind die Einkommenssteuer, die Mehrwertsteuer und eine moderate Gewinnsteuer.

Martin Hess  Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

25.092 BRG. Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Chile über die Förderung und den Schutz von Investitionen. Genehmigung

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, dem bilateralen Abkommen zuzustimmen.

Auf der Agenda am 19. März 2026 

Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Chile über die Förderung und den Schutz von Investitionen stärkt den rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Investitionen und verbessert die Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen. Es schafft klare und moderne Regeln zum Schutz von Investitionen und trägt zu stabilen und vorhersehbaren Rahmenbedingungen bei. Damit unterstützt das Abkommen die langfristige wirtschaftliche Zusammenarbeit und erleichtert Schweizer Unternehmen die Tätigkeit in einem wichtigen lateinamerikanischen Markt.

05.12.2025 BR verabschiedet Botschaft

SwissHoldings unterstützt das Abkommen, da es die Rechtssicherheit für Schweizer Investitionen erhöht und stabile Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten in Chile schafft. Ein  erlässlicher Investitionsschutz ist ein zentraler Faktor für international tätige Unternehmen und stärkt die Attraktivität des Standorts sowie die Diversifizierung der internationalen Wirtschaftsbeziehun en. Das Abkommen leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und zur Verbesserung der Investitionsbedingungen für Schweizer Unternehmen.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0)76 407 02 48

26.008 BRG. Aussenwirtschaftspolitik 2025. Bericht

Empfehlung: SwissHoldings unterstützt die im Bericht dargelegte Strategie zur Stärkung und Diversifizierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz.

Auf der Agenda im Ständerat am 03. März 2026
Auf der Agenda im Nationalrat am 19. März 2026

Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2025 bestätigt die Bedeutung einer offenen und regelbasierten Aussenwirtschaftspolitik für die Schweiz. Als kleine, offene Volkswirtschaft ist die Schweiz auf stabile internationale Rahmenbedingungen, verlässlichen Marktzugang sowie den Schutz von Investitionen angewiesen. Vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen und einer Fragmentierung der Weltwirtschaft verfolgt der Bundesrat eine Strategie zur Diversifizierung der Wirtschaftsbeziehungen und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Im Berichtsjahr wurden unter anderem Freihandelsabkommen mit Mercosur, Malaysia, Thailand, Kosovo und der Ukraine sowie ein modernisiertes Investitionsschutzabkommen mit Chile unterzeichnet. Gleichzeitig setzt sich die Schweiz weiterhin für offene Märkte, multilaterale Zusammenarbeit und verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen ein.

14.01.2026 vom BR verabschiedet
10.02.2026 APK-S nimmt den Bericht zur Kenntnis und begrüsst dessen Qualität

SwissHoldings unterstützt die strategische Ausrichtung der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik, die auf offenen Märkten, verlässlichen Rahmenbedingungen und der Diversifizierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen basiert. Angesichts zunehmender geopolitischer Unsicherheiten und protektionistischer Tendenzen ist ein breites Netz von Wirtschaftsabkommn zentral, um den Marktzugang und die Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen zu gewährleisten. Die im Berichtsjahr erzielten Fortschritte, insbesondere der Abschluss neuer Freihandels- und Investitionsschutzabkommen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz und zur langfristigen Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0)76 407 02 48

Ständerat

25.066 BRG. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Thailand. Genehmigung

Empfehlung: SwissHoldings unterstützt das Abkommen.

Auf der Agenda am 03. März 2026

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Thailand schafft zeitgemässe wirtschaftliche Rahmenbedingungen und erleichtert Schweizer Unternehmen den Zugang zu einem dynamisch wachsenden Markt. Es optimiert die Voraussetzungen für den Warenhandel, stärkt die Rechtssicherheit und unterstützt die Diversifizierung der Absatzmärkte.

25.06.2025 BR verabschiedet Botschaft
17.12.2025 NR-Beschluss gemäss Entwurf
13.01.2026 APK-S stimmt einstimmig zu

SwissHoldings befürwortet das Abkommen, da es die wirtschaftlichen Beziehungen stärkt und Schweizer Unternehmen in Asien zusätzliche Chancen eröffnet. Es ist umfassend ausgestaltet und beinhaltet neben dem Warenhandel auch Dienstleistungen, Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums sowie Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung und zur Kooperation. Die wachsenden Handelsströme zwischen den EFTA-Staaten und Thailand unterstreichen das wirtschaftliche Potenzial des Abkommens. Die begleitende Nachhaltigkeitsanalyse weist zudem positive wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen aus und bestätigt die verantwortungsvolle Ausgestaltung der Vorlage.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0)76 407 02 48

25.070 BRG. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kosovo. Genehmigung

Empfehlung: SwissHoldings unterstützt das Abkommen. 

