Sessionsticker

Der SwissHoldings-Sessionsticker informiert über die anstehenden Geschäfte der Sommersession 2026. Der Ticker beinhaltet eine kurze Übersicht über die Geschäfte, den bisherigen Verlauf und Positionen unseres Verbands.

Nationalrat

25.084 BRG. Modernisiertes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine. Genehmigung

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, dem modernisierten Freihandelsabkommen zuzustimmen.

Auf der Agenda am 01. Juni 2026

Das modernisierte Freihandelsabkommen wird um neue Bestimmungen ergänzt, insbesondere in den Bereichen elektronischer Handel, nachhaltige Entwicklung, kleine und mittlere Unternehmen sowie technische Zusammenarbeit. Zudem werden die Regelungen zum Warenhandel, zum Schutz des geistigen Eigentums und zum öffentlichen Beschaffungswesen weiterentwickelt.

12.11.2025 BR verabschiedet Botschaft
03.03.2026 Annahme durch SR
24.03.2026 APK-N heisst das Abkommen einstimmig gut

SwissHoldings unterstützt das modernisierte Abkommen. Die Aktualisierung des bestehenden Abkommens trägt dazu bei, Diskriminierungen gegenüber anderen Handelspartnern zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Das Abkommen leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für international tätige Schweizer Unternehmen.

Gabriel Rumo  Direktor
gabriel.rumo@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 68

25.3940 Mo. WAK-N. Mehr Rechtssicherheit im Verrechnungssteuergesetz (VStG) und im Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG)

Empfehlung: SwissHoldings befürwortet die Motion.

Auf der Agenda am 02. Juni 2026

Die Motion will vom Bundesrat eine Änderung des Verrechnungssteuergesetzes und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben, mit welcher: 

  1. Die Bestimmungen zur Festsetzungsverjährung des Mehrwertsteuergesetzes auch für die anderen beiden Steuerarten übernommen werden; 
  2. die Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung der behördlichen Praxis des Mehrwertsteuergesetzes auch bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben gelten soll;
  3. der Schutz vor Bestrafung in Analogie zu Artikel 96 Absatz 3 MWSTG für die anderen beiden Steuerarten übernommen wird.

24.06.2025 eingereicht im NR 
27.08.2025 BR beantragt Ablehnung der Motion
08.09.2025 Annahme durch NR
18.03.2026 Annahme durch SR mit Änderung hinsichtlich der Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist von 10 auf 15 Jahre
19.05.2026 WAK-N stimmt Änderungsvorschlag des SR zu

SwissHoldings unterstützt die von der Motion geforderten technischen Anpassungen. Die von der WAK-S beantragte Angleichung der Verjährungsfrist bei der Verrechnungssteuer an jene der Einkommens- und Gewinnsteuer scheint SwissHoldings angebracht. Die Regeln zur Veröffentlichung der behördlichen Praxis im Verrechnungssteuer- und im Stempelabgabenbereich sind im Vergleich zu jenen im Mehrwertsteuerbereich tatsächlich verbesserungswürdig. Deshalb begrüssen wir die vorgeschlagenen Verbesserungen in diesem Bereich. Die verlangte Übernahme des Schutzes vor der Bestrafung im Sinne von Artikel 96 Absatz 3 MWSTG sollte unseres Erachtens genauer geprüft werden. Mit der Annahme der Motion können diese Prüfarbeiten an die Hand genommen werden.

Martin Hess  Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

25.4264 Mo. Mühlemann. Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Annahme der Motion.

Auf der Agenda am 02. Juni 2026

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt Massnahmen zu treffen, welche die Investitionstätigkeit von Unternehmen in der Schweiz stärken und dadurch die volkswirtschaftliche Dynamik verbessern. Der Bundesrat soll dabei insbesondere Überabschreibungen und Steuergutschriften für grosse Investitionen prüfen, um Investitionskosten in der Schweiz gezielt zu senken. Mit einem entsprechenden Paket können attraktive Arbeitsplätze im Bereich Forschung und Entwicklung, bei Hauptsitzfunktionen sowie in der Produktion international tätiger Unternehmen langfristig gesichert und KMU entlastet werden.

