Nationalrat
21.073 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Nordmazedonien
21.074 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Japan
In der ersten Sessionswoche befasste sich die grosse Kammer mit zwei DBA-Änderungsprotokollen.
Das Protokoll mit Nordmazedonien (21.073) enthält eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards, eine Missbrauchsklausel sowie die Anpassung der Bestimmung zum Informationsaustausch nach internationalem Standard über den Informationsaustausch auf Ersuchen.
Die Vorlage wurde im Nationalrat mit 181 Stimmen einstimmig angenommen.
Das Protokoll mit Japan (21.074) sieht ebenfalls eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards sowie eine Missbrauchsklausel vor. Es enthält zudem die Revision einiger Bestimmungen (z. B. Dividenden, Zinsen, internationaler Verkehr und Unternehmensgewinne) unter Einbezug der aktuellen Abkommenspolitik der beiden Vertragsparteien.
Das Änderungsprotokoll mit Japan wurde mit 134 zu 41 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.
SwissHoldings unterstützte im Vorfeld die Anpassungen der DBA.
Die beiden Vorlagen gehen nun in den Ständerat, wobei sie am 25. April 2022 von der WAK-SR vorberaten werden.
Ständerat
16.438 Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen
In der ersten Sessionswoche lehnte der Ständerat es mit 27 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung zum zweiten Mal ab, auf das Geschäft zur Einführung einer Lohnobergrenze von CHF 1 Million bei Bundesbetrieben einzutreten. Angestossen hatte die Vorlage alt SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) im Jahr 2016 mit einer parlamentarischen Initiative. Mehrere Berichte zum Thema folgten.
Mit dem erneuten Nichteintreten des Ständerats ist das Geschäft nun definitiv erledigt und vom Tisch.
Die beiden Kammern waren sich über das Eintreten auf die Vorlage nicht einig: Während das Anliegen im Nationalrat Zustimmung fand war der Ständerat konsequent kritischer eingestellt. In der kleinen Kammer wurde namentlich vorgebracht, die Ziele der Vorlage, angemessene Bezüge sicherzustellen und Lohexzesse zu stoppen, liessen sich mit dem Gesetz aus dem Nationalrat nicht erreichen. Die Unternehmen seien bezüglich Struktur, Rechtsform und Aufgaben zu unterschiedlich, als dass sie sich über einen Kamm scheren liessen. Angemessene Bezüge liessen sich nicht mit einer starren Obergrenze sicherstellen, so Kommissionssprecher Stefan Engler.
SwissHoldings begrüsst, dass das Geschäft nun vom Tisch ist.
18.3718 Mo. Nationalrat (WAK-NR). Berechnung des Beteiligungsabzugs (Verhinderung einer zusätzlichen Gewinnsteuerbelastung, die sich aus der Emission von Finanzinstrumenten durch die Konzernobergesellschaft und der konzerninternen Weitergabe der Mittel aus diesen Instrumenten ergibt)
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Berechnung des Beteiligungsabzugs anzupassen, damit alle Branchen vom Mechanismus profitieren können, der heute nur für systemrelevante Banken gilt.
Nachdem der Nationalrat dem Begehren bereits in der Herbstsession mit 101 zu 75 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt hat, nahm nun auch der Ständerat die Motion mit 22 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
SwissHoldings begrüsst die Annahme der Motion.
Die Schweiz hat kürzlich die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital abgelehnt.
Sie sieht damit bei der Emission von Finanzinstrumenten durch die Konzernobergesellschaft und der konzerninternen Weitergabe der Mittel aus diesen Instrumenten im Vergleich zu anderen Standorten eine höhere Besteuerung vor, die für die betroffenen Unternehmen zu einer Doppelbesteuerung führen kann. Diese Doppelbesteuerung würde durch eine Anpassung des Beteiligungsabzugs eliminiert. Ausserdem werden systemrelevante Banken bezüglich des Beteiligungsabzugs gegenüber anderen Branchen heute privilegiert, was mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht zu vereinbaren sei und zu Marktverzerrungen führe.
21.480 Pa. Iv. APK-NR. Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union
Die Parlamentarische Initiative der APK-N verlangt, dass der Bundesrat im Rahmen des strukturierten politischen Dialogs mit der EU und zur Wahrung der Interessen der Schweiz, die Klärung der institutionellen Regeln für die Weiterführung und Erleichterung der Beziehungen mit der Europäischen Union anstreben soll. Die Eckwerte für den Dialog sowie die Rolle und der Einbezug des Parlaments und der Kantone sollen in einem Bundesgesetz festgehalten werden.