Auf der Agenda am 03. März 2026

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kosovo schafft zeitgemässe wirtschaftliche Rahmenbedingungen und klare Regeln für den Handel mit Waren und Dienstleistungen. Es erleichtert den Zugang zu einem wachsenden Markt in Südosteuropa und stärkt die bilaterale Zusammenarbeit zwischen den beiden Freihandelspartnern.

03.09.2025 BR verabschiedet Botschaft
17.12.2025 NR-Beschluss gemäss Entwurf
13.01.2026 APK-S stimmt Abkommen einstimmig zu

SwissHoldings befürwortet das Abkommen, da es Schweizer Unternehmen neue Chancen in einem schnell wachsenden Markt eröffnet und zur Diversifizierung der Absatzmärkte beiträgt. Das Abkommen ist umfassend ausgestaltet und beinhaltet neben dem Warenhandel auch Dienstleistungen, technische Standards, den Schutz des geistigen Eigentums, Wettbewerbsfragen sowie nachhaltige Entwicklung. Der deutliche Anstieg des bilateralen Handelsvolumens in den letzten Jahren unterstreicht das wirtschaftliche Potenzial, das durch das Abkommen weiter gestärkt wird. Die strukturierten Verhandlungen seit 2022 und die vorgängigen Kooperationsformate zeigen zudem das gemeinsame Interesse an einer langfristigen und stabilen Partnerschaft.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0)76 407 02 48

25.084 BRG. Modernisiertes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine. Genehmigung

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, dem modernisierten Freihandelsabkommen
zuzustimmen.

Auf der Agenda am 03. März 2026

Das modernisierte Freihandelsabkommen wird um neue Bestimmungen ergänzt, insbesondere in den Bereichen elektronischer Handel, nachhaltige Entwicklung, kleine und mittlere Unternehmen sowie technische Zusammenarbeit. Zudem werden die Regelungen zum Warenhandel, zum Schutz des geistigen Eigentums und zum öffentlichen Beschaffungswesen weiterentwickelt.

12.11.2025 BR verabschiedet Botschaft
13.01.2026 APK-S heisst das Abkommen einstimmig gut

SwissHoldings unterstützt das modernisierte Abkommen. Die Aktualisierung des bestehenden Abkommens trägt dazu bei, Diskriminierungen gegenüber anderen Handelspartnern zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Das Abkommen leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für international tätige Schweizer Unternehmen. 

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0)76 407 02 48

26.008 BRG. Aussenwirtschaftspolitik 2025. Bericht

Empfehlung: SwissHoldings unterstützt die im Bericht dargelegte Strategie zur Stärkung und Diversifizierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz.

Auf der Agenda im Ständerat am 03. März 2026
Auf der Agenda im Nationalrat am 19. März 2026

Die vollständige Dokumentation zur Vorlage finden Sie im Kapitel «Nationalrat» weiter oben.

25.090 BRG. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Kroatien. Änderung 

Empfehlung: SwissHoldings befürwortet das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen.

Auf der Agenda am 09. März 2026

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Kroatien beinhaltet zwei Anpassungen. Zum einen integriert es die BEPS Mindeststandards, zu denen sich die Schweiz als OECD-Mitglied verpflichtet hat und die bereits in vielen Schweizer DBAs umgesetzt sind. Des Weiteren enthält es eine Aktualisierung der Bestimmungen zum steuerlichen Informationsaustausch, auf Basis der neusten Version des OECD-Musterabkommens. Die Aktualisierungen beruhen auf internationalen Standards.

26.11.2025 BR verabschiedet Botschaft
23.01.2026 WAK-S beantragt einstimmig die Annahme

SwissHoldings befürwortet die Übernahme der BEPS-Mindeststandards in die Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen. SwissHoldings empfiehlt daher auch im Falle von Kroatien die Genehmigung des Änderungsprotokolls. Bedauerlich ist, dass es die Schweiz bei den Verhandlungen unterlassen hat, die Nullsatzregelungen im Bereich der Dividenden und der Zinsen aus dem AIA-Abkommen mit der EU ins bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien zu überführen. 