26.09.2025 eingereicht im SR
19.11.2025 BR beantragt die Ablehnung der Motion
16.12.2025 Annahme durch SR
19.05.2026 WAK-N lehnt Motion knapp ab

Die Standortattraktivität der Schweiz steht aktuell unter hohem Druck. So hat die OECD-Mindeststeuer die steuerliche Attraktivität der Schweiz während der letzten Jahre erodieren lassen und die Steuerbelastung vieler Unternehmen erhöht. Eine Abschaffung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz ist aktuell nicht hilfreich. SwissHoldings begrüsst aber explizit Bemühungen, die steuerliche Attraktivität wiederherzustellen und befürwortet es, wenn seit kurzem international zulässige Instrumente auch Schweizer Unternehmen zur Verfügung stehen würden. Im Zentrum steht dabei die Möglichkeit sogenannter Substance-based Tax Incentives. Dadurch könnten beispielsweise hochwertige Produktionsaktivitäten steuerlich gefürdert werden. Da solche Steuermassnahmen sowohl KMU als auch von der Mindeststeuer betroffenen Grossunternehmen offenstehen, kann das Risiko ausgeschlossen werden, dass diese als Related Benefits von der OECD kritisiert werden. Im Gegenteil sind solche Massnahmen von der OECD explizit zugelassen und für «gut» befunden worden. Dies etwa im Unterschied zu Patentboxen.

Überabschreibungen auf Sachinvestitionen ist eine von mehreren Möglichkeiten, die der Bundesrat zur Stärkung des Schweizer Industriestandorts näher prüfen sollte. Sie helfen bei der gezielten Förderung von grösseren Investitionen beispielsweise zur Schaffung von Arbeitsplätzen im F&E-Bereich oder von hochwertiger Produktionsaktivitäten. Gegenüber dem Instrument Subventionen, welches viele andere Staaten inflationär anwenden, haben Überabschreibungen den Vorteil, dass sie nur erfolgreichen Unternehmen zukommen. Während bei Unternehmen, die Verluste schreiben, die Überabschreibungen ins Leere fallen, profitieren Unternehmen, die Gewinne schreiben, von einer Reduktion ihrer Gewinnsteuerlast. Aus Unternehmenssicht reduzieren Überabschreibungen die Kosten grösserer Investitionen. Überabschreibungen können auf Bundes- oder Kantonsebene vorgesehen werden. Neben obligatorischen Lösungen können den Kantonen fakultative Lösungen mit gewissen Freiräumen gewährt werden.

Eine weitere prüfenswerte Massnahme sind Steuergutschriften für grössere Investitionen. Sie könnten ein interessantes Instrument zur Abfederung der Nachteile der OECD-Mindestbesteuerung für die Schweiz sein. Neben Grossunternehmen können auch mittelgrosse Unternehmen von diesem Instrument profitieren. Wie bei den Überabschreibungen würden nur Unternehmen profitieren, die wirtschaftlich erfolgreich sind und damit Gewinne erwirtschaften und Gewinnsteuerzahlungen leisten. Zentral bei diesem Instrument ist es, dass es OECD-konform umgesetzt wird.

Martin Hess  Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

25.4265 Mo. Mühlemann. Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Annahme der Motion.

Auf der Agenda am 02. Juni 2026 

Mit der Motion 25.4265 wird der Bundesrat beauftragt Massnahmen zu treffen, dass Unternehmen mehr in der Schweiz forschen, entwickeln, produzieren und ihre Produkte und Dienstleistungen weltweit vertreiben. Dabei sollen insbesondere zusätzliche Steuergutschriften für Produktionskosten und Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Betracht gezogen werden.

Bei der Prüfung soll dem veränderten Steuer- und Standortwettbewerb seit Einführung der OECD-Mindeststeuer Rechnung getragen werden. Besonders zu prüfen sind neue Instrumente, die international bereits Anwendung finden. Dazu gehören namentlich Qualified Refundable Tax Credits, die sich international als zukunftsträchtiges Instrument etablieren und beispielsweise in Singapur erfolgreich eingesetzt werden. Der Bund soll insbesondere eruieren, was er tun kann, dass solche Instrumente auch in der Schweiz breit Anwendung finden und die Kantone sie zur Stärkung ihrer Wirtschaft nutzen.

