Sessionsrückblicke

Ständerat

19.4635 Mo. Ettlin Erich. Die Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden

In der letzten Sessionswoche nahm der Ständerat mit 23 zu 17 Stimmen bei 5 Enthaltungen eine Motion an, die verlangt, dass die bei der Verrechnungssteuer geltende Direktbegünstigungstheorie ausnahmslos durch die Dreieckstheorie ersetzt wird.

Der Wechsel zur Dreieckstheorie bei der Verrechnungssteuer wird einerseits eine kohärente Behandlung des gleichen Sachverhalts bei der Gewinnsteuer und der Verrechnungssteuer ermöglichen, andererseits wird dieser Schritt auch von der Lehre im Bereich des Steuerrechts begrüsst. Auch sie befürwortet den Wechsel zur international üblichen Dreieckstheorie, auf der auch sämtliche dem OECD- oder dem UN-Musterabkommen nachgebildeten Doppelbesteuerungsabkommen beruhen.

SwissHoldings begrüsst die Annahme der Motion ausdrücklich. Gerade für international tätige Schweizer Unternehmen, die über ausländische Tochter und Schwestergesellschaften verfügen, führt die Direktbegünstigungstheorie zu absurden und nicht nachvollziehbaren Zusatzbelastungen. Die vom Bundesrat für die Beibehaltung der Direktbegünstigungstheorie vorgebrachten Argumente sind für uns nicht nachvollziehbar.

Als nächstes muss der Nationalrat zur Annahme oder Ablehnung des Vorstosses äussern.

Weiterführende Informationen zur Motion können Sie unserer Eingabe an die WAK-SR vom 23. Oktober 2021 entnehmen.

Beide Räte

21.024 Verrechnungssteuergesetz. Stärkung des Fremdkapitalmarkts

SwissHoldings ist sehr erfreut, dass der National- und Ständerat bei der Vorlage zur Reform der Verrechnungssteuer die letzten Differenzen erfolgreich ausräumen konnten und sie in den Schlussabstimmungen deutlichen angenommen haben. Während die Vorlage bei Vertreterinnen und Vertretern der bürgerlichen Parteien grundsätzlich unbestritten war, wurde sie von den Grünen und der Sozialdemokratischen Partei bis zum Schluss abgelehnt. Letztgenannte hat bereits ein fakultatives Referendum in den Raum gestellt. Wird die Vorlage bei einer allfälligen Volksabstimmung angenommen, kann sie hoffentlich bereits auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Wir sind überzeugt, dass die Reform den Schweizer Fremdkapitalmarkt stärken wird, indem die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abgeschafft und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufgehoben werden. Damit soll es attraktiver werden, inländische Obligationen aus der Schweiz heraus zu emittieren. Vom Bund in Auftrag gegebene Studien versprechen nicht nur Vorteile für den Wirtschaftsstandort, sondern auch substanzielle Mehreinnahmen für den Schweizer Fiskus. Auch profitieren Bund, Kantone und Gemeinden aufgrund der Reform von tieferen Fremdkapitalzinsen im Umfang von bis zu 200 Mio. Franken pro Jahr (Untersuchung der Eidgenössischen Steuerverwaltung).

Die Verrechnungssteuerreform auf Fremdkapitalzinsen stellt für den Wirtschaftsstandort Schweiz eine Chance dar, in einem weiteren Bereich international an Attraktivität zuzulegen und einen der wichtigsten Nachteile als Hauptsitzstandort zu beseitigen. Vor dem Hintergrund der Attraktivitätseinbusse des Wirtschaftsstandorts Schweiz aufgrund des OECD-Digitalbesteuerungsprojekts stellt die Verrechnungssteuerreform eine willkommene Gegenmassnahme dar.

Weiterführende Informationen zur Verrechnungssteuerreform können Sie dem Dossier-Verrechnungssteuerreform entnehmen.

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