Martin Hess  Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

25.091 BRG. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Belgien. Änderung

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Annahme des Änderungsprotokolls.

Auf der Agenda am 09. März 2026

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Belgien sieht zwei zentrale Änderungen vor. Einerseits werden die BEPS-Mindeststandards umgesetzt, zu deren Einhaltung sich die Schweiz im Rahmen ihrer OECD-Mitgliedschaft verpflichtet hat und die bereits in vielen Schweizer DBAs umgesetzt sind. Andererseits werden die Regelungen zum steuerlichen Informationsaustausch an die aktuelle Fassung des OECD-Musterabkommens angepasst.

26.11.2025 BR verabschiedet Botschaft 
23.01.2026 WAK-S beantragt einstimmig die Annahme  

SwissHoldings unterstützt die Umsetzung der BEPS-Mindeststandards in den schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen. Entsprechend spricht sich SwissHoldings auch im Fall von Belgien für die Genehmigung des Änderungsprotokolls aus und beantragt dem Ständerat, dieses am 9. März 2026 anzunehmen.

Martin Hess  Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

25.4748 Mo. Rieder. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG)

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Ablehnung der Motion.

Auf der Agenda am 09. März 2026

Die Motion verlangt eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Konkret soll der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten, strukturierten Produkten sowie mit Kryptowährungen neu einer Umsatzsteuer unterliegen. In Bezug auf die Steuersätze soll sich der Bundesrat an den geltenden Abgabesätzen der Umsatzsteuer für Aktien und Obligationen orientieren. Mit der Motion erhofft sich der Motionär insbesondere bedeutende Mehreinnahmen zur Stabilisierung des Bundeshaushalts.

19.12.2025 eingereicht im SR

SwissHoldings lehnt die Besteuerung von derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten durch die Stempelabgaben entschieden ab. Bei diesen handelt es sich nicht primär um spekulative Transaktionen, sondern sie dienen der Absicherung. Unsere Mitgliedunternehmen nutzen Derivate, um sich gegen Währungs- oder Zinsrisiken abzusichern. Diese Instrumente sind demnach absolut zentral für einen funktionierenden Kapitalmarkt, und sie sind ökonomisch näher an einer Versicherung als an einer klassischen Finanztransaktion. Höhere Transaktionskosten verteuern auch die Erträge der Sozialversicherungen. Die breite Bevölkerung bekäme dies zu spüren, da die Erträge aus diesen Anlagen der breiten Allgemeinheit zugutekommen.

Steuersystematisch würde eine Doppel- oder Mehrfachbesteuerung entstehen. Die den Derivaten zugrunde liegenden Wertschriften (Aktien, Obligationen etc.) unterstehen bereits der Umsatzabgabe, weshalb eine zusätzliche Besteuerung der Derivate zu Mehrfachbelastungen führen würde. Kein anderer Finanzplatz besteuert derivative Finanzinstrumente und strukturierte Produkte mit einer umfassenden Finanztransaktionssteuer.

Die Schweiz hat bereits heute eine ergiebige Finanztransaktionssteuer mit breitem Anwendungsbereich. Die Schweiz besteuert Transaktionen mit in- und ausländischen Aktien, in- und ausländischen Obligationen sowie in- und ausländischen Fonds, während Frankreich, Italien, Spanien, UK und Irland nur gewisse inländische Aktien und Finanztransaktionen besteuern, die den Kauf von Aktien ersetzen. Finanzplätze wie Singapur oder die USA kennen keine Finanztransaktionssteuern, die EU hat kürzlich ihr Projekt für eine umfassende Finanztransaktionssteuer definitiv aufgegeben.

Martin Hess  Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

25.4621 Ip. Michel Matthias. Der “Digital Omnibus” der EU entlastet die Wirtschaft. Was macht die Schweiz?

Empfehlung: SwissHoldings begrüsst die Interpellation. Die bürokratische Belastung für die Wirtschaft ist zu reduzieren und die Schweiz soll keine Insel im digitalen Raum werden.