26.09.2025 eingereicht im SR
19.11.2025 BR beantragt die Ablehnung der Motion
16.12.2025 Annahme durch SR
19.05.2026 WAK-N lehnt Motion knapp ab

Die Schweizer Wirtschaft steht seit der Rückkehr der Machtpolitik auf  internationaler Ebene enorm unter Druck. Die USA erheben auf viele Schweizer Exporte einen Zoll. Auch die EU hat in bestimmten Bereichen Zölle auf Schweizer Exporten angekündigt. Gleichzeitig haben die OECD-Mindeststeuer und die damit verbundenen ungleichen internationalen Wettbewerbsbedingungen – sowohl die USA, aber auch China und Indien wollen Ausnahmen – negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Schweiz. Damit die Schweiz ihren Wohlstand beibehalten und weiter ausbauen kann, muss jetzt entschieden werden, wie sich die Schweiz neu aufstellen soll und welche Instrumente sie in eine erfolgreiche Zukunft führen. Dabei ist der Fokus insbesondere auch auf neue international zulässige Ansätze zu richten. Die beiden Motionen tun dies und würden die Standortattraktivität der Schweiz klar stärken. SwissHoldings begrüsst sie daher ausdrücklich.

Qualified refundable tax credits sind neben Substance-based Tax Incentives ein gemäss den OECD-Mindeststeuervorgaben international zulässiges Instrument. Verschiedene Staaten setzen dieses bereits erfolgreich ein. Besonders hervorzuheben ist Singapur, welches damit wertschöpfungsintensive Aktivitäten fördert und anzieht. Den Kantonen steht diese Massnahme grundsätzlich offen. Allerdings wird sie aktuell nur wenig genutzt und sollte daher gezielt gefördert werden. Weiter sollte der Bund prüfen, was er tun kann, um Schweizer Produktionsaktivitäten zu fördern. Ein von den Kantonen zu gewährender Steuerabzug, ähnlich dem bestehenden Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen könnte eine solche Massnahme sein und sollte deshalb eingehend geprüft werden.

Martin Hess  Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

25.4412 Mo. FK-S. Zentralisierung gemeinsamer Verwaltungsdienste zur Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Annahme der Motion.

Auf der Agenda am 02. Juni 2026 

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um gemeinsame Verwaltungsdienste wie Finanzen, Personal, Beschaffungen, Übersetzungen und IT-Support, soweit möglich, zu zentralisieren. Damit soll die Effizienz der Bundesverwaltung erhöht, Doppelspurigkeiten abgebaut, Kosten reduziert und die Qualität der Dienstleistungen verbessert werden.

10.11.2025 eingereicht im SR
12.03.2026 BR empfiehlt Annahme der Motion
12.03.2026 SR nimmt Motion an
13.05.2026 FK-N unterstützt Motion

SwissHoldings begrüsst die Bestrebungen, die Bundesverwaltung effizienter zu gestalten, dabei Doppelspurigkeiten abzubauen und Kosten einzusparen, und steht daher für die Annahme der Motion ein.

Felix Küng   Leiter Recht 
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64

26.033 BRG. Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Mercosur. Genehmigung

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, dem Freihandelsabkommen zuzustimmen.

Auf der Agenda im am 17. Juni 2026

Das Freihandelsabkommen EFTA–Mercosur umfasst den Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen sowie verbesserten Marktzugang. Es regelt den Handel mit Waren und Dienstleistungen, Investitionen, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen und Wettbewerb und enthält Bestimmungen zu technischen Standards, Nachhaltigkeit und Streitbeilegung.

25.02.2026 BR verabschiedet Botschaft
05.05.2026 APK-N nimmt das Abkommen mit 15 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen an.

SwissHoldings unterstützt das Abkommen, da es Schweizer Wirtschaftsakteuren den Zugang zu einem grossen Markt mit über 250 Millionen Konsumenten erleichtert. Für einen Grossteil der Handelsgüter ist eine schrittweise Senkung bzw. Abschaffung der Zölle vorgesehen. Zudem werden mit der Förderung von Investitionen und Dienstleistungen neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet, auch für KMU. Einheitliche Regeln stärken die Rechtssicherheit, während verbindliche Umwelt- und Sozialstandards als integrale Bestandteile des Abkommens vorausgesetzt werden.

Gabriel Rumo   Direktor
gabriel.rumo@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 68

26.018 BRG. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia. Genehmigung 

Empfehlung: SwossHoldings empfiehlt, dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zuzustimmen.

Auf der Agenda im am 17. Juni 2026

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia verbessert den Marktzugang und stärkt die Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen in einem wichtigen Markt in Südostasien. Es sieht für 99,9 Prozent der heutigen Schweizer Exporte nach Malaysia Zollerleichterungen vor und reduziert bestehende Handelshemmnisse. Das Abkommen umfasst neben dem Warenhandel auch Dienstleistungen, Investitionen, Rechte an geistigem Eigentum, Ursprungsregeln, öffentliches Beschaffungswesen sowie technische Zusammenarbeit. Damit schafft es moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und unterstützt die Diversifizierung der Schweizer Exportmärkte.

