Stand: 26.06.2025

Der Bundesrat hat Ende Dezember den Abschluss der Verhandlungen mit der EU bekanntgegeben. Mit dem neuen Vertragspaket («Bilaterale III») sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) auf eine stabile und langfristige Grundlage gestellt werden. Am 13. Juni 2025 wurden die neu verhandelten Verträge in die Vernehmlassung geschickt. Die Bilateralen III sind für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grosser Bedeutung und beinhalten unter anderem die Absicherung des gegenseitigen Marktzugangs, die Versorgungssicherheit im Energiebereich und die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Innovation und Gesundheit.

 

Inhalt

Mit dem Vertragspaket «Bilaterale III» sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU stabilisiert und weiterentwickelt werden. Es umfasst die Aktualisierung bestehender Abkommen (z. B. Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, MRA) sowie neue Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Gleichzeitig setzt es auch die von der EU verlangte Klärung des institutionellen Rahmens um. Dafür wurde ein Paketansatz gewählt. Statt die institutionellen Fragen gesamthaft in einem horizontal ausgelegten Abkommen zu regeln, sollen die institutionellen Fragen in jedem Abkommen einzeln sektorspezifisch gelöst werden.

Stand

Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat das ausgehandelte Vertragspaket zur Vernehmlassung freigegeben. Laut eigener Einschätzung erfüllt das Paket die Zielsetzungen des Verhandlungsmandats. Es beinhaltet eine institutionelle Regelung für bestehende und künftige Binnenmarktabkommen, neue Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit sowie die Beteiligung an Bildungs- und Innovationsprogrammen der EU. Damit ist ein zentraler Meilenstein in den Beziehungen zur EU erreicht.

Ausblick

Der Bundesrat will die Vernehmlassung bis Ende 2025 abschliessen und die Botschaft ans Parlament Anfang 2026 vorlegen.

Position

SwissHoldings begrüsst die Bemühungen des Bundesrates basierend auf einem neuen Vertragspaket mit der EU («Bilaterale III») die bisherigen Beziehungen weiter auf eine solide und dauerhafte Grundlage zu stellen. Stabile, verlässliche und diskriminierungsfreie Beziehungen zur EU als wichtigste Handelspartnerin der Schweizer Volkswirtschaft sind von zentraler Bedeutung. Die bilateralen Abkommen sind ein bewährtes Instrument zur Sicherung des Marktzugangs und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Mit dem neuen Paket gehen jedoch auch wesentliche institutionelle Änderungen einher – insbesondere mit Blick auf die dynamische Übernahme von EU-Recht und den Einbezug des EuGH in den Streitbeilegungsmechanismus. Diese bieten Unternehmen zwar rechtliche Stabilität und mehr Planbarkeit, werfen jedoch zugleich integrationspolitische und wirtschaftliche Fragen auf. Daher muss geprüft werden, welchen Spielraum die Schweiz bei künftigen Regulierungen behält und inwieweit ihre wirtschaftspolitische Souveränität gewahrt bleibt. Ziel muss ein diskriminierungsfreier Marktzugang und ein verlässlicher rechtlicher Rahmen für international tätige Unternehmen sein. SwissHoldings wird sich aktiv in die Vernehmlassung einbringen, um sicherzustellen, dass das Paket die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärkt und zum wirtschaftlichen Wohlstand beiträgt. Zugleich sind integrationspolitische Aspekte wie die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des EuGH sorgfältig auf ihre Auswirkungen für die wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit zu prüfen.

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