Auf der Agenda am 10. März 2026

Das Bundesamt für Justiz arbeitet gegenwärtig an der Botschaft zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarats, während die EU ihre Regulierung im digitalen Bereich gezielt entschlackt. Die Interpellation möchte daher Fragen hinsichtlich regulatorischer Auswirkungen der “Digital Omnibus” Regulierung, zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Digitalwirtschaft und der digitalen Entbürokratisierung beantwortet sehen.

18.12.2025 eingereicht im SR

Wir sind überzeugt, dass es für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz entscheidend ist, dass die Verwaltung die regulatorischen Entwicklungen im Bereich des digitalen Rechtsrahmens im Ausland aktiv berücksichtigt. Dabei gilt es neben der EU auch die Entwicklungen in anderen Jurisdiktionen wie Singapur oder den USA zu berücksichtigen. Im Sinne der Interpellation sehen wir ebenfalls, dass das digitale Umfeld sein Potenzial nur dann entfaltet, wenn es rasch, breit und ohne unnötige Hürden in der Wirtschaft Fuss fassen kann.

Felix Küng   Leiter Recht 
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64

24.3209 Mo. Juillard. Für eine souveräne digitale Infrastruktur in der Schweiz im Zeitalter der künstlichen Intelligenz

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Ablehnung der Motion.

Auf der Agenda am 11. März 2026

Die Motion “Für eine souveräne digitale Infrastruktur in der Schweiz” adressiert die Besorgnis, dass mit der Nutzung von künstlicher Intelligenz Cyberangriffe raffinierter werden und dadurch ernsthafte Risiken für Schweizer Unternehmen, kritische Infrastrukturen und den Schutz sensibler Daten darstellt. Sie verlangt daher vom Bundesrat eine Gesetzesrevision vorzulegen, welche den Bund ermächtigt, den Aufbau einer souveränen digitalen Infrastruktur (einschliesslich eines Cloud-Dienstes und einer eigenständigen Austauschplattform) voranzutreiben, mitzufinanzieren und zu überwachen. Diese soll in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, den Kantonen und den Forschungsinstituten stattfinden.

14.03.2024 eingereicht in SR
22.05.2024 BR empfiehlt Ablehnung
13.02.2026 SIK-S beantragt einstimmig die Annahme der Motion

Die Privatwirtschaft sorgt aus eigenem Interesse für ihre Cybersicherheit, und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschungsinstituten ist bei den Mitgliedern von SwissHoldings fest verankert. Daher erachten wir die vorgeschlagenen staatlichen Aktivitäten zusätzlich zu den bereits  (insbesondere gestützt auf das EMBAG) weiterhin als unnötig.

Felix Küng   Leiter Recht 
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64

26.018 BRG. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia. Genehmigung

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zuzustimmen. 

Auf der Agenda am 17. März 2026

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia verbessert den Marktzugang und stärkt die Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen in einem wichtigen Markt in Südostasien. Es sieht für 99,9 Prozent der heutigen Schweizer Exporte nach Malaysia Zollerleichterungen vor und reduziert bestehende Handelshemmnisse. Das Abkommen umfasst neben dem Warenhandel auch Dienstleistungen, Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, öffentliches Beschaffungswesen sowie technische Zusammenarbeit. Damit schafft es moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und unterstützt die Diversifizierung der Schweizer Exportmärkte.

28.01.2026 BR verabschiedet Botschaft
10.02.2026 APK-S genehmigt das Abkommen

SwissHoldings unterstützt das Abkommen, da es den Marktzugang verbessert und die wirtschaftlichen Beziehungen zu einem wichtigen Partner in Südostasien stärkt. Es trägt zur Diversifizierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen bei und reduziert das Risiko einer Benachteiligung gegenüber anderen Handelspartnern mit vergleichbaren Abkommen. Das Abkommen leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen und zur Stärkung der internationalen Tätigkeit Schweizer Unternehmen.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0)76 407 02 48

25.3940 Mo. WAK-N. Mehr Rechtssicherheit im Verrechnungssteuergesetz (VStG) und im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG)

Empfehlung: SwissHoldings befürwortet die Motion.

Auf der Agenda am 18. März 2026

Die Motion will vom Bundesrat eine Änderung des Verrechnungssteuergesetzes und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben, mit welcher: 

  1. die Bestimmungen zur Festsetzungsverjährung des Mehrwertsteuergesetzes auch für die anderen beiden Steuerarten übernommen werden;
  2. die Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung der behördlichen Praxis des Mehrwertsteuergesetzes auch bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben gelten sollen;
  3. der Schutz vor Bestrafung in Analogie zu Artikel 96 Absatz 3 MWSTG für die anderen beiden Steuerarten übernommen wird.

