In diesem Jahr beschäftigen uns gleich mehrere schwergewichtige Steuervorlagen. Am 13. Februar beschliessen Volk und Stände über die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Auch die für unsere Unternehmen essenzielle Verrechnungssteuerreform wird voraussichtlich in diesem Jahr an der Urne entschieden. Schliesslich kommen auch richtungsweisende Entscheide zum OECD-Digitalbesteuerungsprojekt auf uns zu.

Im Juni 2021 stimmten die eidgenössischen Räte der Abschaffung der volkswirtschaftlich schädlichen und insbesondere in Wirtschaftskrisen klar kontraproduktiven Emissionsabgabe auf Eigenkapital zu. Von linker Seite wurde dagegen das Referendum ergriffen, weshalb bereits am 13. Februar 2022 Volk und Stände über die Vorlage beschliessen dürfen.

SwissHoldings begrüsst die Änderung des Stempelgesetzes klar. Die Emissionsabgabe gehört nach unserem Empfinden zu den volkswirtschaftlich schädlichen Steuern. Sie trifft Unternehmen, denen ein wirtschaftlich vorausschauender Staat keine zusätzlichen Belastungen auferlegt.

Die Emissionsabgabe belastet in der Praxis die folgenden drei Typen von Unternehmen, die sich bei ihren Aktionären neues Eigenkapital beschaffen müssen:

  1. Unternehmen im Überlebenskampf (z.B. wegen Covid-19),
  2. Start-ups und
  3. Gesellschaften, die namhafte Investitionen tätigen wollen, für welche das selbst erarbeitete Eigenkapital (zurückbehaltene Gewinne) nicht ausreicht (z.B. Ausbau von Produktionskapazitäten in der Schweiz).

Unsere Mitgliedunternehmen müssen glücklicherweise nur selten neues Eigenkapital bei den Aktionären beschaffen. Viele unserer Unternehmen mussten deshalb während der letzten zwanzig Jahre nie oder nur in seltenen Fällen Emissionsabgabe zahlen. Dennoch können auch unsere Mitgliedunternehmen von einer Krise betroffen und zur Sicherung ihres Überlebens auf neues Kapital der Aktionäre angewiesen sein. Deshalb unterstützen auch wir die Abschaffung dieser volkswirtschaftlich besonders schädlichen Steuer.

Von sämtlichen EU-Staaten kennen nur Spanien und Griechenland eine ähnliche Steuer wie die Schweizer Emissionsabgabe. Die EU-Kommission plant aktuell auf neu geschaffenem Eigenkapital sogar eine Gewinnsteuerreduktion zu gewähren (DEBRA). Anstelle einer Steuer auf neuem Eigenkapital, will also die EU eine Steuervergünstigung für neu geschaffenes Eigenkapital gewähren.

 

Zur Verrechnungssteuerreform im Zinsbereich

SwissHoldings ist sehr erfreut, dass die eidgenössischen Räte die für unsere Mitgliedunternehmen essenzielle Verrechnungssteuerreform beschlossen haben. Auch gegen diesen lohnenden Schritt zur Verbesserung der Schweizer Standortpolitik wurde das Referendum ergriffen; die Sammelphase ist noch nicht abgeschlossen, aber auch bei dieser Vorlage ist davon auszugehen, dass Volk und Stände das letzte Wort haben werden.

SwissHoldings ist überzeugt, dass diese Reform nicht nur den Wirtschaftsstandort stärkt, sondern auch die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden erhöhen wird.