28.01.2026 BR verabschiedet Botschaft
17.03.2026 Annahme durch SR
24.03.2026 APK-N genehmigt das Abkommen mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung

SwissHoldings unterstützt das Abkommen, da es den Marktzugang verbessert und die wirtschaftlichen Beziehungen zu einem wichtigen Partner in Südostasien stärkt. Verbindliche Bestimmungen zur Einhaltung von Menschenrechten sowie zu Arbeits- und Umweltschutz, einschliesslich spezifischer Regelungen für Produktion und Handel von Palmöl und dessen Derivaten, sind im Abkommen vorgesehen. Dieses trägt zur Diversifizierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen bei und reduziert das Risiko einer Benachteiligung gegenüber anderen Handelspartnern mit vergleichbaren Abkommen. Das Abkommen leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen und zur Stärkung der internationalen Tätigkeit Schweizer Unternehmen.

Gabriel Rumo   Direktor
gabriel.rumo@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 68

25.090 BRG. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Kroatien. Änderung

Empfehlung: SwissHoldings befürwortet das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen.

Auf der Agenda im am 18. Juni 2026

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Kroatien beinhaltet zwei Anpassungen. Zum einen integriert es die BEPS-Mindeststandards, zu denen sich die Schweiz als OECD-Mitglied verpflichtet hat und die bereits in vielen Schweizer DBAs umgesetzt sind. Des Weiteren enthält es eine Aktualisierung der Bestimmungen zum steuerlichen Informationsaustausch, auf Basis der neusten Version des OECD-Musterabkommens. Die Aktualisierungen beruhen auf internationalen Standards.

26.11.2025 BR verabschiedet Botschaft
09.03.2026 Annahme durch SR
19.05.2026 WAK-N beantragt Genehmigung

SwissHoldings befürwortet die Übernahme der BEPS-Mindeststandards in die Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen. SwissHoldings empfiehlt daher auch im Falle von Kroatien die Genehmigung des Änderungsprotokolls.  Bedauerlich ist, dass es die Schweiz bei den Verhandlungen unterlassen hat die Nullsatzregelungen im Bereich der Dividenden und der Zinsen aus dem AIA-Abkommen mit der EU ins bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien zu überführen.

Martin Hess  Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

25.091 BRG. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Belgien. Änderung

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Annahme des Änderungsprotokolls.

Auf der Agenda im am 18. Juni 2026

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Belgien sieht zwei zentrale Änderungen vor. Einerseits werden die BEPS-Mindeststandards umgesetzt, zu deren Einhaltung sich die Schweiz im Rahmen ihrer OECD-Mitgliedschaft verpflichtet hat und die bereits in vielen Schweizer DBAs umgesetzt sind. Andererseits werden die Regelungen zum steuerlichen Informationsaustausch an die aktuelle Fassung des OECD-Musterabkommens angepasst.

26.11.2025 BR verabschiedet Botschaft
09.03.2026 Annahme durch SR
19.05.2026 WAK-N beantragt Genehmigung

SwissHoldings unterstützt die Umsetzung der BEPS-Mindeststandards in den schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen. Entsprechend spricht sich SwissHoldings auch im Fall von Belgien für die Genehmigung des Änderungsprotokolls aus.

Martin Hess  Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

Ständerat

25.092 BRG. Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Chile über die Förderung und den Schutz von Investitionen. Genehmigung 

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, dem bilateralen Abkommen zuzustimmen.

Auf der Agenda am 02. Juni 2026

Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Chile über die Förderung und den Schutz von Investitionen stärkt den rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Investitionen und verbessert die Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen. Es schafft klare und moderne Regeln zum Schutz von Investitionen und trägt zu stabilen und vorhersehbaren Rahmenbedingungen bei. Damit unterstützt das Abkommen die langfristige wirtschaftliche Zusammenarbeit und erleichtert Schweizer Unternehmen die Tätigkeit in einem wichtigen lateinamerikanischen Markt. 