24.06.2025 eingereicht im NR
27.08.2025 BR beantragt die Ablehnung der Motion
08.09.2025 Annahme durch NR
13.11.2025 Die Mehrheit der WAK-S beantragt eine Änderung zu 15 Jahren Verjährungsfrist anstelle von 10 Jahren

SwissHoldings unterstützt die von der Motion geforderten technischen Anpassungen. Die von der WAK-S beantragte Angleichung der Verjährungsfrist bei der Verrechnungssteuer an   jene der Einkommens- und Gewinnsteuer scheint SwissHoldings angebracht. Die Regeln zur Veröffentlichung der behördlichen Praxis im Verrechnungssteuer- und im Stempelabgabenbereich sind im Vergleich zu jenen im Mehrwertsteuerbereich tatsächlich  verbesserungswürdig. Deshalb begrüssen wir die vorgeschlagenen Verbesserungen in diesem Bereich. Die verlangte Übernahme des Schutzes vor der Bestrafung im Sinne von Artikel 96 Absatz 3 MWSTG sollte unseres Erachtens genauer geprüft werden. Mit der Annahme der Motion können diese Prüfarbeiten an die Hand werden.

Martin Hess   Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

25.4400 Mo. WAK-S. Strategische Erhöhung der Schweizer Standortattraktivität inmitten der Mindestbesteuerung

Empfehlung: SwissHoldings befürwortet die Motion.

Auf der Agenda am 18. März 2026

Die Motion verlangt vom Bundesrat, eine Strategie zur nachhaltigen Erhöhung der Standortattraktivität der Schweiz zu entwickeln. Diese soll insbesondere steuerliche Anreizsysteme umfassen. Solche Systeme spielen in einem zunehmend internationalen Wettbewerb eine zentrale Rolle.

23.10.2025 eingereicht im SR
26.11.2025 BR empfiehlt Ablehnung

SwissHoldings betrachtet eine Strategie zur nachhaltigen Erhöhung der Standortattraktivität der Schweiz als unerlässlich und dringlich. Der Bund muss selbst aktiv werden und zusammen mit Kantonen und Wirtschaft eine Strategie entwickeln und in der Folge ein Massnahmenpaket schnüren. Nur so kann sichergestellt werden, dass weiterhin genügend wertschöpfende Aktivitäten in der Schweiz angesiedelt werden respektive die bestehenden Aktivitäten hier verbleiben.

Singapur beispielsweise setzt intensiv auf Qualified Refundable Tax Credits, was ihnen ermöglicht, vielen Unternehmen auf mindeststeuerkonforme Weise international attraktive Steuerraten anzubieten. Mittlerweile hat auch die OECD bzw. das Inclusive Framework festgestellt, dass sich die Mindeststeuer öffnen muss, weshalb die Staaten für Unternehmen mit Substanz (Personal, Sachanlagen)mindeststeuerkonforme Steuermassnahmen einführen dürfen (sog. Substance-based Tax Incentives). Mit diesen Massnahmen wurde die 15 Prozentgrenze für Unternehme mit viel Substanz in einem Land stark aufgeweicht und der internationale Steuerwettbewerb wieder belebt. Andere Staaten werden diesen neuen Spielraum rasch nutzen, um sich im internationalen Standortwettbewerb optimal zu positionieren und steuerlich lukrative Konzernaktivitäten anzuziehen und ihre mittelgrossen Unternehmen international zu stärken. Verzichtet die Schweiz darauf, den neuen Spielraum rasch zu nutzen, könnte sie in wenigen Jahren wirtschaftlich und finanziell zu den Verlierern gehören. Die neuen Steuermassnahmen sind für die Schweiz jedoch vor allem eine Chance. Mit einem insbesondere auf Innovation im weiteren Sinne ausgerichteten Paket könnte es ihr gemäss ersten Einschätzung gelingen, ihre wirtschaftliche und finanzielle Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Da die Schweiz bereits heute über viele in- und ausländische Unternehmen mit Substanz in den Bereichen F&E&I oder hochwertige Produktion verfügt, sollte die Schweiz diese neuen Chancen nicht verpassen.

Martin Hess   Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

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