Während die APK-N der Initiative am 25.06.2021 zugestimmt und einen Beschluss gefasst hat, einen Erlassensentwurf für ein Bundesgesetz auszuarbeiten, hat ihre Schwesterkommission APK-S am 15.10.2021 der Pa. Iv. keine Folge gegeben. In der aktuellen Session hat sich der Nationalrat mit dem Geschäft befasst und dem Anliegen zugestimmt. Somit kommt der Vorstoss nochmals in die APK-S und dann anschliessend in den Gesamtrat. Falls der Ständerat der Initiative keine Folge geben sollte, wird das Geschäft abgeschrieben.
Während es den Befürwortern der Pa. Iv. insbesondere darum geht, einen Gesamtansatz zur Klärung der institutionellen Fragen in ein Gesetz zu giessen, ist die unterlegene Minderheit des Nationalrates der Ansicht, dass mit einem solchen Erlass die Handlungsfähigkeit des Bundesrates zu stark eingeschränkt würde.
18.4292 Verhältnismässigkeit wahren. Schikanen im Vollzug beim Meldeverfahren zur Verrechnungssteuer stoppen
In der letzten Sessionswoche lehnte es der Ständerat oppositionslos ab, eine Motion anzunehmen, welche den Bundesrat beauftragt hätte, im Rahmen seiner exekutiven Kompetenz – zum Beispiel mit Weisungen – beim Vollzug des Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer die Verhältnismässigkeit zu wahren.
SwissHoldings bedauert diesen Entscheid.
Die Praxis zum Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer stellt nach Meinung einer bedeutenden Zahl unserer Mitgliedunternehmen ein Problem dar. Auch gemäss unseren Experten eröffnet die Eidgenössische Steuerverwaltung ausgesprochen rasch Strafverfahren und verhängt Bussen. Teilweise ist es gar nicht möglich, die strikten Zeitvorgaben der ESTV einzuhalten. Ist die ESTV beispielsweise der Ansicht, dass zwischen zwei Schweizer Konzerngesellschaften ein Transferpreis für ein Gut oder eine Dienstleistung höher oder tiefer angesetzt werden sollte, verhängt sie vielfach wegen der nicht rechtzeitig erfolgten verrechnungssteuerlichen Meldung zusätzlich eine Busse. Dass im Bereich der Festlegung von Transferpreisen grosses Ermessen besteht und der von der Verwaltung festgelegte Preis nicht zutreffender sein muss als jener der Unternehmung, spielt dabei keine Rolle.
Beide Räte
22.008 Aussenwirtschaftspolitik 2021. Bericht
Der Bundesrat hat am 26. Januar 2022 den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2021 verabschiedet. Der Aussenwirtschaftsbericht gibt einen Überblick über die aussenwirtschaftspolitischen Entwicklungen der Schweiz im Berichtsjahr.
Das Schlüsselkapitel widmet sich in diesem Jahr den Folgen der Covid-19-Pandemie für die Entwicklungs- und Schwellenländern, welche über die gesundheitlichen Herausforderungen hinaus auch wirtschaftlich schwer von der Pandemie getroffen worden sind. Weitere behandelte Themen umfassen eine Analyse der wirtschaftspolitischen Entwicklung in der Schweiz mit Bezug zur Aussenwirtschaft und laufende offene Politarbeiten hierzu wie bspw. die Formulierung von Investitionskontrollen, die Regelung des bilateralen Verhältnisses mit der EU, die Beziehungen zu verschiedenen multilateralen Organisationen (WTO, OECD, G20, IAO, etc.), laufende Verhandlungen von Freihandelsabkommen, verschiedene Initiativen des Bundes in Bezug auf die Nachhaltigkeit, Aspekte der Weiterentwicklung in der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit sowie das Monitoring von Exportkontrollen, Sanktionen und der Rüstungspolitik in generellem.
Für das kommende Jahr setzt der Bundesrat seine thematischen Schwerpunkte auf die Minderung der Folgen der Covid-Krise sowohl im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit als auch der Handelspolitik. Weiter stehen die Beziehungen zur EU, die Sicherung einer international abgestimmten Vorgehensweise im Bereich des Datenschutzes, die Weiterentwicklung von multilateralen und bilateralen Beziehungen sowie das Thema Aussenwirtschaftspolitik und Nachhaltigkeit im Fokus.
Der Ständerat nahm vom Bericht einstimmig Kenntnis. Auch der Nationalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und lehnt den Antrag einer Minderheit zur Rückweisung des Kapitels 4 an den Bundesrat ab.