05.12.2025 BR verabschiedet Botschaft 
09.03.2026 Annahme durch NR
20.04.2026 APK-S beantragt einstimmig die Annahme

SwissHoldings unterstützt das Abkommen, da es die Rechtssicherheit für Schweizer Investitionen erhöht und stabile Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten in Chile schafft. Ein verlässlicher Investitionsschutz ist ein zentraler Faktor für international tätige Unternehmen und stärkt die Attraktivität des Standorts sowie die Diversifizierung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Das Abkommen leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und zur Verbesserung der Investitionsbedingungen für Schweizer Unternehmen.

Gabriel Rumo   Direktor
gabriel.rumo@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 68

26.3221 Mo. Z’Graggen. Impulsprogramm zur Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Ablehnung der Motion.

Auf der Agenda am 09. Juni 2026

Die Motion «Impulsprogramm zur Stärkung der digitalen Souveränität der Schweiz» will, dass der Bundesrat ein Impulsprogramm zur Förderung der digitalen Souveränität der Schweiz entwickelt. Dadurch soll gezielte Anschubfinanzierungen unter anderem digitale Infrastrukturen und Open-Source-Technologien gestärkt, Abhängigkeiten reduziert und die Wettbewerbsfähigkeit durch Zusammenarbeit von Staat, Wirtschaft und Wissenschaft gesichert werden.

19.03.2026 eingereicht im SR

SwissHoldings sieht die Motion als nicht zielführend an, denn es gibt bereits staatlich geförderte Strukturen in diesem Bereich, wie zum Beispiel der Schweizerische Nationalfonds oder Innosuisse. Dies ist aus Sicht von SwissHoldings ausreichend. Grundsätzlich soll der Wettbewerb entscheiden, welche Produkte respektive Infrastrukturen sich durchsetzen. Einer darüberhinausgehenden staatlichen Strukturpolitik steht SwissHoldings daher ablehnend gegenüber.

Felix Küng   Leiter Recht 
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64

26.3236 Mo. Burkart. Unternehmensentlastung. Anspruch auf Verfahrensführung durch eine Behörde bei Mehrfachzuständigkeiten

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Annahme der Motion.

Auf der Agenda am 09. Juni 2026

Mit der Motion «Unternehmensentlastung. Anspruch auf Verfahrensführung durch eine Behörde bei Mehrfachzuständigkeit» soll das Unternehmensentlastungsgesetz dahingehend ergänzt werden, dass bei Mehrfachzuständigkeiten in wirtschaftsrechtlichen Verfahren eine zentrale Verfahrensführung durch eine Behörde sichergestellt wird. Dies soll die Koordination verbessern, Doppelspurigkeiten reduzieren und die Verfahrenseffizienz erhöhen

19.03.2026 eingereicht im SR

Die administrative Belastung der Wirtschaft, insbesondere der Unternehmen, ist zu reduzieren. Dabei gilt es, den Behördenkontakt für Unternehmen effizient zu gestalten. Diese Anliegen anerkennt der Bundesrat, doch steht er der Motion ablehnend gegenüber. SwissHoldings begrüsst die Motion, denn mit ihr werden konkrete Massnahmen für eine effizientere Ausgestaltung des Behördenkontaktes angedacht.

Felix Küng   Leiter Recht 
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64

26.3234 Mo. Caroni. Eine Lohnprozentbremse für die Schweiz

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt die Annahme der Motion.

Auf der Agenda am 11. Juni 2026

Die Motion will, dass ähnlich den verfassungsmässigen Schranken für Steuererhöhungen auch für die Sozialversicherungsbeiträge in der Verfassung Schranken vorgesehen werden. Damit soll nicht nur bei einer Steuererhöhung, wie bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV, sondern auch bei einer Erhöhung der Lohnbeiträge zugunsten der AHV eine obligatorische Volksabstimmung duchgeführt werden.

19.03.2026 eingereicht im SR

Die Anpassung von Verfassungsbestimmungen im Rahmen eines obligatorischen Referendums zwingt die Politik dazu, neue finanzielle Belastungen der Bevölkerung mit grösserer Zurückhaltung zu beschliessen. Ob die neuen Belastungen in Form von höheren Lohnabzügen oder durch höhere Steuern umgesetzt werden, sollte keine Rolle spielen. Im Sinne gleich langer Spiesse sollte deshalb der politische Prozess z.B. für Mehrwertsteuererhöhungen zugunsten der 13. AHV-Rente der gleiche sein, wie bei zusätzlichen Lohnabzügen zugunsten der 13. AHV-Rente. Zudem erachten wir die Verteuerung von Arbeit durch höhere Lohnbeiträge zugunsten von höheren Altersrenten als volkswirtschaftlich besonders schädlich.