Mit der Beseitigung der bestehenden Hindernisse im Finanzierungsbereich gewinnt die Schweiz beispielsweise deutlich an Attraktivität als Hauptsitzstandort. Staaten mit zahlreichen Hauptsitzen internationaler Unternehmen werden die Gewinner der OECD-Mindestbesteuerungsregeln (Säule 2) sein. Wird in einem Staat einer Tochtergesellschaft der Mindeststeuersatz von 15 Prozent unterschritten, ist der Hauptsitzstaat verpflichtet, die Differenz zwischen dem effektiven Steuersatz (z.B. 12%) und dem OECD-Mindeststeuersatz (15%) zu besteuern. Damit nicht genug. Neben der Gewinnsteuer kann ein Hauptsitzstaat von den Dividenden an ausländische Aktionäre gemäss den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen einen beträchtlichen Teil für sich behalten. Die Zusatzeinnahmen aus der Verrechnungssteuer auf Dividenden betragen bei grossen Schweizer Unternehmen netto durchaus 500 Mio.  Franken und mehr pro Jahr. Diese signifikanten und während der letzten zwanzig Jahre ständig gewachsenen Steuereinnahmen stehen für andere politische Projekte zur Verfügung (z.B. Bildung, Altersvorsorge, öffentlicher Verkehr). Steuerlich attraktive Bedingungen für Unternehmen sind nicht mit tiefen Einnahmen für den Schweizer Fiskus gleichzusetzen – im Gegenteil. Ein attraktives Steuerumfeld trägt zum Wachstum wertschöpfungsintensiver Unternehmen bei und führt zu höheren Steuereinnahmen von Unternehmen.

“Die Schweiz ist einer der global attraktivsten Wirtschaftsstandorte. Davon profitieren wir alle in vielerlei Hinsicht enorm. Stellen wir die Weichen so, dass wir unseren Spitzenplatz auch in Zukunft verteidigen können.”

Die Verrechnungssteuer-Vorlage ist jedoch nicht nur für unsere Konzerne von grosser Bedeutung, auch KMU und Start-Ups profitieren von der Reform. So dürften dank der Reform auch mittelgrosse Schweizer Unternehmen künftig den Obligationenmarkt häufiger nutzen und sich günstiger als über Bankkredite fremdfinanzieren. Für Start-ups dürfte Eigenkapital das primäre Finanzierungsinstrument bleiben. Gemäss Auskunft gewisser Start-ups, beispielsweise im Bereich der Bekämpfung des Klimawandels, sei ein starker Obligationenmarkt allerdings auch für sie vorteilhaft, weshalb sie die Reform unterstützen.

Wird die Vorlage bei einer allfälligen Volksabstimmung angenommen, kann sie hoffentlich bereits auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten

 

Zur OECD-Digitalbesteuerung

Der Bundesrat hat am 12. Januar seine Pläne zur Umsetzung von Säule 2 der OECD-Digitalbesteuerung (Mindestbesteuerung) bekannt gegeben. SwissHoldings unterstützt die Pläne des Bundesrats, die Vorgaben zügig umzusetzen. Aktuell ist noch unklar, welche unserer Mitglieder betroffen sind und in welchem Umfang diese höhere Gewinnsteuerzahlungen in der Schweiz leisten werden. Wir gehen allerdings aufgrund der letzten Umfrage davon aus, dass insbesondere die besten Steuerzahler der Schweiz bedeutende Zusatzzahlungen hier werden leisten müssen. Bei der Abstimmung zur Abschaffung der Emissionsabgabe, wie auch bei einer allfälligen Abstimmung über die Verrechnungssteuerreform, sollte dies mitberücksichtigt werden.

 

Fazit

Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen starken Zunahme der Staatsschulden des Bundes sollten Steuerreformen vorangetrieben werden, die Wachstum und möglichst rasch höhere Steuereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden ermöglichen. Die Verrechnungssteuerreform und die Abschaffung der Emissionsabgabe verfügen in dieser Hinsicht über ein ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Gemäss Schätzungen des Bundes werden die beiden Reformen bereits in fünf Jahren zu Mehreinnahmen führen.

Die Schweiz ist einer der global attraktivsten Wirtschaftsstandorte. Davon profitieren wir alle in vielerlei Hinsicht enorm. Stellen wir die Weichen so, dass wir unseren Spitzenplatz auch in Zukunft verteidigen können.

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