Martin Hess  Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

25.064 BRG. Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG). Änderung (Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen)

Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, der Rückweisung an den Bundesrat zuzustimmen.

Auf der Agenda am 17. Juni 2026

Mit der durch den Bundesrat verabschiedeten Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes sollen Medienunternehmen für die Nutzung ihrer journalistischen Leistungen, wie Text- und Bildvorschauen (Snippets) durch grosse Onlinedienste eine Vergütung erhalten. Die Rechte sollen gemäss Vorschlag kollektiv verwertet werden. Durch die Rückweisung des Geschäfts soll die Vorlage 25.064 um die Motion Gössi 24.4596, welche in der Wintersession an den Bundesrat überwiesen wurde, ergänzt werden.

20.06.2025 BR verabschiedet Botschaft
02.03.2026 NR Rückweisung an den BR
27.03.2026 WBK-S beantragt einstimmig, der Rückweisung an den Bundesrat und dem Auftrag zuzustimmen

Bei der Ergänzung der zurückgewiesenen Fassung muss der Gesamtkontext des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Schweiz berücksichtigt werden, um ein Gleichgewicht zwischen technischer Innovation und dem Respektieren der Urheberrechte zu finden. Dabei ist der internationalen Entwicklung Rechnung zu tragen und es darf keine Insellösung Schweiz entstehen.

Felix Küng   Leiter Recht 
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64

25.083 BRG. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Simbabwe

Empfehlung: SwissHoldings unterstützt die Ratifizierung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit Simbabwe.

Auf der Agenda am 18. Juni 2026

Doppelbesteuerungsabkommen unterstützen Investitionen und den gegenseitigen Handel der beteiligten Staaten. Besonders Entwicklungsländer können mit diesen Abkommen für ihre wirtschaftliche Entwicklung unentbehrliche ausländische Investitionen fördern. Doppelbesteuerungsabkommen stärken die Rechtssicherheit für investierende Unternehmen, verhindern Doppelbesteuerungen und tragen dank ihrer Bestimmungen zum Informationsaustausch auch zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und doppelter Nichtbesteuerung bei. Doppelbesteuerungsabkommen dienen deshalb sowohl den Interessen investierender Unternehmen als auch jenen der Steuerverwaltungen der jeweiligen Staaten.

Das vorliegende Doppelbesteuerungsabkommen beruht auf dem OECD-Musterabkommen, enthält eine Bestimmung zum Informationsaustausch nach internationalem Standard und beinhaltet die OECD-Vorgaben des BEPS-Projekts. Gleichzeitig enthält es verschiedene Sonderregeln des UNO-Musterabkommens, welches speziell den Bedürfnissen von Entwicklungsländern Rechnung tragen soll (z.B. Betriebsstättenregelung). Die im Abkommen vorgesehenen Residualsätze für Lizenzgebühren, aber auch für Zinsen sind etwas hoch angesetzt. Gewisse Regelungen, wie die Quellensteuer auf Entschädigungen für Geschäftsführungsdienste, technische und Beratungsdienste (Art. 13) entsprechen nicht den Idealvorstellungen der Schweiz. Ohne solche Regelungen aus dem UNO-Musterabkommen kann die Schweiz mit afrikanischen Staaten allerdings keine Doppelbesteuerungsabkommen vereinbaren.

05.11.2025 BR verabschiedet Botschaft
23.01.2026 WAK-S sistiert Beratung und verlangt Bericht zum Kosten-Nutzen-Verhältnis neuer DBAs
24.03.2026 WAK-S beantragt einstimmig Annahme des Abkommens

SwissHoldings ist der Ansicht, dass das vorliegende Doppelbesteuerungsabkommen mit Simbabwe eine ausgewogene Gesamtlösung darstellt. Einzelne Regelungen entsprechen nicht den Idealvorstellungen unserer Mitgliedunternehmen. Diese sind jedoch klar der Ansicht, dass die Vorteile des neuen Abkommens gegenüber den Nachteilen dieser aus dem UNO-Musterabkommen übernommenen Regelungen überwiegen. Die Erweiterung des Schweizer Abkommensnetzes ist ein wichtiges Anliegen der allermeisten in Afrika und Asien tätigen Mitgliedunternehmen von SwissHoldings.

Martin Hess  Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95

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